Newsletter Ländliche Genossenschaften Ausgabe 03/25

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

mitten im politischen Sommerloch erreicht Sie unser Augustnewsletter. Wir blicken auf die Ankündigungen, die von Seiten der EU zur GAP und GMO getätigt wurden und freuen uns, Ihnen sowohl unseren allseits beliebten und gern gelesenen Betriebsvergleich präsentieren zu dürfen als auch mit verschiedenen KI-Schulungen aufwarten zu können.

Leiten Sie unseren Newsletter gerne an interessierte Berufskollegen weiter oder/und empfehlen Sie uns, wenn Ihnen unser Newsletter gefällt.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Ihr Team Landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

Ein Gastbeitrag von Paula Pickert (Leitung Büro Brüssel, Deutscher Raiffeisenverband e.V.).

Die EU-Kommission sieht Änderungen der gemeinsamen Marktorganisation vor, welche zu Marktverzerrungen, weniger Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland sowie einem Bürokratiezuwachs führen würde. Das Ziel, die Stellung von Landwirten in der Lebensmittelkette zu stärken, verfehlt der Entwurf.

Die Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) enthält Regelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, EU-Qualitätsregelungen (geografische Angaben) und Unterstützungsmaßnahmen für abgelegene Regionen. Das Ziel besteht darin, die Agrarmärkte mit Unterstützungsmaßnahmen auf neue Herausforderungen vorzubereiten, Verfahren zu vereinfachen und Kohärenz mit anderen Verordnungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sicherzustellen.

Im Dezember 2024 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf, um Änderungen an der Verordnung vorzunehmen. Aktuell ist die Implementierung der Artikel 148 (Milch) und Artikel 168 (landwirtschaftliche Erzeugnisse außer Zucker) jedem Mitgliedstaat freigestellt. Dies könnte sich zukünftig ändern. Neben diesem massiven Eingriff in die genossenschaftliche Satzungsautonomie hat die EU-Kommission weitere inhaltliche Änderungen vorgeschlagen. Darunter die Einführung eines Mediationsmechanismus, einer Revisionsklausel für Verträge länger als sechs Monate und weiterer verbindlicher Kriterien für den Vertragsabschluss, wie zum Beispiel die Einbindung von Produktionskosten in die Preisgestaltung. Für Genossenschaften soll es eine Ausnahme geben, sofern sich alle Kriterien, die für Verträge eingeführt würden, in der Satzung oder Lieferordnung der Genossenschaft widerspiegeln. Mit den vorgesehenen Änderungen ist dies in der Praxis nicht der Fall. Die verpflichtende Umsetzung in allen Mitgliedstaaten und die vorgeschlagenen Änderungen würden Genossenschaften in ihrer Position erheblich schwächen und somit auch die Verhandlungsposition ihrer Mitglieder, der Landwirte. Die detaillierte Stellungnahme des Deutschen Raiffeisenverbandes finden Sie hier.

Aktuell wird das Dossier in Brüssel verhandelt. Der Rat hat unter polnischer Ratspräsidentschaft bereits eine Einigung erzielt, die Deutschland nicht unterstützte. Die Verhandlungen im EU-Parlament laufen noch. Die Berichterstatterin Celine Imart (EVP, Frankreich) wird einen Bericht abgeben, welcher im September im Agrarausschuss und anschließend im Plenum abgestimmt wird. Das Trilogverfahren, die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat, ist vorrausichtlich ab Oktober möglich. Die Positionen innerhalb der EVP weichen stark je nach Mitgliedsstaat voneinander ab. Die unterschiedlichen Strukturen in den einzelnen Ländern erfordern eine individuelle Betrachtung von Lösungen und können nicht durch eine One-Size-fits-all Lösung erreicht werden. Der DRV hält an den aktuellen Vorgaben fest und lehnt die geplanten Änderungen ab.

Die Vorschläge von EU-Agrarkommissar Hansen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 sorgen für Ablehnung und Empörung. Im Zentrum der Vorschläge stehen drastische Kürzungen der Direktzahlungen. Ebenso wenig überraschend wie einfallslos ist die erneute Diskussion über Kappung und Degression – allerdings diesmal in verschärfter Variante.

