- 26.02.2026
- News: Gewerbliche Genossenschaften
Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 01/2026
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 18. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect…
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Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
mit der 19. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect – Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“ erhalten Sie erneut einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen, relevante Fachthemen und Angebote aus dem Umfeld des Genoverbandes.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie unter anderem über die Eröffnung des neuen Standorts Torhaus des Verwaltungssitzes des Genoverbandes in Hannover. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Fragen einer professionellen und rechtssicheren Governance: Dazu stellen wir Ihnen den Anbieter TALQUE neben einem kostenfreien Webinar für die Durchführung von digitalen und hybriden Generalversammlungen sowie im Bereich Geldwäscheprävention eine softwarebasierte KYC-Lösung speziell für unsere zentralregulierenden Genossenschaften vor. Weitere Beiträge widmen sich genossenschaftlichen Lösungen zur Unternehmensnachfolge, steuerlichen Neuerungen sowie aktuellen Themen aus der Gründungsberatung und Weiterbildung.
Wir wünschen Ihnen eine anregende und informative Lektüre.
Wir möchten Sie schon heute herzlich bitten, sich den folgenden Termin vorzumerken: Der Verbandstag 2026 findet am Montag, den 22. Juni 2026, in digitaler Form statt. Der Beginn der Veranstaltung ist um 10:00 Uhr.
Mit dem digitalen Format möchten wir allen Mitgliedern eine unkomplizierte und ortsunabhängige Teilnahme ermöglichen und zugleich Raum für Austausch, Information und Diskussion schaffen.
Die offiziellen Einladungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Teilnahme gehen den Mitgliedern rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.
Wir freuen uns, Sie am 22. Juni 2026 zu unserem digitalen Verbandstag begrüßen zu dürfen.
Generalversammlungen sind das Herzstück genossenschaftlicher Demokratie – und stellen zugleich hohe Anforderungen an Rechtssicherheit, Transparenz und Organisation. Zur Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Generalversammlungen steht mit TALQUE eine spezialisierte digitale Plattform zur Verfügung. Das Ergebnis: strukturierte, revisionsfähige und manipulationssichere Lösungen für virtuelle, physische und hybride Versammlungen.
Mit TALQUE können General und Mitgliederversammlungen rechtssicher umgesetzt werden – von der Registrierung über Livestreams und Diskussionen bis hin zu digitalen Abstimmungen und vollständiger Dokumentation. Die Plattform erfüllt höchste Governance- und Datenschutzstandards, ist DSGVO-konform und wird in der EU gehostet. Über 500 Organisationen weltweit vertrauen bereits auf TALQUE.
Drei Formate – eine GovernanceQualität
Ob vollständig digital, klassisch in Präsenz oder als hybrides Format: Alle Versammlungsformen bieten die gleiche Qualität in Bezug auf Abstimmungsintegrität, Nachvollziehbarkeit und Archivierung. Hybride Formate ermöglichen zudem höhere Beteiligungsquoten und mehr Flexibilität für Ihre Mitglieder.
Ganzheitliche Betreuung
Von der Analyse und Vorbereitung über eine strukturierte Generalprobe bis zur technischen und organisatorischen Begleitung während der Veranstaltung bietet TALQUE ein Rundum-Leistungspaket – skalierbar von kleinen Versammlungen bis zu Veranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmenden.
Kostenfreies Webinar für Genoverband-Mitglieder
Digitale & hybride Generalversammlungen – einfach. sicher. transparent.
Gemeinsam mit TALQUE lädt der Genoverband seine Mitglieder zu einem kostenlosen Webinar ein.
Darin erfahren Sie unter anderem:
Termin: 11. Mai 2026 (Beginn: 10 Uhr | Dauer: 60 Minuten)
Format: Online-Webinar (Zugangslink nach Anmeldung)
Anmeldelink: https://event-einladung.com/webtalque110526
Sie können Unternehmen dabei unterstützen, flexibel auf Personalengpässe zu reagieren – vorausgesetzt, sie werden korrekt und rechtssicher eingesetzt.
In unserem 60-minütigen Webinar geben wir Ihnen praxisnahe Einblicke und wertvolle Tipps für den genossenschaftlichen Kontext.
Ihre Themen im Überblick:
✔️ Was genau ist Personaldienstleistung – und was nicht?
✔️ Welche Vorteile & Risiken müssen Sie kennen?
✔️ Wie Sie Arbeitsspitzen flexibel abfangen.
✔️ Wie Sie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen rechtssicher organisieren.
✔️ Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden.
✔️ Praxis-Beispiele aus Unternehmen.
Das Webinar richtet sich an alle, die ohne juristische Vorkenntnisse ein solides Verständnis für den Einsatz von Personaldienstleistung im eigenen Betrieb gewinnen möchten.
Jetzt anmelden und Ihren Platz sichern!
