Newsletter: Ländliche Genossenschaften Ausgabe 01/26

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

der erste Newsletter des Jahres kommt nicht nur im neuen, frischen Design daher. Er enthält auch zahlreiche wichtige Informationen für Sie. Wir stellen Ihnen Volker Hartke, unseren neuen Abteilungsleiter Ländliche Ware und Nachhaltigkeit vor, informieren über unsere jüngsten Politikgespräche, den Rollenwechsel von Dr. Andreas Eisen und teilen steuerliche Änderungen zum Jahresstart.

Viel Freude beim Lesen!
Ihr Team Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Der deutsche Bundestag hat am 15. Januar den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angenommen.

Grund für die Verschiebung sei, dass die im Koalitionsvertrag festgeschriebene, grundsätzliche Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht bis zu dem eigentlichen Stichtag des 01. März 2026 umzusetzen wäre und diese Reform mehr Zeit benötige. Von einem Inkrafttreten vor einer Reform sah die Koalitionsfraktion ab, würde dies doch zu Unsicherheiten in der Branche führen.

Der neue Stichtag ist zehn Monate später, der 01. Januar 2027. Den entsprechenden Auszug im Bundesgesetzblatt vom 09. Februar 2026 können Sie hier einsehen.

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

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Am 8. Januar 2026 fanden sich fünf Genossenschaftsvertreter der landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz ein, um gemeinsam mit Staatssekretär Andy Becht und Peter Götz (Vorstand Genoverband e.V.) über die Belange der Obst-, Gemüse- und Winzergenossenschaften zu diskutieren.

Nachdem das letzte Treffen in Mainz mit der Ministerin Daniela Schmitt im Januar 2024 inmitten der Bauernproteste stattfand und die zentralen Themen die Agrardieselrückerstattungen und der fehlende Austausch von Politik und Branchenvertretern waren, ging es in der diesjährigen Runde teils auch um allgemeine Themen wie den Mindestlohn. Vor allem beschäftigte sich die Runde aber mit aktuellen fachlichen Fragen: Wie ist mit den Ergebnissen der Monopolkommission zur Rolle des Lebensmitteleinzelhandels umzugehen? Welche Entwicklungen sind bezüglich der Rotationsbrache zu erwarten? Kann die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinfacht werden? Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Thematik Großes/ Erstes Gewächs? Ein kleiner Exkurs zum Mercosur-Abkommen und der Entstehung bürokratischer Auflagen ergänzte diese Agenda.

Staatssekretär Becht, der mit Simon Haas (Referat Weinwirtschaftspolitik, Oenologie und Weinrecht) und Nina Januszewski (Grundsatzfragen der Agrarpolitik, Agrarmärkte, Weinmarkt) als fachliche Begleitung zum Gespräch lud, zeigte sich als Fan der genossenschaftlichen Idee, insbesondere auch im Bereich der Ländlichen Ware. Insgesamt waren sich die Vertreter aus Politik und Wirtschaft in der Fachlichkeit erstaunlich einig.

Die Gelegenheit, über seine Tätigkeiten und Herausforderungen zu informieren und für gegenseitiges Verständnis zu werben, nahmen sowohl Staatssekretär Becht, als auch die vier teilnehmenden Winzer und die Obst- und Gemüsegenossenschaft gerne wahr – sodass das Gespräch nach intensiver Diskussion mit einer Einladung für die Fortsetzung nach der Landtagswahl am 22. März 2026 endete.

Die Veranstaltungsreihe „Politik trifft Praxis“ des Genoverbands ermöglicht seit mehr als zehn Jahren einen regelmäßigen Austausch zwischen politischen Entscheiderinnen und Entscheidern und einem ausgewählten Kreis von Genossenschaftsvertreterinnen und -vertretern.

Das nächste „Politik trifft Praxis“ für die landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften findet am 09. März in Kiel statt.

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

Am Dienstag stimmten die Abgeordneten des EU-Parlaments den neuen Rechtsvorschriften zu, mit denen der Schutz und die Unterstützung der europäischen Weinproduzenten optimiert werden sollen. Mit 625 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen billigte das Parlament die vorläufige Einigung, die am 4. Dezember 2025 mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt worden war. Das neue Regelwerk soll die Herausforderungen angehen, mit denen Weinproduzenten konfrontiert sind, und neue Marktchancen erschließen. Die Details zu der Entscheidung des Parlaments können Sie hier einsehen.