Von „ein „Schlag ins Gesicht“ (ostdeutsche Bauernverbände) über „Gefahr für das Europäische Haus“ (Deutscher Raiffeisenverband) bis zu „Angriff auf die Landwirtschaft und die ländlichen Räume“ (Deutscher Bauernverband) und einer „gefährlichen Zäsur“ (Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer) reichen die Kommentare.

Der Genoverband e.V. lehnt die Reformpläne der EU-Kommission in der vorliegenden Form ebenso wie der Deutsche Raiffeisenverband e.V. entschieden ab.

Dies betrifft den fatalen Rückschritt hin zu einer Renationalisierung der EU-Agrarpolitik und darüber hinaus der folgenschwere Fokus bei der Förderung auf „Bedürftigkeit“ und eben nicht auf die Zukunftsfähigkeit, für die vor allem auch die Agrargenossenschaft als kooperatives Zukunftsmodell der Landwirtschaft steht.

Die Pressemitteilungen des Genoverband e.V. und des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. finden Sie im Folgenden.

Genoverband e.V. Pressemitteilung

Deutscher Raiffeisenverband e.V. Pressemitteilung

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) sieht in dem Kommissionsvorschlag zur angestrebten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einen fatalen Rückschritt hin zur Renationalisierung der Agrarpolitik und befürchtet einen sich wieder bildenden Flickenteppich an uneinheitlichen Standards und Rahmenbedingungen. DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp: „Mit ihren aktuellen Plänen läuft die EU-Kommission Gefahr, das Europäische Haus massiv zu beschädigen, dessen Fundament von Anfang an eine gemeinsame Agrarpolitik war. Damit schwächt sie in maximal herausfordernden Zeiten die systemrelevante Land- und Ernährungswirtschaft in Europa und deren Wettbewerbsfähigkeit. Wir brauchen Einigkeit und Zusammenhalt. Die Kommission schlägt aber mit ihren Plänen genau die entgegengesetzte Richtung ein. Dies ist ein falsches Signal zur falschen Zeit. Die Navigation ruft laut: Bitte wenden!“

Mit Sorge sieht der DRV-Präsident die angekündigten finanziellen Kürzungen: „Es droht ein finanzpolitischer Kahlschlag. Erschwerend kommt hinzu, dass erneut diskutiert wird, das Geld für die Direktzahlungen nicht nur drastisch zu kürzen, sondern auch radikal zu deckeln.“ Holzenkamp fordert daher die Beibehaltung eines eigenständigen Budgets. „Wie sonst soll es zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und Unternehmen kommen?“

Verlässlichkeit und Planungssicherheit sei auch entscheidend, um junge Landwirtinnen und Landwirte zu motivieren, weiterzumachen und einen Betrieb zu übernehmen. In diesem Zusammenhang mahnt er eine Berücksichtigung der besonderen Struktur von Agrargenossenschaften: „Zukunftsfähige Betriebe zeichnen sich dadurch aus, dass sie zusammenarbeiten. Wenn Landwirte diesen Weg gehen und sich zu Mehrfamilienbetrieben zusammenschließen wollen, dürfen sie finanziell nicht benachteiligt werden. Dies würde alle Ankündigungen, den Generationenwechsel zu fördern, konterkarieren.“

Daher fordert der DRV, bei Agrargenossenschaften die Kriterien für Direktzahlungen immer auf das einzelne Mitglied abzustellen. Holzenkamp: „Hinter den Agrargenossenschaften stehen keine anonymen Investoren, sondern Menschen, die Landwirtschaft mit Leidenschaft betreiben.“

Holzenkamp sieht nun das Europäische Parlament und die Bundesregierung gefordert, den Kommissionsvorschlag anzupassen: „Es sind nun zwei Jahre Zeit bis zur endgültigen Verabschiedung. Diese muss sinnvoll genutzt werden. Die erste Reaktion von Bundesminister Alois Rainer gibt die richtige Richtung vor.“

Berlin, 16.07.2025Die Ankündigung von EU-Agrarkommissar Hansen sieht ab 2028 eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor. Im Zentrum stehen drastische Kürzungen der Direktzahlungen für Betriebe, die bisher höhere Förderbeträge aus Brüssel erhalten. Agrargenossenschaften wären hiervon betroffen. Der Genoverband e.V. lehnt die Reformpläne der EU-Kommission ab.

