- 15.12.2025
- News: Gewerbliche Genossenschaften
Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 06/2025
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 17. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect…
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Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
heute erhalten Sie die 18. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect – Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.
Im ersten Newsletter des neuen Jahres haben wir gleich einen bunten Strauß verschiedener Themen für unsere Leser im Angebot: Wir beginnen mit einem Beitrag über die im Jahr 2025 neu gegründeten Genossenschaften. In eigener Sache berichten wir zudem über die neue berufliche Aufgabe von Dr. Andreas Eisen in der politischen Interessenvertretung des Genoverbandes. Unser rechtliches Schwerpunktthema ist diesmal der Corporate Governance Kodex für Genossenschaften. In steuerlicher Hinsicht befassen wir uns gleich mit drei Themen – der Aktivrente, digitalen Steuerbescheiden und neuen steuerlichen Regelungen für Betriebsveranstaltungen. Das Thema Nachhaltigkeit adressieren wir im Hinblick auf die Berichterstattung und dessen Auswirkungen auf die Kreditvergabe. Weitere Beiträge befassen sich damit, wie man Künstliche Intelligenz schrittweise im Mittelstand einführen und wie man sie in der Beratung nutzen kann. Außerdem informieren wir Sie über Weiterbildungsangebote für unsere Schülergenossenschaften. Schließlich stellen wir wieder verschiedene Seminarangebote der GenoAkademie vor und weisen auf aktuelle Termine hin. Last, but not least, ein kurzer, aber wichtiger Hinweis für das Impressum auf Ihrer Webseite!
Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im April 2026. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
PS: Bitte beachten Sie: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Gute Nachrichten mit Rückblick auf das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025: Insgesamt sind im vergangenen Jahr 72 neue Genossenschaften entstanden – vor allem zur erneuerbaren Energieerzeugung und ‑versorgung sowie zur Entwicklung der Infrastruktur in Dörfern, Gemeinden und Städten. Außerdem verstärkte sich der Trend, Unternehmen ohne Nachfolge als Genossenschaften weiterzuführen. Diese Daten gab jetzt der Genoverband e. V. bekannt, der Genossenschaften bei Gründungen begleitet und ihre Wirtschaftlichkeit sowie finanzielle Tragfähigkeit prüft.
Mit den Genossenschaftsgründungen reagierten laut Verband Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen auf viele drängende Herausforderungen vor Ort: Klimaschutz und verlässliche Versorgung mit erneuerbaren Energien, bezahlbarer Wohnraum sowie Erhalt und Aufbau von Infrastruktur – besonders im ländlichen Raum. So wurden im vergangenen Jahr 24 Energiegenossenschaften – von der alternativen Stromerzeugung bis zur Wärme-versorgung – aus der Taufe gehoben.
Darüber hinaus entstanden zwölf Genossenschaften der Stadt‑ und Dorfentwicklung sowie ‑versorgung, um beispielsweise soziale Treffpunkte, Einkaufsläden und Gaststätten in den Regionen zu erhalten.
13 Genossenschaften wurden außerdem gegründet, um den unterschiedlichsten Zielgruppen und Generationen – von Seniorinnen und Senioren bis hin zu Fachkräften – bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Unter den Gründerinnen und Gründern sind nicht nur Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, sondern verstärkt auch öffentliche Partner.
23 weitere Genossenschaften wurden in den Bereichen Handel, Handwerk, IT und sonstigen Dienstleistungen aufgebaut. Darunter befinden sich mehrere Nachfolgelösungen für Unternehmen, in denen Mitarbeitende das Unternehmen als Genossenschaft weiterführen. Dazu gehören beispielsweise die Tischlergenossenschaft Lausitz eG, das Filmtheater Union Fürstenwalde eG, die Buchgenossenschaft Glückskiste eG in Rheine, der Bioladen Unverpackt eG in Darmstadt sowie die Verlagsgenossenschaften Stadtrevue eG in Köln, mareverlag eG in Hamburg und WOLL‑Medien und Marken eG in Schmallenberg.