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen spannenden Austausch!
Termin: Donnerstag, 7. Mai 2026 | 11.00 – 12.00 Uhr
Kosten: 49,00 € je Teilnehmer
Ort: Online (Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldefrist.)
Anmeldung: Bitte registrieren Sie sich bis zum 5. Mai 2026 unter folgendem Link:
Jetzt anmelden
Nach einer kurzen Vorstellung des Hauses durch Geschäftsführer Markus Maier eröffnete am ersten Abend Ralph Goldschmidt mit seinem unterhaltsamen und zugleich tiefgründigen Impulsvortrag „ZukunftsLUST statt KrisenFRUST“ den inhaltlichen Teil der Veranstaltung. Dabei regte er die Teilnehmenden humorvoll dazu an, sich mit mentaler Stärke, innerer Balance und mit einem klaren Blick auf Herausforderungen auseinanderzusetzen.
Nach der offiziellen Begrüßung am zweiten Tag kooptierte der Fachrat drei neue Mitglieder: Dr. Henning Bergmann vom Mittelstandsverbund/ZGV sowie Astrid Heinze (ANWR Schuh GmbH) und Jürgen Magull (BREKO Einkaufsgemeinschaft).
Ein Schwerpunkt der Sitzung war das ausführliche Update aus dem Genoverband. Peter Götz informierte über die aktuelle wirtschaftliche Lage, die insbesondere durch internationale Konflikte, gestiegene Energiepreise und fragile Lieferketten geprägt ist. Trotz dieser Herausforderungen verzeichnet der Verband weiterhin positive Entwicklungen – etwa eine steigende Zahl an Genossenschaftsgründungen und eine insgesamt stabile Ertragslage. Zudem stellte er das neue Nachhaltigkeits-Reporting-Tool vor, das Mitgliedsunternehmen bei der Erstellung von Berichten nach VSME-Standard unterstützt. Ein weiterer Fokus lag auf der KI-Strategie des Verbandes, die klare Rollen, eine KI-Serviceorganisation und erste Effizienzgewinne umfasst. Ergänzend berichtete Christoph Gottwald, Abteilungsleiter für Gewerbe, Energie, Immobilien und Versorgung, Verkehr & Logistik, über neue geldwäscherechtliche Anforderungen für die Zentralregulierung ab 2027 sowie rechtliche Entwicklungen rund um die Genossenschaftsgesetz-Novelle und das Modell der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“.
Im politischen Bericht gab Dr. Andreas Eisen aus dem Verbandsbereich Kommunikation & Change einen Überblick über Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern und die zentralen Positionen der genossenschaftlichen Interessenvertretung. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, verlässliche Investitionsbedingungen, der Ausbau digitaler Infrastruktur sowie die Bedeutung bezahlbarer Energie. Mit Blick auf die Landtagswahlen 2026 wurden die wichtigsten Forderungen der Genossenschaften hervorgehoben und die Notwendigkeit einer noch stärker koordinierten Interessenvertretung betont.
Ein weiterer thematischer Schwerpunkt war die Vorstellung der neuen Fachvereinigung Verkehr & Logistik durch Dr. Stefan Touchard, Team-Koordinator Verkehr & Logistik. Er skizzierte deren Struktur, Mitgliederentwicklung und vielfältige Dienstleistungen, die von Arbeitssicherheit über Aus- und Weiterbildung bis hin zu digitalen Services reichen. Der Fachrat sieht hier Potenzial für zukünftige Kooperationen.
Anschließend präsentierten Robert Parron (Konsum Dresden eG) und Timo Starke (OpenGeno) den Praxisbericht „Mit KDintras zu OpenGeno“. Sie erläuterten die Entwicklung der Mitgliederverwaltungssoftware, die inzwischen über 500.000 Mitgliedsdaten verwaltet und zahlreiche genossenschaftliche Prozesse digital unterstützt. Besonders hervorgehoben wurden der Online-Mitgliederbereich samt digitalem Beitritt sowie die zunehmende Bedeutung digitaler Prozesse für verschiedene Genossenschaftsarten.
Zum Thema „KI in der Unternehmenspraxis“ stellte Christian Dicke (AWADO GmbH) praxisnahe Ansätze zur Einführung von KI, Anwendungsbeispiele sowie Quick-Wins vor und ging auch auf Datenschutzfragen und Fördermöglichkeiten ein. Seine Ausführungen unterstrichen, wie wichtig es ist, dass Genossenschaften das Thema aktiv angehen und passende Strukturen entwickeln.
Unter „Sonstiges“ wies Andreas Mäsing, Vorstand der Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG, auf einen Musterbrief (www.zukunft-freidhof.jetzt) zum Erhalt der Friedhofskultur hin, der zur Weiterleitung an lokale politische Vertreter empfohlen wird.
