- 29.08.2025
- News: Gewerbliche Genossenschaften
Newsletter Fachvereinigung Gewerbliche Genossenschaften Ausgabe 04/2025
Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, heute erhalten Sie die 15. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect…
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Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
heute erhalten Sie die 16. Ausgabe unseres Newsletters „GenoConnect – Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften“.
Wir beginnen diesmal mit einem ausführlichen Interview mit Michael Hoeck, dem neuen Vorstandsvorsitzenden des Genoverbandes e.V. Zudem haben wir wieder zahlreiche interessante Fachbeiträge für Sie – etwa zu den Themen Investitionssofortprogramm, Zukunft des Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäfts sowie dem Einsatz künstlicher Intelligenz in Genossenschaften. In rechtlicher Hinsicht befassen wir uns in dieser Ausgabe mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und dem CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Weiterhin stellen wir Ihnen die fünf Preisträger des erstmals vom Genoverband e.V. und dem FAZ-Institut vergebenen GenoAwards vor. Lernen Sie außerdem die Fördermöglichkeiten kennen, die sich aus dem Projekt KlimaCoops des Förderprogramms „Nachhaltig Wirken“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ergeben. Freuen Sie sich gerne mit uns, dass unser Herzensprojekt „Schülergenossenschaften“ eine „nationale Auszeichnung“ vom Bundesbildungsministerium und der Deutschen UNESCO-Kommission erhalten hat. Schließlich informieren wir Sie wieder über verschiedene Seminarangebote der GenoAkademie und aktuelle Termine.
Falls Ihnen ein Thema zu kurz gekommen ist oder Sie uns Anregungen zum Newsletter geben wollen, sprechen Sie uns gerne an oder . Leiten Sie den Newsletter auch gerne an interessierte Personen in Ihrem Umfeld weiter! Die nächste Ausgabe erscheint im Dezember 2025. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Ihr Team Gewerbliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
PS: Bitte beachten Sie: Zur besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
„Nähe entsteht nicht vom Schreibtisch aus“ – mit diesem Credo startet Herr Hoeck als neuer Vorstandsvorsitzender des Genoverbandes in seine Amtszeit. Im Interview mit der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ spricht er über seine Rückkehr nach 16 Jahren, die Transformation des Verbandes und seine Vision für eine moderne, nahbare Verbandsarbeit.
Er betont die Bedeutung von Teamarbeit, regionaler Vielfalt und unternehmerischer Freiheit – gerade in Zeiten wachsender Regulierung und Digitalisierung. Dabei bleibt er der genossenschaftlichen Idee tief verbunden, will den Verband strategisch weiterentwickeln und die persönliche Nähe zu den Mitgliedern in den Fokus nehmen. Warum er KI als Chance sieht und welche Reformen er bei der Sicherungseinrichtung unterstützt, verrät er ebenso wie seine Einschätzung zur Zukunft des genossenschaftlichen Bankensystems.
Das gesamte Interview können Sie hier lesen.
Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik
Mit dem im Juli 2025 verabschiedeten Investitionssofortprogramm setzt die Bundesregierung gezielte steuerliche Anreize zur Förderung von Wachstum, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Im Fokus stehen Investitionsanreize, steuerliche Entlastungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen. Ein Überblick zu den Neuerungen:
Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verabschiedet. Dieses trat am 19. Juli 2025 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist es, durch gezielte steuerliche Maßnahmen
Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, dass Deutschland mit diesem Programm „fit für die Zukunft“ gemacht werde. Insbesondere sollen die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden. Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sieht in dem Programm einen „Wachstumsbooster“, der unter anderem die Wirtschaft ankurbeln, starke Investitionsreize schaffen sowie Arbeitsplätze sichern soll.
Degressive Abschreibung („Investitions-Booster“) für bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG):
Die ursprünglich im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes als zeitlich begrenzte Maßnahme eingeführte degressive Abschreibung wird nun in eine dritte Phase überführt. Nach einer sechsmonatigen Unterbrechung ist sie erneut anwendbar – und zwar für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Ziel der Bundesregierung ist es, durch diese befristete Regelung Investitionen zu beschleunigen und wirtschaftliche Impulse zu setzen. Neu ist dabei, dass der Abschreibungssatz nun das Dreifache der linearen Abschreibung betragen, jedoch 30 Prozent nicht überschreiten darf.
Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG):
Die neue Regelung führt eine arithmetisch-degressive Abschreibung für rein elektrisch betriebene Neufahrzeuge ein, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Die Abschreibung erfolgt über sechs Jahre mit folgenden Staffelungen:
75 % im Anschaffungsjahr,
10 % im 1. Folgejahr,
5 % im 2. und 3. Folgejahr,
3 % im 4. Folgejahr,
2 % im 5. Folgejahr.