Elisa Hoffmann, DRV-Weinexpertin bewertet die Entscheidung wie folgt: „Das EU-Weinpaket sendet ein dringend benötigtes positives Signal an unsere Weinwirtschaft. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, die zu einer wirtschaftlichen Verbesserung der zunehmend prekären Lage in den deutschen Weinbaubetrieben beitragen können. Vereinfachte und harmonisierte Kennzeichnungspflichten, ein klarer Fokus auf die Stärkung der Exportförderung sowie neue Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung bei Rodungsmaßnahmen und einer gezielten Flächenreduzierung setzen die richtigen Impulse." Den ganzen Beitrag des DRV finden Sie hier.

Was sind Ihre Aufgaben beim Genossenschaftsverband?

Seit dem 1. Januar 2026 leite ich die neu geschaffene Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit im Bereich Beratung und Mitgliederservice des Geschäftsfeldes Mittelstand. Meine Tätigkeit beim Verband begann am 1. Oktober 2014 als Referent in der Abteilung Grundsatzfragen Prüfung Ware in Hannover. In dieser Funktion übernahm ich unter anderem die Co-Projektleitung zur Umsetzung der Abschlussprüferreform für den Genoverband.

Ab 2019 habe ich als Co-Koordinator des Teams Nachhaltigkeit gemeinsam mit Dr. Benjamin Wilhelm und weiteren Teammitgliedern den Aufbau des Themenfeldes Nachhaltigkeit für die Verbandsfamilie maßgeblich vorangetrieben. Ab Januar 2022 verantwortete ich als Abteilungsleiter Grundsatz Prüfung Nachhaltigkeit den Auf- und Ausbau der Interessenvertretung gegenüber dem Institut der Wirtschaftsprüfer, dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sowie dem Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung (RNE). Darüber hinaus bin ich seit 2022 Vorsitzender der Sustainability Reporting and Audit Working Group der European Association of Co-operative Banks (EACB) in Brüssel und Mitglied der Pilotgruppe KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC und RNE. Außerdem verfasse ich Fachpublikationen zu Nachhaltigkeitsthemen für den Mittelstand. Vor meiner Verbandsarbeit war ich neun Jahre in der Prüfung und Beratung mittelständischer Familienunternehmen – insbesondere im Bereich der ländlichen Ware – tätig.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie beim Verband?

Ein zentrales Anliegen meiner Arbeit ist der Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Abteilung Ländliche Ware und Nachhaltigkeit. Im Fokus steht dabei die enge Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung sowie im gesamten Geschäftsbereich, um die Abteilung als zentrale Anlaufstelle für ländliche Warengenossenschaften und für Nachhaltigkeitsthemen für alle realwirtschaftlichen Mitgliedsgenossenschaften und Unternehmen zu etablieren. Ergänzend dazu beschäftige ich mich mit der Bewertung regulatorischer Entwicklungen sowie mit der strategischen Ausrichtung ländlicher Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.

Wie gestaltet sich Ihr Arbeitsalltag?

Mein Arbeitsalltag ist äußerst abwechslungsreich. Zu meinen Aufgaben zählen neben der Analyse neuer regulatorischer Anforderungen, die Betreuung und Beratung unserer Mitgliedsgenossenschaften und Kunden sowie die Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen und die Mitarbeit in Fachgremien. Einen großen Teil meiner Arbeit nimmt die Projekt- und Gremienarbeit ein, beispielsweise zu Themen wie KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsdatenschnittstelle zwischen Bank und Warenwirtschaft. Die Verbindung aus strategischen Fragen, fachlicher Tiefe und dem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsgenossenschaften sowie Kolleginnen und Kollegen im Verband macht meine Tätigkeit besonders vielseitig.

Wie verbringen Sie Ihre Freizeit?

In meiner Freizeit besuche ich regelmäßig die Heimspiele des SV Meppen. Zudem bin ich sportlich aktiv, sei es beim Training im Fitnessstudio oder beim Laufen in der Natur.

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WP/StB

Volker Hartke

LL. M. (Nachhaltigkeitsrecht - Energie, Ressourcen, Umwelt)
Grundsatzfragen und Infrastruktur Prüfung
Abteilungsleiter Sustainability Services - Audit

  • 0511 9574-5219

Dr. Andreas Eisen hat am 1. Januar 2026 eine neue Aufgabe in der Interessenvertretung übernommen. Er verstärkt das Politikteam und wird dort seine Erfahrung und Expertise dafür nutzen, sich noch mehr für die Genossenschaften und die genossenschaftliche Idee einzusetzen.

