Newsletter Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften – Ausgabe 2/2025

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

heute erhalten Sie die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften. Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine. Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie unseren Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter!

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Energie, Immobilien und Versorgung

Am 9. April 2025 einigten sich SPD und CDU/CSU auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag. Darin bekennen sie sich klar zur Energiewende, Klimaneutralität und zur Schaffung verlässlicher Investitionsbedingungen. Die Umsetzung der Energiewende soll dabei transparent, planbar und pragmatisch erfolgen. Der Koalitionsvertrag enthält einige positive aber auch einige negative Vorhaben für die Energiewende und Energiegenossenschaften. Ferner sind viele Stellen interpretationsfähig.

Was das konkret für Energiegenossenschaften bedeuten könnte, haben wir hier zusammengestellt:
Ein erster Blick in den Koalitionsvertrag - Perspektive Energie | Genoverband e.V.

Eine abschließende Einschätzung der Folgen ist noch nicht möglich. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird zusammen mit dem Genoverband in den nächsten vier Jahren daran arbeiten, dass die interpretationsfähigen Vorhaben ebenfalls im Sinne der Energiegenossenschaften umgesetzt werden.

Energiepolitik

Gleich zu Beginn des Energie-Kapitels wird die Bedeutung von gesellschaftlicher Akzeptanz und Teilhabe betont. Mieterstrom, Bürgerenergie und das lang erwartete Energy Sharing werden ausdrücklich erwähnt und können als positives Signal an die Energiegenossenschaften gedeutet werden. Vor allem diese Themen wird die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften gemeinsam mit dem Genoverband im Interesse der Energiegenossenschaften entscheidend politisch und gesetzgeberisch in der neuen Legislatur vorantreiben.

Um neue Projekte schneller voranzubringen, sollen bürokratische Hürden abgebaut und Planungs- sowie Genehmigungsverfahren vereinfacht sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III zügig umgesetzt werden. Dabei wird auch geprüft, ob Expertenpools eingerichtet, die Zustimmungsfiktion ausgeweitet sowie die Vereinfachungen aus Wind-Beschleunigungsgebieten auf andere Energieinfrastruktur-Vorhaben übertragen werden können.

Gleichzeitig rückt der Koalitionsvertrag die Frage nach der Bezahlbarkeit und Kosteneffizienz stärker in den Fokus. Zentral wird dafür auch zukünftig ein gesicherter Investitionsrahmen bleiben, der jedoch stärker auf marktwirtschaftliche Instrumente setzt. Mittelfristig soll der Ausbau erneuerbarer Energien (EE) vollständig über den Markt refinanziert werden. Ein erster Schritt ist die geplante Einführung einer Vergütungsobergrenze. Höherliegende Gewinne aus dem Stromverkauf müssten demnach zurückgezahlt werden. Dieser sogenannte Claw-Back wird von der EU vorgegeben. Langfristig aber noch in dieser Legislatur ist eine umfangreiche Überarbeitung der Fördersystematik zu erwarten, die sich an den neuen Regelungen orientiert. Für die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und den Genoverband ist die Umstellung des EE-Förderrahmens das wichtigste Vorhaben in dieser Legislatur. Wir begleiten den Prozess bereits eng und werden weiterhin intensiv daran mitarbeiten, dass Energiegenossenschaften auch zukünftig EE-Projekte realisieren können. Ebenfalls werden wir Sie über mögliche Änderungen frühzeitig informieren.

Netze

Der Netzausbau soll künftig stärker mit dem Ausbau erneuerbarer Energien verzahnt werden. Das Ziel ist eine bessere Abstimmung und Kostenersparnisse, doch birgt dieser Ansatz auch Risiken: wenn der Netzausbau weiterhin nur langsam vorankommt, könnten neue EE-Projekte in Frage gestellt werden. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird sich zusammen mit dem Genoverband dazu einbringen, dass ein stockender Netzausbau politisch nicht dazu genutzt wird, den EE-Ausbau auszubremsen.

