Bürokratieabbau ist nicht nur als wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen in der Politik angekommen. Einen ersten wichtigen Schritt hat die EU-Kommission mit den aktuellen EU-Omnibusverfahren bei den Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht. So sollen die Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie deutlich vereinfacht und harmonisiert werden. Das Ziel dieser Initiative besteht darin, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu stärken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden durch das Omnibusverfahren entlastet.
Zu den geplanten Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSR-Richtlinie gehört die Anhebung der Schwellenwerte, so dass künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro berichtspflichtig sind. Damit wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert.
Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zu einer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette. Die geplanten Änderungen umfassen die Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf die eigenen Aktivitäten, die der Tochterunternehmen und die der direkten Geschäftspartner. Indirekte Geschäftspartner sollen grundsätzlich ausgenommen werden, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für Risiken oder Verstöße vor.
Die EU-Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltverträglichkeit. Die geplanten Änderungen umfassen eine Anhebung der Schwellenwerte, so dass künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro betroffen sind.
Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie für viele Unternehmen eine deutliche Entlastung mit sich bringt. Durch die Anhebung der Schwellenwerte und die Beschränkung der Sorgfaltspflichten wird der bürokratische Aufwand erheblich reduziert. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden deutlich entlastet.
Sollten Unternehmen trotzdem freiwillig nach VSME berichten?
Es ist allerdings sinnvoll, das Thema Nachhaltigkeit weiterhin im Fokus zu behalten und sich damit auseinanderzusetzen. Wirtschaftliche Resilienz, soziale Verantwortung und Klima- und Umweltschutz sind weiterhin wesentliche Herausforderungen für das Management jeder Genossenschaft und jedes Unternehmens. Da sich die Nachhaltigkeitsziele der EU nicht grundlegend verändert haben, werden diese weiterhin Einfluss auf das wirtschaftliche Handeln haben.
Es kann dabei in Zukunft von Vorteil sein, ggf. auch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erarbeiten. Hier zeichnet sich ab, dass der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Standards for SMEs) ein allgemein anerkannter Standard werden wird. Die VSME-Standards bieten KMU eine effiziente Möglichkeit, diese Daten zu strukturieren und eine anerkannte und einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.
Aus unserer Sicht ist dies eine effiziente Lösung, um den steigenden Anforderungen mit überschaubarem Aufwand begegnen zu können. Worin liegen Vorteile?
Finanzielle Vorteile: Die VSME-Berichterstattung kann KMU den Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtern. Banken, Versicherungen und Investoren und Fördermittelgeber werden auch zukünftig erwarten, dass Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte Auskunft geben.
Erfüllung von Kundenanforderungen: Große Unternehmen, die zur ESG-Berichterstattung weiterhin verpflichtet sind, werden entsprechende Daten von ihren Zulieferern erwarten und fordern.
Schutz vor willkürlichen Anforderungen: Durch die Einführung der VSME-Standards können KMU verhindern, dass Großkunden sie mit uneinheitlichen oder überzogenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordern. Die Standards bieten eine strukturierte, transparente und anerkannte Grundlage, die vor „Willkür“ durch Großkunden schützt.
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können durch die Anwendung der VSME-Standards ihre Marktposition stärken. Durch eine strukturierte und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung können sie sich als verlässlicher und nachhaltiger Partner positionieren, was ihre Chancen auf neue Geschäftsbeziehungen und Aufträge erhöht.
Geringere Einstiegskosten: Im Vergleich zu den umfassenderen ESRS-Standards sind die VSME-Standards weniger komplex und erfordern geringere Einstiegskosten, was die Umsetzung für kleinere Unternehmen erleichtert. Dadurch können KMU ohne großen finanziellen Aufwand von den Vorteilen der Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren.