Newsletter Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften – Ausgabe 2/2026

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

dies ist die neue Ausgabe des Newsletters für unsere Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, wissenswerte fachspezifische Hintergründe, interessante Unternehmen sowie Neuigkeiten und Termine.


Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben möchten, sprechen Sie uns an oder schreiben uns. Leiten Sie unseren Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter.

Ihr Team Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften

In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Runden Tische mit Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland stattgefunden. Über alle Regionen hinweg wurde dabei eines besonders deutlich: Die Energiewende wird vor Ort gestaltet – und Genossenschaften spielen dabei eine tragende Rolle. Gleichzeitig stehen sie vor wachsenden Herausforderungen, die gemeinsames Handeln und eine stärkere Vernetzung erfordern.

Vielfalt der Geschäftsmodelle – große Chancen, komplexe Anforderungen
Die Diskussionen haben gezeigt, wie breit Energiegenossenschaften heute aufgestellt sind. Von Mieterstrom und Energy Sharing über Photovoltaik-Projekte und Windenergie bis hin zu Wärmenetzen und neuen Geschäftsfeldern wie Batteriespeichern – die Vielfalt ist groß.

Diese Diversifizierung eröffnet zahlreiche Chancen, bringt jedoch auch steigende Anforderungen mit sich: Projekte werden komplexer, regulatorische Rahmenbedingungen anspruchsvoller und wirtschaftliche Risiken schwerer kalkulierbar. Umso wichtiger ist eine klare strategische Ausrichtung.

Regulatorische Unsicherheiten bremsen den Ausbau
Große Sorge bereiten aktuell politische und regulatorische Entwicklungen – insbesondere im Zusammenhang mit der EEG-Novelle und dem Netzpaket. Die diskutierten Änderungen sorgen für Verunsicherung und stellen für viele Genossenschaften eine erhebliche Herausforderung dar.

Fehlende Planungssicherheit und mögliche Einschränkungen gefährden nicht nur einzelne Projekte, sondern könnten die Weiterentwicklung des gesamten Sektors bremsen. Hier wurde deutlich: Es braucht verlässliche Rahmenbedingungen und eine starke gemeinsame Interessenvertretung.

Zentrale Zukunftsthemen der Bürgerenergie
Über alle Gespräche hinweg kristallisierten sich mehrere Schlüsselthemen heraus, die für die Zukunft der Energiegenossenschaften entscheidend sind:

Energy Sharing
Die gemeinschaftliche Nutzung lokal erzeugter Energie bietet großes Potenzial für mehr Teilhabe und regionale Wertschöpfung. Voraussetzung sind jedoch deutlich vereinfachte regulatorische Rahmenbedingungen.

Mieterstrom
Als wichtiger Baustein für die Energiewende im urbanen Raum ermöglicht Mieterstrom die direkte Beteiligung von Mieter*innen an erneuerbarer Energie. Gleichzeitig bestehen weiterhin hohe bürokratische und steuerliche Hürden.

Kommunale Wärmeplanung
Genossenschaften können eine zentrale Rolle bei der Entwicklung lokaler Wärmelösungen übernehmen – von Nahwärmenetzen bis zu Quartierskonzepten. Voraussetzung ist eine enge Zusammenarbeit mit Kommunen und klare Zuständigkeiten.

Ladeinfrastruktur
Der Ausbau der Elektromobilität eröffnet neue Geschäftsfelder. Genossenschaftliche Modelle ermöglichen gemeinschaftliche Investitionen und sorgen dafür, dass Wertschöpfung in der Region bleibt.

Batteriespeicher
Speicherlösungen gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl für die Netzstabilität als auch als eigenständiges Geschäftsmodell mit zusätzlichen Erlöspotenzialen.

Bürgerenergie schafft Vertrauen und Akzeptanz
Neben wirtschaftlichen und regulatorischen Fragen wurde auch die gesellschaftliche Dimension der Energiewende intensiv diskutiert. In einem zunehmend herausfordernden Umfeld zeigt sich: Bürgerenergie kann Vertrauen schaffen.

