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AnaCredit: Hinweise zu den Rückmeldungen

  • 17.08.2021
  • von Katrin Herbeck
  • Grundsatzblog

Die Bundesbank informiert in ihrem Rundschreiben 51/2021 vom 04. August 2021 über das Aussetzen des Versands von Rückmelungen im Zuge der Umstellung der Kreditdaten auf das Zeitpunktprinzip. Für die eingereichten Daten bis 28. Juni 2021 ist erst Ende August 2021 mit einer Rückmeldung zu rechnen. Zudem wurde eine neue Version (Version 13) des Handbuchs zu den AnaCredit Validierungsregeln veröffentlicht.

Die Bundesbank stellt die Einreichung der Kreditdaten zur Kreditdatenstatistik (AnaCredit) auf das Zeitpunktprinzip um, in diesem Zuge wurde der Versand von Rückstellungen eingestellt, vgl. RS 28/2021 vom 15.April 2021. Die Vorbereitung auf die Umstellung des Datenbanksystems erfordert eine Migration des gesamten Datenbestands und ist für August 2021 geplant. Bis dahin müssen sämtliche Daten noch nach dem Zeitstrahlprinzip gemeldet und von der Bundesbank verarbeitet werden. Die hohe Anzahl an rückwirkenden Korrekturdateien stellt die Aufsicht zufrieden und führt gleichzeitig zu einem hohen Datenvolumen, das vor Migration verarbeitet werden muss. Folglich werden Kreditdaten, die beginnend mit dem 28. Juni 2021 bei der Bundesbank eingereicht werden, erst gegen Ende August zurückgemeldet. Diese Revalidierungen wird man an der Datenbezeichnung "acak_rvl_{BLZ}_{Meldeperiode}_{Datum}.xml erkennen können.

Die Einreichung von Tests ist weiterhin bis zum 15. September 2021 möglich. Fast zeitgleich am 09. August 2021 veröffentlichte die Bundesbank eine neue Version des Handbuchs zu den AnaCredit Validierungsregeln (Version 13), das voraussichtlich ab dem 01. Februar 2022 gültig sein wird.

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Julia Grollmann

Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen

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