Positiv schätzen wir die erneute Bestätigung der Überbauungsmöglichkeiten am Netzverknüpfungspunkt sowie den beschleunigten Rollout von Smart Metern ein. Für Energiegenossenschaften unternehmerisch interessant ist zudem die geplante Ausweitung der physikalischen Direktversorgung an die Industrie. Dies könnte die Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen stärken.

Solarenergie und Speicher

Ein zentrales Vorhaben stellt die systemdienliche Ausgestaltung der Förderung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit Speichern dar. Der Fokus auf „Systemdienlichkeit“ birgt jedoch auch das Risiko einer Verlangsamung des PV-Ausbaus im Aufdach-Segment. Positiv zu bewerten sind die angekündigten Vereinfachungen bei Anmeldeverfahren durch Digitalisierung und Standardisierung sowie die Ankündigung, die Doppelnutzung, etwa bei Agri- und Parkplatz-PV zu erleichtern. Private Haushalte sollen sich einfacher selbst mit Energie versorgen können. Die gerade eingeführten Regelungen des Solarspitzengesetzes für die Nullvergütung bei negativen Preisen und der Direktvermarktung sollen geprüft werden.

Windenergie

Im Bereich Windenergie sind für Energiegenossenschaften insbesondere die rechtlichen Erleichterungen für Bürgerstromtarife für Anwohnerinnen und Anwohner von Windparks zu erwähnen. Diese könnten neue Versorgungs- und Beteiligungsmodelle von Energiegenossenschaften ermöglichen. Entlastung dürfte darüber hinaus eine geplante Begrenzung der Flächenpachten bieten.

Die ausweisenden Flächenziele für den Windausbau gemäß Windflächenbedarfsgesetz für 2027 bleiben erhalten. Die Ziele für 2032 sollen jedoch evaluiert werden. Das Referenzertragsmodell zur Förderung der Windenergie soll mit Blick auf Kosteneffizienz überprüft werden.

Bioenergie

Zur Bioenergie gibt es ein klares Bekenntnis. Sie soll insbesondere in den Bereichen Wärme, Verkehr und steuerbare Stromerzeugung eine wichtige Rolle spielen, wobei der Fokus auf der Steigerung des Flexibilitätspotenzials und des Erhalts kleiner, wärmegeführter Biogasanlagen liegen soll. Für genossenschaftliche Wärmenetze, die Bioenergie als Wärmequelle nutzen, ist der Koalitionsvertrag ein wichtiges Signal zur Zukunftsfähigkeit dieser Wärmequelle. Außerdem sollen bestehende Deckel überprüft und Reststoffe besser genutzt werden.

Wasserkraft, Geothermie, Wasserstoff und Kraft-Wärme-Kopplung

Neben Wind und Solar sollen auch die anderen erneuerbaren Erzeugungsformen stärker gefördert werden. So sollen Potenziale von Klein- und Großwasserkraft besser genutzt werden. Die Geothermie soll durch ein eigenes Beschleunigungsgesetz und die vollständige Absicherung des Fündigkeitsrisikos neuen Auftrieb erhalten. Beim Thema Wasserstoff sollen sowohl große als auch dezentrale Elektrolyseure gefördert werden – inklusive gezielter Programme für den Mittelstand. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz soll noch im Jahr 2025 an neue Herausforderungen angepasst werden.

Flexibilisierung und Speicher

Um die Nutzung von EE flexibler und sektorübergreifend zu gestalten, müssen zahlreiche Hindernisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems beseitigt werden. Die stärkere Flexibilisierung wird mit zunehmendem EE-Ausbau immer wichtiger für eine stabile Stromversorgung. Der Ausbau von Speichern, die für das System dienlich sind, sowie die verstärkte systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern sollen vorangetrieben werden. Bidirektionales Laden und das Laden am Arbeitsplatz sollen unterstützt werden. Große Abnehmer, wie Speicher und EE-Erzeuger, sollen dort angesiedelt werden, wo sie dem Netz am meisten nutzen. Energiespeicher sollen ebenfalls mit ins überragende öffentliche Interesse aufgenommen und im Zusammenhang mit privilegierten EE-Erzeugungsanlagen privilegiert werden. Die Mehrfachbelastung durch Steuern, Abgaben und Entgelte soll weitestgehend abgeschafft werden. Besonders für Energiegenossenschaften im PV-Bereich werden Stromspeicher zunehmend relevant werden. Die regionale Nutzung von ansonsten abgeregeltem Strom soll deutlich vereinfacht werden.

