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Die Volksbanken und Raiffeisenbanken stellen für Bürger*innen einen soliden und zuverlässigen Kreditgeber dar. Somit zählen sie zu den wichtigsten Mittelstandsfinanzierern in Deutschland.

Die Mitglieder unserer Agrargenossenschaften sind primär landwirtschaftliche Familienbetriebe. Durch die enge Bindung zu ihren Angehörigen, sind die genossenschaftlichen Landwirtschaftsunternehmen für das gemeinsame Leben auf dem Land von besonderer Bedeutung. Weiterhin zählen aber auch Fischer*innen, Gärtner*innen und Winzer*innen zu den ca. 19.000 Mitgliedern der Agrargenossenschaften. Zu ihren Dienstleistungen gehört neben dem Handel mit Lebensmitteln, Dünge- und Futtermitteln sowie Saatgut auch der Anbau nachwachsender Rohstoffe.

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Rund 648 gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften gehören dem Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. an. Sie fördern den Mittelstand in Deutschland und unterstützen ihre Mitglieder wirtschaftlich und steigern somit ihre Wettbewerbsfähigkeit in über 45 Branchen wie z. B. im Handel oder in der Gesundheit.

Energie-/ Immobilien-/ und Versorgungsgenossenschaften sind kooperative Unternehmen und stärken das bürgerliche Engagement. Die 681 Mitgliedsgenossenschaften entwickeln Lösungen für die vielfältigen Herausforderungen der Gesellschaft ob aus umweltpolitischer, wirtschaftlicher oder kommunaler Sicht.

Die derzeit 120 Schülergenossenschaften sind pädagogische Schulprojekte, in denen die Jugendlichen sich nicht nur beruflich orientieren können, sondern auch ökonomische Kompetenzen erlernen. Die Schüler*innen werden stets von einer Partnergenossenschaft begleitet, die sie berät und ihnen unterstützend zur Seite steht.

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Aus der wirtschaftlichen Not heraus entstand im 19. Jahrhundert die erste Genossenschaft. Besonders Bauern und Handwerker hatten, aufgrund der voranschreitenden Industrialisierung und der Umbrüche durch die Bauernbefreiung, mit sozialen Missständen zu kämpfen. Hunger, Geldmangel, Ohnmacht und somit auch Existenzängste plagten vor allem die ländliche Bevölkerung. Mit der heute immer noch bestehenden genossenschaftlichen Devise „Hilfe zur Selbsthilfe“ gründete der Jurist Hermann Schulze-Delitzsch 1849 die erste Genossenschaft.

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Der Bürgermeister Friedrich Wilhelm Raiffeisen und der Jurist Hermann Schulze-Delitzsch riefen Mitte des 19. Jahrhunderts die Bürger*innen zur Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung auf. Hiermit legten sie den Grundstein für genossenschaftliches Handeln. Bis heute sind diese Werte maßgeblich für die genossenschaftliche Arbeit. Unabhängig voneinander gründeten beide Männer „Vorschussvereine“. Während Schulze-Delitzsch sich für Handwerker einsetzte und ihnen günstigere Produktionskosten ermöglichte, half Raiffeisen den Landwirten mit der Vergabe von günstigen Krediten durch Mitgliedsbeiträge.

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Eine Genossenschaft entsteht, wenn Menschen mit gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Interessen einen Betrieb gründen, um gemeinsam Herausforderungen zu bewältigen und Lösungen zu finden. Indem die Mitglieder*innen finanzielle Beiträge leisten, tragen sie sowohl zum Vermögen, als auch zum Erhalt ihrer Genossenschaft bei. Unabhängig vom jeweiligen Kapitaleinsatz hat demnach jedes Mitglied einen Anteil an der Genossenschaft und somit auch Mitbestimmungsrecht. Die Mitglieder*innen sind nicht nur Eigentümer*innen und Geschäftspartner*innen, sie tragen auch einen Teil der sozialen Verantwortung für die Gemeinschaft.

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Laut des Genossenschaftsgesetzes, das die Werte und Prinzipien sowie die Besetzung der Organe regelt, muss jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband sein, wie zum Beispiel dem Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. Ein Prüfungsverband überprüft regelmäßig das Gründungsvorhaben und die wirtschaftliche Entwicklung, was die eingetragene Genossenschaft (eG) zur insolvenzsichersten Rechtsform macht.

Wir, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. sind der größte genossenschaftliche Regionalverband. Wir sind nicht nur Prüfungs- und Beratungsverband, sondern auch Bildungsträger und Interessenvertreter für unsere über 2600 Mitgliedsgenossenschaften. Besonders wichtig sind uns die zentralen Leitlinien und genossenschaftlichen Werte: praktische Wirtschaftsdemokratie, Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

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Laut des Genossenschaftsgesetzes, das die Werte und Prinzipien sowie die Besetzung der Organe regelt, muss jede Genossenschaft Mitglied in einem Prüfungsverband sein, wie zum Beispiel dem Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V. Ein Prüfungsverband überprüft regelmäßig das Gründungsvorhaben und die wirtschaftliche Entwicklung, was die eingetragene Genossenschaft (eG) zur insolvenzsichersten Rechtsform macht.

Wir, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. sind der größte genossenschaftliche Regionalverband. Wir sind nicht nur Prüfungs- und Beratungsverband, sondern auch Bildungsträger und Interessenvertreter für unsere über 2600 Mitgliedsgenossenschaften. Besonders wichtig sind uns die zentralen Leitlinien und genossenschaftlichen Werte: praktische Wirtschaftsdemokratie, Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

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Durch Innovation, Nachhaltigkeit und unternehmerisches Handeln liefern Genossenschaften Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen. Treu nach dem Grundsatzgedanken der Gründerväter werden nicht nur junge Start-Ups, sondern auch kleine Gastronomiebetriebe unterstützt, um sich wirtschaftlich zu stärken.

Werte wie Transparenz, Vertrauen, Zusammenhalt und Verantwortung sind für unsere Genossenschaften immer noch modern und so können wir mit Stolz sagen, dass die Genossenschaftsidee seit 2016 zum UNESCO-Kulturerbe gehört.

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Wir, der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. sind mit Verbandssitzen in Düsseldorf, Hannover und Neu-Isenburg, sowie 6 Geschäftsstellen in ganz Nord- und Mitteldeutschland vertreten. Insgesamt 1.316 Mitarbeiter*innen beraten und betreuen täglich unsere 2.585 Mitglieder. Hierzu zählen unter anderem die gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, sowie die Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften, die jeweils mit über 600 Mitgliedern dem Genossenschaftsverband angehören.  

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