Die politische Interessenvertretung der Genossenschaften ist entscheidend, um verlässliche, praxisnahe und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu sichern. Sie sorgt dafür, dass die besondere Wirtschafts- und Organisationsform der Genossenschaften in politischen Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt wird – sei es bei Regulierung, Förderung oder strategischen Weichenstellungen.

Als gemeinsamer Ansatz über alle genossenschaftlichen Branchen hinweg verfolgt die Interessenvertretung das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, Bürokratie abzubauen und die Rolle der Genossenschaften als stabilisierende, regional verankerte und nachhaltige Wirtschaftsakteure zu stärken.

Ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften benötigen klare und praxistaugliche Regelungen z.B. bei der Gemeinsamen Marktorganisation und keine staatlichen Eingriffe in den Markt. Der Abbau überbordender Regulatorik ist ebenso wichtig wie die Stärkung der Genossenschaften als wirtschaftliche Organisationen der Landwirte in der Wertschöpfungskette.

Gemeinsam tragen alle Segmente der genossenschaftlichen Organisation dazu bei, wirtschaftliche Stabilität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung zu fördern – und benötigen hierfür eine starke, kompetente und gut vernetzte politische Interessenvertretung.

Der Wechsel von Dr. Andreas Eisen markiert auch den bewussten Karriereschritt, eine Führungsposition nicht bis zum Ende der Berufstätigkeit auszuüben. Dies fördert optimalerweise Veränderungsbereitschaft und stärkt die Innovationskraft der Organisation. Es schafft die Möglichkeit, langjährige Erfahrungen gezielt weiterzugeben und neue Impulse in anderen Bereichen einzubringen.

Zitat Andreas Eisen: „In der neuen Funktion kann ich mich zu 100% um die politischen Themen der Genossenschaften kümmern – das freut mich sehr und spornt mich an! Gleichzeitig soll die Abgabe meiner Führungsverantwortung ein bewusstes und beispielgebendes Zeichen sein, für eine zeitliche Begrenzung solcher Rollen. Die neue Aufgabe ist für mich eine Rückkehr zu den Wurzeln beim damaligen Norddeutschen Genossenschaftsverband bedeutet, wo ich vor 25 Jahren begonnen habe, die genossenschaftliche Idee voranzubringen.“

In der neuen Position war Dr. Andreas Eisen bereits auf der Grünen Woche unterwegs – hier geht’s zum Beitrag.

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Dr. Andreas Eisen

Politische Interessenvertretung

  • 030 26472-7043

In der Agrarbranche beschäftigen sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs ausländische Saisonkräfte. Für diese Einsätze gelten besondere Sozialversicherungsregeln, um Nachforderungen zu vermeiden. Saisonkräfte, die während ihres bezahlten Urlaubs in Deutschland arbeiten, unterliegen weiterhin den Sozialversicherungsvorschriften ihres Wohnmitgliedstaates.

Das gilt für Saisonkräfte im Urlaub aus dem Wohnmitgliedstaat

  • Saisonarbeitskräfte, die während ihres bezahlten Urlaubs in Deutschland arbeiten, unterliegen weiterhin den Sozialversicherungsvorschriften ihres Wohnmitgliedstaates.

A1-Bescheinigung ist Pflicht

  • Die Anwendung des ausländischen Sozialversicherungsrechts wird durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen.
  • Diese muss vor Arbeitsbeginn dem deutschen Arbeitgeber vorliegen.
  • Der Arbeitgeber meldet die Saisonkraft im Sozialversicherungssystem des Wohnmitgliedstaates an und führt die Beiträge dorthin ab.

Fehlt die A1-Bescheinigung?

  • Die Saisonkraft muss den zweisprachigen Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit ausfüllen.
  • Der Fragebogen ist den Entgeltunterlagen beizufügen.
  • Bei Hinweisen auf eine Beschäftigung im Wohnmitgliedstaat sollte der Arbeitgeber unbedingt Kontakt mit den dortigen Sozialversicherungsträgern aufnehmen.

Sollten Sie darüber hinaus lohnsteuerliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Steffi Höhle. Benötigen Sie Unterstützung beim Kontakt mit polnischen Behörden? Dabei hilft Ihnen Frau Barbara Siwirska gern weiter.

