Newsletter Ländliche Genossenschaften Ausgabe 02/25

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

der aktuelle Newsletter präsentiert sich kompakter, konzentriert aufs Wesentliche. Besonders empfehlen möchten wir Ihnen heute den Betriebsvergleich im genossenschaftlichen Viehhandel – traditionell einer Ihrer Lieblingsbeiträge. Leiten Sie unseren Newsletter gerne an interessierte Berufskollegen weiter oder/und empfehlen Sie uns, wenn Ihnen unser Newsletter gefällt.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Die im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024 einbezogenen 19 (VJ: 19) genossenschaftlichen Unternehmen im Viehgeschäft erwirtschafteten mit 7,5 Mio. gehandelten Tieren (+ 4%) einen wertmäßigen Umsatz in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. EUR (- 1 %). Insbesondere geringere Schlachtschweinepreise bedingten die Gesamterlösentwicklung.

Der durchschnittliche, wertmäßige Umsatz differiert in den einzelnen Regionen strukturbedingt; er lag insgesamt mit 78 Mio. EUR auf Vorjahresniveau.

Zum gesamten Beitrag inklusive detaillierter Einblicke in die Branchenstruktur und die Ergebnisse des Kalenderjahres 2024 kommen Sie mit einem Klick auf die folgende Datei.

Thomas Lindt Profil bild

Thomas Lindt

Betreuung und Beratung landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

  • 0511 9574-5280
Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

Bürokratieabbau ist nicht nur als wichtiges wirtschaftspolitisches Anliegen in der Politik angekommen. Einen ersten wichtigen Schritt hat die EU-Kommission mit den aktuellen EU-Omnibusverfahren bei den Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemacht. So sollen die Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie deutlich vereinfacht und harmonisiert werden. Das Ziel dieser Initiative besteht darin, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU zu stärken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden durch das Omnibusverfahren entlastet.

Zu den geplanten Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSR-Richtlinie gehört die Anhebung der Schwellenwerte, so dass künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro berichtspflichtig sind. Damit wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich verkleinert.

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zu einer Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette. Die geplanten Änderungen umfassen die Beschränkung der Sorgfaltspflichten auf die eigenen Aktivitäten, die der Tochterunternehmen und die der direkten Geschäftspartner. Indirekte Geschäftspartner sollen grundsätzlich ausgenommen werden, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte für Risiken oder Verstöße vor.

Die EU-Taxonomie klassifiziert wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrer Umweltverträglichkeit. Die geplanten Änderungen umfassen eine Anhebung der Schwellenwerte, so dass künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. Euro betroffen sind.

Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie für viele Unternehmen eine deutliche Entlastung mit sich bringt. Durch die Anhebung der Schwellenwerte und die Beschränkung der Sorgfaltspflichten wird der bürokratische Aufwand erheblich reduziert. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) werden deutlich entlastet.

Sollten Unternehmen trotzdem freiwillig nach VSME berichten?

Es ist allerdings sinnvoll, das Thema Nachhaltigkeit weiterhin im Fokus zu behalten und sich damit auseinanderzusetzen. Wirtschaftliche Resilienz, soziale Verantwortung und Klima- und Umweltschutz sind weiterhin wesentliche Herausforderungen für das Management jeder Genossenschaft und jedes Unternehmens. Da sich die Nachhaltigkeitsziele der EU nicht grundlegend verändert haben, werden diese weiterhin Einfluss auf das wirtschaftliche Handeln haben.

Es kann dabei in Zukunft von Vorteil sein, ggf. auch freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erarbeiten. Hier zeichnet sich ab, dass der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Standards for SMEs) ein allgemein anerkannter Standard werden wird. Die VSME-Standards bieten KMU eine effiziente Möglichkeit, diese Daten zu strukturieren und eine anerkannte und einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen.

Aus unserer Sicht ist dies eine effiziente Lösung, um den steigenden Anforderungen mit überschaubarem Aufwand begegnen zu können. Worin liegen Vorteile?