„Aus Sicht der genossenschaftlichen Landwirtschaft kommt die Diskussion zur Unzeit. Die neue Bundesregierung hat in der Agrarpolitik wichtige Signale gesetzt und Zuversicht in der Landwirtschaft geschaffen. Jetzt sorgt die EU-Kommission mit den Plänen für die GAP-Reform für große Verunsicherung“, sagt Peter Götz, Vorstand beim Genoverband. Würden die Reformpläne so umgesetzt, würde dies viele Agrargenossenschaften in ihrer Existenz gefährden. Am Ende würde die EU-Kommission mit ihren Plänen das Gegenteil von dem erreichen, was sie im Sinn hat. „Ich sehe die Gefahr, dass durch die Reformvorschläge die Agrarstruktur nachhaltig zerstört würde. Das kann nicht gewollt sein“, so Götz weiter.

Die EU-Kommission hat heute angekündigt, die Direktzahlungen der GAP für alle Betriebe zu kürzen, die bisher 20.000 Euro GAP-Mittel erhalten. Die maximale Fördersumme wäre zukünftig auf max. 100.000 EUR pro Betrieb und Jahr begrenzt. Aus Sicht des Genoverbandes setzt die EU-Kommission ein völlig falsches Signal, um mit den enormen Herausforderungen umzugehen, die Bürokratie, Markt, Transformation und Digitalisierung, Fachkräftemangel und gesellschaftlicher Wandel für die Landwirtschaft haben. Agrargenossenschaften wären als Zukunftsmodell kooperativer Landwirtschaft besonders betroffen, sollte die besondere Struktur als kooperative Mehrfamilienbetriebe nicht berücksichtigt werden.

Landwirtschaftliche Kooperation muss als Antwort auf die Transformation in der GAP-Förderung gestärkt werden

„Landwirtschaftliche Betriebe sind heute so vielfältig und umfassend gefordert, da braucht es auf die Zukunft ausgerichtete Strukturen. Es braucht eine Förderkulisse, die Impulse setzt. Hier ist die EU gefordert, Antworten für die Transformation zu liefern. Eine Kappung und Degression der Förderung für alle Betriebe mit einer Fördersumme ab 20.000 Euro ist mit Sicherheit nicht die richtige Antwort“, so Götz.

Vielmehr wird Kooperation immer öfter eine Antwort sein, um den skizzierten Anforderungen zu begegnen. Das Modell der Agrargenossenschaft zeigt dies auf vielfältige Weise. Die derzeit über 800 Agrargenossenschaften in Deutschland sind als Zusammenschlüsse von Landwirten und bäuerlichen Familien ein gutes Beispiel dafür. Sie stehen für die demokratische Beteiligung aller Mitglieder und eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft.

„Die EU hat in den vergangenen Verhandlungen zur GAP die Besonderheiten von Kooperationsmodellen bereits anerkannt. Die Förderung bei solchen Modellen muss immer auf Ebene des einzelnen Mitglieds betrachtet werden. Denn Agrargenossenschaften sind als Mehrfamilienbetriebe Zusammenschlüsse von Landwirten und bäuerlichen Familien mit breiter Eigentumsstreuung“, sagt Dr. Andreas Eisen, zuständiger Bereichsleiter für Beratung und Betreuung im Genoverband. „Es ist ganz zentral, dass die Kooperation im Förderregime ausreichend berücksichtigt wird. Nur so erhalten wir für die Menschen vor Ort eine Perspektive in der Landwirtschaft“. Hierauf wird der Genoverband in den Verhandlungen besonders achten und in den kommenden Wochen und Monaten gemeinsam mit Partnerverbänden den intensiven Austausch mit der Politik suchen.

Erste Agrargenossenschaften in westdeutschen Bundesländern – ähnliche Kooperationsmodelle bestehen in anderen EU-Staaten

„Auch in den westdeutschen Bundesländern gründen Landwirte inzwischen Agrargenossenschaften, um den Anforderungen erfolgreich zu begegnen. Das unterstreicht die Zukunftsfähigkeit des Kooperationsmodells“, unterstreicht Eisen. Agrargenossenschaften stehen für eine nachhaltige Entwicklung. Sie schaffen und erhalten Arbeits- und Ausbildungsplätze und sichern Einkommen für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Zudem ermöglichen sie Junglandwirten durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft eine gleichberechtigte Mitunternehmerschaft in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Genossenschaften verbinden somit auf einzigartige Weise Wirtschaftlichkeit und soziale Verantwortung.