„Genossenschaften sind ein wichtiger Motor der regionalen Entwicklung – wirtschaftlich wie gesellschaftlich“, ist Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, überzeugt. „Genossenschaften investieren meist lokal und halten damit Kapital, Unternehmen und Fachkräfte in der Region. So tragen sie mit ihren Arbeitsplätzen, Dienstleistungen und Produkten dazu bei, das Wirtschaften und Leben auf dem Land wie in der Stadt attraktiver zu machen.“
Besonders erfreulich ist laut Götz, dass die Gründungen im Internationalen Jahr der Genossenschaften im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen sind – ein deutlicher Hinweis darauf, wie stark die Chancen und Lösungsmöglichkeiten von Genossenschaften in Gesellschaft und Wirtschaft anerkannt sind und für neue Herausforderungen genutzt werden.
Besonders gründungstark war 2025 erneut das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein‑Westfalen mit 20 Genossenschaften, dicht gefolgt von Niedersachsen mit 17 neuen Genossenschaften sowie Hessen mit neun und Hamburg mit sieben Genossenschaften. Weitere 19 Genossenschaften wurden in den Bundesländern Sachsen (5), Brandenburg (5) und Schleswig‑Holstein (3) gegründet. Der Rest verteilt sich auf die Bundesländer Berlin, Mecklenburg‑Vorpommern, Sachsen‑Anhalt und Thüringen.
Teamkoordinatorin Gründungsberatung
Der DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. hat den „Corporate Governance Kodex für Genossenschaften“ in der Fassung vom 8. Januar 2026 veröffentlicht. Unter Corporate Governance wird der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens verstanden; der Kodex enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Kodex ist geeignet für Genossenschaften mit hauptamtlichem Vorstandsmitglied oder bei jährlicher Prüfung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GenG; nicht geeignet für Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern, die auf einen Aufsichtsrat verzichtet haben. Die Genossenschaft entscheidet über die Anwendung des Kodex; Empfehlungen gelten nur insoweit, als keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Wenn Sie Fragen zum Kodex oder weitergehenden Informationsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der erstmaligen Einführung des Kodex oder bei der Überleitung Ihres bestehenden Kodex auf die Fassung vom 8. Januar 2026.
Director Governance & Nachhaltigkeit
AWADO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Mit der Einführung der Aktiv-Rente zum 1. Januar 2026 setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal: Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, soll künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen dürfen. Für Unternehmen eröffnet sich damit eine neue Möglichkeit, dem Fachkräftemangel zu begegnen – doch die Umsetzung bringt auch Herausforderungen mit sich.
Wer in Deutschland über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, tut dies bislang meist im Rahmen geringfügiger Beschäftigung – ein Modell, das nur vereinzelt genutzt wird. Dies soll sich mit der Aktiv-Rente ändern. Denn mit der neuen Regelung schafft die schwarz-rote Koalition neue Möglichkeiten in der steuerrechtlichen Gestaltung des Rentenalters, mit welchen der Übergang in den Ruhestand flexibler gestaltet werden kann. Während die Bundesregierung die Aktiv-Rente als Beitrag zur Fachkräftesicherung lobt, warnen Gewerkschaften und Sozialverbände vor Mitnahmeeffekten und fordern altersgerechte Arbeitsbedingungen statt rein steuerlicher Anreize. Zudem entstehen laut DIW Berlin jährlich zunächst rund 800 Millionen Euro Steuermindereinnahmen, deren langfristige Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte noch unklar sind.
Die Aktiv-Rente bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten – und das zu attraktiven steuerlichen Konditionen für die Beschäftigten. Ältere Mitarbeitende bleiben länger im Unternehmen und können so ihr Know-how und ihre Erfahrungen weitergeben. Die Flexibilität der Regelung erlaubt dabei individuelle Vereinbarungen über die Arbeitszeit sowie die Aufgaben der Aktiv-Rentner. Unternehmen, die Aktiv-Rentenmodelle anbieten, können sich dabei auch als attraktive, generationenfreundliche Arbeitgeber positionieren.
Die Aktiv-Rente betrifft ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs-verhältnisse. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen. Die Steuerfreiheit gilt nur für Personen, die die Regelaltersgrenze überschritten haben – unabhängig davon, ob sie bereits eine Rente beziehen oder den Renteneintritt aufschieben.