Wärme

Im Wärmebereich sendet der Koalitionsvertrag wichtige Signale hinsichtlich Förderung, Investitionssicherheit und Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung. Um Trägern von Infrastrukturen wie z.B. von Wärmenetzen Investitionen zu ermöglich, wird ein stärkerer Mix aus öffentlichem und privatem Kapital angekündigt. Zusammen mit dem Vorhaben, einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur aufzulegen, um die Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen anzureizen und dies mit öffentlichen Garantien zu flankieren, zeichnen sich für genossenschaftliche Wärmenetze interessante Finanzierungsbedingungen ab.

Ebenso ist die geplante Aufstockung und gesetzliche Verankerung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze aus Sicht der Wärmegenossenschaften sehr erfreulich, da sie langfristige Planungssicherheit schaffen würde. Damit wäre eine wichtige Forderung der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften und des Genoverbands erfüllt. Zur positiven Tendenz beim Förderrahmen gehört auch das Bekenntnis zur Gebäudeförderung, über die auch der hausseitige Anschluss an ein Wärmenetz gefördert wird.

Auch die angekündigte Modernisierung der AVB-Fernwärme-Verordnung kann Chancen für genossenschaftliche Wärmeakteure bieten, wenn ihre Besonderheiten bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden. Wärmegenossenschaften haben aufgrund ihrer inhärenten Transparenz auch nichts von der angekündigten Preisaufsicht zu befürchten, die für mehr Preistransparenz im Fernwärmesektor sorgen soll.

Ob sich aus dem Vorhaben, den Quartiersansatz zu stärken, weitere positive Signale für Wärmegenossenschaften ergeben, bleibt abzuwarten. Ebenso die Frage, was die geplante vereinfachte Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung genau bedeutet soll und wie sie sich auswirken könnte. Das grundsätzliche Bekenntnis zur kommunalen Wärmeplanung bewerten wir als positiv. Insbesondere die Aussagen, dass bei der kommunalen Wärmeplanung von Beginn an die Umsetzbarkeit berücksichtigt werden muss und Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit und einen attraktiven Investitionsrahmen brauchen, sind weitere wichtige Signale.

Energiepolitischer Rahmen

Ein zentrales Thema bleibt die Strompreisgestaltung. Die Koalition will eine dauerhafte Strompreis-Reduktion um 5 Cent pro Kilowattstunde für Unternehmen und Verbraucher einführen. Als erste Sofortmaßnahme ist dafür die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß geplant. Auch die Netzentgelte sollen dauerhaft gedeckelt werden. Darüber hinaus sieht die Kraftwerksstrategie den Bau von 20 GW Gaskraftwerken bis 2030 und den Einsatz von (fossilen) Reservekraftwerken zur „Stabilisierung des Strompreises” vor. Dieser Eingriff in den Markt dürfte Preisverzerrungen mit sich bringen, zu höheren Subventionen für fossile Technologien führen, EE-Geschäftsmodelle unwirtschaftlicher werden lassen und den Ausbau von Speichern erschweren und trifft daher auf große Kritik aus der Erneuerbaren-Branche und der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften. Ebenfalls kritisch zu bewerten ist die hohe Bedeutung für die CCS (CO2-Abschneidungs- und Speicherungstechnologien) /CCU (CO2-Abschneidungs- und Nutzungstechnologien) -Technologie, die im überragenden öffentlichen Interesse verankert werden soll.