Diese Prinzipien sind auch in anderen europäischen Staaten umgesetzt worden. So zum Beispiel durch die Gründung von Agrargenossenschaften oder vergleichbaren kooperativen Betriebsformen in Italien (Cooperative Agricole Braccianti) oder in Frankreich (Groupement agricole d’exploitation en commun (GAEC).

Agrargenossenschaften und vergleichbare kooperative Betriebsformen sind insofern auch ein Zukunftsmodell für die Landwirtschaft in Europa! Aufgrund der besonderen wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Bedeutung wurde die „Idee und Praxis der Genossenschaften“ von der UNESCO als erster deutscher Beitrag in die Liste des „Immateriellen Weltkulturerbes der Menschheit“ aufgenommen.

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Dr. Andreas Eisen

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Bereichsleiter

  • 030 26472-7043

An der Erhebung zum 31.12.2024 beteiligten sich 12 Raiffeisen-Warengenos­senschaften und 5 Kreditgenossenschaften mit Warenverkehr. Der ermittelte Gesamtumsatz lag mengenmäßig mit knapp 3,9 Mio. t erfasster Ware nur geringfügig unter dem Vorjahresniveau. Wertmäßig wurde ein Rückgang um 9 % auf insgesamt 2 Mrd. EUR verzeichnet. Im landwirtschaftlichen Handelsgeschäft verminderte sich die Tonnage im Vorjahresvergleich um 1 % und die Umsatzerlöse um 15 % auf 1,1 Mrd. EUR (55 % der GUE). Der Handel mit Getreide, Dünge- und Futtermitteln verzeichnete dabei die deutlichsten Einbußen.Im Bereich der Brenn- und Treibstoffe lag die gehandelte Menge zwar über dem Vorjah­resniveau. Geringere Preise für Energie bedingten jedoch nur leicht höhere Umsatzerlöse. Der durchschnittliche Umsatzerlös betrug knapp 120 Mio. EUR. Zum gesamten Beitrag inklusive detaillierter Einblicke in die Branchenstruktur und die Ergebnisse des Kalenderjahres 2024 kommen Sie mit einem Klick auf die folgende Datei.

Thomas Lindt Profil bild

Thomas Lindt

Betreuung und Beratung landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften

  • 0511 9574-5280

Ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Erreichung ihrer Klimaziele ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM, Carbon Border Adjustment Mechanism), der auch für Genossenschaften relevant sein kann.

CBAM zielt darauf ab, das sogenannte „Carbon Leakage” zu verhindern und die globalen Klimaschutzanstrengungen zu fördern. Unter Carbon Leakage versteht man das Risiko, dass Unternehmen ihre Produktion aus der EU in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagern, um Kosten zu sparen. Dies würde den globalen CO₂-Ausstoß nicht reduzieren, sondern lediglich verlagern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen schwächen. CBAM soll sicherstellen, dass Importe in die EU einen vergleichbaren CO₂-Preis tragen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden und dem EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) unterliegen. Dadurch wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet und Produktionsländer außerhalb der EU werden motiviert, ihre eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu verstärken. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass die Klimaschutzanstrengungen der EU nicht durch eine Verlagerung von Emissionen ins Ausland untergraben werden.

CBAM betrifft Importe aus den folgenden Sektoren: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom sowie Wasserstoff. Wenn Ihre Genossenschaft Produkte aus diesen Bereichen aus Nicht-EU-Ländern importiert, sind Sie potenziell von CBAM betroffen. Zu beachten ist zudem, dass auch verarbeitete Produkte, die diese Materialien enthalten – etwa bestimmte Stahlprodukte – unter CBAM fallen können.

Der Mechanismus wird schrittweise eingeführt. Die Übergangsphase hat am 1. Oktober 2023 begonnen und läuft bis Ende 2025. In dieser Zeit entstehen noch keine finanziellen Belastungen, allerdings besteht bereits eine Berichtspflicht. Ab dem 1. Januar 2026 sind dann finanzielle Ausgleichszahlungen in Form von CBAM-Zertifikaten erforderlich.