Die BaFin setzt damit einen neuen regulatorischen Standard, der das Geschäftsmodell der Zentralregulierung (ZR) nachhaltig verändern wird. Was bedeutet das konkret – und wie können ZR-Unternehmen die neuen Anforderungen effizient umsetzen?
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AUF EINEN BLICK Zentralregulierer müssen ab Juli 2027 für jeden Lieferanten ein vollständiges KYC-Onboarding durchführen, eine laufende Geschäftsüberwachung (Ongoing Monitoring) etablieren und bei Auffälligkeiten eine Verdachtsmeldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) absetzen. |
Was ändert sich ab Juli 2027?
Die neue Regulierung verpflichtet Zentralregulierer, für ihre Lieferanten ein KYC-Verfahren (Know Your Customer) aufzusetzen, das bislang nur im Bankensektor üblich war. Die wesentlichen Anforderungen umfassen drei Säulen:
Die Herausforderung für ZR-Unternehmen
Für viele Zentralregulierer ist die neue KYC-Pflicht eine erhebliche organisatorische und technische Herausforderung. Bisher lag der Fokus auf der effizienten Abwicklung von Zahlungsströmen zwischen Handel und Lieferanten – nicht auf der regulatorischen Prüfung der Geschäftspartner. Hinzu kommt die Remediation: Alle bestehenden Lieferantenbeziehungen müssen nachträglich einer vollständigen KYC-Prüfung unterzogen werden – je nach Lieferantenportfolio ein enormer Aufwand.
Die Lücke im Markt: Keine passende Lösung in Sicht
Wer sich heute am Markt nach einer passenden Lösung umschaut, steht vor einem Dilemma. Die bestehenden Anbieter lassen sich in zwei Kategorien einteilen – doch keine davon adressiert die KYC-Anforderungen des ZR-Geschäfts:
Das Ergebnis: Zentralregulierer müssten eine generische Plattform mit erheblichem Aufwand anpassen oder ein teures Beratungshaus beauftragen. Bisher gab es keine Lösung, die das ZR‑Geschäftsmodell von Grund auf versteht.
Szimfoni: Die erste KYC-Lösung speziell für die Zentralregulierung
Szimfoni schließt genau diese Marktlücke. Als Spezialanbieter hat Szimfoni eine KYC-/AML-Lösung entwickelt, die genau auf das Geschäftsmodell der Zentralregulierung zugeschnitten ist. Statt einer generischen Bankensoftware erhalten Sie ein System, das die Lieferantenbeziehung in den Mittelpunkt stellt, Delkredere-Strukturen versteht und den Compliance-Aufwand auf ein Minimum reduziert. Neue Datenquellen werden über KI automatisiert angebunden und stehen in kürzester Zeit zur Verfügung.
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Funktion |
Ihr Vorteil |
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Automatisiertes Onboarding |
Lieferantendaten werden automatisch aus Handels- und Transparenzregistern abgerufen – kein manuelles Zusammensuchen. |
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Ongoing Monitoring |
Laufende Prüfung gegen Sanktionslisten, PEP-Datenbanken und Adverse-Media-Quellen – vollautomatisch. |
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Alert-Workflow & FIU-Meldung |
Alerts werden strukturiert bearbeitet; bei Verdacht wird die FIU-Meldung direkt aus dem System heraus generiert. |
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Datenquellen-Integration |
Handelsregister, Transparenzregister und weitere relevante Quellen sind nahtlos angebunden. |
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Remediation-Full Service |
Bestehende Lieferanten (und ggfs. Mitglieder) werden in einem effizienten Ende-zu-Ende-Prozess nachträglich geprüft und dokumentiert -- ohne weiteren Aufwand für die ZR-Organisation. |
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KYCaaS – Rundum-Sorglos |
Optional: Szimfoni übernimmt den gesamten KYC-Prozess als Dienstleistung – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft. |
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Szimfoni.ai NEST |
KI-gestützte Szimfoni.ai-Umgebung für Governance, Risk and Compliance für sofortige Anpassung an neue regulatorische Vorgaben, neue relevante Datenquellen, Listanbieter, etc. |
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Einordnung: Szimfoni als Lösungsansatz?
Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel
Durch die Verschmelzung mit dem Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e. V. (PV), Hamburg, im vergangenen Jahr ist die sechste Fachvereinigung Verkehr & Logistik unter dem Dach des Genoverbandes e.V. entstanden. Sie vereint heute noch Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen – darunter Verkehr, Logistik, Immobilien, Energie, Dorfläden, Beratung, IT und weitere Wirtschaftsbereiche.
