Newsletter Fachvereinigung Verkehrs-und Logistikgenossenschaften Ausgabe 01/2026

Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,

mit dieser ersten Ausgabe des Newsletters “GenoConnect - Verkehr & Logistik” starten wir einen neuen Informations- und Austauschkanal für unsere Mitglieder und alle Interessierten. Ziel dieses Newsletters ist es, relevante Entwicklungen aus dem Bereich Verkehr und Logistik aufzugreifen, fachliche Impulse zu geben und den Dialog innerhalb unserer Fachvereinigung weiter zu stärken.

Die Branche steht vor vielfältigen Herausforderungen: steigende Anforderungen an Effizienz und Nachhaltigkeit, regulatorische Veränderungen sowie der zunehmende Fachkräftebedarf prägen den Alltag genossenschaftlicher Unternehmen. Gleichzeitig eröffnen technologische Innovationen und neue Kooperationsmodelle Chancen für zukunftsfähige Lösungen. Als Fachvereinigung möchten wir diese Themen bündeln, einordnen und praxisnah begleiten.

Künftig werden wir Sie an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle Branchenthemen, Aktivitäten der Fachvereinigung sowie relevante Angebote und Veranstaltungen aus dem Genoverband informieren. Der Newsletter soll dabei nicht nur informieren, sondern auch zur Vernetzung beitragen und Anregungen für den gemeinsamen Austausch liefern.

Wir freuen uns, diesen neuen Newsletter gemeinsam mit Ihnen zu etablieren, und laden Sie herzlich ein, ihn als feste Informationsquelle zu nutzen.

Ihr Team aus Verkehr & Logistik

Ab dem 1. Mai 2026 entwickelt sich die Fachvereinigung Verkehr & Logistik organisatorisch weiter und stellt sich in einem neuen Rahmen für die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen der Branche auf. Hervorgegangen aus dem ehemaligen Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- und Konsumgenossenschaften e. V. (PV) wird die Fachvereinigung künftig in einer angepassten Struktur fortgeführt, um den aktuellen und kommenden Anforderungen noch gezielter gerecht zu werden.

Im Zuge dieser Weiterentwicklung wird die Fachvereinigung künftig unter dem Dach des Betreuungsbereichs der gewerblichen Genossenschaften sowie der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften angesiedelt sein. Die Abteilung steht unter der Leitung von Rechtsanwalt Christoph Gottwald und bietet damit einen verbindlichen organisatorischen Rahmen für die fachliche Weiterentwicklung sowie die Betreuung der Mitgliedsunternehmen.

Im Rahmen der Fachratssitzung am 20. April 2026 Herr Folkmar Schmidt, ehemaliger Vorstand des PV, die Leitung des Bereichs in neue Hände übergeben und eine neue Aufgabe innerhalb des Prüfungsbereichs übernehmen. Für sein langjähriges Engagement und seine wertvollen Impulse für die Arbeit der Fachvereinigung danken wir ihm bereits an dieser Stelle herzlich.

Künftig übernimmt Herr Dr. Stefan Touchard die Rolle des zentralen Ansprechpartners für die Fachvereinigung Verkehr & Logistik. Weiterhin unterstützt wird er von den vertrauten Ansprechpartnerinnen des ehemaligen PV´s Carola Braesen (Assistenz) und Jennyfer Dutschke. Beide wechseln in die Abteilung von Herrn Gottwald und stellen damit die Betreuung der Mitglieder der Fachvereinigung Verkehr & Logistik auch künftig in bewährter Weise sicher. Zusätzliche Verstärkung erhält die Fachvereinigung zum 01.05.2026 durch Herrn Dr. Philipp Thimm, der das Team ergänzt und seine Expertise in die weitere fachliche Arbeit einbringen wird.

Mit dieser personellen und organisatorischen Weiterentwicklung schafft die Fachvereinigung eine stabile Grundlage für ihre zukünftige Ausrichtung und die kontinuierliche Betreuung ihrer Mitglieder. Ziel bleibt es, den fachlichen Austausch zu fördern und die Themen der Branche Verkehr & Logistik engagiert und zukunftsorientiert zu begleiten.

Stefan Touchard Profil bild

Dr. Stefan Touchard

Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

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(Foto: Genoverband e.V. / von links nach rechts) Eröffneten den neuen Verbandsstandort in Hannover: Verbands-Bereichsleiter Robert Stärkel, Verbands-Vorstandsvorsitzender Michael Hoeck, Vorstandsvorsitzender Dirk Streicher von der Delta Bau AG.
(Foto: Genoverband e.V. / von links nach rechts) Eröffneten den neuen Verbandsstandort in Hannover: Verbands-Bereichsleiter Robert Stärkel, Verbands-Vorstandsvorsitzender Michael Hoeck, Vorstandsvorsitzender Dirk Streicher von der Delta Bau AG.

Mit dem neuen Verwaltungssitz Torhaus in Hannover hat der Genoverband einen wichtigen Meilenstein erreicht: Nach dem Umzug sind wir nun am Standort angekommen – räumlich wie auch strategisch. Die offizielle Eröffnung wurde Mitte des Monats gemeinsam mit Mitarbeitenden, Projektbeteiligten und Gästen gefeiert und machte eindrucksvoll sichtbar, wofür der neue Standort steht: moderne Arbeitswelten, Begegnung und gelebte Verbandskultur.

Schon beim Betreten der hellen, offenen Flächen war deutlich zu spüren, dass hier ein Ort entstanden ist, der Austausch, Zusammenarbeit und konzentriertes Arbeiten gleichermaßen fördert. Lichtdurchflutete Bereiche, vielfältige Meeting- und Rückzugsräume sowie eine moderne, zugleich einladende Gestaltung bilden den Rahmen für eine zukunftsorientierte Arbeitsumgebung.

Im Mittelpunkt der Eröffnungsfeier stand eine Gesprächsrunde mit Vorstandsvorsitzendem Michael Hoeck, Robert Stärkel (Bereichsleiter Immobilienmanagement & Infrastruktur), Heino Olfe (Betriebsratsvorsitzender) und Dirk Streicher (Vorstandsvorsitzender der Delta Bau AG). Sie gaben Einblicke in die Entstehung des Standorts und hoben besonders die klare Vision und den Mut zur konsequenten Umsetzung hervor. „‚WIR ist Zukunft‘ wird im Torhaus für unsere Mitarbeitenden und Mitglieder nun erlebbar“, brachte es Robert Stärkel auf den Punkt.

Mit dem Umzug nach Hannover schafft der Genoverband nicht nur zeitgemäße Rahmenbedingungen für seine Mitarbeitenden, sondern stärkt zugleich die Grundlage für eine weiterhin leistungsfähige, zukunftsorientierte Betreuung seiner Mitglieder. Das Torhaus ist damit mehr als ein neuer Standort – es ist ein investitionsstarkes Bekenntnis zur Zukunftsfähigkeit des Genoverbandes.