Für betroffene Genossenschaften bedeutet das konkret, dass sie ihre Lieferketten genau prüfen und analysieren sollten, ob importierte Produkte unter die aktuell erfassten CBAM-Sektoren fallen. Beginnen Sie frühzeitig mit der Erfassung relevanter Daten, insbesondere zur Menge der importierten Waren und den dabei entstandenen direkten sowie indirekten Emissionen. Diese Informationen müssen Sie bei Ihren Lieferanten einholen. Während der Übergangsphase sind vierteljährliche Berichte an die Europäische Kommission verpflichtend, die genaue Angaben zu den importierten Waren und ihren Emissionen enthalten müssen. Ab 2026 müssen Sie zudem CBAM-Zertifikate erwerben, die den in der EU geltenden CO₂-Preisen entsprechen. Berücksichtigen Sie diese künftigen Kosten frühzeitig in Ihrer Kalkulation und prüfen Sie mögliche Alternativen. Führen Sie außerdem einen offenen Dialog mit Ihren Lieferanten in Drittländern, informieren Sie sie über die Anforderungen von CBAM und ermutigen Sie sie, ihre Emissionsdaten transparent bereitzustellen und Maßnahmen zur Reduktion ihrer Emissionen zu ergreifen.

Heiko Jandel

Beratung und Betreuung Genossenschaften
Nachhaltigkeitsberatung

  • 01722190459

Ist Klimaschutz bei Ihnen bereits Thema geworden – durch gesetzliche Vorgaben, Förderprogramme oder Erwartungen von Kundinnen, Kunden und Mitgliedern?
Viele Genossenschaften spüren, dass die Anforderungen bezüglich Klimaschutz steigen. Doch was wir nicht messen, können wir nicht steuern. Eine Klimabilanz zeigt, wo Ihre Genossenschaft heute steht – und wo sie morgen ansetzen kann. So können Sie sich proaktiv vorbereiten – und selbst bestimmen, wie Sie den Wandel gestalten.

Was ist eine Klimabilanz?

Eine Klimabilanz (auch CO₂-Fußabdruck genannt) erfasst systematisch die Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), die direkt als auch indirekt durch die Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens entstehen – z. B. durch Heizung, Stromverbrauch, Geschäftsreisen oder Warentransport. Sie zeigt, wo Emissionen entstehen und wo Einsparpotenziale liegen.

Die Emissionen werden nach dem international anerkannten Standard Greenhouse Gas Protocol in drei Bereiche, sogenannte Scopes, unterteilt:

  • Scope 1: Direkte Emissionen im Unternehmen (z. B. Heizungen, Fuhrpark)
  • Scope 2: Indirekte Emissionen aus zugekaufter Energie (z. B. Strom, Fernwärme)
  • Scope 3: Weitere indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (z. B. eingekaufte Waren, Pendelwege der Mitarbeitenden)

Neben Kohlenstoffdioxid (CO2) werden auch weitere Treibhausgase berücksichtigt, wie zum Beispiel Methan (CH4) und Lachgas (N2O). Um sie vergleichbar zu machen, werden alle Emissionen in sogenannte CO₂-Äquivalente umgerechnet – eine einheitliche Maßeinheit, die die Klimawirkung der verschiedenen Treibhausgase vergleichbar macht.

Wie beginne ich mit der ersten Klimabilanz?

Der Einstieg in die Klimabilanz ist gut umsetzbar – mit dem Blick auf das Wesentliche.
Viele relevante Daten liegen bereits vor, etwa aus Energieabrechnungen oder dem Fuhrpark. Mit einem strukturierten Vorgehen lassen sich die wichtigsten Emissionsquellen erfassen und erste Handlungsfelder erkennen. Ein Vorgehen in drei Schritte hat sich in der Praxis bewährt:

  1. Daten erfassen – Zunächst werden Verbrauchsdaten gesammelt, z. B. Strom-, Wärme-, Kraftstoffverbräuche, Geschäftsreisen oder eingekaufte Waren.
  2. Emissionen berechnen – Mithilfe anerkannter Emissionsfaktoren werden die THG-Emissionen in CO2-Äquivalenten berechnet.
  3. Ergebnisse auswerten – Die Bilanz zeigt auf, welche Bereiche besonders emissionsintensiv sind, und unterstützt die Identifizierung von Handlungsfeldern.