Steffi Höhle

Steuerberaterin

  • 0341 90988-1962
Barbara Siwirska Profil bild

Barbara Siwirska

  • 0385 3433-2179

Um diese Themen geht es in unserem aktuellen Bericht:

Auf einen Blick

Milchanlieferung: Anlieferung steigend, Preise fallend

Die Milchanlieferung lag in Deutschland um + 6,7 % über dem Vorjahr; in Frankreich zuletzt + 1,8 % über Vorjahr. Magermilchkonzentrat fester, Industrierahm, nach fallenden Preisen, in der Vorwoche wieder erholt

Weißes Sortiment: Absatz leicht steigend

Frischprodukte werden für die Jahreszeit üblich nachgefragt, besonders fettärmere Varianten

Butter: Nachfrage stabil, Preise fallend

Abgepackte Butter hat sich nach kräftigen Jahresauftakt-Abrufen beruhigt; Molkereiabgabepreise gleichbleibend, Blockbutterpreise in der Vorwoche rückläufig - jetzt fester,Kaufanfragen für unterschiedliche Lieferzeiträume

Schnittkäse: Preise stabil, Export steigend

Gute Nachfrage aus dem LEH, Exportmöglichkeiten bestehen; niedrige verfügbare freie Mengen stabilisieren die Preise. Für die Jahreszeit niedriges Bestandsniveau mit junger Altersstruktur, keine Kapazität für große zusätzliche Anfragen

Milch- und Molkereipulvermarkt: Angebot steigend, Preise stabil

Magermilchpulver zeigt stabile Preise, solide Q1-Nachfrage, Händler bleiben aktiv, und Gespräche richten sich zunehmend auf Q2. Vollmilchpulver wird ruhig gehandelt. Molkenpulver bleibt fest, sowohl für Futtermittelware und Lebensmittelware.

Ife Rohstoffwert: fallend

auf 30,03 Cent gefallen

Weltmarkt Kurzüberblick

Global Dairy Trade 20.01.2026: Gesamt + 1,5 %, Magermilchpulver + 2,2 %, Vollmilchpulver + 1 %, Butter + 2,1 %, Butteröl + 3 %

Den gesamten Bericht lesen Sie hier.

Judith Milena Jensen

Bereich Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 051195745280

Die digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden kommt – jedoch später als ursprünglich geplant. Statt zum 1. Januar 2026 wird die elektronische Zustellung nun erst ab dem 1. Januar 2027 zum Regelfall. Die kurzfristige Verschiebung kurz vor Jahresende 2025 verschafft Steuerpflichtigen und Beratern zusätzliche Vorbereitungszeit.

Zum ganzen Beitrag gelangen Sie hier.

24. bis 25. Februar 2026: GenoConnect 2026 Hauptamt Ware: Blackbox Zukunft - Die kommenden Herausforderungen für den genossenschaftlichen landwirtschaftlichen Handel

Die Agrarbranche befindet sich im Wandel – neue politische Rahmenbedingungen, globale Krisen und technologische Entwicklungen stellen uns vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnen sich Chancen, die wir gemeinsam nutzen können. Unsere jährliche Geschäftsführertagung GenoConnect - für hauptamtliche Vorstände und Geschäftsführer bietet Ihnen die Plattform, um genau darüber zu sprechen:

  • Welche Trends prägen die Zukunft des Agrarhandels?
  • Wie können Genossenschaften ihre Stärke ausspielen und neue Wege gehen?

Als Topspeaker konnten wir Benedikt Böhm gewinnen. Benedikt Böhm ist kein gewöhnlicher Referent: Als deutscher Extremskibergsteiger und erfolgreicher Unternehmer weiß er, was es bedeutet, Grenzen zu überwinden und unter extremen Bedingungen Entscheidungen zu treffen. Seine Expeditionen führen ihn auf die höchsten Gipfel der Welt – oft im Rekordtempo und unter lebensgefährlichen Umständen.

In seinem Vortrag „Mut zu neuen Wegen“ überträgt Böhm diese Erfahrungen auf die Unternehmenswelt:

  • Wie gelingt es, Risiken bewusst einzugehen, ohne die Kontrolle zu verlieren?
  • Warum ist Mut der Schlüssel für Innovation und Transformation – gerade in Zeiten des Wandels?

Mit packenden Geschichten aus der Todeszone und klaren Botschaften für die Praxis inspiriert Benedikt Böhm dazu, eingefahrene Pfade zu verlassen und Chancen aktiv zu nutzen. Ein Vortrag, der nicht nur motiviert, sondern zum Nachdenken anregt.

Hier geht es zur Anmeldung.