Durch echte Beteiligung, transparente Kommunikation und regionale Wertschöpfung leisten Energiegenossenschaften einen wichtigen Beitrag zur Akzeptanz der Energiewende – unabhängig von politischen oder gesellschaftlichen Spannungen.

Strategie und Risikomanagement als Erfolgsfaktoren
Ein zentrales Thema war die strategische Weiterentwicklung der Genossenschaften. Klar definierte Ziele und eine geschärfte Positionierung helfen dabei, sich im dynamischen Energiemarkt zu behaupten und neue Geschäftsmöglichkeiten gezielt zu erschließen.

Eng damit verbunden ist ein professionelles Risikomanagement. Der strukturierte Umgang mit Projektideen, Investitionsentscheidungen und regulatorischen Unsicherheiten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Genossenschaften, die hier systematisch vorgehen, können Chancen besser nutzen und Risiken frühzeitig begrenzen.

Gemeinsam stärker
Die Herausforderungen wachsen – aber ebenso die Möglichkeiten.

Der Austausch zwischen den Genossenschaften ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor. Er schafft Orientierung, stärkt die Zusammenarbeit und bildet die Grundlage für eine gemeinsame Stimme gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Die Energiewende braucht starke Netzwerke – und eine starke genossenschaftliche Gemeinschaft.

Der Dialog geht weiter
Auch in den kommenden Monaten setzen wir den Dialog mit den Energiegenossenschaften fort: Weitere Runde Tische sind geplant – darunter am 17. Juni mit Energiegenossenschaften aus Hessen sowie am 21. Oktober im Rahmen eines gemeinsamen Runden Tisches mit Genossenschaften aus Rheinland‑Pfalz und dem Saarland.

Ergänzend dazu werden in der zweiten Jahreshälfte digitale Formate angeboten, um den bundesweiten Austausch weiter zu vertiefen und noch mehr Akteur*innen einzubinden. Ziel bleibt es, Erfahrungen zu bündeln, gemeinsame Positionen zu entwickeln und die Energiegenossenschaften als starke Gestalter der Energiewende weiter zu stärken.

Die Referenten der Runden Tische Kai Sauerwein und Heiko Jandel (Foto Credit: Genoverband e.V.)
Runder Tisch in Düsseldorf, 19.11.2025 (Foto Credit: Genoverband e.V.)
Runder Tisch in Berlin, 28.01.2026 (Foto Credit: Genoverband e.V.)
Runder Tisch in Hamburg, 13.03.2026 (Foto Credit: Genoverband e.V.)

Heiko Jandel

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung

  • 0172 2190459

Das Fortbestehen der Kundenanlage hängt in der Schwebe. Zwar beruhen unzählige Geschäftsmodelle in Deutschland auf dieser Zusammenfassung hinterm Zählpunkt, aber laut EuGH-Urteil ist sie europarechtswidrig. Wer eine Stromleitung besitzt und durch diesen Strom leitet, um ihn zu verkaufen, ist für die EU ein Netzbetreiber. Das gefährdet Bestandsprojekte und erschwert neue Projekte wie: Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, und viele mehr. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV) hat sich deswegen dem breiten Verbändeappell angeschlossen und fordert, dass hier eine rechtssichere und praktikable Lösung gefunden wird.

Den Verbändeappell finden Sie hier.

Die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) markieren eine deutliche Kursänderung in der deutschen Wärmepolitik. Mit der angekündigten Abschaffung der viel diskutierten 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel im Gebäudeenergiegesetz wird ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge. Es ist zu befürchten, dass diese Abschaffung die Wärmewende ausbremst, gerade in einem Moment, in dem sie an Fahrt aufnimmt. Zwar soll der Heizungstausch durch das neue Gesetz technologieoffener, flexibler und insgesamt einfacher werden, doch faktisch wird dies voraussichtlich zur verstärkten Nutzung von Öl- und Gasheizungen führen und damit den Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger verlangsamen. Dies kann am Ende in den 2030-Jahren zu deutlichen Kostensteigerungen und Lock-In-Effekten führen.