Der Koalitionsvertrag enthält viele positive, aber auch kritische Vorhaben sowie viele offene Themen, die in den nächsten vier Jahren von der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften zusammen mit dem Genoverband intensiv politisch und fachlich im Interesse unserer fast 1.000 Energiegenossenschaften begleitet werden.

Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.

Die Positionen der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften im Vorfeld der Bundestagswahl

14. Mai 2025 | 17:00 – 18:30 Uhr

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV lädt Sie gemeinsam mit dem Genoverband herzlich ein zum 3. Bericht aus Berlin am 14. Mai 2025 von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Im Rahmen der kostenlosen Veranstaltung werden René Groß (Leiter Politik und Recht), Anton Mohr (Referent für Strompolitik) und Jonas von Obernitz (Referent für Wärmepolitik) über die aktuellen politischen und gesetzgeberischen Entwicklungen der Bundespolitik informieren. Im Fokus dieser Ausgabe stehen die energiepolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Union, sowie die Einschätzung der Bedeutung für die Arbeit der Energiegenossenschaften. Darüber hinaus werden die letzten Gesetzesänderungen der alten Legislatur (Solarspitzengesetz und Biomassepaket) präsentiert und ein Überblick über die kurz- und mittelfristigen Pläne der neuen Regierung gegeben (EEG 2026, beihilferechtliche Genehmigung des Solarpaket I, AVBFernwärmeV usw.). Außerdem werden Sie während der Veranstaltung ausreichend Zeit haben, Fragen zu stellen.

Das Webseminar richtet sich exklusiv an Energiegenossenschaften bzw. energieinteressierte Genossenschaften, die Mitglied in den genossenschaftlichen Regionalverbänden (Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.V., Genossenschaftsverband Bayern e.V., Genoverband e.V., Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V.) sowie dem LaNEG Hessen e.V. oder LaNEG Rheinland-Pfalz e.V. sind.

Hier geht’s zur Anmeldung

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien für die Jahre 2024 bis 2029 eine Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen angekündigt. Zur Evaluierung der Vergabeverfahren hat die EU-Kommission daher bis zum 7. März eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Die Richtlinien sollen sicherstellen, dass die Vergabe von Vorhaben und Ausschreibungen durch die öffentliche Hand in einer fairen, transparenten und kosteneffizienten Art und Weise ablaufen. Ziel ist es nun, die Vorgaben auf Grundlage von umweltfreundlichen, sozialen und innovativen Standards weiterzuentwickeln.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV hat sich im Namen der Energiegenossenschaften und des Genoverbands an diesem Prozess beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht. Zusätzlich leistete sie inhaltliche Zuarbeit für den Beitrag von REScoop, unserer europäischen Vertreterorganisation der Energiegenossenschaften.

In der Stellungnahme weisen wir insbesondere auf Probleme hin, die durch die Kosten für Vergabe- und Ausschreibungsverfahren entstehen. Zudem betonen wir, dass bei Vergabeentscheidungen nicht ausschließlich der Preis ausschlaggebend sein sollte, sondern nachhaltige Kriterien stärker berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört unter anderem auch die regionale Nähe der Bewerber. Zudem merken wir an, dass oft Unklarheiten bei regionalen Entscheidungsträgern über den genauen Vergabeprozess bestehen, was in einigen Fällen dazu führt, dass Vorhaben gar nicht erst umgesetzt werden. Ein weiteres Problemfeld betrifft die Nahwärmegenossenschaften, die nach der Vergabe von Aufträgen und Konzessionen erschwerten Zugang zur öffentlichen Infrastruktur haben.

Die EU-Kommission plant, einen Entwurf für die Reform der Beihilfe-Leitlinien in der ersten Jahreshälfte 2025 vorzulegen. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften wird den gesetzgeberischen Prozess weiterhin begleiten und sich dafür einsetzen, dass Energiegenossenschaften bei lokalen Vorhaben zur Energiewende stärker berücksichtigt werden.