Bei der Einführung der Aktiv-Rente müssen sich Unternehmen auf neue Anforderungen einstellen:
Vertragsgestaltung: Bezüglich der Vertragsgestaltung empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Beratung. Arbeitsverträge mit Rentnerinnen und Rentnern müssen zum Beispiel klar regeln, dass die Tätigkeit freiwillig erfolgt und die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind. Empfehlenswert ist außerdem ein Enddatum für die Beschäftigung zu nennen, in bestehenden Arbeitsverhältnissen zum Beispiel über eine sogenannte Hinausschiebens-Vereinbarung.
Lohnabrechnung und Steuerfreibetrag: Der steuerfreie Betrag von bis zu 2.000 Euro muss korrekt ausgewiesen werden. Darüber hinaus gehende Einkünfte sind regulär zu versteuern. Die Steuerbefreiung wird direkt beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen: Auch bei steuerfreier Vergütung müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Die Aktiv-Rente ist kein Minijob.
Die Aktiv-Rente kann ein strategisches Werkzeug für Unternehmen sein, um dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen. Entscheidend ist jedoch, dass die Umsetzung organisatorisch, kulturell und steuerlich gelingt.
Bei Fragen unterstützen Sie die Expertinnen und Experten des Bereichs Steuern (Referat Lohnsteuer) des Genoverbandes e.V. sowie die Kollegen des Referats Arbeitsrecht der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft sehr gerne. Zögern Sie nicht, die notwendige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Dr. Andreas Eisen hat seit dem 1. Januar 2026 eine neue Aufgabe in der Interessenvertretung übernommen. Er verstärkt das Politikteam und wird dort seine Erfahrung und Expertise dafür nutzen, sich noch mehr für die Genossenschaften und die genossenschaftliche Idee einzusetzen.
Die politische Interessenvertretung der Genossenschaften ist entscheidend, um verlässliche, praxisnahe und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu sichern. Sie sorgt dafür, dass die besondere Wirtschafts- und Organisationsform der Genossenschaften in politischen Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt wird – sei es bei Regulierung, Förderung oder strategischen Weichenstellungen.
Als gemeinsamer Ansatz über alle genossenschaftlichen Branchen hinweg verfolgt die Interessenvertretung das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, Bürokratie abzubauen und die Rolle der Genossenschaften als stabilisierende, regional verankerte und nachhaltige Wirtschaftsakteure zu stärken.
Der genossenschaftliche Mittelstand profitiert von einer Interessenvertretung, die sich für spürbaren Bürokratieabbau, planbare Rahmenbedingungen und faire Wettbewerbsstrukturen einsetzt, sodass kooperative Unternehmensmodelle wirksam und wirtschaftlich agieren können.
Gemeinsam tragen alle Segmente der genossenschaftlichen Organisation dazu bei, wirtschaftliche Stabilität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung zu fördern – und benötigen hierfür eine starke, kompetente und gut vernetzte politische Interessenvertretung.
Der Wechsel von Dr. Andreas Eisen markiert auch den bewussten Karriereschritt, eine Führungsposition nicht bis zum Ende der Berufstätigkeit auszuüben. Dies fördert optimalerweise Veränderungsbereitschaft und stärkt die Innovationskraft der Organisation. Es schafft die Möglichkeit, langjährige Erfahrungen gezielt weiterzugeben und neue Impulse in andere Bereichen einzubringen.
Andreas Eisen: „In der neuen Funktion kann ich mich zu 100 % um die politischen Themen der Genossenschaften kümmern – das freut mich sehr und spornt mich an! Gleichzeitig soll die Abgabe meiner Führungsverantwortung ein bewusstes und beispielgebendes Zeichen sein für eine zeitliche Begrenzung solcher Rollen. Die neue Aufgabe bedeutet für mich eine Rückkehr zu den Wurzeln beim damaligen Norddeutschen Genossenschaftsverband, wo ich vor 25 Jahren begonnen habe, die genossenschaftliche Idee voranzubringen.“
Politische Interessenvertretung
Der Zeitpunkt der digitalen Bekanntgabe von Steuerbescheiden ist kurzfristig verschoben worden: Statt zum 1. Januar 2026 wird die elektronische Zustellung nun erst ab dem 1. Januar 2027 erfolgen. Steuerberater und -beraterinnen haben nun mehr Zeit, sich vorzubereiten.