Wärmenetze und Förderung: Lichtblicke im Eckpunktepapier

Neben den Regelungen für den Gebäudebestand adressiert das Eckpunktepapier weitreichende Maßnahmen zur Wärmeplanung und zum Infrastrukturausbau. So ist vorgesehen, den bürokratischen Aufwand für die Wärmeplanung in Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern massiv zu reduzieren. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV gibt jedoch zu bedenken, dass diese Vereinfachung keinesfalls dazu führen darf, dass Gebiete, die sich ideal für ein genossenschaftliches Wärmenetz eignen würden, nicht als solche erkannt oder vorschnell ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss bei der Beteiligung im Planungsprozess sichergestellt werden, dass lokale Initiativen und genossenschaftliche Akteure zumindest informiert, besser noch umfassend einbezogen werden, damit sie frühzeitig aktiv werden können.

Grundsätzlich begrüßt die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV die Absicht der Bundesregierung, den klimafreundlichen Ausbau der Wärmenetze weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere die geplante gesetzliche Regelung und finanzielle Aufstockung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW), was die notwendige langfristige Planungssicherheit für Investitionen schafft. Auch die angekündigte Novellierung der AVBFernwärme-Verordnung sowie der Wärmelieferverordnung im Sinne der Investitionssicherheit ist ein richtiger Schritt. Hierbei fordert die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV jedoch, dass Wärmegemeinschaften eine besondere Berücksichtigung finden und konsequent von unnötigen bürokratischen Anforderungen befreit werden, die ehrenamtliche Strukturen oft überfordern.

Aus Sicht der Genossenschaften muss die Neugestaltung der verschiedenen Instrumente so erfolgen, dass die Dringlichkeit der Heizungsumstellung gewahrt bleibt und insbesondere kleinere Akteure wie Wärmegenossenschaften konsequent mitgedacht werden. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass das neue Gesetz nach einem Kabinettsbeschluss bis Ostern und dem anschließenden parlamentarischen Verfahren vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV wird den weiteren Gesetzgebungsprozess im Interesse der Wärmegenossenschaften kritisch begleiten. Viele der adressierten Themen finden sich auch im Positionspapier zu Wärmegenossenschaften.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG, auch „Netzpaket“ genannt) warnen elf Verbände davor, Tempo und Umfang des Ausbaus erneuerbarer Energien auszubremsen. Um Energiesicherheit, Elektrifizierung und die gesellschaftliche Akzeptanz zu gewährleisten, braucht es jetzt vom Bundeswirtschaftsministerium klare Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Modernisierung der Stromnetze.

Besonders kritisch sehen die Verbände mögliche Einschränkungen beim Netzanschluss für neue Erzeugungsanlagen. Werden Anschlüsse wie geplant an unrealistische Auflagen und fragmentierte Verfahren gekoppelt, kommen unkalkulierbare Risiken auf die Projektierenden zu, so dass der Ausbau zum Erliegen kommen könnte. EEG-Novelle und Netzpaket dürften nicht zum Instrument werden, Ausbauziele durch die regulatorische Hintertür abzusenken.

Zugleich stellen die Organisationen klar: Der derzeit schleppende Netzausbau darf nicht als Begründung dienen, den Zubau erneuerbarer Energien zu bremsen. Stattdessen brauche es Anreize, um das Netz dort auszubauen, wo nötig und mehr Tempo bei Digitalisierung, Standardisierung und Flexibilisierung, etwa durch Batteriespeicher, dynamische Stromtarife und Netzentgelte.