Finanzielle Vorteile: Die VSME-Berichterstattung kann KMU den Zugang zu Finanzierungsquellen erleichtern. Banken, Versicherungen und Investoren und Fördermittelgeber werden auch zukünftig erwarten, dass Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte Auskunft geben.

Erfüllung von Kundenanforderungen: Große Unternehmen, die zur ESG-Berichterstattung weiterhin verpflichtet sind, werden entsprechende Daten von ihren Zulieferern erwarten und fordern.

Schutz vor willkürlichen Anforderungen: Durch die Einführung der VSME-Standards können KMU verhindern, dass Großkunden sie mit uneinheitlichen oder überzogenen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung überfordern. Die Standards bieten eine strukturierte, transparente und anerkannte Grundlage, die vor „Willkür“ durch Großkunden schützt.

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können durch die Anwendung der VSME-Standards ihre Marktposition stärken. Durch eine strukturierte und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung können sie sich als verlässlicher und nachhaltiger Partner positionieren, was ihre Chancen auf neue Geschäftsbeziehungen und Aufträge erhöht.

Geringere Einstiegskosten: Im Vergleich zu den umfassenderen ESRS-Standards sind die VSME-Standards weniger komplex und erfordern geringere Einstiegskosten, was die Umsetzung für kleinere Unternehmen erleichtert. Dadurch können KMU ohne großen finanziellen Aufwand von den Vorteilen der Nachhaltigkeitsberichterstattung profitieren.

Heiko Jandel

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung

  • 01722190459

Die Mindestlohnkommission hat am 27.06.2025 eine Anhebung des Mindestlohns in Stufen beschlossen. Zum 1. Januar 2026 soll dieser auf 13,90€ steigen, zum 1. Januar 2027 auf 14,60€. Den gesamten Beschluss können Sie hier einsehen.

Bezugnehmend auf diese Entscheidung möchten wir ein Stimmungsbild unter unseren Mitgliedern einholen und dies im nächsten Newsletter vorstellen. Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung unter bis zum 14. Juli mit.

Konkret interessiert uns: Welche Auswirkung hat diese Entscheidung...

a. auf die Landwirtschaft im Allgemeinen?

b. auf Ihre Genossenschaft?

c. auf Ihre Mitglieder?

Wenn Ihre Meinung anonymisiert veröffentlicht werden soll, teilen Sie uns dies bitte im Vorhinein mit.

Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Die EU-Kommission unterstützt die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) durch eine Vereinfachung der Regelungen und eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Die Verordnung tritt Ende dieses Jahres für Mitgliedstaaten, Marktakteure und Händler in Kraft. Im Zuge dessen hat die Kommission neue Leitlinien veröffentlicht.

Diese überarbeiteten Leitfäden sowie eine aktualisierte Sammlung häufig gestellter Fragen sollen Unternehmen, Behörden in den EU-Staaten und Partnerländern praxisnahe Hilfestellung bieten. Ziel ist es, einfacher aufzuzeigen, wie der Nachweis über entwaldungsfreie Produkte erbracht werden kann.

Die neuen Leitlinien bringen eine Reihe konkreter Erleichterungen mit sich:

  • Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die bereits auf dem EU-Markt waren, erneut eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen;
  • Ein Bevollmächtigter kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen;
  • Die Unternehmen können jährlich eine Sorgfaltspflichterklärung vorlegen, anstatt für jede Lieferung oder Charge, die auf den EU-Markt gebracht wird;
  • Klärung des Begriffs „Feststellung“, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde, so dass große Unternehmen im nachgelagerten Bereich von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).

Weitere Informationen zu den geplanten Vereinfachungen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Von der EUDR betroffen sind Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen, die Produkte wie z.B. Holz, Soja, Palmöl oder Rindfleisch in die EU importieren, müssen nachweisen, dass ihre Lieferketten frei von Waldschädigung sind. Auch Händler innerhalb der EU sind verpflichtet, die Herkunft ihrer Rohstoffe zu überprüfen und die Anforderungen der Verordnung einzuhalten.