Hierdurch soll insbesondere der Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gefördert werden. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugklassen gemäß § 9 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz, also auch für E-Nutzfahrzeuge, LKW und Busse. Eine Kumulierung mit Sonderabschreibungen ist ausgeschlossen. Die Anwendung greift erstmals im Veranlagungszeitraum 2025.
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 10 Prozent bis 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG)
Die steuerliche Gesamtbelastung für Körperschaften in Deutschland liegt derzeit bei rund 30 Prozent. Diese hohe Belastung gilt im internationalen Vergleich als Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. Um dem entgegenzuwirken, soll der Körperschaftsteuersatz ab dem 1. Januar 2028 jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Damit sinkt die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf etwa 25 Prozent. Die Tarifsenkung zieht weitere gesetzliche Anpassungen nach sich, die in einem separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden sollen.
Neben diesen Neuregelungen wurden die nachfolgenden Punkte durch das Gesetz beschlossen:
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf nunmehr 100.000 Euro (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne (§ 34a Abs. 1 Satz 1 EStG) auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab VZ 2032).
Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 FZulG).
Bereich Steuern
Abteilung Grundsatzfragen Steuern
Ausgangslage und Bedeutung des ZR+D-Geschäfts
Das Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäft (ZR+D) ist seit über einem Jahrhundert ein zentraler Bestandteil genossenschaftlicher Geschäftsmodelle. Ursprünglich zur Bündelung von Einkaufsvolumina und zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs entwickelt, bietet es bis heute erhebliche Vorteile in der Konditionsgestaltung, Lieferantenbindung und Finanzierung.
ZR+D ist dabei nicht nur ein organisatorisches Instrument, sondern auch ein strategischer Hebel zur Wertschöpfung im Verbund. Die Kombination aus Zahlungsabwicklung und Ausfallhaftung (Delkredere) schafft Vertrauen und Effizienz – sowohl für Mitglieder als auch für Lieferanten.
Die BaFin hat am 30. Juni 2025 die GwG-Freistellungen für das Zentralregulierungs- und Delkrederegeschäft (ZR+D) mit Wirkung zum 10. Juli 2027 aufgehoben. Diese Entscheidung stellt viele zentralregulierende Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Regulatorische Entwicklungen: GwG und KWG im Fokus
Die regulatorischen Rahmenbedingungen für das ZR+D-Geschäft haben sich aber bereits in den letzten Jahren deutlich verschärft. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen den zwei Freistellungsarten „GwG-Freistellung“ und „Allgemeine Freistellung nach KWG“, die ursprünglich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den zentralregulierenden Verbundgruppen erteilt worden sind. Zwei zentrale Aspekte stehen dabei aktuell im Mittelpunkt:
Die BaFin hat mit Allgemeinverfügung vom 30.06.2025 die bisherige Freistellung vom GwG für zentralregulierende Genossenschaften zum 10.07.2027 aufgehoben. Damit gelten künftig umfassende Sorgfaltspflichten gegenüber Mitgliedern und Lieferanten, erweiterte Maßnahmen zur Risikoanalyse, zu Meldepflichten, zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten sowie zu regelmäßigen Transparenzregisterprüfungen etc.
Die sogenannte „allgemeine Freistellung“ nach § 2 Abs. 4 KWG“ bleibt vorerst bestehen. Verbundgruppen, die ihren Lieferanten ein Delkredereversprechen (= Garantiegeschäft) gewähren, sind „Bank“ und unterliegen dem KWG. Die BaFin hat bis 2007 Genossenschaften unter bestimmten Bedingungen erlaubt, das ZR+D-Geschäft ohne bankaufsichtliche Erlaubnis zu betreiben. Neufreistellungen wurden seit diesem Zeitpunkt seitens der BaFin grundsätzlich nicht mehr erteilt. Allerdings ist diese Freistellung eine Ermessensentscheidung und bietet keine dauerhafte Rechtssicherheit. Trotz allem haben auch hier Genossenschaften die Regularien des GwG zu erfüllen.
Strategische Optionen für Genossenschaften
Angesichts der regulatorischen Anforderungen stehen Genossenschaften vor der Frage, wie sie ihr ZR+D-Geschäft künftig gestalten. Vier Modelle bieten sich an:
Handlungsempfehlung
Genossenschaften sollten ihre aktuelle Freistellungssituation prüfen und bewerten, ob sie den heutigen Umfang des ZR+D-Geschäfts noch abdeckt. Gleichzeitig gilt es, die organisatorischen Voraussetzungen für die GwG-Konformität bis Mitte 2027 zu schaffen – insbesondere im Hinblick auf IT-Systeme, Personal und Prozesse.
Die Wahl des passenden Modells hängt von individuellen Faktoren ab: Geschäftsvolumen, strategische Zielsetzung, Risikobereitschaft und Investitionsfähigkeit. Eine pauschale Lösung gibt es nicht – wohl aber die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den Optionen auseinanderzusetzen.