Auch neue Projekte der Menschen vor Ort müssen weiterhin möglich sein. Kleine Photovoltaik-Dachanlagen, Energiegenossenschaften und kommunale Projekte sichern Akzeptanz und regionale Wertschöpfung. Kürzungen oder übermäßig komplexe Regelungen bei der Förderung kleiner Anlagen und Speicher wären ein fatales Signal, ökonomisch wie gesellschaftlich.

Unterzeichnet haben den Appell neben dem DGRV auch das Bündnis Bürgerenergie, der BUND, der Bundesverband Solarwirtschaft, Campact, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, NABU, Umweltinstitut München und WWF.

Den Verbändeappell finden Sie hier.

Jetzt schon aktiv werden

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV bietet Ihnen die Möglichkeit, an einer Umfrage zum Netzpaket und der EEG 2027-Novelle teilzunehmen, um sich gezielt im Interesse der Energiegenossenschaften einzusetzen.

Den Link zur Umfrage finden Sie hier.

Für alle, die sich gerne bei Demonstrationen oder in Appellen einbringen möchten, finden Sie hier Möglichkeiten:

Erneuerbare Energien verteidigen: Demonstrationen am 18. April 2026 in Berlin, Hamburg, Köln und München organisiert von Campact: Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Bürgerwerke haben für ihre Mitglieder ein Kommunikationspaket für die Öffentlichkeitsarbeit zusammengestellt. Die Vorlagen zu einem Schreiben an Abgeordnete, eine Pressemitteilung, die Kernbotschaften der Bürgerwerke sowie ein Beispiel für einen Sonder-Newsletter der Teckwerke an ihre Mitglieder finden Sie hier: Kommunikationspaket.

Weitere Möglichkeit seinen Bundestagsabgeordneten anzuschreiben: zur Verfügung gestellt von VEEG und der Energy Watch Group: Solarstrom statt Erdgas-Strom – Brief einreichen

Appelle: Reiches „Netzpaket“ – der Energiewende-Killer - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Wirtschaftsappell: Mehr Energiewende – nicht weniger! - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BBEn, DGS und SFV, Lobby-Ministerin stoppen: Energiewende verteidigen | Campact, Erste Online-Aktionskonferenz “Rettet die Erneuerbaren” der Grünen

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV fordert mit 12 weiteren Verbänden aus Energie- und Immobilienwirtschaft, Industrie, Handel und Verbraucherschutz in einem gemeinsamen Appell an die Bundesregierung den schnellen und effizienten Ausbau von Netzanschlüssen. Der fehlende Zugang zu einer modernen Netzinfrastruktur gefährdet Versorgungsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit und verhindert die Teilhabe an der Energiewende für Gewerbe, Industrie und private Haushalte.

Zugang zu Stromnetzen sichern

Ein flächendeckender und verlässlicher Zugang zu leistungsfähigen Stromnetzen ist entscheidend für die Elektrifizierung der Industrie, die Digitalisierung und die Energiewende in allen anderen Sektoren. Die Klimaziele bei gleichzeitiger Stärkung unserer Wirtschaft sind nur erreichbar, wenn die Stromnetze und Anschlüsse konsequent, effizient und zügig ausgebaut werden. Die Ermöglichung des Netzzugangs ist wesentlicher Teil einer erfolgreichen Energie- und Wirtschaftspolitik. Die Politik ist daher gefordert, klare Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören die Verankerung der Energiewendekompetenz in der Anreizregulierung, die Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie die fristgerechte Bereitstellung von Anschlüssen durch Netzbetreibende. Ohne den Zugang zu einer modernen Netzinfrastruktur stoßen auch viele genossenschaftliche Projekte auf unnötige Hürden oder sie bleiben komplett unrealisiert.