Mit der Verschmelzung mit dem Prüfungsverband der Deutschen Verkehrs-, Dienstleistungs- iund Konsumgenossenschaften e.V. (kurz: PV), Hamburg, im vergangenen Jahr ist die sechste Fachvereinigung Verkehr & Logistik entstanden. Sie hat die ehemaligen Mitglieder des PV aufgenommen und vereint heute eine vielfältige Gruppe von Unternehmen aus rund 26 Branchen – darunter Verkehr, Logistik, Immobilien, Energie, Dorfläden, Beratung, IT und weitere Wirtschaftszweige.

Diese Vielfalt war und ist Ausdruck eines offenen, partnerschaftlichen Zusammenwachsens. Gleichzeitig zeigt sich nun immer deutlicher, wie wichtig eine klare fachliche Ausrichtung für die Zukunft unserer Fachvereinigungen ist. Denn dort, wo gemeinsame Themen, Herausforderungen und Perspektiven zusammenkommen, entsteht der größte Mehrwert: durch zielgerichteten Austausch, passgenaue Interessenvertretung und ein starkes gemeinsames Netzwerk.

Vor diesem Hintergrund möchten wir die Fachvereinigung Verkehr & Logistik künftig inhaltlich stärker auf die Branchen Verkehr und Logistik fokussieren. Unser Ziel ist es, das Profil dieser Fachvereinigung weiter zu schärfen und sie noch gezielter an den Bedürfnissen der Unternehmen aus diesen Bereichen auszurichten.

Dabei ist uns besonders wichtig: Jedes Mitglied soll sich in diesem Prozess mitgenommen, gesehen und gut begleitet fühlen. Bereits im Verschmelzungsvertrag wurde festgehalten, dass es den Mitgliedern des ehemaligen PV freisteht, sich einer anderen Fachvereinigung anzuschließen. Ebenso haben Mitglieder des Genossenschaftsverbandes die Möglichkeit, sich der Fachvereinigung Verkehr & Logistik anzuschließen. Diese Offenheit bleibt ein wichtiger Bestandteil unseres gemeinsamen Weges.

Deshalb werden wir im April und Mai alle betroffenen Mitglieder der Fachvereinigungen Verkehr & Logistik und der Gewerblichen Genossenschaften persönlich anschreiben, um transparent über die geplante Weiterentwicklung zu informieren, mögliche Zuordnungen aufzuzeigen und für einen freiwilligen Wechsel in die jeweils fachlich passende Fachvereinigung zu werben. Diesen Prozess verstehen wir nicht als rein organisatorische Anpassung, sondern als gemeinsame Chance, die fachliche Heimat jedes Mitglieds noch passgenauer zu gestalten.

Wir sind überzeugt: Eine klare Ausrichtung stärkt nicht nur die einzelne Fachvereinigung, sondern unseren Verband insgesamt. Und sie schafft die Grundlage dafür, dass sich jedes Mitglied dort bestmöglich einbringen und wiederfinden kann.

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Dr. Stefan Touchard

Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

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Wir möchten Sie schon heute herzlich bitten, sich den folgenden Termin vorzumerken: Der Verbandstag 2026 findet am Montag, den 22. Juni 2026, in digitaler Form statt. Der Beginn der Veranstaltung ist um 10:00 Uhr.

Mit dem digitalen Format möchten wir allen Mitgliedern eine unkomplizierte und ortsunabhängige Teilnahme ermöglichen und zugleich Raum für Austausch, Information und Diskussion schaffen.

Die offiziellen Einladungsunterlagen sowie alle weiteren Informationen zur Teilnahme gehen den Mitgliedern rechtzeitig vor der Veranstaltung zu.

Wir freuen uns, Sie am 22. Juni 2026 zu unserem digitalen Verbandstag begrüßen zu dürfen.

Grafik: Neugründungen nach Bereichen; Quelle: Genoverband e. V.

Gute Nachrichten mit Rückblick auf das Internationale Jahr der Genossenschaften 2025: Insgesamt sind im vergangenen Jahr 72 neue Genossenschaften entstanden – vor allem zur erneuerbaren Energieerzeugung und ‑versorgung sowie zur Entwicklung der Infrastruktur in Dörfern, Gemeinden und Städten. Außerdem verstärkte sich der Trend, Unternehmen ohne Nachfolge als Genossenschaften weiterzuführen. Diese Daten gab jetzt der Genoverband e. V. bekannt, der Genossenschaften bei Gründungen begleitet und ihre Wirtschaftlichkeit sowie finanzielle Tragfähigkeit prüft.

Mit den Genossenschaftsgründungen reagierten laut Verband Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen auf viele drängende Herausforderungen vor Ort: Klimaschutz und verlässliche Versorgung mit erneuerbaren Energien, bezahlbarer Wohnraum sowie Erhalt und Aufbau von Infrastruktur – besonders im ländlichen Raum. So wurden im vergangenen Jahr 24 Energiegenossenschaften – von der alternativen Stromerzeugung bis zur Wärmeversorgung – aus der Taufe gehoben.

Darüber hinaus entstanden zwölf Genossenschaften der Stadt‑ und Dorfentwicklung sowie ‑versorgung, um beispielsweise soziale Treffpunkte, Einkaufsläden und Gaststätten in den Regionen zu erhalten.

13 Genossenschaften wurden außerdem gegründet, um den unterschiedlichsten Zielgruppen und Generationen – von Seniorinnen und Senioren bis hin zu Fachkräften – bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Unter den Gründerinnen und Gründern sind nicht nur Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, sondern verstärkt auch öffentliche Partner.

23 weitere Genossenschaften wurden in den Bereichen Handel, Handwerk, IT und sonstigen Dienstleistungen aufgebaut. Darunter befinden sich mehrere Nachfolgelösungen für Unternehmen, in denen Mitarbeitende das Unternehmen als Genossenschaft weiterführen. Dazu gehören beispielsweise die Tischlergenossenschaft Lausitz eG, das Filmtheater Union Fürstenwalde eG, die Buchgenossenschaft Glückskiste eG in Rheine, der Bioladen Unverpackt eG in Darmstadt sowie die Verlagsgenossenschaften Stadtrevue eG in Köln, mareverlag eG in Hamburg und WOLL‑Medien und Marken eG in Schmallenberg.

„Genossenschaften sind ein wichtiger Motor der regionalen Entwicklung – wirtschaftlich wie gesellschaftlich“, ist Peter Götz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, überzeugt. „Genossenschaften investieren meist lokal und halten damit Kapital, Unternehmen und Fachkräfte in der Region. So tragen sie mit ihren Arbeitsplätzen, Dienstleistungen und Produkten dazu bei, das Wirtschaften und Leben auf dem Land wie in der Stadt attraktiver zu machen.“

Besonders erfreulich ist laut Götz, dass die Gründungen im Internationalen Jahr der Genossenschaften im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen sind – ein deutlicher Hinweis darauf, wie stark die Chancen und Lösungsmöglichkeiten von Genossenschaften in Gesellschaft und Wirtschaft anerkannt sind und für neue Herausforderungen genutzt werden.