Fazit
Das ZR+D-Geschäft bleibt ein bedeutender Bestandteil genossenschaftlicher Wertschöpfung. Die regulatorischen Veränderungen erfordern jedoch eine klare strategische Positionierung und gegebenenfalls eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells.
Die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen sowie die strategische Neuausrichtung des ZR+D-Geschäfts erfordern fundierte Expertise. Die AWADO GmbH steht Genossenschaften und Verbundgruppen als kompetenter Partner zur Seite – von der rechtlichen Einordnung über die Prüfung bestehender Freistellungen bis hin zur Entwicklung und Begleitung individueller Transformationsstrategien.
Beratung und Betreuung Genossenschaften
insbes. Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel
Künstliche Intelligenz (KI) ist derzeit in aller Munde. Viele Genossenschaften fragen sich: Wie können wir diese Technologie sinnvoll einsetzen, ohne Datenschutz und unsere genossenschaftlichen Werte zu gefährden? In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie kennen sollten und zeigen Wege auf, wie Sie sicher starten können.
Warum Vorsicht geboten ist
In vielen Gesprächen hören wir dieselbe Sorge: „Dürfen wir vertrauliche Daten in KI-Diensten wie ChatGPT eingeben?“ Die Antwort lautet: Nur mit klaren Regeln und der richtigen Lösung.
Bei den frei zugänglichen Versionen von ChatGPT werden Eingaben oft genutzt, um die Systeme weiterzuentwickeln. Das bedeutet: Wer dort vertrauliche Informationen eingibt, riskiert, dass diese nicht vollständig unter eigener Kontrolle bleiben.
Es gibt zwar Unternehmenslösungen, die Daten nicht für Trainingszwecke verwenden und zusätzliche Sicherheitsfunktionen bieten, viele dieser Dienste werden jedoch in den USA betrieben. Dort gelten andere Gesetze, die im Zweifel Behördenzugriffe erlauben. Für Genossenschaften, die mit sensiblen Daten arbeiten, ist das ein Risiko, das man nicht ignorieren sollte.
Rechtliche Rahmenbedingungen – einfach erklärt
Die Übertragung von Daten in die USA ist seit Jahren ein sensibles Thema. Zwar gibt es ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA, das den Datentransfer erleichtert. Dennoch bestehen weiterhin Unsicherheiten, weil amerikanische Gesetze Zugriffe auf Daten erlauben, auch wenn diese in Europa gespeichert sind. Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie genau, wo Ihre Daten verarbeitet werden und welche Verträge Sie mit dem Anbieter schließen.
Mit dem neuen „AI Freedom Act“ von Donald Trump aus dem Juli 2025 soll Künstliche Intelligenz in den USA künftig „ideologisch neutral“ sein. Es ist jedoch fraglich, ob diese neuen Systeme noch im Einklang mit unseren demokratischen Werten stehen.
Warum europäische Lösungen jetzt im Vorteil sind
Die aktuelle Situation eröffnet eine große Chance für europäische Anbieter. Sie arbeiten nach unseren Datenschutzregeln und orientieren sich an europäischen Werten. Während die ganz großen Sprachmodelle aus den USA kommen (beispielsweise ChatGPT von OpenAI, Grok von Elon Musk, Claude von Anthropic, LLaMA von Meta), setzen europäische Unternehmen auf spezialisierte Lösungen, die weniger Rechenleistung benötigen und sich gut in bestehende Strukturen einfügen.
Drei Anbieter, die Sie kennen sollten:
DeepL aus Köln ist vielen als Übersetzungsdienst bekannt. Inzwischen bietet das Unternehmen auch Funktionen zur Texterstellung und einen KI-Assistenten für Arbeitsabläufe. Wichtig für Sie: In den Unternehmensversionen werden Daten nicht zur Weiterentwicklung der Systeme genutzt und sie werden nach der Verarbeitung gelöscht. DeepL ist zertifiziert nach anerkannten Sicherheitsstandards und eignet sich besonders für die Übersetzung von Verträgen, Satzungen oder technischen Dokumenten – auch in Verbindung mit Ihrem Dokumentenmanagement.
Mistral AI aus Frankreich verfolgt einen offenen Ansatz und kombiniert diesen mit professionellen Angeboten für Unternehmen. Die Lösung „Le Chat Pro“ wird mit europäischer Infrastruktur betrieben und speichert Daten so, dass sie nicht für Trainingszwecke genutzt werden. Mistral ist bekannt für kompakte, effiziente Modelle, die sich gut für interne Wissensassistenten oder die Analyse von Dokumenten eignen – ohne dass Daten in die USA abfließen.
Aleph Alpha aus Heidelberg steht für maximale Datensouveränität. Das Unternehmen bietet sowohl den Betrieb in einer europäischen Cloud als auch die Möglichkeit, die Systeme direkt im eigenen Rechenzentrum zu installieren. Damit eignet sich Aleph Alpha für besonders sensible Anwendungen, etwa interne Prüfungen oder die Verarbeitung vertraulicher Unterlagen. Technisch ist das Unternehmen führend bei Lösungen, die Text und Bild kombinieren können.