Dr. Andreas Wieg, Leiter der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV, betont:

„Das beeindruckende Engagement der Bürgerinnen und Bürger in den 1.000 Energiegenossenschaften zeigt, wie stark der Wille zur lokalen Energiewende ist. Dieses Engagement darf nicht durch fehlende Netzanschlüsse, einen stockenden Netzausbau oder veraltete Infrastruktur ausgebremst werden – moderne, leistungsfähige Netze sind die Voraussetzung dafür, dass die Energiewende vor Ort gelingt.“

Beim Netzanschlussgipfel 2024 wurden bereits wichtige Maßnahmen für den Ausbau herausgearbeitet. Der DGRV fordert die aktuelle Bundesregierung auf, alle relevanten Akteure erneut an einen Tisch zu bringen und gemeinsam weiter daran zu arbeiten, die Ergebnisse aus dem letzten Jahr nun auch wirksam umzusetzen.

Neben dem DGRV haben folgende Verbände den Apell unterzeichnet:

  • Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
  • Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne)
  • BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
  • BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.
  • Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
  • Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. – DENEFF
  • Die Familienunternehmer e.V.
  • Handelsverband Deutschland – HDE – e.V.
  • VEA – Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
  • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände –
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
  • ZVEI e.V. Verband der Elektro- und Digitalindustrie

Den Verbändeappell finden Sie hier.

Die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV macht gemeinsam mit führenden Verbänden des Mittelstands, der Wohnungswirtschaft, des Verbraucherschutzes, der Umwelt, der Elektro- und Digitalindustrie, des Elektrohandwerks, der Energiedienstleistungen und des Contractings, der Bürgerenergie sowie der Erneuerbaren Energien und Speicherbranche in einem Appell auf die Bedeutung der Gebäude-Photovoltaik für den Erfolg der Energiewende aufmerksam. So wirkt die Gebäude-Photovoltaik aufgrund inzwischen sehr niedriger Erzeugungskosten als Preisdämpfer an der Strombörse. Gebäude-Photovoltaik wird von Privathaushalten in Eigenheimen und Mehrfamilienhäusern ebenso genutzt, wie von mittelständischen Unternehmen. Günstiger Solarstrom kann auch vor Ort in Ladestationen für Elektromobilität und in Wärmepumpen zur Wärmeversorgung genutzt werden. Durch solch ein intelligentes Zusammenspiel auch mit Stromspeichern können Netzausbaukosten vermieden werden. Um den Ausbau in der derzeitigen Phase der Energiewende sinnvoll zu lenken, ist der richtige Mix aus Markt und Förderung entscheidend.

Um den Beitrag der Gebäude-Photovoltaik zur Energiewende zu erhalten, fordern wir gemeinsam:

1.) Die Ausbauziele der erneuerbaren Energien müssen beibehalten werden.

2.) Der Förderrahmen sollte nachjustiert, aber nicht grundlegend verändert werden.

3.) Es müssen Voraussetzungen für einen systemdienlichen Solarausbau geschaffen werden.

Den Verbändeappell finden Sie hier.

Mit der Gründung der 1. Bewohnergenossenschaft Euskirchen eG ist ein zukunftsweisendes Wohnprojekt offiziell gestartet. Dr. Stefan Touchard vom Genoverband e.V. durfte diese Gründung als Berater begleiten und gemeinsam mit Projektpartnern die Geburtsstunde einer der größten neuen Wohnungsgenossenschaften im Land miterleben.

Gemeinsam mit Bürgermeister Sacha Reichelt und der stellvertretenden Landrätin Annegret Lewak haben 20 engagierte Gründerinnen und Gründer den Grundstein für ein modernes, genossenschaftliches Quartier gelegt. Ein Projekt, das beispielhaft zeigt, wie Wohnen ökologisch, sozial und wirtschaftlich zugleich gedacht werden kann.

Nachhaltigkeit trifft Gemeinschaft

Das Vorhaben setzt konsequent auf Holz‑Hybrid‑Bauweise und verfolgt höchste ökologische Standards. Nachwachsender Rohstoff, sehr gute CO₂‑Bilanz und hohe Energieeffizienz stehen im Mittelpunkt. In fünf Gebäudeteilen mit rund 220 Wohneinheiten entsteht ein Quartier, das einen echten Beitrag zur Bau‑ und Klimawende leistet.

