GENiAL 4-2017
6 | GENiAL | 4-2017 EINGESAMMELT IN KÜRZE Genossenschaftsverband „Mit demRad zur Arbeit“ Nur neun Prozent der Verkehrsteilnehmer fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit. Das wol- len die AOK und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club durch die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ ändern. In diesem Jahr hat sich erstmals der Genossenschaftsverband an der deutschlandweiten Aktion beteiligt. 32 Verbandsmitarbeiter waren mit dabei, haben insgesamt 8.693 Kilometer erradelt, 203.482 Kalorien verbrannt und 1.759 Kilogramm CO 2 eingespart. Wer bei der nächsten Aktion mitmachen will: Sie startet am 1. April 2018. Weitere Informationen unter: https://www.mit-dem-rad-zur-arbeit.de/ bundesweit/index.php „Für eine wachsende und dynamische Wirtschaft sind kleine Unternehmen besonders wichtig. Kleinere Unternehmen sind überproportional auf die Kreditver- sorgung durch kleinere Banken ange- wiesen. Die Federal Reserve hat bereits Maßnahmen getroffen, um bei den regu- latorischen Vorgaben für kleinere Banken unnötige Komplexität zu reduzieren, und sie prüft weitere Schritte.“ JANET YELLEN, PRÄSIDENTIN DER US-NOTENBANK FEDERAL RESERVE, IM AUGUST 2017 R+V VERSICHERUNG Unfall imHomeoffice: Wer zahlt? 75% der Landwirte halten sich für ziemlich glücklich und sind mit Leib und Seele Bäuerin oder Bauer. Das ergab jetzt eine Umfrage des Fachmagazins „top agrar“ unter 3.500 Landwirtinnen und Landwirten. Auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und da- bei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert – sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz oder teilweise im Homeoffice arbeitet, ge- nießt diesen Versicherungsschutz nur eingeschränkt. Für Heimarbeiter hängt der Versicherungsschutz davon ab, wo genau der Unfall passiert. „Wer sich unmittelbar am heimischen Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ver- letzt, für den gilt auch zu Hause die gesetzliche Unfallver- sicherung“, sagt Torben Thorn, Arbeitsschutzexperte beim R+V-Infocenter. Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeit- nehmer einen Kaffee aus der Küche holt und dabei heftig stolpert: „Das ist dann kein Arbeitsunfall, weil er in die- sem Moment keine versicherte Beschäftigung ausgeübt hat“, so R+V-Experte Thorn. Denn die Küche zählt zum pri- vaten Lebensbereich. Wer direkt im Unternehmen arbei- tet, ist dagegen im gesamten Firmengebäude versichert. Nur 9% der Berufstätigen nehmen das Fahrrad.
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