- 29.11.2024
- Grundsatzblog
Änderungen in den bankstatistischen Vorgaben
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDie BaFin hat den "Allgemeinen Teil" der geldwäscherechtlichen Auslegungs- und Anwendungshinweise an die seit 1. Januar 2020 geltende Gesetzeslage angepasst.
Die Anpassungen der Auslegungs- und Anwendungshinweise sind technischer Natur. Sie beruhen auf den Gesetzesänderungen von 12. Dezember 2019 und beinhalten vorwiegend aktualisierte Gesetzesverweise.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise wurden schriftlich sowie im Wege einer Anhörung konsultiert. Mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach.
Prüfung und Betreuung Banken
Teamleiter Spezialistenteam Geldwäsche- und Betrugsprävention
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDer Vorschlag der EU-Kommission zum Aufschub der Anwendung der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten wurde durch den Europäischen Rat gebilligt, und das Parlament hat zugestimmt.
WeiterlesenDie BaFin übernimmt die Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung in ihre Aufsichtspraxis. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hatte ihre Leitlinien zuvor angepasst.
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