Ins Handeln kommen: Als erster Schritt können die Emissionen aus Scope 1 und 2 erfasst werden. Hier liegen die Daten meist schon direkt vor (z. B. aus Abrechnungen oder Tankkarten). Die Erfahrungen daraus helfen beim späteren Einstieg in Scope 3, wo oft der Großteil der Emissionen entsteht. Auch wenn Unternehmen auf viele dieser Emissionen – etwa durch das Pendeln der Mitarbeitenden oder eingekaufte Waren – keinen direkten Einfluss haben, tragen sie dennoch eine Verantwortung dafür mit. Eine vollständige Klimabilanz macht sichtbar, welche Emissionen durch die Geschäftstätigkeiten verursacht werden, und zeigt Ansatzpunkte für langfristige Veränderungen auf.

Was bringt mir das als Genossenschaft konkret?

Eine Klimabilanz ist mehr als ein Rechenwerk – sie ist ein strategisches Werkzeug. Planen, entscheiden, handeln: Mit klaren Daten lassen sich gezielte Maßnahmen entwickeln und umsetzen.

Ihre Vorteile:

  • Kosteneinsparungen durch effizienteren Energieeinsatz
  • Wettbewerbsvorteile durch nachhaltiges Profil
  • Vorbereitung auf gesetzliche Anforderungen (z. B. CSRD, Lieferkettengesetz)
  • Vorbereitung auf Anforderungen durch z.B. Kundinnen und Kunden oder Banken
  • Vertrauen bei Mitgliedern, Kundinnen, Kunden und Partnern
  • Grundlage für Klimaziele und Reduktionsstrategien

Und was kommt als Nächstes?

Mit der Klimabilanz liegt eine solide Grundlage vor, als nächstes geht es darum, daraus konkrete Schritte abzuleiten: Wo können Emissionen reduziert werden? Welche Ziele sind realistisch? Und wie lässt sich der Fortschritt messen?
Machen Sie aus der Bilanz einen Fahrplan – Schritt für Schritt und passend zu Ihrer Genossenschaft.

Starten Sie jetzt – wir unterstützen Sie gern dabei!

Ihre Ansprechpartnerin:

Paula Vollmer
Abteilung Beratung und Betreuung III
Email:
Tel: +49 211 160914860

Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, die durch Capripoxviren aus der Familie der Pockenviren verursacht wird. Sie ist für den Menschen ungefährlich, stellt jedoch eine ernsthafte Bedrohung für die Rinderhaltung dar. Die Krankheit äußert sich durch knotige Hautveränderungen („Lumps“), Fieber, geschwollene Lymphknoten und kann zu Milchleistungsrückgang und allgemeiner Schwäche führen.

Ursprünglich in Afrika und dem Nahen Osten endemisch, breitet sich LSD seit 2012 zunehmend in Europa und Asien aus. Nach ersten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in Südosteuropa (Griechenland, Bulgarien, Serbien) wurden am 23.06.2025 wurden viele neue Ausbrüche auf Sardinien und in Norditalien gemeldet. Nur eine Woche später wurden Fälle in Frankreich, nahe der Schweizer Grenze bestätigt. Die Schweiz verschärfte am 25.07.2025 die Schutzmaßnahmen und erweiterte Überwachsungszone. Weiterhin wurde eine Etappe der Tour de France gekürzt.

Die Übertragung erfolgt in den Sommermonaten durch blutsaugende Insekten, insbesondere Stechmücken und Bremsen. Auch kontaminierte Materialien oder Tiertransporte können zur Verbreitung beitragen.

Wirtschaftlich verursacht LSD erhebliche Schäden: Neben direkten Produktionsverlusten bei Milch und Fleisch kommt es zu Einbußen durch Handelsbeschränkungen, Tierverluste sowie Kosten für Impfungen und Bekämpfungsmaßnahmen. Besonders betroffen sind Regionen mit intensiver Rinderhaltung, in denen ein Ausbruch schnell große wirtschaftliche Folgen haben kann.