Alle drei Anbieter haben eines gemeinsam: Sie arbeiten nach europäischen Datenschutzstandards, bieten klare Verträge und ermöglichen den Betrieb in der EU. Für Genossenschaften bedeutet das: Sie können KI nutzen, ohne ihre Werte und ihre Verantwortung für den Schutz von Mitgliederdaten aufzugeben.
Genossenschaftliche Ressourcen & Beispiele
In dem Zusammenhang möchte ich auf #GenoDigital aufmerksam machen: ein branchen-, regions- und verbandsübergreifendes Netzwerk aus Gründern, Vorständen, Aufsichtsräten, Beratern und Verbänden von Genossenschaften, die sich für eine Renaissance von Genossenschaften einsetzt.
Ein besonders passender Einstieg aus der genossenschaftlichen Welt ist der Beitrag „Künstliche Intelligenz – von Genossenschaften für Genossenschaften, der auf der Homepage von #GenoDigital zu finden ist. Der Beitrag zeigt, wie lokal betriebene KI-Modelle (zum Beispiel Llama, Mistral) Datensouveränität mit Innovation verbinden – inklusive Praxisbeispielen aus der genossenschaftlichen Welt wie „CloudlessGPT“ und dem Vorhaben CosyAI als genossenschaftlich verwaltete Plattform. Drei sensible Kategorien werden beleuchtet: internes Wissen, nicht öffentlicher Code und vertrauliche personenbezogene Daten – genau dort, wo lokale oder europäisch gehostete Modelle ihre Stärken ausspielen.
So gelingt der Einstieg
Beginnen Sie mit einer einfachen Frage: Welche Aufgaben könnten wir mit KI schneller oder besser erledigen, ohne sensible Daten preiszugeben? Dazu haben wir bereits zahlreiche Workshops durchgeführt – wir stellen unsere Erfahrung dazu gerne zur Verfügung.
Typische Beispiele sind die Übersetzung von Dokumenten, die Erstellung von Textentwürfen oder die Beantwortung interner Fragen (beispielsweise Chatbot für Handbücher). Starten Sie mit einem Pilotprojekt, legen Sie klare Regeln fest (zum Beispiel keine Eingabe von personenbezogenen Daten in offene Systeme) und schulen Sie Ihre Mitarbeitenden. Auch in der Schulung von Mitarbeitenden in den Grundtechniken der KI (Prompting) konnten wir schon Erfahrungen sammeln. Wir stellen Ihnen gerne ein passendes Schulungsangebot zusammen.
Wenn Sie mehr wollen, prüfen Sie europäische Anbieter oder Lösungen, die in einer sicheren Cloud oder sogar in Ihrem eigenen Haus betrieben werden können. So behalten Sie die Kontrolle.
Unser Fazit
KI ist kein Risiko, wenn man bewusst vorgeht. Nutzen Sie die riesigen Chancen – aber setzen Sie auf Lösungen, die Datenschutz und Werte garantieren. Wir begleiten Sie gern auf diesem Weg. Wenn Sie Fragen haben oder einen kompakten Workshop „KI sicher starten in Genossenschaften“ wünschen, sprechen Sie uns an.
Director IT-Spezialisten Vertical Mittelstand
Nachdem EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall zuletzt vorgeschlagen hatte, die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr zu verschieben, wurden nun neue Vorschläge mit sowohl inhaltlichen als auch terminlichen Änderungen veröffentlicht:
Eine zentrale Neuerung dieses Vorschlags ist, dass künftig ausschließlich der Erstinverkehrbringer verpflichtet sein soll, bei der Einfuhr von Waren in die EU die Sorgfaltspflichten zu erfüllen und eine Erklärung im EU-Informationssystem einzureichen. Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen laut diesem Vorschlag keine eigene Erklärung mehr einreichen. Die Unternehmen müssen jedoch die erhaltenen Referenznummern der Sorgfaltserklärungen weiterreichen und aufbewahren. Große nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssen sich weiterhin im EUDR-Informationsportal registrieren.
Die Kontrollen durch die Behörden (in Deutschland durch das BLE) sollen zudem erst ab dem 30.06.2026 beginnen.
Viele EU-Staaten fordern weiterhin die Einführung einer „Null-Risiko-Variante“ in der EUDR. Ziel ist es, vereinfachte Informationsanforderungen für Produkte aus Ländern mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko sowie Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft und die Wertschöpfungskette innerhalb der EU zu ermöglichen. Auch Wirtschafts- und Genossenschaftsverbände sprechen sich für eine praktikable und bürokratiearme Umsetzung der EUDR aus.
Das Europäische Parlament und der Rat werden den Vorschlag der Kommission nun diskutieren und müssen die Änderungen noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten.