Diese breite Zusammensetzung war und ist Ausdruck eines offenen und partnerschaftlichen Zusammenwachsens. Gleichzeitig zeigt sich zunehmend, wie wichtig eine klarere fachliche Ausrichtung für den nachhaltigen Mehrwert der Fachvereinigungen ist. Denn dort, wo Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodellen, Herausforderungen und Zukunftsthemen zusammenkommen, entstehen besonders wirkungsvolle Netzwerke, ein zielgerichteter Fachaustausch und eine passgenaue Interessenvertretung. Vor diesem Hintergrund soll die Fachvereinigung Verkehr & Logistik künftig inhaltlich noch stärker auf die Branchen Verkehr und Logistik fokussiert werden. Ziel ist es, ihr Profil weiter zu schärfen und die fachliche Arbeit konsequent an den Bedürfnissen der Unternehmen auszurichten, deren Kerngeschäft in diesen Bereichen liegt.
Dies eröffnet insbesondere Genossenschaften aus der Fachvereinigung Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, die ihren Schwerpunkt im Bereich Verkehr und Logistik haben, die Möglichkeit, ihre fachliche Heimat neu zu justieren und freiwillig in die Fachvereinigung Verkehr & Logistik zu wechseln. Der Wechsel bietet die Chance, sich in einem Umfeld einzubringen, das inhaltlich noch enger an die eigenen Themen, regulatorischen Fragestellungen und branchenspezifischen Entwicklungen angebunden ist.
Uns ist dabei besonders wichtig: Dieser Prozess erfolgt transparent, freiwillig und mit persönlicher Begleitung. Bereits im Verschmelzungsvertrag wurde festgehalten, dass sowohl Mitglieder des ehemaligen PV als auch Mitglieder des Genossenschaftsverbandes die Möglichkeit haben, sich einer anderen, fachlich besser passenden Fachvereinigung anzuschließen. Diese Offenheit bleibt ein zentraler Bestandteil unseres gemeinsamen Selbstverständnisses.
Daher werden wir ab Mai alle potenziell betroffenen Mitglieder der Fachvereinigungen Verkehr & Logistik sowie der Gewerblichen Genossenschaften persönlich anschreiben. Ziel ist es, über die geplante inhaltliche Schärfung zu informieren, mögliche fachliche Zuordnungen aufzuzeigen und für einen Wechsel in die jeweils passende Fachvereinigung zu werben. Wir verstehen diesen Prozess ausdrücklich nicht als organisatorische Umstrukturierung, sondern als gemeinsame Chance, die fachliche Verortung jedes Mitglieds weiter zu verbessern.
Wir sind überzeugt: Eine klarere fachliche Zuordnung stärkt nicht nur die einzelne Fachvereinigung, sondern auch den Verband insgesamt – und schafft die Grundlage dafür, dass sich jedes Mitglied dort optimal einbringen, vernetzen und weiterentwickeln kann.
Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel
Mit dem neuen Verwaltungssitz Torhaus in Hannover hat der Genoverband einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nach dem Umzug sind wir nun am Standort angekommen – räumlich wie auch strategisch. Die offizielle Eröffnung wurde Mitte des Monats gemeinsam mit Mitarbeitenden, Projektbeteiligten und Gästen gefeiert und machte eindrucksvoll sichtbar, wofür der neue Standort steht: moderne Arbeitswelten, Begegnung und gelebte Verbandskultur.
Schon beim Betreten der hellen, offenen Flächen war deutlich zu spüren, dass hier ein Ort entstanden ist, der Austausch, Zusammenarbeit und konzentriertes Arbeiten gleichermaßen fördert. Lichtdurchflutete Bereiche, vielfältige Meeting- und Rückzugsräume sowie eine moderne, zugleich einladende Gestaltung bilden den Rahmen für eine zukunftsorientierte Arbeitsumgebung.
Im Mittelpunkt der Eröffnungsfeier stand eine Gesprächsrunde mit Vorstandsvorsitzendem Michael Hoeck, Robert Stärkel (Bereichsleiter Immobilienmanagement & Infrastruktur), Heino Olfe (Betriebsratsvorsitzender) und Dirk Streicher (Vorstandsvorsitzender der Delta Bau AG). Sie gaben Einblicke in die Entstehung des Standorts und hoben besonders die klare Vision und den Mut zur konsequenten Umsetzung hervor. „‚WIR ist Zukunft‘ wird im Torhaus für unsere Mitarbeitenden und Mitglieder nun erlebbar“, brachte es Robert Stärkel auf den Punkt.
Mit dem Umzug nach Hannover schafft der Genoverband nicht nur zeitgemäße Rahmenbedingungen für seine Mitarbeitenden, sondern stärkt zugleich die Grundlage für eine weiterhin leistungsfähige, zukunftsorientierte Betreuung seiner Mitglieder. Das Torhaus ist damit mehr als ein neuer Standort – es ist ein investitionsstarkes Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit des Genoverbandes.
Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird zunehmend zur Herausforderung. Der demografische Wandel verstärkt diesen Trend. Immer mehr Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nähern sich dem Ruhestand. Mehr als die Hälfte ist bereits 55 Jahre oder älter. Rund 40 Prozent haben das 60. Lebensjahr überschritten. In den nächsten Jahren suchen daher immer mehr Betriebe eine Nachfolge. Zwischen 2026 und 2030 werden rund 186.000 Unternehmen eine Nachfolge benötigen – das zeigt eine Prognose des Instituts für Mittelstandsforschung. Fehlt eine passende Nachfolgelösung, droht vielen Unternehmen die Schließung oder der Verkauf. Das gefährdet Betriebe, Arbeitsplätze und die regionale Wirtschaft.
Genossenschaftliche Modelle: Die Kraft der Gemeinschaft
Eine besonders nachhaltige und zukunftsfähige Lösung bietet die genossenschaftliche Rechtsform. Konkrete Modelle stellen wir Ihnen in den nächsten Newslettern vor. Genossenschaften sichern Kapital, Unternehmen, Fachkräfte und Arbeitsplätze in der Region. Gleichzeitig stärken sie regionale Wirtschaftskreisläufe. Darüber hinaus werden Mitarbeitende nicht nur am Unternehmenserfolg beteiligt, sondern übernehmen auch aktiv Verantwortung für ihr Unternehmen. Belegschaften gestalten so die Zukunft ihres Unternehmens aktiv mit.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Motivation und Altersvorsorge stärken
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wirksames Instrument, um Mitarbeitende finanziell am Unternehmen zu beteiligen und ihre Bindung sowie Motivation zu stärken. Dank verbesserter steuerlicher Rahmenbedingungen – etwa dem im Januar 2024 erhöhten Freibetrag von 2.000 Euro pro Jahr – wird die Beteiligung für Unternehmen und Mitarbeitende noch attraktiver. Sie stärkt zudem die Altersvorsorge.
Unternehmensnachfolge aus der Belegschaft: So funktionierts`!
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann eine Mitarbeitergenossenschaft das nötige Kapital durch Eigenmittel und öffentliche Förderprogramme aufbringen. Die Hebelwirkung des Eigenkapitals in der Ansparphase ermöglicht es, Förderkredite aufzunehmen und somit den Unternehmenskaufpreis zu stemmen. Alteigentümer können den Übergang mit gestundeten Darlehen unterstützen. Diese beginnen oft mit tilgungsfreien Jahren. So bleibt das Unternehmen in den Händen derjenigen, die es am besten kennen – der Mitarbeitenden.
Genoverband: Partner für genossenschaftliche Nachfolgelösungen
Als Genoverband bringen wir unsere langjährige Expertise in die Entwicklung und Umsetzung genossenschaftlicher Organisations- und Nachfolgemodelle ein. Gemeinsam mit Kammern, Politik und Unternehmen arbeiten wir daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und neue Lösungen voranzubringen. Unser Ziel: Vorreiter für genossenschaftliche Unternehmensnachfolge zu sein.
Wir beraten Unternehmen und Mitarbeitende, begleiten Gründungsprozesse und setzen uns politisch für bessere Förder- und Steuerbedingungen ein. Denn wir sind überzeugt: Die genossenschaftliche Rechtsform bietet nicht nur Sicherheit und Flexibilität, sondern auch die Chance, den Mittelstand nachhaltig für nachfolgende Generationen zu stärken. Hier finden Sie unser Infoblatt.
Sie interessieren sich für genossenschaftliche Modelle der Unternehmensnachfolge oder möchten mehr über Mitarbeiterkapitalbeteiligung erfahren? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und bringen Sie mit den richtigen Partnern und Partnerinnen zusammen.
Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel
Marc Wencker ist Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft DSR Deutscher Sachverständigen Ring, Dirk Weiermann ist ihr Aufsichtsratsvorsitzender, und beide sind Personenzertifizierte Sachverständige. Auf einem ihrer vielen Lehrgänge zur Gutachterzertifizierung hatten sie vor einigen Jahren mit Gleichgesinnten an der Hotelbar eine Idee: Warum nicht eine Kooperation zur Interessenvertretung und Förderung von Sachverständigen aller Branchen gründen? Und dies mit der Einhaltung höchster berufsständischer Standards sowie moderner Aus- und Weiterbildung verbinden? „Das machen zwar schon viele Berufsverbände“, sagt Vorstandsvorsitzender Wencker. „Aber neu für unsere Branche ist es, dies mit der Vermittlung von Aufträgen und neuen beruflichen Chancen sowie den Vorteilen des gemeinsamen Einkaufs zu kombinieren.“ Großen Bedarf sahen Wencker und Weiermann auch darin, bei der Existenzgründung von Sachverständigenbüros zu unterstützen und fachliche Hilfe durch einen Sachverständigenrat anzubieten.