Weitere Informationen unter: Digitale Steuerbescheide: Umstellung auf 2027 verschoben – was jetzt gilt | Genoverband e.V.
Seit Januar 2026 gibt es neue Steuerregeln für Betriebsveranstaltungen und ihre Begünstigung.
Informieren Sie sich unter dem folgenden Link über die einzelnen Regelegungen und ihre Auswirkungen auf Ihre Unternehmenspraxis: Steueränderungsgesetz 2025: Das ändert sich für Betriebsveranstaltungen | Genoverband e.V.
Die Europäische Union will Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung entlasten. Mit der nun erfolgten Einigung müssen beispielsweise nur noch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatzerlösen über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen berichten. Damit sinkt laut EU-Kommission die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen von ca. 49.000 auf 7.000.
Weitere Informationen unter: EU einigt sich auf Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Genoverband e.V.
Fast die Hälfte aller Firmenkunden (46 Prozent) der Genossenschaftsbanken unter dem Dach des Genoverbandes e.V. sind von den Anforderungen für die Nachhaltigkeitsregulierung überfordert oder haben sich noch gar nicht mit ihnen beschäftigt. 28 Prozent der mittelständischen Kunden haben bereits einige Anforderungen identifiziert, aber noch nicht erfüllt. Nur 21 Prozent der Unternehmen sind bei der Nachhaltigkeits-Berichterstattung auf gutem Weg. Lediglich fünf Prozent der Firmenkunden der Genossenschaftsbanken sind optimal vorbereitet und können ihre Nachhaltigkeitsdaten zur Verfügung stellen. Das ergab eine Umfrage des Genoverbandes unter genossenschaftlichen Bankvorständen, die im dritten Quartal 2025 durchgeführt wurde. Der Genoverband warnt vor den Folgen: Unternehmen, die keine Nachhaltigkeits-Berichterstattung vornehmen oder ihre Nachhaltigkeits-Daten nicht erheben, könnten eventuell schlechtere Kredit-Konditionen oder sogar Kredit-Absagen von ihren Banken erhalten.
Weitere Informationen unter: Volks- und Raiffeisenbanken warnen: Nachhaltigkeitsregulierung bremst Kreditvergabe an Unternehmen | Genoverband e.V.
Viele mittelständische Unternehmen, unabhängig von der Branche, stehen vor der Entscheidung KI einzuführen und sind versucht, gleich mit fertiger Software zu starten. Das übersieht aber wichtige Chancen, die durch den Aufbau eigener Fähigkeiten entstehen, wie den klugen Umgang mit Prompting (Kommunikation mit KI in natürlicher Sprache) und passgenaue Anpassungen an eigene Prozesse. Ein schrittweiser Weg – von grundlegenden Schulungen über fortgeschrittene Techniken des Prompting bis hin zur Entwicklung von eigenen KI-Lösungen mit Partnern – ermöglicht eine sichere Nutzung von KI zur Digitalisierung und Automatisierung, bevor Standard-Tools eingesetzt werden und ermöglicht erhebliche Effizienzgewinne.
Microsofts Rahmenwerk für die Einführung von KI (Cloud Adoption Framework) bestätigt diesen Ansatz: Es empfiehlt eine Planung mit einer Auswahl passender Einsatzbereiche (Use-Cases), gefolgt von Governance, Vorbereitung und schrittweiser Umsetzung – von ersten Tests bis zu größeren Anwendungen in der Cloud. Das schließt nahtlos an unsere Empfehlungen für den Mittelstand an und berücksichtigt typische Hürden wie fehlendes Wissen und Risiken.
Der folgende Plan basiert auf bewährten Hinweisen für kleine und mittlere Unternehmen und berücksichtigt begrenzte Mittel sowie gesetzliche Vorgaben wie die KI-Verordnung der EU oder die DSGVO.