Beratung und Betreuung Genossenschaften III
Berater
Ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Erreichung ihrer Klimaziele ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism), der auch für Genossenschaften relevant sein kann.
CBAM zielt darauf ab, das sogenannte „Carbon Leakage” zu verhindern und die globalen Klimaschutzanstrengungen zu fördern. Unter Carbon Leakage versteht man das Risiko, dass Unternehmen ihre Produktion aus der EU in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagern, um Kosten zu sparen. Dies würde den globalen CO₂-Ausstoß nicht reduzieren, sondern lediglich verlagern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schwächen. CBAM soll sicherstellen, dass Importe in die EU einen vergleichbaren CO₂-Preis tragen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden und dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet, und Produktionsländer außerhalb der EU werden motiviert, ihre eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu verstärken. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Klimaschutzanstrengungen der EU nicht durch eine Verlagerung von Emissionen ins Ausland untergraben werden.
CBAM betrifft Importe aus den folgenden Sektoren: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom sowie Wasserstoff. Wenn Ihre Genossenschaft Produkte aus diesen Bereichen aus Nicht-EU-Ländern importiert, sind Sie potenziell von CBAM betroffen. Zu beachten ist zudem, dass auch verarbeitete Produkte, die diese Materialien enthalten – etwa bestimmte Stahlprodukte – unter CBAM fallen können.
Der Mechanismus wird schrittweise eingeführt. Die Übergangsphase hat am 1. Oktober 2023 begonnen und läuft bis Ende 2025. In dieser Zeit entstehen noch keine finanziellen Belastungen, allerdings besteht bereits eine Berichtspflicht. Ab dem 1. Januar 2026 sind dann finanzielle Ausgleichszahlungen in Form von CBAM-Zertifikaten erforderlich.
Für betroffene Genossenschaften bedeutet das konkret, dass sie ihre Lieferketten genau prüfen und analysieren sollten, ob importierte Produkte unter die aktuell erfassten CBAM-Sektoren fallen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Erfassung relevanter Daten, insbesondere zur Menge der importierten Waren und den dabei entstandenen direkten sowie indirekten Emissionen. Diese Informationen müssen Sie bei Ihren Lieferanten einholen. Während der Übergangsphase sind vierteljährliche Berichte an die Europäische Kommission verpflichtend, die genaue Angaben zu den importierten Waren und ihren Emissionen enthalten müssen. Ab 2026 müssen Sie zudem CBAM-Zertifikate erwerben, die den in der EU geltenden CO₂-Preisen entsprechen. Berücksichtigen Sie diese künftigen Kosten frühzeitig in Ihrer Kalkulation und prüfen Sie mögliche Alternativen. Führen Sie außerdem einen offenen Dialog mit Ihren Lieferanten in Drittländern, informieren Sie sie über die Anforderungen von CBAM und ermutigen Sie diese, ihre Emissionsdaten transparent bereitzustellen und Maßnahmen zur Reduktion ihrer Emissionen zu ergreifen.
Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften
Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung
Große Freude bei fünf Genossenschaften aus Deutschland: Sie wurden am Donnerstag, 24. September, mit dem GenoAward des Genoverband e. V. und des F.A.Z. Instituts geehrt. An der festlichen Preisverleihung im F.A.Z.-Tower in Frankfurt nahmen rund 150 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft teil.
Der Preis wurden in fünf Kategorien verleihen und ging an:
Der Genoverband e.V. und das F.A.Z. Institut würdigen mit dem GenoAward, der im aktuellen Internationalen Jahr der Genossenschaften erstmals ausgeschrieben wurde, herausragende Genossenschaften, die durch ihr Engagement gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Herausforderungen meistern und damit aktiv zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands beitragen.
Die ausgezeichneten Genossenschaften hatten sich gegenüber 80 genossenschaftlichen Mitbewerberinnen aus ganz Deutschland durchgesetzt und wurden von der siebenköpfigen Experten- und Expertinnen-Jury mit einer Urkunde und einem Geldpreis von jeweils 2.500 Euro ausgezeichnet.
In ihrer Begrüßungsrede betonte Katja Lewalter-Düssel, Vorstandsmitglied des Genoverbandes sowie Jurymitglied: „Wir feiern nicht nur herausragende Projekte und Persönlichkeiten aus der genossenschaftlichen Welt, sondern auch das, was uns alle verbindet – die Idee der Genossenschaft, die Kraft der Gemeinschaft und den Mut zur Innovation.“ Genossenschaften seien, so Lewalter-Düssel, viel mehr als eine Wirtschaftsform: nämlich ein Versprechen für Teilhabe, Nachhaltigkeit und Verantwortung, aber auch ein Motor für Fortschritt und Wandel.