Aus der Idee an der Theke wurde schnell Realität in genossenschaftlicher Rechtsform: Im ersten Schritt gründeten die 15 Sachverständigen aus der Immobilienbranche eine Interessengemeinschaft. Im zweiten Schritt hoben dann acht von ihnen – aus formalen Gründen – die Genossenschaft DSR Deutscher Sachverständigen Ring aus der Taufe, und damit die erste ihrer Art bundesweit. Die verbleibenden sieben Mitglieder der Interessengemeinschaft traten noch in der Gründungsversammlung der Genossenschaft bei. Seitdem wächst die bundesweit aufgestellte Genossenschaft kontinuierlich an Mitgliedern und demnächst auch an Branchen. „Zurzeit nehmen wir jeden Tag ein neues Mitglied auf“, sagt Marc Wencker, der zusammen mit seinen Vorstandskollegen Alois Weishäupl und Marcel Kurze die Geschäfte der Genossenschaft in Teilzeit führt.
Interessenvertretung über den Verband Deutscher Sachverständigen Ring
In der Gründungsphase lernten die Sachverständigen viel Neues dazu: zum Beispiel, dass die berufsständische Interessenvertretung über eine Genossenschaft juristisch nicht möglich ist, sondern nur über einen Verband. Deshalb riefen die Gründungspioniere parallel zu ihrer Genossenschaft noch einen gleichnamigen Verband ins Leben. Interessierte können nun je nach ihren Bedürfnissen der Genossenschaft und dem Verband beitreten oder sich für die Mitgliedschaft in einer der beiden Unternehmungen entscheiden. Dabei unterscheiden sich Berufsverband und Genossenschaft vor allem durch die angebotene Dienstleistungspalette und die Eintrittsgelder; bei der Genossenschaft kommt zusätzlich noch der Kauf von Anteilen dazu. „Natürlich profitieren Mitglieder einer Genossenschaft, die ja auch faktisch Miteigentümer sind, deutlich stärker. Sie investieren ja auch mehr“, sagt der Vorstandsvorsitzende. Beide Geschäftsmodelle kommen gut an: Die Genossenschaft hat inzwischen 50 Mitglieder, unter dem Verbandsdach sind es hundert.
Warum haben sich die Gründungspioniere für die genossenschaftliche Rechtsform entschieden? Das hat mit Wenckers beruflicher Laufbahn zu tun, denn als Unternehmensberater hat er viele Jahre in der genossenschaftlichen Organisation gearbeitet. Seitdem schätzt er die Vorteile der genossenschaftlichen Wirtschaftsform. Wencker: „Mir hat vor allem die demokratische Selbstbestimmtheit von Genossenschaften gefallen. Das erwirtschaftete Geld bleibt in der eigenen Kasse und kommt direkt der Genossenschaft und ihren Mitgliedern zugute!“
Fachkräftemangel prägt die Branche
Berufsverband und Genossenschaft wollen gemeinsam auch dem Fachkräftemangel in ihrer Branche entgegenwirken. Wencker „Wir haben in Deutschland viel zu wenige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das macht sich vor allem bei den Verfahrenslängen der Gerichte bemerkbar.“ So dauerten Gutachten vor Gericht inzwischen sechs Monate bis zu einem Jahr und würden Prozesse unnötig verschleppen. „Wir müssen deshalb wieder zu Gutachten innerhalb der Frist von drei Monaten zurückkommen“, sagt der Vorstandsvorsitzende, „sonst entstehen zu hohe privat- und gesamtwirtschaftliche Schäden.“
Laut der IHK Lahn-Dill gibt es bundesweit nur rund 8.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für mehr als 280 Sachgebiete, Die Branche ist dazu noch überaltert, jeder Zweite ist nach einem Bericht der IHK Chemnitz über 51 Jahre alt. „Wir brauchen hier dringend einen Generationenwechsel und vor allem mehr Nachwuchs – auch weiblichen“, so Wencker. Auch dafür wollen die Genossenschaftspioniere mit der Vermittlung von Bildungsangeboten den Weg bereiten. Dabei freut sich der Vorstandsvorsitzende besonders, dass auch schon in den eigenen genossenschaftlichen Reihen Nachwuchs heranreift: „Einige Söhne und Töchter unserer Mitglieder denken inzwischen darüber nach, als Sachverständige in die Fußstapfen ihrer Eltern zu treten.“
Sachverständige aus anderen Branchen wollen ebenfalls Mitglieder werden
Welche Pläne haben Genossenschaft und Berufsverband Deutscher Sachverständigen Ring für die Zukunft? „Diese Pläne sind schon zum Greifen nah“, verkündet Weiermann. „Denn 2026 werden sich uns Sachverständige der Branchen Wohnmobile, Oldtimer, Luxusfahrzeuge und der Groß- und Kleintiere anschließen, so dass unsere Mitgliederzahl auf über 2.500 anwachsen wird.“ Zusätzlich führe der Vorstand zurzeit Gespräche mit der Gesundheitsbranche. Auch eine Ausweitung auf den gesamten deutschsprachigen Raum in Europa, also die Schweiz und Österreich, sei nicht ausgeschlossen.