Die Stellungnahme der Bundesgeschäftsstelle finden Sie hier.

Die Niedersächsische Landesregierung hat festgelegt, das Beteiligungsgesetz für Windenergieanlagen (on- und offshore) sowie für Photovoltaikanlagen zu evaluieren und bis 2026 zu überarbeiten. Wir suchen den Austausch mit Niedersächsischen Energiegenossenschaften, um den Prozess zu begleiten. Kontakt kann zu Nora Vehling unter aufgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpommern will bedeutende Änderungen am Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vornehmen, die Beteiligungsregeln für Windenergieanlagen (on- und offshore) und für Photovoltaikanlagen ab 1MW Leistung betreffen. Das Standardmodell bleibt erhalten und wird um neue Regeln ergänzt, die eine Mindestbeteiligung von 0,2 Cent und eine Höchstbeteiligung von 0,8 Cent pro Kilowattstunde vorsieht. Dabei werden 0,8 Cent pro Kilowattstunde pro Jahr als Ersatzbeteiligung vorgesehen, sollte keine Einigung zwischen Anlagenbetreibern und Bürgern und Gemeinde zustande kommen. Bis zum 23.Mai 2025 läuft die Verbändebeteiligung, ein Beschluss wird noch dieses Jahr erwartet.

Auf den doppelseitigen Papieren sind alle wichtigen Infos zu Energiegenossenschaften und dem Gründungsprozess zusammengefasst, sowie die fünf wichtigsten Aspekte für gute Beteiligungsgesetze auf Landesebene und allgemeine Informationen über den Beitrag von Energiegenossenschaften zur Energiewende. Nutzen Sie die Infoblätter, um mit Kommunen ins Gespräch zu kommen oder wenden Sie sich an Ihre Landesregierung, um bessere Beteiligungsregelungen zu fordern.

Bürgergenossenschaften meint Projekte des bürgerschaftlichen Engagements wie Dorfgaststätten oder -läden, die Initiativen und Treffpunkte im ländlichen Raum wieder aufleben lassen. Das Land Hessen bewilligt dafür Zuschüsse zwischen 1.000 und 7.500 Euro für ein bis drei Jahre. Anträge für die Förderungen können hier online eingereicht werden: https://starkesdorf.de/

Am 5. und 6. März 2025 fand auf Einladung der eegon - Eifel-Energiegenossenschaft eG in Altenahr die Sitzung des Fachrates der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften statt.

Themen dieser Sitzung waren insbesondere die Auswirkungen der Bundestagswahl, aktuelle Gesetzesvorhaben, die zielgerichtete Ansprache junger Menschen für eine Mitarbeit in Genossenschaften und die aktuellen Rahmenbedingungen bei der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Erneuerbare Energie.

Teilgenommen haben 16 Vertreter*innen von Mitgliedsgenossenschaften, die sich intensiv austauschten und die Gelegenheit nutzten, um sich noch besser zu vernetzen.

Abends stand eine gemeinsame Besichtigung der Dokumentationsstätte Regierungsbunker auf dem Programm, bevor der Abend bei einem gemeinsamen Abendessen seinen Ausklang fand.

Am Folgetag konnten die Teilnehmenden vor Ort das Nahwärmenetz der eegon - Eifel Energiegenossenschaft eG besichtigen, das einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit nach der Flutkatastrophe an der Ahr leistet.

Im Anschluss sprach Peter Götz (Vorstand Genoverband e.V.) über die wirtschaftliche Entwicklung, die Herausforderungen nach der Bundestagswahl und des Trump-Amtsantritts sowie die Zinsentwicklung.

Zum Abschluss wies der Fachratsvorsitzende Christian Breunig auf die anstehenden Online-Wahlen sowie die Termine Verbandstag (24.06.2025) und konstituierende Sitzung des Fachrates (30.10.2025) hin und bat die Teilnehmenden, sich an dieser demokratischen Willensbildung zu beteiligen.