Auch Mobilität und soziale Infrastruktur sind integraler Bestandteil des Konzepts: Nachhaltige Mobilitätsangebote, Gemeinschaftsräume und sogar ein Schwimmbad sorgen dafür, dass Wohnen ganzheitlich gedacht wird – weit über die eigene Wohnung hinaus.

Genossenschaftlich, bezahlbar, dauerhaft

Besonders wichtig: Als Wohnungsgenossenschaft bleibt der geschaffene Wohnraum dauerhaft dem Spekulationsmarkt entzogen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind Miteigentümer, haben ein lebenslanges Nutzungsrecht und gestalten ihr Quartier aktiv mit. Genau dieses Prinzip macht Genossenschaften zu einem stabilen Pfeiler für bezahlbares Wohnen.

Starke Partnerschaften für ein starkes Projekt

Ein solches Vorhaben braucht verlässliche Finanzierungspartner. Der Genoverband e.V. bedankt sich bei der NRW.BANK und der GLS Bank, die dieses Pionierprojekt ermöglichen und damit ein klares Bekenntnis zu nachhaltiger, genossenschaftlicher Quartiersentwicklung abgeben.

Fazit: Die 1. Bewohnergenossenschaft Euskirchen eG zeigt eindrucksvoll, wie moderne Stadtentwicklung funktioniert – ökologisch verantwortungsvoll, sozial wirksam und genossenschaftlich organisiert. Ein Leuchtturmprojekt für NRW und darüber hinaus.

(Foto Credit: Thomas Steinicke)
(Foto Credit: Thomas Steinicke)
Stefan Touchard Profil bild

Dr. Stefan Touchard

Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

  • 0211 16091-4349

Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten ist unbestritten. Umso wichtiger ist es, in der aktuellen politischen Debatte genau zu prüfen, mit welchen Instrumenten tatsächlich schnell und nachhaltig zusätzlicher Wohnraum entstehen kann.

Aus Sicht des Genoverband e.V. liegt das zentrale Problem dabei nicht im Mangel an Akteuren. Deutschland verfügt bereits heute über eine leistungsfähige und vielfältige Landschaft gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen: Wohnungsgenossenschaften, kommunale und kirchliche Träger sowie weitere nicht renditeorientierte Anbieter schaffen seit Jahrzehnten bezahlbaren Wohnraum, investieren langfristig und sorgen für stabile Quartiere. Sie sind regional verankert, verfügen über erprobte Strukturen und begleiten Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Entwicklung bis zur Bewirtschaftung.

Vor diesem Hintergrund begegnen wir dem Vorschlag, neue staatliche Wohnungsbaugesellschaften aufzubauen, mit Skepsis. Eine solche Gesellschaft müsste zunächst erhebliche Ressourcen binden: Kapital, Fachpersonal, Zeit und organisatorischen Aufwand – lange bevor auch nur eine zusätzliche Wohnung entsteht. Zudem würde sie in einem Umfeld starten, das bereits heute durch hohe Baukosten, gestiegene Zinsen, lange Genehmigungsverfahren und zunehmende regulatorische Komplexität geprägt ist.

Gerade diese Rahmenbedingungen sind es, die den Wohnungsbau aktuell ausbremsen. Banken sind grundsätzlich bereit, Wohnungsbau zu finanzieren – insbesondere dort, wo Geschäftsmodelle langfristig stabil, planbar und kalkulierbar sind. Wohnungsgenossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Unternehmen erfüllen diese Voraussetzungen in besonderem Maße. Dass dennoch viele Projekte auf Eis liegen, liegt nicht an fehlendem Kapital, sondern an mangelnder Investitions- und Planungssicherheit.