Die EUDR konzentriert sich insbesondere auf Rohstoffe, die eng mit Entwaldung in Verbindung stehen. Dazu gehören: Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk.

Um zu überprüfen, ob Sie relevante Rohstoffe / Erzeugnisse importieren oder handeln, finden Sie im EU-Amtsblatt eine Übersicht: Link

Unternehmen, die diese Erzeugnisse importieren oder handeln, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllen. Dazu gehört die Offenlegung von Informationen über Lieferanten, Lieferketten und Produkte, einschließlich der Geolokalisierung von Rohstoffquellen. Die Unternehmen müssen ihre Lieferketten analysieren, um Risiken wie Entwaldung, Menschenrechtsverletzungen oder Korruption zu identifizieren. Es müssen präventive Maßnahmen zur Risikominimierung ergriffen werden, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Lieferanten. Zudem müssen Unternehmen eine Sorgfaltserklärung abgeben, die bestätigt, dass die Anforderungen der EUDR eingehalten werden.

Oliver Stauß Profil bild

Oliver Stauß

Beratung und Betreuung Genossenschaften III
Berater

  • 01726794180

Seit vielen Jahren ist er das Gesicht der genossenschaftlichen Milchwirtschaft des Genoverband e.V. Joachim Burgemeister ist nicht nur bei den Genossenschaften wegen seiner fachlichen Kompetenz hoch angesehen, sondern auch im genossenschaftlichen Verbund, sowie in Politik und Verbänden der Land-, Agrar- und Ernährungswirtschaft. In zahlreichen Gremien ist er die Stimme des Genoverband e.V. für die Molkerei- und Meiereigenossenschaften und die genossenschaftliche Vieh- und Fleischwirtschaft. Nun tritt Joachim Burgemeister zum 1. Juni 2025 die Passivphase seiner Altersteilzeit an.

Mit Respekt und Dankbarkeit blicken wir auf die gemeinsame Zeit zurück – wir werden die Kompetenz und den Fachmann aber auch den Menschen Joachim Burgemeister vermissen.

Wir freuen uns mit Joachim Burgemeister über die Verleihung der silbernen Ehrennadel im Rahmen der Tagung GenoConnect für das Ehrenamt der Meierei- und Molkereigenossenschaften – das ist mehr als verdient!

Wir wünschen Joachim Burgemeister von Herzen alles Gute für den Ruhestand – in dem er sich unter anderem der genossenschaftlichen Kaffeerösterei widmen wird.

Er kann’s halt nicht lassen – und das ist gut so!

Als Ansprechpartnerin rund um alle Milch- sowie Vieh- und Fleischfragen steht Ihnen Dr. Simone Roscher zur Verfügung.

Simone Roscher Profil bild

Dr. Simone Roscher

Abteilungsleitung Beratung und Betreuung Genossenschaften II

  • 030 26472-7051

Mitte Juni fand das Mitgliedertreffen der Winzergenossenschaften in einer besonderen Kulisse statt. Gastgeber war die traditionsreiche Winzergenossenschaft Mayschoß-Altenahr im Ahrtal.

Im Zentrum standen aktuelle Themen wie die wirtschaftliche Lage, Nachhaltigkeit und neue Technologien im Weinbau. Besonderes Interesse galt dem Potenzial künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der täglichen Arbeit in den Weinbergen. Die Teilnehmenden zeigten sich engagiert und offen für neue Wege und gemeinsame Lösungen.

Im Rahmen des Treffens wurde auch der Wiederaufbau des Betriebs nach der Flutkatastrophe 2021 vorgestellt. Dieser eindrucksvolle Wiederaufbau unterstreicht die Kraft der Gemeinschaft und den Mut zum Neuanfang.

Der Genoverband e.V. begleitet die Winzergenossenschaften dabei mit fachlicher Expertise und einem starken Netzwerk.

Die Klimaphysikerin Victoria Dietz (Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit, Universität Hamburg) hat eine neue Studie zur Entwicklung von Heiß- und Trockenevents in Maisanbauregionen veröffentlicht.