Besonders gründungstark war 2025 erneut das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein‑Westfalen mit 20 Genossenschaften, dicht gefolgt von Niedersachsen mit 17 neuen Genossenschaften sowie Hessen mit neun und Hamburg mit sieben Genossenschaften. Weitere 19 Genossenschaften wurden in den Bundesländern Sachsen (5), Brandenburg (5) und Schleswig‑Holstein (3) gegründet. Der Rest verteilt sich auf die Bundesländer Berlin, Mecklenburg‑Vorpommern, Sachsen‑Anhalt und Thüringen.

Generalversammlungen sind das Herzstück genossenschaftlicher Demokratie – und stellen zugleich hohe Anforderungen an Rechtssicherheit, Transparenz und Organisation. Zur Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Generalversammlungen steht mit talque eine spezialisierte digitale Plattform zur Verfügung. Das Ergebnis: strukturierte, revisionsfähige und manipulationssichere Lösungen für virtuelle, physische und hybride Versammlungen.

Mit talque können General und Mitgliederversammlungen rechtssicher umgesetzt werden – von der Registrierung über Livestreams und Diskussionen bis hin zu digitalen Abstimmungen und vollständiger Dokumentation. Die Plattform erfüllt höchste Governance und Datenschutzstandards, ist DSGVO-konform und wird in der EU gehostet. Über 500 Organisationen weltweit vertrauen bereits auf talque.

Drei Formate – eine GovernanceQualität
Ob vollständig digital, klassisch in Präsenz oder als hybrides Format: Alle Versammlungsformen bieten dieselbe Qualität in Bezug auf Abstimmungsintegrität, Nachvollziehbarkeit und Archivierung. Hybride Formate ermöglichen zudem höhere Beteiligungsquoten und mehr Flexibilität für Ihre Mitglieder.

Ganzheitliche Betreuung
Von der Analyse und Vorbereitung über eine strukturierte Generalprobe bis zur technischen und organisatorischen Begleitung während der Veranstaltung bietet talque ein Rundum-Leistungspaket – skalierbar von kleinen Versammlungen bis zu Veranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmenden.

Kostenfreies Webinar für GenoverbandMitglieder

Digitale & hybride Generalversammlungen – einfach. sicher. transparent.

Gemeinsam mit talque lädt der Genoverband seine Mitglieder zu einem kostenlosen Webinar ein.
Darin erfahren Sie unter anderem:

  • wie digitale und hybride Generalversammlungen rechtssicher umgesetzt werden,
  • wie Registrierung, Abstimmung und Dokumentation in der Praxis funktionieren,
  • und erhalten eine LiveDemo der talquePlattform inklusive Fragerunde mit Expertinnen und Experten.

Termin: 11. Mai 2026 (Beginn: 10 Uhr | Dauer: 60 Minuten)
Format: OnlineWebinar (Zugangslink nach Anmeldung)

Anmeldelink: https://event-einladung.com/webtalque110526

In der Kategorie „Unterricht innovativ“ wurden Jana Rotthoff und Heidi Rupieper von der Schillerschule Oberhausen mit dem Deutschen Lehrkräftepreis ausgezeichnet. Ihr Projekt „Schillerwerk eSG – zusammen einzigartig“ zeigt auf beeindruckende Weise, wie praxisnahes, inklusives und demokratisches Lernen gelingen kann.

Sie möchten ähnliche Projekte begleiten? Melden Sie sich gerne!

Die aktuell hohen Dieselpreise setzen das Taxigewerbe weiter unter Druck. Wie taxi heute berichtet, warnt der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs (VSPV) vor einer weiteren Zuspitzung der Kraftstoffkrise und fordert die zügige Umsetzung der auf der Verkehrsministerkonferenz (VMK) gefassten Beschlüsse.

Nach Ansicht des Verbands reichen bisherige Entlastungsmaßnahmen nicht aus, um die wirtschaftliche Belastung für Taxiunternehmen abzufedern. Insbesondere kleinere Betriebe sehen sich zunehmend mit steigenden Kosten und sinkenden Margen konfrontiert. Der VSPV mahnt daher verlässliche und zeitnahe politische Schritte an, um Planungssicherheit für das Gewerbe zu schaffen.

Die Transport- und Logistikbranche steht aktuell im Zentrum politischer Diskussionen auf Bundes- und EU-Ebene. Steigende Energie und Betriebskosten, neue Maut und Klimaregelungen, ein erheblicher Investitionsbedarf sowie der anhaltende Fachkräftemangel stellen insbesondere mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund gewinnen kooperative und genossenschaftliche Lösungsansätze zunehmend an Bedeutung. Sie ermöglichen es Betrieben, Investitionen zu bündeln, Skaleneffekte zu nutzen und ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit zu sichern, ohne unternehmerische Selbstständigkeit aufzugeben. Beispiele reichen von gemeinsamen Beschaffungs- und Einkaufsgemeinschaften über kooperative Lade- und Energieinfrastruktur bis hin zu gemeinsamen digitalen Plattformen für Disposition, Abrechnung oder Nachhaltigkeitsnachweise.

Auch in der politischen Debatte werden solche Modelle immer häufiger als stabilisierendes Element für den Mittelstand gesehen. Genossenschaften fördern regionale Wertschöpfung, stärken Resilienz in den Lieferketten und können eine wichtige Brücke zwischen wirtschaftlicher Transformation und sozialer Verantwortung bilden.

In Zeiten tiefgreifenden Strukturwandels stellt sich daher nicht nur die Frage nach neuen regulatorischen Rahmenbedingungen, sondern auch nach geeigneten Organisationsformen. Genossenschaftliche Modelle bieten hier einen praxisnahen Ansatz, um Transformation gemeinschaftlich, wirtschaftlich tragfähig und wettbewerbsfähig zu gestalten.

Die Entscheidung der Taxi Frankfurt eG, ihre Zentrale an einen Partner aus dem Umfeld eines Plattformanbieters zu veräußern, hat in der Taxibranche eine intensive Debatte ausgelöst. In zahlreichen Veröffentlichungen wird der Schritt als „Tabubruch“ bezeichnet – zugleich verweist er auf den erheblichen wirtschaftlichen und strukturellen Anpassungsdruck, unter dem viele Taxigenossenschaften derzeit stehen.

Steigende Kosten, Fachkräftemangel, regulatorische Anforderungen, Investitionen in Digitalisierung und Elektromobilität sowie zunehmender Wettbewerb durch plattformbasierte Mobilitätsanbieter stellen klassische genossenschaftliche Geschäftsmodelle auf die Probe. Vor diesem Hintergrund wird in Teilen der Branche argumentiert, dass neue Kooperationsformen notwendig seien, um Zukunftsfähigkeit und Handlungsfähigkeit zu sichern.

Aus Verbandssicht stellt sich jedoch weniger die Frage nach Einzelfallentscheidungen, sondern nach tragfähigen strukturellen Antworten für die Gesamtheit der Taxigenossenschaften:

1. Stärkung genossenschaftlicher Eigenständigkeit
Genossenschaften bleiben ein zentrales Organisationsmodell der Branche. Voraussetzung ist jedoch ihre konsequente Weiterentwicklung – organisatorisch, wirtschaftlich und digital. Verbände können hierbei unterstützen, indem sie gemeinschaftliche Standards, digitale Werkzeuge und überregionale Kooperationsmodelle fördern.