Und wie wollen Genossenschaft und Verband diesen Ansturm bewältigen und die entsprechende Expertise und Servicepalette samt Mitgliederbetreuung finanziell und fachlich aufbauen? Auch darüber haben sich die Mitglieder frühzeitig Gedanken gemacht, erklärt Wencker. Zum einen müsse mindestens ein Sachverständiger jeder Branche verpflichtend Mitglied der Genossenschaft werden. Darüber hinaus müsse sich jedes Genossenschaftsmitglied verpflichten, fünf Stunden monatlich seine Expertise in die Genossenschaft einzubringen. So könne nach und nach das nötige Expertenwissen für die einzelnen Branchen aufgebaut werden. Der Vorstandsvorsitzende weiter: „Zum anderen muss jedes Genossenschaftsmitglied einen Anteil und Eintrittsgeld in nicht unerheblicher, aber überaus angemessener Höhe leisten. So baut unsere Genossenschaft in ihrer Anfangsphase einen soliden Grundstock für Investitionen zum Nutzen unserer Mitglieder auf.“
Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel
In der Kategorie „Unterricht innovativ“ wurden Jana Rotthoff und Heidi Rupieper von der Schillerschule Oberhausen mit dem Deutschen Lehrkräftepreis ausgezeichnet. Ihr Projekt „Schillerwerk eSG – zusammen einzigartig“ zeigt auf beeindruckende Weise, wie praxisnahes, inklusives und demokratisches Lernen gelingen kann.
Sie möchten ähnliche Projekte begleiten? Melden Sie sich gerne!
Team-Koordinatorin
Schülergenossenschaften
Damit die von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen getragenen Stromkosten weiterhin steuer- und beitragsfrei vom Arbeitgeber erstattet werden können, ist künftig eine zweistufige Ermittlung der Strommenge und des Strompreises erforderlich. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf.
Was Unternehmen und Arbeitnehmer jetzt beachten müssen: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11. November 2025 die steuerliche Behandlung der Erstattung von selbst getragenen Stromkosten beim Laden von Elektro- und Hybrid-Dienstfahrzeugen grundlegend angepasst.
Wegfall der bisherigen Pauschalen
Die bislang anwendbaren monatlichen, steuerfreien Pauschalen für vom Arbeitnehmer und von Arbeitnehmerinnen selbst getragene Ladekosten bei elektrisch aufladbaren (auch privat genutzten) Dienstwagen mit Wirkung zum Jahresende 2025 entfallen. Sie durften letztmalig für Zahlungen vor dem 1. Januar 2026 angewendet werden. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Dies gilt analog auch für die Pauschalen für Hybridfahrzeuge.
Neue Erstattungsregelungen gelten ab 1. Januar 2026
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Erstattung von Ladekosten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für betriebliche Fahrzeuge zwar weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei, ab diesem Zeitpunkt muss allerdings dafür sowohl die Strommenge als auch der ihr zuzuordnende Strompreis nachgewiesen werden.
Die Strommenge ist nunmehr bei Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (zum Beispiel eines Wallbox- oder Fahrzeug-internen) Stromzählers nachzuweisen.
Für den Strompreis ist hingegen entweder der individuelle (feste) Strompreis aus dem Vertrag des Arbeitnehmers (tatsächliche Kosten) oder eine Strompreispauschale heranzuziehen.
Individueller (fester) Strompreis
Als tatsächliche Kosten ist neben dem Einkaufspreis für verbrauchten Strom auch der anteilige Grundpreis zu berücksichtigen. Bei dynamischen Stromtarifen können hingegen die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Kilowattstunde inklusive anteiligem Grundpreis zur Berechnung herangezogen werden.
Hinweis: Nutzt der Arbeitnehmer eine häuslichen Ladevorrichtung, die auch durch eine private Photovoltaikanlage gespeist wird, so darf bei der Ermittlung der häuslichen Stromkosten (ebenfalls) auf den vertraglichen -- beziehungsweise bei einem dynamischen Stromtarif – auf den durchschnittlichen monatlichen Stromkostentarif zurückgegriffen werden. Die anteilige Mitberücksichtigung eines gegebenenfalls zu zahlenden Grundpreises ist zulässig.
Im BMF-Schreiben wird zudem klargestellt, dass der Nachweis des individuellen Strompreises nicht durch einen Eigenbeleg erfolgen darf.