Die zunehmende Erderwärmung verdoppelt oder verdreifacht das Risiko, dass mehrere sogenannte Kornkammern – also wichtige Anbauregionen der Welt – künftig gleichzeitig von extremer Hitze und Trockenheit erfasst werden. Das zeigt eine neue Studie der Klimaphysikerin Victoria Dietz vom Centrum für Erdsystemforschung und Nachhaltigkeit der Universität Hamburg.

Die Forschenden nutzten für die Studie eine große Anzahl Klimasimulationen, um die Häufigkeit von kombinierten Hitze- und Trockenheitsextremen in unterschiedlichen globalen Erwärmungsszenarien zu untersuchen. Sie stellten fest, dass zwei Grad Erderwärmung in zentralen Maisanbaugebieten zu einem signifikanten Anstieg solcher Ereignisse gegenüber 1,5 Grad Erwärmung führt: In Ostasien verdreifachte sich die Wahrscheinlichkeit für extrem heiße und trockene Phasen, in Südasien verdoppelte sie sich.

Und diese Ereignisse treten nicht nur nacheinander auf: „In Mitteleuropa, Ostasien und im zentralen Nordamerika werden Trockenheitsperioden mit hohen Temperaturen künftig häufiger gleichzeitig auftreten“, sagt Victoria Dietz, Hauptautorin der Studie. „Unsere Modelle zeigen: Bei einer Erderwärmung von zwei Grad Celsius könnten alle 14 Jahre vier oder mehr der wichtigsten Anbaugebiete für Mais gleichzeitig von Hitze und Trockenheit betroffen sein – mit potenziell verheerenden Folgen für Menschen und Natur.“ Bisher galt eine solche Koinzidenz als äußerst unwahrscheinlich.

Extreme Hitze und Trockenheit setzen Pflanzen unter Stress und stellen Landwirte, Lieferketten und Märkte weltweit vor riesige Herausforderungen. Die Analyse soll helfen, diese Risiken besser abzuschätzen. „Bestenfalls kann internationaler Handel die lokalen Ernteausfälle etwas abfedern. Doch der Klimawandel schwächt auch die Pufferwirkung der Märkte. Denn wenn in vielen oder sogar allen Kornkammern gleichzeitig Extreme stattfinden, steht weltweit deutlich weniger Mais zur Verfügung“, erklärt Mitautor Dr. Leonard Borchert von der Exzellenzuniversität Hamburg. Unsere Arbeit zeigt, wie dringend geboten es ist, die globale Erwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten, um das Risiko extremer Ernteausfälle zu begrenzen. Gleichzeitig sind lokale Anpassung und widerstandsfähigere Pflanzensorten notwendig, um sich bestmöglich auf Hitze und Trockenheit vorzubereiten.“

Quelle: https://www.uni-hamburg.de/newsroom/presse/2025/pm18.html

Die Studie können Sie hier als Manuskript in englischer Sprache in Gänze lesen.

Beiträge, Zinsen und Beratungskosten lassen sich geltend machen. Wir zeigen Ihnen, wie – und unterstützen Sie gern dabei.

Die Lohnsteueraußenprüfung war da und Sie konnten nicht in allen Punkten Einigkeit mit den Behörden erzielen? Wenn Sie Einspruch gegen die Lohnsteuernachforderungsbescheide eingelegt und Widerspruch gegen den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhoben – und am Ende obsiegt haben – steht Ihnen mehr zu als nur die Rückzahlung der strittigen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge.

Was viele nicht wissen: Im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs können Sie zusätzlich die Verzinsung der nicht rechtmäßig erhobenen Sozialversicherungsbeiträge gem. § 27 Abs. 1 SGB IV beantragen. Auch die Erstattung Ihrer Beratungskosten im Zusammenhang mit dem Verfahren ist möglich.