2. Gemeinsame digitale Infrastruktur statt Insellösungen
Ein zentrales Handlungsfeld ist der Aufbau beziehungsweise die Nutzung gemeinsamer Branchenplattformen für Vermittlung, Abrechnung, Datenmanagement und Kundenkommunikation. Ziel muss es sein, die digitale Wettbewerbsfähigkeit aus genossenschaftlicher Hand zu stärken, ohne in Abhängigkeiten einzelner externer Plattformen zu geraten.

3. Bündelung von Investitionen und Leistungen
Verbandlich organisierte Einkaufsgemeinschaften, gemeinsame Lade- und Infrastrukturprojekte oder zentral verhandelte Rahmenverträge (zum Beispiel für Fahrzeuge, Energie, Software) können Kosten senken und Skaleneffekte für Mitgliedsbetriebe schaffen.

4. Klare politische Interessenvertretung
Gerade in Zeiten des Strukturwandels braucht das Taxigewerbe eine starke, einheitliche Stimme gegenüber Politik und Verwaltung – etwa bei Themen wie Mindestentgelten, Regulierung des Mietwagenmarkts, Förderprogrammen oder der kommunalen Verkehrspolitik. Genossenschaften können hier gemeinsam mehr Wirkung entfalten als einzeln.

5. Profilierung des Taxis als Teil der Daseinsvorsorge
Aus Verbandssicht liegt eine zentrale Zukunftschance darin, das Taxi klar als verlässlichen, sozial regulierten Bestandteil des öffentlichen Verkehrs zu positionieren – lokal verankert, tariflich gebunden, rund um die Uhr verfügbar und integraler Bestandteil kommunaler Mobilitätskonzepte.

Der aktuelle Wandel des Taxigewerbes ist keine rein unternehmerische Frage, sondern berührt zentrale Aspekte von Mobilität, Arbeitsmarkt, Fairness im Wettbewerb und kommunaler Verantwortung. Aus politischer Sicht kommt es daher darauf an, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovation ermöglichen, ohne bewährte und gesellschaftlich relevante Strukturen zu verdrängen.

Die Frage „Taxi eG – Quo vadis?“ ist damit zugleich eine Frage an die Politik: Wie sollen verlässliche, lokal verankerte Mobilitätsangebote in Zukunft gesichert werden?

Mit easyGeno steht Genossenschaften eine digitale Plattform zur Verfügung, die sie zuverlässig, transparent und komfortabel durch den genossenschaftlichen Alltag und die gesetzlichen Prüfungen begleitet. Ursprünglich für kleine und Kleinstgenossenschaften mit einer Bilanzsumme unter 1,5 Millionen Euro oder einem Umsatz unter 3 Millionen Euro entwickelt, unterstützt easyGeno insbesondere Organisationen, die stark ehrenamtlich geprägt sind und einfache, klare Prozesse benötigen.

Kurz zusammengefasst: So funktioniert easyGeno!

  1. Registrieren
  2. Einloggen & Nutzer verwalten
  3. Prüfungstermine und Anforderungen automatisch erhalten
  4. Unterlagen digital hochladen
  5. Kommunikation und Prüfungsablauf online abwickeln
  6. Prüfungsbericht digital abrufen

Ergebnis: Ein vollständig digitalisierter, übersichtlicher und zeitsparender Prüfungsprozess.

Ein System für alle: von kleinen bis großen Genossenschaften

Was als Lösung für kleinere Genossenschaften begann, ist inzwischen zu einer plattformübergreifenden, digitalen Prüfungsumgebung für Genossenschaften jeder Größe geworden. Die Prüfungsplattform wird heute auch bei mittelgroßen und großen Genossenschaften eingesetzt und bildet zunehmend die Basis für eine einheitliche, effiziente digitale Prüfungsabwicklung.

Digitale Prüfungsabwicklung – einfach, sicher und transparent

Über die easyGenoPrüfungsplattform bereiten Genossenschaften ihre gesetzliche Prüfung vollständig digital vor:

  • Unterlagen können jederzeit hochgeladen werden.
  • Der Verband kann direkt Rückmeldungen geben.
  • Prüfungstermine und Statusmeldungen werden automatisiert angezeigt.
  • Prüfungsberichte stehen digital zum Download bereit.

Damit entfällt der klassische E-Mail- oder Papierprozess. Die gesamte Kommunikation und Dokumentation erfolgen in einem zentralen, geschützten Portal – übersichtlich, nachvollziehbar und komfortabel.

Gleichzeitig können Genossenschaften spürbare Kosten einsparen, da weniger zeitintensive Abstimmungen, geringere administrative Aufwände und der Wegfall papierbasierter Prozesse den Prüfungsaufwand deutlich reduzieren.

Mehr als eine Plattform: Wissen, Vorlagen, Unterstützung

Neben der Prüfungsabwicklung bietet easyGeno – über unsere separate Homepage www.easygeno.de - weiteren Mehrwert:

  • Wissensdatenbank: praxisnahe Informationen zu Satzung, Vorstand und Aufsichtsrat, Mitgliederverwaltung, Generalversammlungen und vieles mehr
  • Dokumenten-Center: geprüfte Mustervorlagen, Checklisten und Formulare
  • Bereich „Gründung“: Schritt für Schritt-Unterstützung für neue Genossenschaften

Damit wird easyGeno zum modularen Begleiter im gesamten genossenschaftlichen Lebenszyklus – vom Aufbau über den laufenden Betrieb bis zur Prüfung.

IT-Sicherheit und Datenschutz

Sicherheit und Datenschutz haben für uns höchste Priorität. Der Austausch von Daten im Rahmen einer Prüfung bedarf dabei höchster Sensibilität.

Die easyGeno-Plattform basiert daher auf „State-of-the-Art“-Mechanismen, um eine höchstmögliche Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

Die Sicherheit der Kommunikation über E-Mail wird über eine verschlüsselte Verbindung gewährleistet. Trotz dieses hohen Sicherheitsstandards werden per E-Mail lediglich Hinweise zu eingehenden Nachrichten, Informationen oder Dokumenten gegeben (ohne Sachangaben).

Die relevanten Themen des Datenschutzes und der Informationssicherheit werden durch interne und externe Experten und Expertinnen laufend und eingehend überprüft. So lassen wir beispielsweise regelmäßig sogenannte Penetrationstests durchführen.

Direkt zu easyGeno

Frank Esser Profil bild
WP/StB

Frank Esser

Abteilungsleiter
Produktion und Steuerung Mittelstand

  • 0162 4068490
Quelle: Genoverband e.V.

Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand wird zunehmend zur Herausforderung. Der demografische Wandel verstärkt diesen Trend. Immer mehr Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) nähern sich dem Ruhestand. Mehr als die Hälfte ist bereits 55 Jahre oder älter. Rund 40 Prozent haben das 60. Lebensjahr überschritten. In den nächsten Jahren suchen daher immer mehr Betriebe eine Nachfolge. Zwischen 2026 und 2030 werden rund 186.000 Unternehmen eine Nachfolge benötigen – das zeigt eine Prognose des Instituts für Mittelstandsforschung. Fehlt eine passende Nachfolgelösung, droht vielen Unternehmen die Schließung oder der Verkauf. Das gefährdet Betriebe, Arbeitsplätze und die regionale Wirtschaft.