26. bis 27. Februar 2026: GenoConnect 2026 Ehrenamt Ware: Wetterfest durch ungestüme Zeiten - Der Spagat im Ehrenamt zwischen Verantwortung, Risiko und Haftung

Die Lage im Agrar- und Viehhandel ist anspruchsvoll: Schwankende Preise und Erträge, digitale Bedrohungen bis hin zu Wirtschaftskriminalität, neue regulatorische Vorgaben und spürbare Klimarisiken prägen den Markt.

Stabilität und Zukunftsfähigkeit hängen davon ab, wie umsichtig und praxisnah die Gremien handeln. Gute Entscheidungen gelingen dort, wo Führungsgremien fachlich solide, pragmatisch und auf Augenhöhe miteinander arbeiten. Unser Format richtet sich an ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte. Es bietet eine Einordnung der wirtschaftlichen Lage sowie konkreter Präventionsmaßnahmen für die Unternehmen und die Organschaft:

  • Das Landeskriminalamt Niedersachsen zeigt aktuelle Muster und Angriffsszenarien der Cyberkriminalität.
  • Unsere Workshops liefern das nötige Handwerkszeug für Ihr Mandat – von Haftung im Ehrenamt über „Wie liest man einen Prüfungsbericht?“ bis zu Risikomanagement und Nachhaltigkeitsrisiken.
  • Fallbeispiele aus der Prüfung - kriminelle Energie in Unternehmen.

Unsere jährliche Veranstaltung GenoConnect - für ehrenamtliche Vorstände und Aufsichtsräte bietet Ihnen die Plattform, um genau über diese und weitere Themen zu sprechen.

Hier geht es zur Anmeldung.

WineCamp

Am 24. und 25. März 2026 ist es so weit: Das WineCamp bringt die führenden Köpfe der genossenschaftlichen Weinbranche zusammen – für zwei Tage voller Inspiration, Austausch und Praxiswissen.

Warum Sie dabei sein sollten? Hier die Highlights:

  • Top-Referenten: Prof. Dr. Simone Loose und Melanie Broyé-Engelkes geben Einblicke in die Zukunft des deutschen Weinmarktes und das Konsumverhalten der jungen Generation.
  • Exklusive Podiumsdiskussion: „Vom Krisenmodus zum Zukunftsmodus“ – Strategien für mutiges Handeln und neue Wege.
  • Innovative Praxislösungen: Digitale Tools für Effizienzsteigerung und Kostenreduktion sowie Möglichkeiten der Regional- und Strukturentwicklung
  • Trendthemen im Fokus: Entalkoholisierte Weine, aktuelle weinbaupolitische Vorhaben und Alkoholpolitik.
  • Besonderer Workshop: Verkostung mit Thomas Krause von Edeka Uelzhöfer.
  • Impulse für persönliche Resilienz: Vortrag „Resilienzfaktor Schlaf“ von Dr. Martin Schlott.

Das vollständige Programm finden Sie hier: Download Tagungsprogramm

Veranstaltungsort: GenoHotel, Am Rüppurrer Schloss 40, 76199 Karlsruhe

Termin: 24.–25. März 2026

Jetzt anmelden: Information und Anmeldung

Wichtiger Übernachtungshinweis: Der BWGV hat im GenoHotel Karlsruhe ein Selbstabrufer-Kontingent für Sie bis zum 24. Februar eingerichtet. Bitte reservieren Sie sich dort bei Bedarf frühzeitig eigenständig ein Zimmer mit Verweis auf das WineCamp, Telefon: 0721 9898-0.

Futtermittelrecht

Nach dem Besuch des Basic-Seminars können die Teilnehmenden das aktuelle Futtermittelrecht im Hinblick auf entsprechende Futtermittel anwenden. Dabei setzen sie sich insbesondere mit der Deklaration für Einzel- und Mischfuttermittel auseinander und eigenen sich insgesamt Grundkenntnisse des Futtermittelrechts unter praktischen Aspekten an. Die Fortgeschrittenen setzen sich insbesondere mit der aktuellen EU-Verordnung zum Futtermittelrecht und den ergänzenden Verordnungen auseinander. Durch die praxisnahe Ausrichtung des Seminars lernen sie, was sie bei der Herstellung von Futtermitteln beachten müssen oder wie Futtermittel gekennzeichnet werden.