Basis-Prompting-Schulung (2–4 Stunden) Mitarbeiter lernen, klare Anweisungen für Tools wie Microsoft Copilot (häufig bereits integriert in M365) oder ChatGPT zu geben, zum Beispiel für Zusammenfassungen oder Datenprüfungen. Ziel: rasche Einsparungen durch geordnete Eingaben (Thema, Aufgabe, Hintergrund, Form) ohne neue Programme oder aufwändige Softwareeinführungen. Gleichzeitig besteht durch den EU AI Act die Anforderung zur Schulung von Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten.
Fortgeschrittenes Prompt Engineering (1 Tag) Rollenbezogene Vertiefung ermöglicht komplexe Anwendungen, etwa Trendanalysen in Excel-Daten oder Anomalie-Erkennung, Unterstützung von repetitiven Aufgaben. Fokus auf iterative Optimierung und Validierung von Ausgaben zur Sicherstellung von Genauigkeit.
Use-Case-Identifikation (Tages-Workshop) Systematische Analyse repetitiver Prozesse in Teilbereichen eines Unternehmens – zum Beispiel Backoffice-Automatisierung, Logistikplanung oder Predictive Maintenance – unter Einbeziehung von KI zur Ideengenerierung. Priorisierung nach Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Diese Use-Cases können teilweise bereits mittels Prompting schnell und schlank gelöst werden; in Abhängigkeit vom Nutzen einer Lösung kann die Implementierung von kleinen Anwendungen wirtschaftlich sinnvoll sein.
Entwicklung von Lösungen mit Partnern Erstellung angepasster Anwendungen zusammen mit externen Beratern, zum Beispiel ChatBots, Wissens-KI (geringes Risiko nach EU-KI-Verordnung: Offenlegungspflichten) oder Verarbeitung von Unterlagen unter Einhaltung von Datenschutz und Gefahrenabwägung.
Prüfung und Einführung fertiger Lösungen Auswahl und Einbindung bewährter Programme auf Basis eigener Kenntnisse.
Und die Einführung einer Lösung muss nicht viel kosten: aktuell stehen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung, die mittelständische Unternehmen bei der KI-Einführung unterstützen – darunter ZIM (bis 55 % Zuschuss), go-digital, Digitalbonus Plus (bis 30.000 Euro) sowie regionale Initiativen wie NEXT.IN.NRW (bis 80 %) oder DIGI-Zuschuss in Hessen (bis 50 %).
Die EU-KI-Verordnung stuft Systeme nach Gefahren ein: Die meisten Anwendungen im Mittelstand fallen unter geringe Anforderungen, risikoreiche Fälle brauchen ausführliche Nachweise. Fördermittel des Bundeswirtschaftsministeriums und der Länder helfen bei Schulungen und Projekten. Firmen mit wenig Kapazitäten profitieren von Beratern, die solche Pläne selbst nutzen und von der Grundschulung bis zur Governance begleiten. Dieser Weg verringert Risiken und stärkt die Wettbewerbskraft durch KI.
Director IT-Spezialisten Vertical Mittelstand
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bietet neue Chancen für mehr Effizienz, Qualität und Innovation und wird das Beratungsgeschäft massiv verändern. Das gilt vor allem für den ländlichen Raum wie auch die Steuer- und Wirtschaftsberatung. Gleichzeitig bringt die Künstliche Intelligenz viele neue rechtliche, technische und organisatorische Anforderungen mit sich.
Weitere Informationen unter: Fachartikel Künstliche Intelligenz in der Beratung | Genoverband e.V.
Das Projekt Schülergenossenschaften lebt von Engagement, Teamgeist und der Idee, nachhaltiges Wirtschaften sowie die genossenschaftliche Rechtsform direkt an Schulen erlebbar zu machen. Damit dies gelingt, braucht es nicht nur motivierte Schüler und Schülerinnen – auch Lehrkräfte und Partnergenossenschaften spielen eine zentrale Rolle. Genau hier setzt das umfangreiche Weiterbildungsangebot des Projekts an.