Genossenschaftliche Modelle: Die Kraft der Gemeinschaft
Eine besonders nachhaltige und zukunftsfähige Lösung bietet die genossenschaftliche Rechtsform. Konkrete Modelle stellen wir Ihnen in den nächsten Newslettern vor. Genossenschaften sichern Kapital, Unternehmen, Fachkräfte und Arbeitsplätze in der Region. Gleichzeitig stärken sie regionale Wirtschaftskreisläufe. Darüber hinaus werden Mitarbeitende nicht nur am Unternehmenserfolg beteiligt, sondern übernehmen auch aktiv Verantwortung für ihr Unternehmen. Belegschaften gestalten so die Zukunft ihres Unternehmens aktiv mit.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Motivation und Altersvorsorge stärken
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wirksames Instrument, um Mitarbeitende finanziell am Unternehmen zu beteiligen und ihre Bindung sowie Motivation zu stärken. Dank verbesserter steuerlicher Rahmenbedingungen – etwa dem im Januar 2024 erhöhten Freibetrag von 2.000 Euro pro Jahr – wird die Beteiligung für Unternehmen und Mitarbeitende noch attraktiver. Sie stärkt zudem die Altersvorsorge.

Unternehmensnachfolge aus der Belegschaft: So funktioniert’s
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann eine Mitarbeitergenossenschaft das nötige Kapital durch Eigenmittel und öffentliche Förderprogramme aufbringen. Die Hebelwirkung des Eigenkapitals in der Ansparphase ermöglicht es, Förderkredite aufzunehmen und somit den Unternehmenskaufpreis zu stemmen. Alteigentümer können den Übergang mit gestundeten Darlehen unterstützen. Diese beginnen oft mit tilgungsfreien Jahren. So bleibt das Unternehmen in den Händen derjenigen, die es am besten kennen – der Mitarbeitenden.

Genoverband: Partner für genossenschaftliche Nachfolgelösungen
Als Genoverband bringen wir unsere langjährige Expertise in die Entwicklung und Umsetzung genossenschaftlicher Organisations- und Nachfolgemodelle ein. Gemeinsam mit Kammern, Politik und Unternehmen arbeiten wir daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern und neue Lösungen voranzubringen. Unser Ziel: Vorreiter für genossenschaftliche Unternehmensnachfolge zu sein.

Wir beraten Unternehmen und Mitarbeitende, begleiten Gründungsprozesse und setzen uns politisch für bessere Förder- und Steuerbedingungen ein. Denn wir sind überzeugt: Die genossenschaftliche Rechtsform bietet nicht nur Sicherheit und Flexibilität, sondern auch die Chance, den Mittelstand nachhaltig für nachfolgende Generationen zu stärken. Hier finden Sie unser Infoblatt.

Sie interessieren sich für genossenschaftliche Modelle der Unternehmensnachfolge oder möchten mehr über Mitarbeiterkapitalbeteiligung erfahren? Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne und bringen Sie mit den richtigen Partnern und Partnerinnen zusammen.

Stefan Touchard Profil bild

Dr. Stefan Touchard

Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

  • 0211 16091-4349

Knapp ein Jahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung hat die Bio-Genossenschaft EVG Landwege eG in Lübeck das Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
Anfang des Jahres hatten zunächst die Gläubiger den Insolvenzplan der Genossenschaft einstimmig angenommen.

Anschließend stimmten Ende Januar die Mitglieder auf einer außerordentlichen Generalversammlung 100 Prozent der teilnehmenden Mitglieder für die Fortführung der EVG Landwege eG. Ein dafür erforderliches Gutachten wurde vom Genoverband erstellt.

„Dieses klare Signal der Zustimmung erfüllt uns mit großer Dankbarkeit“ so Vorstandsmitglied Klaus Lorenzen.

Das Verfahren wurde vom Lübecker Amtsgericht zum 28.02.2026 aufgehoben.

Ursächlich für das Insolvenzverfahren waren vor allem die mit dem Ukraine-Krieg einhergehende Eintrübung der Konjunktur, zurückgehende Nachfrage sowie deutliche Kostensteigerungen.

Die EVG Landwege wurde 1988 gegründet und firmiert seit 1999 als eingetragene Genossenschaft. Sie betreibt vier Bio-Märkte in Lübeck sowie eine Bäckerei und eine Verarbeitungsküche. Es werden circa 110 Mitarbeitende beschäftigt. Angeschlossen sind der EVG Landwege eG sowohl lokale landwirtschaftliche Betriebe sowie circa 1.800 Kundinnen und Kunden als Mitglieder.

Mehr zur EVG Landwege eG unter www.landwege.de

Marc Wencker ist Vorstandsvorsitzender der Genossenschaft DSR Deutscher Sachverständigen Ring, Dirk Weiermann ist ihr Aufsichtsratsvorsitzende, und beide sind Personenzertifizierte Sachverständige. Auf einem ihrer vielen Lehrgänge zur Gutachterzertifizierung hatten sie vor einigen Jahren mit Gleichgesinnten an der Hotelbar eine Idee: Warum nicht eine Kooperation zur Interessenvertretung und Förderung von Sachverständigen aller Branchen gründen? Und dies mit der Einhaltung höchster berufsständischer Standards sowie moderner Aus- und Weiterbildung verbinden? „Das machen zwar schon viele Berufsverbände“, sagt Vorstandsvorsitzender Wencker. „Aber neu für unsere Branche ist es, dies mit der Vermittlung von Aufträgen und neuen beruflichen Chancen sowie den Vorteilen des gemeinsamen Einkaufs zu kombinieren.“ Großen Bedarf sahen Wencker und Weiermann auch darin, bei der Existenzgründung von Sachverständigenbüros zu unterstützen und fachliche Hilfe durch einen Sachverständigenrat anzubieten.

Aus der Idee an der Theke wurde schnell Realität in genossenschaftlicher Rechtsform: Im ersten Schritt gründeten die 15 Sachverständigen aus der Immobilienbranche eine Interessengemeinschaft. Im zweiten Schritt hoben dann acht von ihnen – aus formalen Gründen – die Genossenschaft DSR Deutscher Sachverständigen Ring aus der Taufe, und damit die erste ihrer Art bundesweit. Die verbleibenden sieben Mitglieder der Interessengemeinschaft traten noch in der Gründungsversammlung der Genossenschaft bei. Seitdem wächst die bundesweit aufgestellte Genossenschaft kontinuierlich an Mitgliedern und demnächst auch an Branchen. „Zurzeit nehmen wir jeden Tag ein neues Mitglied auf“, sagt Marc Wencker, der zusammen mit seinen Vorstandskollegen Alois Weishäupl und Marcel Kurze die Geschäfte der Genossenschaft in Teilzeit führt.