Ein Ausbruch der LSD in Deutschland könnte gravierende Folgen für die Rinderwirtschaft haben.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) spricht von einem realen Risiko, dass LSD nach Deutschland eingeschleppt wird. Es wird an Rinderhalter und Tierärzte in Deutschland appelliert, besonders aufmerksam zu sein. Bei einem Verdacht auf LSD ist unverzüglich das zuständige Veterinäramt zu benachrichtigen. Für den Nachweis des Virus eignen sich vor allem Proben von Hautveränderungen mit Krusten oder Knoten. Im Falle eines Ausbruchs werden Sperrzonen eingerichtet: eine Schutzzone mit einem Radius von 20 km um den betroffenen Betrieb sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 50 km. Für empfängliche Tierarten wird in der Überwachungszone eine Impfung empfohlen.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen den folgenden Link.

Juliana Förster Profil bild

Juliana Förster

Beraterin

  • 0341 909881942

Wir möchten Ihnen hiermit die Gelegenheit bieten, im Rahmen der genossenschaftlichen Welt einen Blick über den Tellerrand zu wagen. Dankenswerterweise hat uns Dr. Claus Niegsch die Mittelstand Im Mittelpunkt-Studie der DZ Bank AG zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie die gesamte Unterlage.

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern bereits heute ein fester Bestandteil vieler genossenschaftlicher Arbeitsprozesse. Was viele nicht wissen, bereits heute sind Benutzer von KI-Anwendungen wie ChatGPT oder Copilot dazu verpflichtet, die Mitarbeitenden zu schulen.

KI in der Landwirtschaft, auf dem Feld und im Büro längst im Einsatz

KI findet auch in der Landwirtschaft vielfältigen Einsatz: Sie erkennt Pflanzenkrankheiten, optimiert die Ernte und überwacht das Tierwohl. Kameras analysieren das Verhalten von Geflügel und Schweinen, während autonome Roboter Aussaat und Unkrautbekämpfung effizient übernehmen.

Auch im Büroalltag entfaltet KI zunehmend ihre Wirkung – und das auf ganz praktische Weise. Moderne KI-Tools wie Microsoft Copilot oder ChatGPT werden heute in vielen Genossenschaften bereits eingesetzt, und das auf ganz praktische Weise, effizient und zeitsparend:

Copilot in Microsoft Word kann Zusammenfassungen langer Dokumente erstellen, Formulierungen für Emails und Kundenansprachen vorschlagen oder ganze Texte auf Basis weniger Stichworte und Quellen generieren. In Excel hilft Copilot dabei, komplexe Formeln zu erstellen, Daten zu analysieren oder Trends zu visualisieren – ohne dass tiefgehende Kenntnisse erforderlich sind.

ChatGPT unterstützt bswp. besonders bei der Recherche, indem es Informationen ordnet, Fachbegriffe erklärt und Gesetzestexte verständlich zusammenfasst.

KI-Systeme automatisieren auch Routineaufgaben in Geschäftsprozessen: Sie erfassen, klassifizieren und prüfen Rechnungen in ERP-Systemen automatisch und leiten sie an die richtigen Stellen weiter.

Diese Beispiele zeigen: KI ist kein abstraktes Technologiethema, sondern ein praktisches Werkzeug, das Mitarbeitende im Büroalltag entlastet und ihnen mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten verschafft.

Chancen und Risiken im Blick behalten

Die Vorteile von KI liegen auf der Hand - gleichzeitig bringt der Einsatz von KI auch Risiken mit sich.

Beim Einsatz von KI-Diensten aus Nicht-EU-Ländern drohen Datenschutzrisiken durch mögliche Datenübermittlung in Staaten ohne EU-gleiches Schutzniveau. Oft bleibt unklar, wie personenbezogene oder vertrauliche, betriebliche Daten verarbeitet werden, was zu DSGVO-Konflikten führen kann. Genossenschaften sollten daher genau abwägen, welche Daten sie nutzen, und auf Maßnahmen wie Verschlüsselung oder vertragliche Garantien achten.

Neben den Fragen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Verantwortung: Wer haftet, wenn eine KI eine falsche Entscheidung trifft?