Marco Schulz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und ebenfalls Jurymitglied, ergänzte: „Die Siegerinnen und Sieger des GenoAwards haben uns als Jury vor allem mit ihrem regionalen Engagement, ihrem gesellschaftlichen Verantwortungsbewusstsein und ihren im Alltag gelebten genossenschaftlichen Werten überzeugt.“
Gregor Vischer, Leiter des F.A.Z. Institutes ergänzte: „Die heute ausgezeichneten Genossenschaften tragen dazu bei, aktuelle Herausforderungen zu meistern und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes zu stärken. Mit der heutigen Verleihung des GenoAwards wollen wir dieser Leistung eine Bühne geben.“
Die fünf Siegerinnen und Sieger mit Jurybegründungen im Überblick:
Kategorie Beste Newcomerin: MaGeno-Solar eG, Dortmund/NRW, Laudatio und Vergabe des Preises durch Jurymitglied Marco Schulz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Genoverband e.V.
Die MaGeno-Solar eG ist eine Mitarbeitenden-Genossenschaft des Unternehmens KHS GmbH in Dortmund, die für die Stromerzeugung Solaranlagen auf den Produktionshallen der KHS installiert hat. Der erzeugte Strom wird direkt im Unternehmen genutzt, CO₂ eingespart, die Netze werden entlastet – und die Mitglieder erhalten eine Dividende. www.mageno-solar.de
Jurybegründung: Im Sinne der Nachhaltigkeit tritt die Genossenschaft dort ein, wo Unternehmen an ihre Grenzen stoßen – mit einer kreativen, gemeinschaftlich entwickelten Lösung, die das Thema Nachhaltigkeit bedient, wirtschaftlich machbar ist, messbaren Erfolg zeigt und eine Win-win-Situation für Mitarbeitende, Unternehmen und Gesellschaft schafft.
Kategorie Innovative Pionierin: Fischereigenossenschaft Wismarbucht aus Wismar/ Mecklenburg-Vorpommern, Laudatio und Preisvergabe durch Jurymitglied Johannes Pennekamp, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaftsberichterstattung, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH.
Neben dem Fischfang und der gemeinsamen Vertretung der fischereilichen Interessen gegenüber Politik und Verwaltung hat die Genossenschaft früh den Fischhandel und das Restaurant „Kutterkaten“ als zusätzliche Standbeine aufgebaut – mit wachsendem wirtschaftlichem Erfolg und regelmäßigen Ausschüttungen an die Mitglieder. www.fg-wismarbucht.de
Jurybegründung: Die Genossenschaft zeigt ein vielversprechendes Vorhaben zur Weiterentwicklung des Fischereiwesens mit Pioniercharakter und guten Zukunftsaussichten. Besonders der genossenschaftliche Ansatz bietet innovative Lösungsansätze für ein Berufsfeld unter zunehmendem Druck.
Kategorie Regionale Heldin: Bürgergenossenschaft Brekendorf /Hüttener Berge eG, Laudatio und Preisvergabe durch Jurymitglied Prof. Dr. Ali Aslan Gümüsay, Professor für Innovation, Entrepreneurship & Nachhaltigkeit an der LMU München.
Die Bürgergenossenschaft sichert in der Gemeinde Brekendorf die lokale Nahversorgung – mit dem „MarktTreff“ als neuem, selbstverwaltetem Zentrum für Einkauf, Dienstleistungen und Begegnung. https://bg-brekendorf.de/
Jurybegründung: Das Projekt überzeugt und weist mit seinem Konzept des Markttreffs in die Zukunft. MarktTreffs sichern die Versorgung mit Lebensmitteln, fördern die dörfliche Gemeinschaft und schaffen Arbeitsplätze – alles unter einem Dach. Ein Leuchtturmprojekt mit starker Signalwirkung!
Kategorie Gemeinsam wir: potential.akademie eG aus Chemnitz/Sachsen, Laudatio und Preisvergabe durch Jurymitglied Volker Breid, Geschäftsführer Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH.
Die Genossenschaft begegnet dem Fachkräftemangel mit einem innovativen Zwei-Säulen-Modell: Die Bildungsgenossenschaft unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der strategischen Personal- und Kulturentwicklung. Außerdem bietet sie innovative Lösungen zur Potenzialentfaltung für Jugendliche in den Regionen an. https://potential-akademie.com/
Jurybegründung: Mit einem stärkenorientierten und methodisch fundierten Ansatz der Personalentwicklung schafft die Genossenschaft nachhaltige Perspektiven für junge Menschen und bestehende Fachkräfte. Die Jury würdigt diesen ganzheitlichen Ansatz als wegweisenden Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region.
Kategorie Gemeinsam stärker: Fairkauf eG aus Hannover/Niedersachsen, Laudatio und Preisvergabe durch Jurymitglied Prof. Dr. Kathrin Mühlfeld. Professorin für Management, Organisation und Personal an der Universität Trier.