Interessenvertretung über den Verband Deutscher Sachverständigen Ring

In der Gründungsphase lernten die Sachverständigen viel Neues dazu: zum Beispiel, dass die berufsständische Interessenvertretung über eine Genossenschaft juristisch nicht möglich ist, sondern nur über einen Verband. Deshalb riefen die Gründungspioniere parallel zu ihrer Genossenschaft noch einen gleichnamigen Verband ins Leben. Interessierte können nun je nach ihren Bedürfnissen der Genossenschaft und dem Verband beitreten oder sich für die Mitgliedschaft in einer der beiden Unternehmungen entscheiden. Dabei unterscheiden sich Berufsverband und Genossenschaft vor allem durch die angebotene Dienstleistungspalette und die Eintrittsgelder; bei der Genossenschaft kommt zusätzlich noch der Kauf von Anteilen dazu. „Natürlich profitieren Mitglieder einer Genossenschaft, die ja auch faktisch Miteigentümer sind, deutlich stärker. Sie investieren ja auch mehr“, sagt der Vorstandsvorsitzende. Beide Geschäftsmodelle kommen gut an: Die Genossenschaft hat inzwischen 50 Mitglieder, unter dem Verbandsdach sind es hundert.

Warum haben sich die Gründungspioniere für die genossenschaftliche Rechtsform entschieden? Das hat mit Wenckers beruflicher Laufbahn zu tun, denn als Unternehmensberater hat er viele Jahre in der genossenschaftlichen Organisation gearbeitet. Seitdem schätzt er die Vorteile der genossenschaftlichen Wirtschaftsform. Wencker: „Mir hat vor allem die demokratische Selbstbestimmtheit von Genossenschaften gefallen. Das erwirtschaftete Geld bleibt in der eigenen Kasse und kommt direkt der Genossenschaft und ihren Mitgliedern zugute!“

Fachkräftemangel prägt die Branche

Berufsverband und Genossenschaft wollen gemeinsam auch dem Fachkräftemangel in ihrer Branche entgegenwirken. Wencker „Wir haben in Deutschland viel zu wenige öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Das macht sich vor allem bei den Verfahrenslänge der Gerichte bemerkbar.“ So dauerten Gutachten vor Gericht inzwischen sechs Monate bis zu einem Jahr und würden Prozesse unnötig verschleppen. „Wir müssen deshalb wieder zu Gutachten innerhalb der Frist von drei Monaten zurückkommen“, sagt der Vorstandsvorsitzende, „sonst entstehen zu hohe privat- und gesamtwirtschaftliche Schäden.“

Laut der IHK Lahn-Dill gibt es bundesweit nur rund 8.000 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für mehr als 280 Sachgebiete, Die Branche ist dazu noch überaltert, jeder Zweite ist nach einem Bericht der IHK Chemnitz über 51 Jahre alt. „Wir brauchen hier dringend einen Generationenwechsel und vor allem mehr Nachwuchs – auch weiblichen“, so Wencker. Auch dafür wollen die Genossenschaftspioniere mit der Vermittlung von Bildungsangeboten den Weg bereiten. Dabei freut sich der Vorstandsvorsitzende besonders, dass auch schon in den eigenen genossenschaftlichen Reihen Nachwuchs heranreift: „Einige Söhne und Töchter unserer Mitglieder denken inzwischen darüber nach, als Sachverständige in die Fußstapfen ihrer Eltern zu treten.“

Sachverständige aus anderen Branchen wollen ebenfalls Mitglieder werden

Welche Pläne haben Genossenschaft und Berufsverband Deutscher Sachverständigen Ring für die Zukunft? „Diese Pläne sind schon zum Greifen nah“, verkündet Weiermann. „Denn 2026 werden sich uns Sachverständige der Branchen Wohnmobile, Oldtimer, Luxusfahrzeuge und der Groß- und Kleintiere anschließen, so dass unsere Mitgliederzahl auf über 2.500 anwachsen wird.“ Zusätzlich führe der Vorstand zurzeit Gespräche mit der Gesundheitsbranche. Auch eine Ausweitung auf den gesamten deutschsprachigen Raum in Europa, also die Schweiz und Österreich, sei nicht ausgeschlossen.

Und wie wollen Genossenschaft und Verband diesen Ansturm bewältigen und die entsprechende Expertise und Servicepalette samt Mitgliederbetreuung finanziell und fachlich aufbauen? Auch darüber haben sich die Mitglieder frühzeitig Gedanken gemacht, erklärt Wencker. Zum einen müsse mindestens ein Sachverständiger jeder Branche verpflichtend Mitglied der Genossenschaft werden. Darüber hinaus müsse sich jedes Genossenschaftsmitglied verpflichten, fünf Stunden monatlich seine Expertise in die Genossenschaft einzubringen. So könne nach und nach das nötige Expertenwissen für die einzelnen Branchen aufgebaut werden. Der Vorstandsvorsitzende weiter: „Zum anderen muss jedes Genossenschaftsmitglied einen Anteil und Eintrittsgeld in nicht unerheblicher, aber überaus angemessener Höhe leisten. So baut unsere Genossenschaft in ihrer Anfangsphase einen soliden Grundstock für Investitionen zum Nutzen unserer Mitglieder auf.“

Sie gründeten die erste Genossenschaft als Vertreter der Interessengemeinschaft zur Förderung von Sachverständigen aller Branchen bundesweit: (von links nach rechts) Alois Weishäupl (Vorstand), Dirk Weiermann (Aufsichtsratsvorsitzender), Konrad Geselbacht und Peter Gerst (beide Aufsichtsrat) und Marc Wencker (Vorstandsvorsitzender)
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Dr. Thorsten Möller

Berater
Wohnen/Immobilien

  • 0251 7186-9697

Wie gelingt es, junge Menschen früh für verantwortungsvolles Wirtschaften zu begeistern – und zugleich die genossenschaftliche Idee in der Region sichtbar zu machen? Mit dem Projekt „Schülergenossenschaften – nachhaltig wirtschaften – solidarisch handeln“ bietet der Genoverband e. V. seinen Mitgliedern ein erprobtes Format an, das Schule, Praxis und Wertebildung überzeugend verbindet.

Worum geht es?

Schülergenossenschaften sind von Schülerinnen und Schülern eigenverantwortlich geführte Schülerunternehmen, die sich eng an der Organisationsform einer Genossenschaft orientieren und einen realen Geschäftsbetrieb mit echtem Geld umsetzen. Die Geschäftsideen entstehen aus dem Bedarf vor Ort – vom Schulbedarf über Pausenverpflegung und Merchandise bis hin zu Produkten wie Honig oder Apfelsaft. Wichtig: Schülergenossenschaften sind keine „echten“ Unternehmen, sondern ein Bildungsprojekt der Schule.

Deutschlandweit werden im Projekt mehr als 200 Schülergenossenschaften begleitet – getragen von mehreren Genossenschaftsverbänden und vielen regionalen und lokalen Partnern.

Das Partnerschaftsmodell: Schule – Mitglied – Genoverband

Das Projekt ist als Partnerschaftsmodell aufgebaut: Jede Schülergenossenschaft arbeitet mit einer Partnergenossenschaft aus der realen Wirtschaft zusammen und wird zusätzlich durch den Verband begleitet.
Die Partnergenossenschaft vor Ort ist zentraler Unterstützer: Sie berät bei unternehmerischen, kaufmännischen und genossenschaftlichen Fragen und ermöglicht die Teilnahme, unter anderem durch die Übernahme einer finanziellen Projektbeteiligung.
Der Genoverband unterstützt von der Gründungsberatung über den Gründungsworkshop bis zur fortlaufenden Begleitung mit Materialien, Veranstaltungen und jährlicher Prüfung /jährlichem Feedback.

