GENiAL 4-2017
ANZEIGE Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung Der Wahlausschuss der Landgard eG hat die Wahlliste für die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter aufgestellt. Diese liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 21. Dezember 2017 für die Dauer von zwei Wochen in Straelen-Herongen, Veiling- straße A 1, während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder der Landgard eG aus. Weitere Listen können ab dem 04. Januar 2018 für die Dauer von zwei Wochen von den Mitgliedern gemäß §4 der Wahlordnung eingereicht werden. Die Listen müssen 126 wählbare Vertreter und 5 Ersatzvertreter enthalten und von mindestens fünf Prozent der Mitglieder, höchstens 150 Mitgliedern, unterzeichnet sein (§3 der Wahlordnung). Sollten keine weiteren Listen eingereicht werden, so findet die Wahl über die vom Wahlausschuss aufgestellte Wahlliste amMittwoch, dem07. März 2018, am Sitz der Genossenschaft in Straelen-Herongen in der Zeit von 6:00 bis 12:00 Uhr statt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Landgard eG, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Wahl in die Liste der Mitglieder eingetragen sind. Die Wahl findet geheim mittels Stimmzetteln statt, die zu den Wahlzeiten zur Verfü- gung gestellt werden. Briefwahl ist zulässig, die hierzu erforderlichen Unterlagen können bis spätestens eine Woche vor dem Wahltermin bei der Landgard eG, Veilingstr. A 1, 47638 Straelen-Herongen, angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum 07. März 2018 um 12:00 Uhr bei der Landgard eG, Veilingstr. A 1, 47638 Straelen-Herongen, eingegangen sein. Straelen-Herongen, 18. Oktober 2017 Landgard eG Der Wahlausschuss gez. Christoph Schönges (Vorsitzender)
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