In Hannover und im Umland betreibt die Genossenschaft acht Sozial-Kaufhäuser und leistet damit einen praktischen Beitrag gegen soziale Ausgrenzung, Arbeitslosigkeit, Ressourcenverschwendung und Konsumungleichheit. https://fairkauf-hannover.de/
Jurybegründung: Das Projekt hat sich über die Jahre zu einer echten Erfolgsgeschichte entwickelt und überzeugt mit einem breiten Wirkungsspektrum. Es zeigt vorbildlich, wie sich wirtschaftliche Tragfähigkeit mit sozialem Engagement und ökologischen Aspekten verbinden lässt. In der Öffentlichkeit ist es hoch anerkannt.
Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik
Genossenschaften und Unternehmen, die an der gemeinwohl-orientierten Weiterentwicklung ihres Unternehmens interessiert sind, erhalten ab sofort kostenlose Unterstützung. Im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltig Wirken“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie berät die innova eG bis 2028 im Projekt KlimaCoops interessierte Unternehmen aus den Branchen Energie, Wohnen, Ernährung und Mobilität.
Die innova eG ist ein Zusammenschluss von Beratern und genossenschaftsfördernden Organisationen. Ihre Mitglieder umfassen einige der wichtigsten und engagiertesten Organisationen für die Weiterentwicklung der Genossenschaftsidee. Als Qualifizierungs- und Beratungsgenossenschaft ist sie die am längsten bestehende, professionelle Unterstützungseinrichtung außerhalb der genossenschaftlichen Verbände und begleitet erfolgreich sowohl neue als auch bestehende Genossenschaften bei der Gründung, Business- und Wirtschaftsplanung, Organisationsentwicklung und Weiterbildung.
Das Projekt KlimaCoops wird von 17 (Bundes-)Verbänden und Vereinigungen, Unterstützungsorganisationen, Netzwerken und Dachgenossenschaften sowie Einzelbetrieben aus den adressierten Branchen mitgetragen.
Von den Beratungen der innova eG im Rahmen des Projektes KlimaCoops profitieren
Beraten werden kann zu den folgenden Organisationsentwicklungsprozessen:
1. Erweiterung von Klimaschutzleistungen: Unternehmen werden befähigt, sich zu sogenannten Klimaschutzgenossenschaften (KlimaCoops) zu entwickeln, indem sie Klimaschutzbelange noch stärker in ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten integrieren und in ihrer Satzung verankern.
2. Unternehmensnachfolge bei bestehenden Genossenschaften: Ist ein Unternehmen bereits als Genossenschaft organisiert, wird vor allem der Stabwechsel im Management fokussiert.
3. Umwandlung in eine Genossenschaft: Ist ein Unternehmen keine Genossenschaft, kann geprüft werden, ob eine Umwandlung in eine Genossenschaft als Alternative zu traditionellen Nachfolgelösungen Vorteile für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens mit sich bringt. Ein solcher Rechtsformwechsel stärkt die regionale Verankerung, fördert Mitbestimmung und langfristige Stabilität, sichert Arbeitsplätze sowie Wissen und reduziert Abhängigkeiten durch eine breit getragene Finanzierung.
4. Entwicklung einer Genossenschaft zur Dachgenossenschaft: Viele kleinere Genossenschaften arbeiten unwirtschaftlich: So steht der zu hohe Verwaltungsaufwand im Missverhältnis zum Ertrag. Sie schaffen es oft nicht, sich zu professionalisieren oder ihre Gremien zu besetzen. Als Dachgenossenschaft organisieren sich mehrere Hausprojekte, Energiegemeinschaftsprojekte oder Solawis mit weitgehender Autonomie gemeinsam. Das Eigentum von Grundstücken, Gebäuden oder Energieprojekten liegt hier bei der jeweiligen Dachgenossenschaft. Neue Projekte können einfacher umgesetzt werden, da kein eigener Gründungsprozess mehr erforderlich ist.
5. Zusammenschluss zur Sekundärgenossenschaft: Unternehmen und Genossenschaften schließen sich unter Beibehaltung ihrer Organisationsform als Mitglieder einer Genossenschaft zusammen, die sie zum Beispiel dabei unterstützt, Brancheninteressen zu verfolgen, sich zu professionalisieren, Dienstleistungen und Ressourcen zu teilen, Marktanteile zu vergrößern oder gemeinsame Projektentwicklungen und Aufträge in Angriff zu nehmen.