Unsere Formate greifen zentrale genossenschaftliche Themen auf und vermitteln praxisnahes Wissen – verständlich, einsteigerfreundlich und direkt anwendbar. Dazu gehören unter anderem:
Diese Angebote richten sich in erster Linie an Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte, bilden jedoch gleichzeitig eine wertvolle Unterstützung für Partnergenossenschaften, da grundlegende Prozesse frühzeitig geklärt und Verantwortlichkeiten transparent vermittelt werden. So kann die gemeinsame Begleitung der Schülergenossenschaften gelingen.
Ergänzt wird das Weiterbildungsprogramm durch Netzwerk und Austauschveranstaltungen, die zeigen, wie vielfältig und lebendig die Schülergenossenschaftslandschaft ist – und wie viele Genossenschaften sich bereits engagieren.
Wenn auch Sie Interesse haben, eine Schülergenossenschaft zu begleiten oder sich über das Projekt informieren möchten, sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf den Austausch!
Alle Termine und Rückblicke finden Sie in unserem Newsroom:
schuelergeno.de/newsroom/termine-wettbewerbe
schuelergeno.de/newsroom/neuigkeiten
Beschreibung: Gute Mitarbeitende zu finden ist schwierig - gute Führungskräfte zu entwickeln dagegen planbar. Wie unsere erfolgreichen Weiterbildungskonzepte aufgebaut sind und was es mit den freiwilligen Zusatzangeboten auf sich hat, erfahren Sie bei einem unserer kostenlosen Info-Webinare.
Zielgruppe: Fortbildungsinteressierte / Geschäftsführer, Vorstände oder Personaler, die sich über die Fachwirt-Kurse informieren möchten
Termine Webinar: 13.03.2026 von 8:00-8:45 Uhr / 04.05.2026 von 9:00-9:45 Uhr
Beschreibung: Die Herausforderungen an eine ehrenamtliche Tätigkeit in Vorstand und Aufsichtsrat einer Genossenschaft sind beachtlich gestiegen. Umso wichtiger ist es daher, dass sich künftige oder derzeitige Vorstände beziehungsweise Aufsichtsräte genau mit ihrem Aufgabenspektrum vertraut machen und ihre Rechte und Pflichten kennen.
Termine (9:00 - 15:00 Uhr): 31.03.2026 / 28.10.2026
Beschreibung: Dieses Online-Seminar vermittelt künftigen und aktuellen Mitgliedern in Vorstand und Aufsichtsrat die wichtigsten Grundlagen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Kennzahlen in Genossenschaften. Sie erfahren, wie die genossenschaftliche Pflichtprüfung abläuft, wie Sie Jahresabschluss und Lagebericht sicher beurteilen und wie Sie mithilfe zentraler Kennzahlen die wirtschaftliche Situation Ihrer Genossenschaft einschätzen.
Termine (9:00 - 14:00 Uhr): 14.04.2026 / 11.11.2026
Beschreibung: Arbeiten Ihre Mitarbeitenden mit KI? Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet der EU AI Act Unternehmen, Mitarbeitende im Umgang mit KI-Systemen zu schulen. Artikel 4 fordert gezielte Maßnahmen für sichere, ethische und rechtskonforme Nutzung. Mit unserem neuen Web Based Training erfüllen Sie jetzt ganz einfach Ihre gesetzliche Schulungspflicht. Die Bearbeitungszeit für den Online-Kurs umfasst circa. 75 Minuten.
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Online-Kurs: Security Awareness I GenoAkademie
Beginn: Jederzeit. Fordern Sie einfach einen unverbindlichen Testzugang an.
19./20.03.26: Sitzung des Fachrates der Fachvereinigung der gewerblichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, Baunatal
Vor einiger Zeit haben wir unsere Firmierung geändert. Uns ist nun aufgefallen, dass diese Anpassung noch nicht bei allen Genossenschaften im Impressum berücksichtigt wurde. Daher bitten wir Sie, das Impressum Ihrer Website zu prüfen und zu aktualisieren.
Die nachfolgende Formulierung stellt die korrekte Darstellung nach außen sicher. Vielen Dank!
Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genoverband e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main, erreichbar unter www.genoverband.de.
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 17. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect…
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