Regulatorik: Was der EU AI Act für Genossenschaften bedeutet

Mit dem EU AI Act hat die Europäische Union einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geschaffen. Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen verbotenen, hochriskanten und allgemeinen KI-Anwendungen. Für Genossenschaften besonders relevant: Seit Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken – etwa zur unterschwelligen Beeinflussung oder zur Emotionserkennung am Arbeitsplatz – verboten. Ab August 2025 gelten neue Governance-Pflichten für sogenannte General-Purpose-AI-Modelle. Und bereits jetzt besteht die Verpflichtung bei einem Einsatz von KI im Unternehmen, Mitarbeitende im Umgang mit KI angemessen zu schulen. Ziel ist es, ein grundlegendes Verständnis für Funktionsweise, Risiken und Grenzen von KI-Systemen zu schaffen.

Unser Schulungsangebot für Genossenschaften

Um Genossenschaften bei der Umsetzung dieser Anforderungen zu unterstützen, haben wir ein praxisnahes Schulungsprogramm entwickelt:

Webinar: KI-Regulatorik kompakt – Was Genossenschaften jetzt wissen müssen

Entwickelt für Vorstände, Geschäftsführungen, Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche und Compliance-Teams in Genossenschaften

Das ist Ihr Nutzen

Sie möchten wissen, welche rechtlichen Anforderungen beim Einsatz von KI auf Ihre Genossenschaft zukommen? Dieses Webinar bietet Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingungen – praxisnah und verständlich.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • Überblick zum EU AI Act und zur DSGVO
  • Pflichten für Genossenschaften beim KI-Einsatz
  • Risiken und Schutzmaßnahmen bei KI-Anwendungen
  • Schulungspflichten für Mitarbeitende

Das sollten Sie noch wissen

Dauer: 45 Minuten
Preis p.P.: Kostenlos
Datum: 16.09.25 von 10-11 Uhr und 01.10.25 von 10-11 Uhr

Webinar: KI verstehen & richtig prompten – Einstieg für Mitarbeitende in Genossenschaften

Entwickelt für Mitarbeitende in Verwaltung, Vertrieb, Einkauf und IT, die KI-Tools wie ChatGPT oder Copilot nutzen oder nutzen möchten

Das ist Ihr Nutzen

Sie möchten KI-Tools effizient und sicher im Arbeitsalltag einsetzen? In diesem Webinar lernen Sie, wie Sie durch gezieltes Prompten die Leistungsfähigkeit von KI-Systemen steigern und Risiken erkennen.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • Grundlagen von KI-Systemen und Sprachmodellen
  • Einführung ins Prompten: präzise Anweisungen formulieren
  • Praxisübungen zur Anwendung im Büroalltag
  • Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen

Das sollten Sie noch wissen

Dauer: 2 Stunden
Preis p.P.: 250 €
Datum: 14.10.25 von 10-12 Uhr und 11.11.25 von 14-16 Uhr

Webinar: Effizienzsteigerung im Agrarhandel – KI-Einsatz im Vertrieb praxisnah erklärt

Entwickelt für Vertriebsmitarbeitende und Führungskräfte im Agrarhandel

Das ist Ihr Nutzen

Sie möchten wissen, wie KI Ihre Vertriebsprozesse optimieren kann? Dieses Webinar zeigt Ihnen anhand konkreter Beispiele, wie Sie Kundenkommunikation automatisieren und Verkaufsdaten effizient analysieren.

Diese Inhalte erwarten Sie

  • KI-gestützte Kundenkommunikation
  • Analyse von Verkaufsdaten mit KI
  • Praxisbeispiele aus dem Agrarhandel
  • Tools zur Effizienzsteigerung

Das sollten Sie noch wissen

Dauer: 2 Stunden
Preis p.P.: 350 €
Datum: 28.10.25 von 14-16 Uhr und 28.11.25 von 10-12 Uhr

Christian Dicke Profil bild

Christian Dicke

Director IT-Spezialisten Vertical Mittelstand

  • 0211 16091 4540

Save the Date:

11. bis 12. Februar 2026: GenoConnect 2026 Hauptamt und Ehrenamt Milch

24. bis 25. Februar 2026: GenoConnect 2026 Hauptamt Ware: Blackbox Zukunft - Die kommenden Herausforderungen für den genossenschaftlichen landwirtschaftlichen Handel

26. bis 27. Februar 2026: GenoConnect 2026 Ehrenamt Ware: Wetterfest durch ungestüme Zeiten - Der Spagat im Ehrenamt zwischen Verantwortung, Risiko und Haftung

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Laurie Breuer Profil bild

Laurie Breuer

Referentin Kommunikation und Politik

  • 025171869667

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