Beratungsumfang und Vorteile für die beteiligten Unternehmen:
KlimaCoops startete im September 2025 mit Beratungen von Unternehmen und Genossenschaften über alle vier Branchen hinweg, von denen im Anschluss 14 Pilotunternehmen für eine längerfristige Begleitung durch das Projektteam ausgewählt werden. Entsprechend der individuellen Unterstützungsbedarfe werden sie intensiv gecoacht und beraten. Für die Pilotunternehmen bedeutet dies nicht nur eine intensive Begleitung und individuelle Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit, als modellhafte Vorreiter in der Entwicklung gemeinwohlorientierter, klimaschutzwirksamer Unternehmensstrukturen sichtbar zu werden und durch Vernetzung und Weiterbildung nachhaltig gestärkt aus dem Prozess hervorzugehen. Die im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse aus der Arbeit mit den Pilotunternehmen werden systematisch dokumentiert, analysiert und in praxisorientierte Leitfäden sowie Qualifizierungsmodule überführt, um sie für eine breitere Unternehmenslandschaft und weitere kostenlose Beratungen für die kommenden drei Jahre nutzbar zu machen.
Bewerbungsverfahren
: Wir rufen gerne zurück, wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten per E-Mail senden.
Weitere Infos & Bewerbung: www.innova-eg.de/klimacoops
Große Ehre für die Schülergenossenschaften: Sie wurden jetzt vom Bundesbildungsministerium und der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet! Das Projekt zeigt, wie unternehmerisches Denken, Nachhaltigkeit und gesellschaftliches Engagement erfolgreich an Schulen gelebt werden. Erfahren Sie im Artikel, warum dieses Bildungsmodell als Vorbild ausgezeichnet wurde und welche Chancen es für die Zukunft eröffnet.
Nationale Auszeichnung für das Projekt Schülergenossenschaft
Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Dorfläden, Gaststätten, Schülergenossenschaften
Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
Beschreibung: Informieren Sie sich umfassend über die gesetzlichen Grundlagen der Mitgliederbeziehung zur Genossenschaft. Dieses Wissen wenden Sie im Seminar anhand praxisnaher Fälle direkt an, sodass Sie Ihre Pflichten und Aufgaben in der Mitgliederverwaltung sachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen können.
Dieses Seminar hat seinen Fokus auf der Mitgliederverwaltung in Waren-, Handels- und Dienstleistungsgenossenschaften. Digitale Durchführung.
Online-Seminar: Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften I GenoAkademie
Es sind noch ein paar Plätze frei (09:00-16:30 Uhr):
Fachberatung im Vertrieb – fundierte Vertriebsausbildung für Mitarbeitende im Innen- und Außendienst
Beschreibung: Dieses dreiteilige Seminar richtet sich an Mitarbeitende im Innen- und Außendienst, die ihre vertrieblichen Fähigkeiten gezielt ausbauen möchten. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fachkompetenz praxisnah zu vertiefen und sich auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen im Vertrieb vorzubereiten. Gerade in der heutigen Zeit, in der Kundenbedürfnisse komplexer und Erwartungen höher sind, braucht es Mitarbeitende, die sowohl mit Fachwissen als auch Empathie und methodischer Sicherheit agieren.
Sie erhalten wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung Ihrer persönlichen Vertriebskompetenz und stärken Ihre Position im Unternehmen nachhaltig.
Die Fortbildung erstreckt sich über drei Module mit insgesamt zehn Seminartagen und schließt mit einer Prüfung ab.
Termine (Präsenzseminar in Baunatal)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
Beschreibung: Die neuen Termine für 2026 sind da. Erstmalig findet der Präsenzkurs in Münster/Rastede statt. Melden Sie sich jetzt zu unseren neuen Weiterbildungsformaten zum geprüften Handelsfachwirt (IHK) an. Zielgruppe der Weiterbildung sind ausgebildete Groß- und Außenhändler. Bei der Weiterbildung stehen die Bedürfnisse des Agrarhandels und der gewerblichen Genossenschaften im Fokus. Sparen Sie Zeit und Geld durch verkürzte Präsenztage.
Termine 2026:
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Online I GenoAkademie
(Onlinekurs, Start Juni 2026)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) - Münster/Rastede I GenoAkademie
(Winterkurs Münster/Rastede, Start September 2026)
Digitale Fachtagung Nachhaltigkeit – Innovation, Förderung & neue Perspektiven im Fokus
Beschreibung: Die GenoAkademie GmbH & Co. KG lädt Sie gemeinsam mit den führenden genossenschaftlichen Verbänden zur digitalen Fachtagung ein. Im Mittelpunkt stehen innovative Ansätze, Fördermöglichkeiten und neue Perspektiven für Genossenschaften aus Ware, Handel und Dienstleistung.
Freuen Sie sich auf inspirierende Impulse, praxisrelevante Einblicke und einen spannenden Austausch - um Nachhaltigkeit zum Erfolgsfaktor zu machen.
Diese Veranstaltung richtet sich an Unternehmen außerhalb des Finanz(-Diensleistungs--)sektors.
Mit Ihrer Anmeldung erwerben Sie eine Unternehmenslizenz. Aus dem angemeldeten Unternehmen dürfen beliebig viele Personen teilnehmen.
Termin:
09.12.2025:
Sitzung des Verbandsrates mit Jahresabschlussfeier, Neu-Isenburg
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