GENiAL 3-2017
ANZEIGE Bekanntmachung zur Ergänzungswahl der Vertreterversammlung der Volksbank Erft eG Die Vertreterversammlung der Volksbank Erft eG ist nach der Verschmelzung mit der Raiffeisenbank Grevenbroich eG um Vertreter zu ergänzen, die ausschließlich von den Mitgliedern der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG gewählt wer- den. Wählbar sind ebenfalls nur Mitglieder der ehemaligen Raiffeisenbank Greven- broich eG. Voraussetzung für die Wahlberechtigung und auch die Wählbarkeit ist die zum Zeitpunkt der Verschmelzung (18.08.2017) eingetragene Mitgliedschaft bei der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG. Die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste zur Ergänzungswahl der Vertreterver- sammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 26.10.2017 für die Dauer von zwei Wochen in allen Geschäftsstellen der ehemaligen Raiffeisenbank Greven- broich eG während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Die Wahlliste enthält den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Ergänzungswahl zur Vertreterversammlung einschließlich der Ersatzvertreter. Weitere Listen können gemäß § 4 der Wahlordnung an den Wahlausschuss einge- reicht werden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegefrist. Die Auslegefrist endet am 09.11.2017. Diese Listen müssen von mindestens 150 Mit- gliedern der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG unterzeichnet sein. Eine Liste kann nur berücksichtigt werden, wenn sie die in der Satzung genannten Vor- aussetzungen erfüllt, insbesondere die erforderliche Anzahl von wählbaren Vertre- tern und Ersatzvertretern enthält. Sollten keine weiteren Listen eingehen, so findet die Wahl über die vom Wahlaus- schuss aufgestellte Liste am 12. Dezember 2017 in allen Geschäftsstellen der ehemaligen Raiffeisenbank Grevenbroich eG während der üblichen Öffnungszeiten statt. Briefwahl ist zulässig. Grevenbroich, den 12.10.2017 Volksbank Erft eG – Der Wahlausschussvorsitzende –
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