Aus Sicht des Genoverband e.V. liegt der wirksamste Hebel daher woanders: Bestehende Strukturen konsequent stärken, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen. Konkret heißt das: verlässliche und langfristig planbare Förderkulissen, schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren, ein Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie Instrumente zur Abfederung von Kosten- und Zinsrisiken.

Wohnungsgenossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Anbieter sind bereit, mehr zu bauen. Sie verfügen über Grundstücke, Projektpipelines, regionales Know-how und hohe Akzeptanz vor Ort. Werden die Rahmenbedingungen verbessert, kann zusätzlicher Wohnraum schneller, effizienter und nachhaltiger entstehen.

Unser Fazit: Die Wohnungskrise lässt sich nicht durch neue Organisationsstrukturen lösen. Entscheidend ist, die Akteure zu unterstützen, die bereits heute Verantwortung übernehmen und bauen wollen.

Daher fordern wir:

1. Verlässliche und langfristige Förderinstrumente

Förderprogramme müssen langfristig planbar, stabil und auskömmlich ausgestaltet sein. Häufige Änderungen, Befristungen oder Unsicherheiten bei Förderbedingungen erschweren Investitionsentscheidungen massiv.

2. Schnellere und einfachere Genehmigungsverfahren

Deutlich verkürzte Planungs- und Genehmigungszeiten für Wohnungsbauprojekte. Reduktion komplexer Abstimmungs- und Prüfprozesse auf Landes- und Kommunalebene.

3. Abbau regulatorischer Komplexität

Vereinfachung technischer, energetischer und baurechtlicher Vorgaben. Vermeidung zusätzlicher Standards, die zwar gut gemeint sind, Baukosten jedoch weiter erhöhen und Projekte unwirtschaftlich machen.

4. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für gemeinwohlorientierte Anbieter

Instrumente zur Abfederung von Zins- und Kostenrisiken, etwa Bürgschaften oder Zinszuschüsse. Anerkennung von Wohnungsgenossenschaften als besonders stabile und förderwürdige Kreditnehmer.

5. Kapital gezielt in bestehende Strukturen lenken

Öffentliche Mittel sollten nicht in den Aufbau neuer Organisationen fließen, sondern direkt bestehenden Wohnungsunternehmen zugutekommen. Dort ist die Wirkung schneller, effizienter und risikoärmer, da Grundstücke, Projektpipelines und Know-how bereits vorhanden sind.

6. Vermeidung zusätzlicher Konkurrenz um Fachkräfte

Kein paralleler Aufbau neuer staatlicher Akteure, die Planer, Bauingenieure und Verwaltungspersonal vom Markt abziehen. Stattdessen Stärkung der Kapazitäten der bestehenden Unternehmen.

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Dr. Stefan Touchard

Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

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In der Kategorie „Unterricht innovativ“ wurden Jana Rotthoff und Heidi Rupieper von der Schillerschule Oberhausen mit dem Deutschen Lehrkräftepreis ausgezeichnet. Ihr Projekt „Schillerwerk eSG – zusammen einzigartig“ zeigt auf beeindruckende Weise, wie praxisnahes, inklusives und demokratisches Lernen gelingen kann.

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Stefanie Herfort

Beraterin/Mediatorin
Schülergenossenschaften

  • 0211 16091-4679

In dieser kostenfreien Online-Veranstaltung informiert NRW.Energy4Climate interessierte Bürgerenergieakteure über Optionen, Chancen und Besonderheiten des vielfach genutzten Förderprogramms.

Zur Anmeldung

Personaldienstleistung ist in der heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Gerade in wirtschaftlich instabilen Phasen kann sie helfen, diese zu überbrücken.

In dem 60-minütigen Webinar erfahren Sie, wie Sie Personaldienstleistung rechtssicher einsetzen können. Sie bekommen praxisnahe Einblicke und wertvolle Tipps für den genossenschaftlichen Kontext.