Strompreispauschale
Nach Ansicht des BMF bestehen keine Bedenken darüber, dass zur Vereinfachung der Stromkostenermittlung in allen Anwendungsfällen (inklusive der Anwendung bei dynamischem Stromtarif und bei der Nutzung einer privaten Photovoltaikanlage) der vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte herangezogen wird. Für das Jahr 2026 ergibt sich somit ein Gesamtdurchschnittsstrompreis von 0,34 Euro.
Das BMF stellt klar, dass das Wahlrecht zwischen der Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten und der Nutzung der Pauschale einheitlich für das Kalenderjahr ausgeübt werden muss (Jahrespauschale). Bei Anwendung der Strompreispauschale gelten sämtliche Stromkosten des Arbeitnehmers aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung als abgegolten.
Erfolgt die Aufladung auch bei einem Dritten (zum Beispiel aus öffentlichen Ladesäulen) ist es zulässig, diese Kosten mit entsprechendem Nachweis zusätzlich zu erstatten.
Weitere Kernpunkte des neuen BMF-Schreibens:
Handlungsoptionen im Überblick:
Wird die bisherige Vorgehensweise beibehalten, sind danach gezahlte pauschale Zuschüsse ab dem 1. Januar 2026 steuer- und beitragspflichtig. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf.
Wir empfehlen zunächst eine arbeitsrechtliche Prüfung dahingehend, ob sich aus den bisherigen Rechtsgrundlagen für die Zahlung der Pauschalen eine weitere Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers ergibt, auch wenn diese nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben können. Gegebenenfalls sind bestehende Vereinbarungen anzupassen oder neu zu gestalten.
Für die Neugestaltung zukünftiger Erstattungen sehen wir ab 2026 nachfolgende Handlungsoptionen:
Bei Fragen unterstützen Sie die Expertinnen und Experten des Bereichs Steuern des Genoverband e.V. sowie die die Kollegen und Kolleginnen des Referats Arbeitsrecht der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft sehr gerne. Zögern Sie nicht, die notwendige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Verabschiedungsfeiern sind unter bestimmten Kriterien betriebliche Veranstaltungen des Arbeitgebers. Das hat jetzt ein BFH-Urteil vom 19.11.2025 festgelegt.
Weitere Informationen unter: https://www.genoverband.de/newsroom/praxis/neues-bfh-urteil-abschiedsfeiern-ohne-steuerliche-fallstricke/
Juni 2026 (Online-Kurs) | September 2026 (Karlsruhe/Münster/Rastede)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) I 22 Tage Präsenz oder online
Starten Sie jetzt Ihre Weiterbildung zum Handelsfachwirt (IHK) und öffnen Sie sich den Weg zu mehr Verantwortung, besseren Karrierechancen und einer gefragten Expertenrolle im Handel.
Weitere Informationen & Anmeldung
20.05.2026
Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 3 Compliance
In dieser Veranstaltung erhalten Sie als Mitglied eines Gremiums ein praxisorientiertes Grundlagenverständnis, was Compliance bedeutet und warum sie gerade für ehrenamtlich Tätige von zentraler Bedeutung ist. Anhand konkreter Beispiele lernen Sie, Risiken frühzeitig zu erkennen, rechtssicher zu handeln und typische Haftungsfallen zu vermeiden.
Weitere Informationen & Anmeldung
10.06.2026
Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften -- Modul 4 Grundlagen des "Integrierten Corporate Governance Systems"
In diesem Modul erhalten Sie einen verständlichen Überblick darüber, wie Sie Ihre Verantwortung im Vorstand oder Aufsichtsrat sicher, transparent und wirkungsvoll wahrnehmen können. Sie lernen die wichtigsten Bausteine eines guten Governance-Systems kennen – praxisnah, kompakt und speziell auf die genossenschaftliche Realität zugeschnitten.
Weitere Informationen & Anmeldung
20.05.2026 | 04.11.2026
Genossenschaftsrecht – Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
Informieren Sie sich umfassend über die gesetzlichen Grundlagen der Mitgliederbeziehung zur Genossenschaft. Dieses Wissen wenden Sie im Seminar anhand praxisnaher Fälle direkt an, sodass Sie Ihre Pflichten und Aufgaben in der Mitgliederverwaltung sachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen können.
Weitere Informationen & Anmeldung
19.-20.05.2026
Informationstagung für leitende Mitarbeitende im Rechnungswesen
Sie aktualisieren und vertiefen Ihr Wissen in den Bereichen Rechnungswesen und Steuerrecht, ferner erhalten Sie ein Update zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen und Entwicklungen. Aktuelle und relevante Inhalte zur HGB-Jahresabschlusserstellung sowie zu steuerrechtlichen Themen stehen im Mittelpunkt dieser Fachtagung.
Weitere Informationen & Anmeldung
Auf unserer Website finden Sie die wichtigsten Termine der kommenden Wochen.
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Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 17. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect…
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Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 16. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect…
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