Die nächste Fachratssitzung findet am 30. Oktober 2025 online statt.

Als Partner einer Schülergenossenschaft können sich Genossenschaften regional, sozial und genossenschaftlich engagieren – Seite an Seite mit engagierten jungen Menschen. Warum die KWS Energy Knowledge eG sich dafür entschieden hat, Partner einer Schülergenossenschaft zu werden, erzählt Ernst-Michael Züfle auf dem übergreifenden Instagram-Account der Schülergenossenschaften. Reinschauen auf Instagram – auch ohne Account möglich.

Am 5. Februar 2025 fand ein Netzwerktreffen für Schülergenossenschaften statt. Die Volksbank in Ostwestfalen eG und das Team Schülergeno hatten ein abwechslungsreiches Programm aus informativen Vorträgen und interaktiven Workshops konzipiert. Sind Sie neugierig, welche wertvollen Erfahrungen die Teilnehmenden gemacht haben? Lesen Sie weiter und entdecken Sie die Höhepunkte dieses besonderen Events.

Netzwerktreffen OWL

Der Verbandstag 2025 des Genoverband e.V. findet in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung am Dienstag, den 24. Juni 2025, in den Räumen der DZ BANK AG in Düsseldorf statt. Beginn ist um 10 Uhr. Die Einladungen mit der Tagesordnung und allen weiteren Informationen erhalten Sie rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung. Wir bitten Sie, sich den Termin bereits heute vorzumerken und freuen uns darauf, Sie in Düsseldorf persönlich begrüßen zu dürfen!

9. Mai 2025 | 09:30 – 16:00 Uhr

Mit Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung können Bewohner*innen von Mehrfamilienhäusern und Nutzer*innen von Gewerbeimmobilien direkt und günstig mit erneuerbarem Strom vom Dach versorgt werden. Integrierte Konzepte sehen auch Speicher, Lademöglichkeiten für E-Autos und eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor. Im Praxisworkshop erfahren Sie alles, was Sie brauchen, um solche Projekte erfolgreich vor Ort zu realisieren.

Mehr Infos und Anmeldung

19. Mai 2025 | 17:00 – 18:30 Uhr

Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben die Möglichkeit, sich dazu miteinander und mit Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Gesprächsrunden sind offen für alle wärmerelevanten Themen von der Planung und Umsetzung von Wärmenetzen bis hin zu Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung. Lassen Sie uns gemeinsam über Optionen für genossenschaftliche Geschäftsfelder sprechen und identifizieren, wie Sie aktiv Einfluss auf Planungsprozesse nehmen und die Wärmewende mitgestalten können. Der Termin wiederholt sich in einem Turnus von ca. sechs Wochen.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

22. Mai 2025 | 11:00 – 12:00 Uhr

Die richtige Personalstrategie entscheidet heute mehr denn je über den Erfolg eines Unternehmens. Doch wie findet man qualifizierte Fachkräfte in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt? Und wie gelingt es, Mitarbeitende langfristig zu binden?

Sie erfahren:

  • wie sich Personalsuche verändert hat und welche Möglichkeiten es gibt;
  • warum eine aktive Suche immer wichtiger wird;
  • welche Strategien unterstützen oder auch helfen können, gutes Personal langfristig zu halten.

Nutzen Sie die Gelegenheit, wertvolle Impulse für Ihre Personalstrategie zu erhalten und im Anschluss Ihre individuellen Fragen mit Experten zu besprechen.