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✔️ Was genau ist Personaldienstleistung – und was nicht?
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Termin: Donnerstag, 7. Mai 2026 | 11.00 – 12.00 Uhr
Kosten: 49,-€ je Teilnehmer
Ort: Online (Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldefrist)

Anmeldung: Bitte registrieren Sie sich bis zum 5. Mai 2026 unter folgendem Link:
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Genossenschaften und Gründungsinitiativen, die sich für das Thema interessieren, haben hier die Möglichkeit, sich dazu miteinander und mit Expertinnen und Experten auszutauschen. Die Gesprächsrunden sind offen für alle wärmerelevanten Themen von der Planung und Umsetzung von Wärmenetzen bis hin zu Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung. Lassen Sie uns gemeinsam über Optionen für genossenschaftliche Geschäftsfelder sprechen und identifizieren, wie Sie aktiv Einfluss auf Planungsprozesse nehmen und die Wärmewende mitgestalten können. Der Termin wiederholt sich in einem Turnus von ca. sechs Wochen.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Referent für Wärmepolitik & Elektromobilität der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften.

FAQ-Katalog zum Netzanschluss von Batteriespeichern

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat auf ihrer Website ein neues FAQ-Dokument zur regulatorischen Behandlung von Stromspeichern veröffentlicht. Es beantwortet häufige Fragen zu Netzanschluss, Netzentgelten und Betrieb von Speichern. Das Dokument ist als „lebendes“ Format angelegt und wird laufend ergänzt. Im Fokus stehen derzeit vor allem Netzanschlussfragen für Großbatteriespeicher. Ende 2024 lagen den Übertragungsnetzbetreibern bereits rund 650 Anschlussanfragen mit einer Gesamtleistung von 226 GW vor – auch die Verteilernetzbetreiber verzeichnen zahlreiche Anfragen. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der BNetzA.
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Studie zur Rolle von Bürgerenergiegenossenschaften für die Energie- und Wärmewende

In einer aktuellen Studie gehen die Elektrizitätswerke Schönau eG (EWS) der Frage nach, wie Bürgerenergiegenossenschaften eine sozial gerechte Energie- und Wärmewende ermöglichen können. Denn das Voranschreiten der Energiewende kann besonders für Haushalte mit geringem Einkommen eine finanzielle Belastung darstellen und einer Teilhabe entgegenstehen. Die EWS möchten die Energiewende nicht nur ökologisch und dezentral, sondern auch sozial gerecht gestalten. Eine vom Öko-Institut durchgeführte Studie zeigt: Bürgerenergiegenossenschaften haben großes Potenzial für eine sozial gerechte Energie- und Wärmewende, stoßen jedoch auf verschiedene Hürden, die überwunden werden müssen. Die Studie zeigt Wege dafür auf.
Zur Veröffentlichung

„Wenn Politik zuhört – und Praxis liefert“ – Genossenschaften im Dialog mit Minister Dr. Till Backhaus in Schwerin
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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Neue Regeln zur Vorsteueraufteilung und längere Aufbewahrungsfristen
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Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) | 22 Tage Präsenz oder online
Onlinekurs, Start Juni 2026
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Winterkurs Karlsruhe, Start September 2026
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Winterkurs Münster/Rastede, Start September 2026
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Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 2 Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen
14.04.2026 | 9:00-14:00 Uhr
11.11.2026 | 9:00-14:00 Uhr
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Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 3 Compliance
20.05.2026 | 15:00-16:30 Uhr
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Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften - Modul 4 Grundlagen des „Integrierten Corporate Governance Systems“
10.06.2026 | 16:00-17:30 Uhr
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Genossenschaftsrecht – Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
20.05.2026 | 09:00-16:30 Uhr
04.11.2026 | 09:00-16:30 Uhr
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Informationstagung für leitende Mitarbeitende im Rechnungswesen
19. + 20.05.2026 | Hannover
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