Gerade bei der Deutschen Rentenversicherung ist die Bearbeitungsdauer häufig lang – entsprechend relevant ist der Zinszeitraum. Dieser beginnt einen Monat nach Eingang Ihres Widerspruchs als Erstattungsantrag und endet mit Ablauf des Monats vor der tatsächlichen Zahlung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich diese Ansprüche nicht entgehen. Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung oder der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Steuern gerne zur Seite.

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StBin

Anja Nisbach

Referatsleiterin Lohnsteuer

  • 0211 16091-4852

Was machen Sie bei dem Genoverband e.V.?

Ich bin Berater und Betreuer mit Sitz in Münster und arbeite seit 2012 beim Genoverband. Durch meine vorherige Tätigkeit bei einem großen Agrarhandelsunternehmen bin ich auch beim Genoverband mit unseren landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften eng verbunden. Insbesondere in der Nachhaltigkeit unterstütze ich unsere Genossenschaften derzeit, die externen und internen Herausforderungen wie Regulatorik oder Stakeholderinteressen in ihrem Unternehmen erfolgreich umzusetzen. Darüber hinaus begleite ich unsere Gründungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen vorwiegend im landwirtschaftsnahen Bereich wie z.B. bei der Gründung von SoLaWis oder Hofläden.

Welche Schwerpunkte betreuen Sie?

Der Schwerpunkt liegt dabei derzeit in der Nachhaltigkeitsberatung, ganz konkret in der Nachhaltigkeitsberichterstattung wie der CSRD oder VSME unserer Mitgliedsunternehmen und auch insbesondere unserer landwirtschaftlichen Genossenschaften von Obst und Gemüse bis hin zum klassischen Agrarhandelsbereich.

Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?

In meinen Beratungsprojekten stehe ich im regelmäßigen Kontakt zu unseren Kunden bzw. Mitgliedsunternehmen, um die relevanten Daten und Informationen für die Nachhaltigkeitsberichterstattungen erarbeiten zu können. Durch die sich immer ändernden gesetzlichen Änderungen im Bereich Nachhaltigkeit beschäftige ich mich zudem täglich mit der fachlichen Aufbereitung der Themen, um den Unternehmen auch eine bestmögliche Expertise geben zu können. Dazu gehört auch der Austausch im Rahmen von Projekten mit unseren Kollegen aus dem Nachhaltigkeitsteam oder auch mit anderen Teams.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Hauptsächlich verbringe ich die freie Zeit mit meiner Familie (Frau und 2 kleinere Kinder). Daneben liebe ich es gemeinsam mit meinen Nachbarn und Freunden zu grillen, dabei hat sich bei uns eine feste Grillrunde etabliert und es macht Spaß immer Neues auszuprobieren. Aber auch unseren regelmäßigen Campingtrips mit meiner Familie verschaffen, verbunden mit der Natur, einfach Entspannung für mich.

Jochen Lohaus Profil bild

Jochen Lohaus

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Digitalisierung, Co-Working, Landwirtschaft

  • 0251-7186-9620

Save the Date:

11. bis 12. Februar 2026: GenoConnect 2026 Hauptamt und Ehrenamt Milch

24. bis 25. Februar 2026: GenoConnect 2026 Hauptamt Ware

26. bis 27. Februar 2026: GenoConnect 2026 Ehrenamt Ware

Web-Training & Präsenzvorbereitung: Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Abgeber und Anwender nach § 9 PflSchG - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Abgeber nach § 9 PflSchG, Abs. 1; Nr. 4,5 - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Praxisseminar: Mitgliederverwaltung in Genossenschaften - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Interne Revision in Handel und Gewerbe – Grundlagen der Prüfungstätigkeit - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Webinarreihe: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften (Modul 1 - 5)

Online-Seminar Modul 1: Aufgaben, Rechte, Pflichten und Haftung - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.
Online-Seminar Modul 2: Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.
Webinar Modul 3: Compliance - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.
Webinar Modul 4: Grundlagen des "Integrierten Corporate Governance Systems" - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.
Webinar Modul 5: IT-Sicherheit und Cyber-Security - Hier geht’s zur Anmeldung und den Veranstaltungsdetails.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

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