Mehrwerte für Mitglieder: Wirkung, Sichtbarkeit, Nachwuchs

Eine Partnerschaft ist mehr als Sponsoring – sie ist ein Invest in das eigene Unternehmen, die Region und Zukunftskompetenzen:

  • Als Partnergenossenschaft investieren Sie nicht nur in Bildung, sondern stärken Ihr Arbeitgeberprofil in der Region – und lernen potenzielle Nachwuchskräfte früh in einem realitätsnahem Unternehmenskontext kennen.
  • Das Projekt ist politisch unterstützt und als BNE-Initiative (BNE: Bildung für nachhaltige Entwicklung) national ausgezeichnet – ein verlässlicher Rahmen für nachhaltige Wirkung.
  • Dank klarer Rollen, schülergerechter Materialien, Webinaren und jährlicher Prüfung ist die Partnerschaft professionell begleitet – mit überschaubarem Aufwand und hoher Sichtbarkeit.

Politisch & pädagogisch stark verankert: BNE, Nachhaltigkeit, Unternehmergeist

Das Projekt erhält Unterstützung durch verschiedene Landesministerien, zum Beispiel durch Schirmherrschaften/Kooperationen oder Ressourcen. In Niedersachsen werden Schülergenossenschaften beispielsweise seit nunmehr 20 Jahren und in NRW seit 10 Jahren, politisch gefördert.

Inhaltlich lässt sich das Projekt ideal in BNE integrieren: Schüler und Schülerinnen entwickeln langfristige Konzepte, orientieren sich beispielsweise an den Nachhaltigkeitszielen (SDGs), und viele Genossenschaften werden von Generation zu Generation weitergegeben – Nachhaltigkeit wird so zur gelebten Schulkultur.

Die Qualität und Relevanz des Ansatzes wurde zudem prominent bestätigt: Die Initiative erhielt die „Nationale Auszeichnung – Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) im Rahmen des UNESCO-Programms "Bildung für nachhaltige Entwicklung – mit besonderer Würdigung des Partnerschaftsmodells, von Partizipation/Demokratie und nachhaltigem Wirtschaften.

Mehr Infos und Einblicke unter https://schuelergeno.de/

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich gerne direkt bei uns https://schuelergeno.de/service/kontakt-ansprechpartner/

Seit 1. Januar 2026 entfallen die bisher vom BMF zugelassenen monatlichen, steuerfreien Pauschalen für von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen selbst getragene Ladekosten für E-Dienstfahrzeuge. Damit die von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen getragenen Stromkosten weiterhin steuer- und beitragsfrei vom Arbeitgeber erstattet werden können, ist künftig eine zweistufige Ermittlung der Strommenge und des Strompreises erforderlich. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf.

Was Unternehmen und Arbeitnehmer jetzt beachten müssen:

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11. November 2025 die steuerliche Behandlung der Erstattung von selbst getragenen Stromkosten beim Laden von Elektro- und Hybrid-Dienstfahrzeugen grundlegend angepasst.

Wegfall der bisherigen Pauschalen

Die bislang anwendbaren monatlichen, steuerfreien Pauschalen für vom Arbeitnehmer und von Arbeitnehmerinnen selbst getragene Ladekosten bei elektrisch aufladbaren (auch privat genutzten) Dienstwagen mit Wirkung zum Jahresende 2025 entfallen. Sie durften letztmalig für Zahlungen vor dem 1. Januar 2026 angewendet werden. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Dies gilt analog auch für die Pauschalen für Hybridfahrzeuge.

Neue Erstattungsregelungen gelten ab 1. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Erstattung von Ladekosten des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin für betriebliche Fahrzeuge zwar weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei, ab diesem Zeitpunkt muss allerdings dafür sowohl die Strommenge als auch der ihr zuzuordnende Strompreis nachgewiesen werden.

Die Strommenge ist nunmehr bei Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung mittels eines gesonderten stationären oder mobilen (zum Beispiel eines Wallbox- oder Fahrzeug-internen) Stromzählers nachzuweisen.

Für den Strompreis ist hingegen entweder der individuelle (feste) Strompreis aus dem Vertrag des Arbeitnehmers (tatsächliche Kosten) oder eine Strompreispauschale heranzuziehen.

Individueller (fester) Strompreis

Als tatsächliche Kosten ist neben dem Einkaufspreis für verbrauchten Strom auch der anteilige Grundpreis zu berücksichtigen. Bei dynamischen Stromtarifen können hingegen die durchschnittlichen monatlichen Kosten pro Kilowattstunde inklusive anteiligem Grundpreis zur Berechnung herangezogen werden.

Hinweis: Nutzt der Arbeitnehmer eine häuslichen Ladevorrichtung, die auch durch eine private Photovoltaikanlage gespeist wird, so darf bei der Ermittlung der häuslichen Stromkosten (ebenfalls) auf den vertraglichen -- beziehungsweise bei einem dynamischen Stromtarif – auf den durchschnittlichen monatlichen Stromkostentarif zurückgegriffen werden. Die anteilige Mitberücksichtigung eines gegebenenfalls zu zahlenden Grundpreises ist zulässig.

Im BMF-Schreiben wird zudem klargestellt, dass der Nachweis des individuellen Strompreises nicht durch einen Eigenbeleg erfolgen darf.

Strompreispauschale

Nach Ansicht des BMF bestehen keine Bedenken darüber, dass zur Vereinfachung der Stromkostenermittlung in allen Anwendungsfällen (inklusive der Anwendung bei dynamischem Stromtarif und bei der Nutzung einer privaten Photovoltaikanlage) der vom Statistischen Bundesamt halbjährlich veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte herangezogen wird. Für das Jahr 2026 ergibt sich somit ein Gesamtdurchschnittsstrompreis von 0,34 Euro.

Das BMF stellt klar, dass das Wahlrecht zwischen der Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten und der Nutzung der Pauschale einheitlich für das Kalenderjahr ausgeübt werden muss (Jahrespauschale). Bei Anwendung der Strompreispauschale gelten sämtliche Stromkosten des Arbeitnehmers aus der Nutzung einer häuslichen Ladevorrichtung als abgegolten.

Erfolgt die Aufladung auch bei einem Dritten (zum Beispiel aus öffentlichen Ladesäulen) ist es zulässig, diese Kosten mit entsprechendem Nachweis zusätzlich zu erstatten.

Weitere Kernpunkte des neuen BMF-Schreibens:

· Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit ist, dass die vom Arbeitgeber erstatteten Aufwendungen nachgewiesen werden und die Erstattung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 50 EStG, § 8 Abs. 4 EStG) erfolgen.

· Anders als die Vorteile aus der steuerfreien Aufladung von Fahrzeugen an Ladesäulen des Arbeitgebers gem. § 3 Nr. 46 EStG müssen Erstattungen von Ladekosten als Auslagenersatz gem. § 3 Nr. 50 EStG im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden.

· Bei der Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten bei privaten Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen handelt es sich immer um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Handlungsoptionen im Überblick:

Wird die bisherige Vorgehensweise beibehalten, sind danach gezahlte pauschale Zuschüsse ab dem 1. Januar 2026 steuer- und beitragspflichtig. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf.

Wir empfehlen zunächst eine arbeitsrechtliche Prüfung dahingehend, ob sich aus den bisherigen Rechtsgrundlagen für die Zahlung der Pauschalen eine weitere Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers ergibt, auch wenn diese nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben können. Gegebenenfalls sind bestehende Vereinbarungen anzupassen oder neu zu gestalten.

Für die Neugestaltung zukünftiger Erstattungen sehen wir ab 2026 nachfolgende Handlungsoptionen:

· Grundsätzlich ist es möglich, tatsächlich nachgewiesene Ladekosten zu erstatten. Die Ermittlung des erstattungsfähigen Betrags erfolgt auf der Grundlage der zu Hause geladenen Strommenge, bewertet entweder mit dem jeweils mit dem Energieversorger vereinbarten Strompreis oder der Strompreispauschale, sowie der Belege für das Laden bei Dritten. Abwandlung: Alternativ ist es möglich, die Erstattung der tatsächlichen Kosten im Nachgang über einen längeren Zeitraum vorzunehmen (zum Beispiel halbjährlich oder jährlich).

· Da es sich bei den vorstehend beschriebenen Möglichkeiten dem Grunde nach um steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG handelt, gehen wir davon aus, dass es möglich ist, alternativ einen pauschalen Auslagenersatz zu zahlen, wenn die Höhe der Aufwendungen (auf der Grundlage der oben genannten Bewertung) regelmäßig wiederkehrt und über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten in Einzelnen nachgewiesen wurde. Das BMF-Schreiben spricht dies nicht explizit an, daher können wir nicht ausschließen, dass die Finanzverwaltung dies zukünftig anders beurteilen könnte. Rechtssicherheit könnte diesbezüglich daher nur eine Anrufungsauskunft gemäss § 42e EStG bieten. Sollten Sie diese für sich in Betracht ziehen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Bei Fragen unterstützen Sie die Expertinnen und Experten des Bereichs Steuern des Genoverband e.V. sowie die die Kollegen und Kolleginnen des Referats Arbeitsrecht der AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft sehr gerne. Zögern Sie nicht, die notwendige Beratung in Anspruch zu nehmen.

Referat Lohnsteuer

Peggy Hachenberger Profil bild
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Peggy Hachenberger

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • 069 6978-3396

Verabschiedungsfeiern sind unter bestimmten Kriterien betriebliche Veranstaltungen des Arbeitgebers. Das hat jetzt ein BFH-Urteil vom 19.11.2025 festgelegt.

Weitere Informationen unter: Neues BFHUrteil: Abschiedsfeiern ohne steuerliche Fallstricke | Genoverband e.V.

Vor einiger Zeit haben wir unsere Firmierung geändert. Uns ist nun aufgefallen, dass diese Anpassung noch nicht bei allen Genossenschaften im Impressum berücksichtigt wurde. Daher bitten wir Sie, das Impressum Ihrer Website zu prüfen und zu aktualisieren.

Die nachfolgende Formulierung stellt die korrekte Darstellung nach außen sicher:

Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genoverband e. V. mit Sitz in Frankfurt am Main, erreichbar unter www.genoverband.de.

Vielen Dank!

Juni 2026 (Online-Kurs) | September 2026 (Karlsruhe/Münster/Rastede)
Geprüfter Handelsfachwirt (IHK) I 22 Tage Präsenz oder online
Starten Sie jetzt Ihre Weiterbildung zum Handelsfachwirt (IHK) und öffnen Sie sich den Weg zu mehr Verantwortung, besseren Karrierechancen und einer gefragten Expertenrolle im Handel.
Weitere Informationen & Anmeldung

14.04.2026 | 11.11.2026
Online-Seminar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften – Modul 2 Bilanzierung, Bilanzanalyse und Kennzahlen
Dieses Online-Seminar vermittelt künftigen und aktuellen Mitgliedern in Vorstand und Aufsichtsrat die wichtigsten Grundlagen zu Bilanzierung, Jahresabschluss und Kennzahlen in Genossenschaften. Sie erfahren, wie die genossenschaftliche Pflichtprüfung abläuft, wie Sie Jahresabschluss und Lagebericht sicher beurteilen und wie Sie mithilfe zentraler Kennzahlen die wirtschaftliche Situation Ihrer Genossenschaft einschätzen.
Weitere Informationen & Anmeldung

20.05.2026
Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften –Modul 3 Compliance
In dieser Veranstaltung erhalten Sie als Mitglied eines Gremiums ein praxisorientiertes Grundlagenverständnis, was Compliance bedeutet und warum sie gerade für ehrenamtlich Tätige von zentraler Bedeutung ist. Anhand konkreter Beispiele lernen Sie, Risiken frühzeitig zu erkennen, rechtssicher zu handeln und typische Haftungsfallen zu vermeiden.
Weitere Informationen & Anmeldung

10.06.2026
Webinar: Neu im Vorstand oder Aufsichtsrat in Genossenschaften -- Modul 4 Grundlagen des "Integrierten Corporate Governance Systems"
In diesem Modul erhalten Sie einen verständlichen Überblick darüber, wie Sie Ihre Verantwortung im Vorstand oder Aufsichtsrat sicher, transparent und wirkungsvoll wahrnehmen können. Sie lernen die wichtigsten Bausteine eines guten Governance-Systems kennen – praxisnah, kompakt und speziell auf die genossenschaftliche Realität zugeschnitten.
Weitere Informationen & Anmeldung

20.05.2026 | 04.11.2026
Genossenschaftsrecht – Mitgliederverwaltung in Genossenschaften
Informieren Sie sich umfassend über die gesetzlichen Grundlagen der Mitgliederbeziehung zur Genossenschaft. Dieses Wissen wenden Sie im Seminar anhand praxisnaher Fälle direkt an, sodass Sie Ihre Pflichten und Aufgaben in der Mitgliederverwaltung sachgerecht und ordnungsgemäß auszuführen können.
Weitere Informationen & Anmeldung

19.-20.05.2026
Informationstagung für leitende Mitarbeitende im Rechnungswesen
Sie aktualisieren und vertiefen Ihr Wissen in den Bereichen Rechnungswesen und Steuerrecht, ferner erhalten Sie ein Update zu aktuellen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen und Entwicklungen. Aktuelle und relevante Inhalte zur HGB-Jahresabschlusserstellung sowie zu steuerrechtlichen Themen stehen im Mittelpunkt dieser Fachtagung.
Weitere Informationen & Anmeldung

Die wichtigsten Termine für die kommenden Wochen finden Sie auf unserer Website.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Stefan Touchard Profil bild

Dr. Stefan Touchard

Berater
Wohnen/Immobilien, Handwerk und Handel

  • 0211 16091-4349