Futtermittelrecht - Basics für Heimtierfuttermittelverkauf und -hersteller: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Futtermittelrecht - Update für Heimtierfuttermittelverkauf und -hersteller: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Futtermittelrecht - Basics für Nutztierfuttermittelhersteller/-handel: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Futtermittelrecht - Update für Nutztierfuttermittelhersteller: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Vorbereitung auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV : GenoAkademie

Der Gesetzgeber verlangt für die Abgabe von bestimmten Stoffen und Gemischen (siehe unten) an den Endverbraucher die persönliche Sachkunde der Verkäufer*innen nach § 11 ChemVerbotV. Diese Regelung betrifft auch einige Pflanzenschutzmittel und Biozide. Dieses Seminar bereitet umfänglich auf die umfassende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor und schließt mit der Prüfung durch die zuständige Behörde ab. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Halbtägige / Ganztägige Fortbildung nach § 11 ChemVerbotsV - Abgabe Biozide nach BiozidDV

Die ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) verlangt von allen Sachkundigen regelmäßige Fortbildungen. Hierzu bieten wir Ihnen wahlweise eine halb- oder eintägige Fortbildung zur Verlängerung der vorhandenen Sachkunde (umfassende und eingeschränkte nach §13 BiozidDV aus §11 ChemVerbotV) um weitere 3 bzw. 6 Jahre an.

Seit 1. Januar 2025 schreibt die Biozid-Durchführungs-VO zudem Fortbildungen für den Verkauf von zugelassenen und registrierten Bioziden etwa in Raiffeisen- und Landmärkten vor. Diese Fortbildung ermöglicht auch den Schulungsnachweis nach BiozidDV für Personen aus dem Einzelhandel, die über eine gültige Sachkunde nach §9 PflSchG verfügen. Mit Seminar-Abschluss wird eine von den Behörden anerkannte personenbezogene Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Hier geht es zu der Anmeldung und den Veranstaltungsdetails der ganztägigen Fortbildung.

Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung
Die künftigen Ausbilder*innen im Betrieb erlangen fachliche Kompetenzen, lernen rechtliche Grundlagen kennen und entwickeln didaktische Fähigkeiten. Zudem werden ihnen wichtige Kommunikations- und Führungstechniken für die Ausbildung vermittelt. Das Seminar bereitet die Teilnehmenden gezielt auf die Prüfung vor, welche Bestandteil des Seminars ist. Die Handwerkskammer Kassel führt die Prüfung durch. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften

Die Seminarreihe „Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften“ der vermittelt in fünf Modulen praxisrelevantes Wissen für neue oder zukünftige Mitglieder dieser Gremien. Modul 1 behandelt Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftungsfragen, während Modul 2 sich mit Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen beschäftigt. Modul 3 widmet sich dem Thema Compliance, Modul 4 führt in das „Integrierte Corporate Governance System“ ein, und Modul 5 beleuchtet IT-Sicherheit und Cyber-Security. Ziel ist es, ehrenamtlich tätige Vorstände und Aufsichtsräte optimal auf ihre verantwortungsvolle Rolle vorzubereiten und rechtlich wie fachlich abzusichern.

Modul 1: Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 2: Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 3: Compliance: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 4: Grundlagen des "Integrierten Corporate Governance Systems“: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Modul 5: IT-Sicherheit und Cyber-Security: Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Seminar: Genossenschaftsrecht - Mitgliederverwaltung in Genossenschaften I

Das Online-Seminar „Genossenschaftsrecht – Mitgliederverwaltung in Genossenschaften“ richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen und Mitarbeitende in der Mitgliederverwaltung von Waren-, Handels-, Agrar- und Dienstleistungsgenossenschaften. Es vermittelt fundiertes Wissen über gesetzliche Grundlagen der Mitgliederbeziehung, das anhand praxisnaher Fälle direkt angewendet wird. Themen sind u. a. der Aufbau der Mitgliederliste, Eintritt und Austritt, Geschäftsanteile, Erbfälle, Unternehmensmitgliedschaften, Insolvenz und Ausschlussverfahren. Ziel ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, ihre Aufgaben in der Mitgliederverwaltung rechtssicher und ordnungsgemäß auszuführen. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Online-Qualifizierung für das Ehrenamt in Genossenschaften 2026
Die Online-Qualifizierung für das Ehrenamt in Genossenschaften richtet sich an (zukünftige) Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder von Genossenschaften ohne Bankgeschäft. Sie vermittelt grundlegendes Wissen über Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Organe sowie über genossenschaftliches Selbstverständnis, Satzung und Haftungsfragen. Die Inhalte sind über den „Online-Campus“ flexibel abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert, ergänzt durch Bonuskapitel zum Jahresabschluss und zur Bonitätsbeurteilung. Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

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