Bitte registrieren Sie sich bis zum 21. Mai 2025 unter folgendem Link: https://event-einladung.com/WEBPERSONAL220525

Marktübersicht große Batteriespeicher
Das PV-Magazine hat wieder ihre aktualisierte „Marktübersicht der Gewerbe- und Großspeicher (Stand Februar 2025)“ veröffentlicht. Die Marktübersicht bietet einen Überblick über Hersteller von Komponenten, Systemintegratoren, Betriebsführer und EPCs mit ihren Angeboten für Batteriespeicher in Europa und weltweit ab Kapazitäten von 30 Kilowattstunden aufwärts.
Zur Veröffentlichung

Leitfaden gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
GdW und BSW Solar haben zusammen einen Leitfaden zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung veröffentlicht. Der Leitfaden soll die nötigen Kenntnisse zur Umsetzung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vermitteln und liefert außerdem ein Vertragsmuster mit umfangreichen Anmerkungen sowie eine Beschlussvorlage für Wohnungseigentümergemeinschaften. Mit Hilfe des Leitfadens soll es möglich sein, zu beurteilen, ob die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung das richtige Modell ist, welche Vorgaben zu beachten sind und wie die praktische Umsetzung erfolgen kann.
Zur Veröffentlichung

GenoAward 2025 – Auszeichnung für wegweisende Genossenschaften
Ab sofort können sich Genossenschaften aus ganz Deutschland erstmalig für den „GenoAward“ bewerben, der gemeinsam vom Genoverband e.V. und dem F.A.Z. Institut vergeben wird. Der Award würdigt herausragende Genossenschaften, die durch ihr Engagement gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen meistern und damit aktiv zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands beitragen. Genossenschaften aus allen Branchen sind eingeladen, ihre innovativen Projekte und Erfolge bis zum 31. Mai 2025 einzureichen.
Alle Infos zur Bewerbung finden Sie hier.

Wechsel im Vorsitz des Verbandsrates des Genoverband e.V.
Dr. Peter Hanker verabschiedet sich nach über acht Jahren an der Spitze. Christoph Ochs übernimmt den Vorsitz des Verbandsrates.
Hier geht es zum gesamten Beitrag.

Strom für die Verbandsfamilie aus genossenschaftlicher Windkraft: Unser neuer Deep Dive
Die Verbandsfamilie bezieht seit Januar 2025 nachhaltigen Ökostrom von der PROKON eG. Dieser Schritt markiert nicht nur einen weiteren Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeit, sondern unterstützt auch die regionale und genossenschaftliche Energiewende.
Weiterlesen und Video

68 neue Genossenschaften im Jahr 2024
68 genossenschaftliche Neugründungen im Jahr 2024 zeigen die unveränderte Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform.
Weiterlesen

Internationales Jahr der Genossenschaften
Das Jahr 2025 ist ein besonderes Jahr: Denn die Vereinten Nationen (UN) haben es zum Internationalen Jahr der Genossenschaften erklärt.
Auch der Genoverband wird mit einer Vielzahl an Aktivitäten den Mehrwert der genossenschaftlichen Idee sowie die Vielfalt und Wirtschaftskraft der genossenschaftlich geführten Unternehmen in Deutschland besonders hervorheben.
Weitere Informationen finden Sie hier

Informationstagung für leitende Mitarbeitende im Rechnungswesen
12. - 13. Mai 2025 | Hannover
Weitere Informationen & Anmeldung

Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
14. Mai 2025 | 09:00 – 16:30 Uhr | digital
Weitere Informationen & Anmeldung

Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 1 Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung
03.06.2025 | 09:00 – 15:00 Uhr | digital
07.10.2025 | 09:00 – 15:00 Uhr | digital
Weitere Informationen & Anmeldung

Zertifizierter VR-Social-Media-Manager & Zertifizierter Geno-Social-Media-Manager
Start 08.09.2025 6-teiliger Lehrgang bis 10.11.2025 | digital und Präsenz
Weitere Informationen & Anmeldung

Webinar: Informationen zur elektronischen Rechnung für Genossenschaften
13.05.2025 | 10:00 – 12:30 Uhr | digital
22.05.2025 | 10:00 – 12:30 Uhr | digital
Weitere Informationen & Anmeldung

Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Online I GenoAkademie
(Onlinekurs, Start Mai 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Karlsruhe I GenoAkademie
(Winterkurs Karlsruhe, Start September 2025)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Baunatal I GenoAkademie
(Winterkurs Baunatal, Start September 2025)

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