Ein zentraler Grund für Fusionen regionaler Banken sind die steigenden regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute, verdeutlichen Bankvorstände und Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. in einem Gespräch mit der Thüringer Finanzministerin Heike Taubert. Immer neue Anforderungen aus der Finanzregulierung bedeuten überbordenden Verbrauchschutz und belasten die Kundenbeziehung der Banken vor Ort. Der Sinn und Zweck erschließt sich auch der Ministerin und den Bankvertretern nicht mehr. Hier sind Brüssel und Berlin in der Verantwortung. Thüringer Probleme können Landesregierung und Banken gemeinsam lösen. Ein Thema: Die Förderung der Innenstadtsanierung.
Bei kleinen Kreditinstituten fallen Regulatorik und Meldepflichten viel stärker ins Gewicht als bei einer Großbank. „Über 100 Millionen Euro beträgt der finanzielle Aufwand für Regulatorik bei den Genossenschaftsbanken pro Jahr“, sagt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbands – Verband der Regionen e.V., im Gespräch mit der Ministerin. Die Umsetzung der Kreditdatenbank AnaCredit habe in seinem Haus drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine ganze Woche beschäftigt, berichtete einer der teilnehmenden Bankvorstände. Sieben bis acht sind mit Meldungen beschäftigt, drei Vollzeitstellen benötigt sein Haus allein dafür, um die regulatorischen Themen zu bearbeiten. Diese Mitarbeiter fehlen im direkten Kundenkontakt.
„Wir brauchen sofort ein Moratorium für neue Meldepflichten bei kleinen Banken“, erklärte Barkey. Die Idee einer Small Banking Box, die derzeit im Europäischen Parlament beraten wird, könnte für eine proportionale Regulierung im Bankenbereich und damit zu konkreten Erleichterungen führen. Erleichterungen für nicht systemrelevante Banken hält auch die Finanzministerin für nötig. Aber auch hier ist noch die Frage offen, wie die Zeit bis 2021, wenn das Projekt umgesetzt werden soll, überbrückt werden kann.
Dass die überbordende Regulatorik zudem eines ihrer wesentlichen Ziele – den Verbraucherschutz – immer öfter verfehlt, wurde in dem Gespräch ebenfalls deutlich. „Der Ansatz Kunden umfassend zu informieren ist richtig, verkehrt sich in der Umsetzung allerdings ins Gegenteil“, ordnet Barkey ein. Mehrere Bankvorstände berichteten von Kunden, die die Aufzeichnung von Beratungsgesprächen ablehnen. In den Gesprächen würden zum Teil private Dinge angesprochen, die Kunden nicht gerne mitgeschnitten wissen. Auch seien die verpflichtenden Informationen bei einem Beratungsgespräch so umfangreich und kompliziert, dass gerade dadurch ein Misstrauen gegenüber dem Berater entsteht. Ganz nach dem Motto: Wenn er mir das alles erzählt, muss es bei der ganzen Sache einen Haken geben. Dass die Bankberater dazu verpflichtet sind, diese Informationen an den Kunden weiterzugeben, ist für viele Kundinnen und Kunden nicht nachvollziehbar.
Ein weiteres Beispiel für einen guten Ansatz und eine nicht praktikable Umsetzung ist das Förderprogramm zur innerstädtischen Sanierung in Thüringen. Der Antrag der Fördergelder wird von unterschiedlichen Stellen geprüft. Über neun Monate für Prüfungs- und Bewilligungsdauer führt dazu, dass die Förderung nicht genutzt werden kann. Immer öfter verzichten Sanierungswillige und Banken darauf. Ein Lösungsvorschlag, den die Ministerin mitnimmt, ist eine Task Force zur Verschlankung der Antragsprüfung.
Beim Thema europäische Einlagensicherung waren sich die Teilnehmer einig: Eine gemeinsame Einlagensicherung, wie sie im Moment vor allem außerhalb Deutschlands diskutiert wird, darf es so nicht geben. Die Staaten müssten erst die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung schaffen. Ein Beispiel hierfür ist der Abbau fauler Kredite in den Bilanzen der Banken. In absehbarer Zeit wird dies allerdings nicht realisierbar sein.
Die Ministerin zeigte in vielen Punkten Verständnis für die Anliegen der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Zu dem Gespräch nach Weimar hatte der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. eingeladen.