- 29.11.2024
- Grundsatzblog

Ziel der BaFin ist es, für ein von Integrität und Stabilität geprägtes Finanzsystem zu sorgen. Dabei werden Banken wie auch Verbraucher*innen von der Sustainable Finance-Strategie tangiert. So sollen zum Beispiel die Anleger*innen durchweg eine gesetzeskonforme Beratung erhalten und ihre Anlageentscheidung gemäß eigener Nachhaltigkeitspräferenzen fällen können. In Punkto Transparenz gilt es dabei vor allem, irreführende nachhaltigkeitsbezogene Anlegerinformationen zu vermeiden (also um Herstellung von Vollständigkeit und Verständlichkeit).
Die BaFin definiert ihre Rolle dabei durch die folgenden aufsichtlichen Handlungsfelder. Bei ESG-Faktoren liegt ein Fokus derzeit insbesondere aufgrund der dabei eingeschränkten Datenverfügbarkeit und Regulierung (noch) auf dem Faktor Umwelt (und hier vor allem Klimawandel). ESG-Risiken sind nunmehr fester Bestandteil der aufsichtlichen Praxis im Finanzsektor. Es gilt jedoch, dass von Seiten der BaFin weder Finanzflüsse beeinträchtigt noch politische Zielsetzungen in Bezug auf die Bereiche Umwelt, Soziales und Wirtschaft angestrebt werden. Zwar obliegt der BaFin die Prüfung der Einhaltung von Transparenz- bzw. Offenlegungspflichten bei Banken, sie definiert aber z. B. keine eigenständigen Kriterien zur Bewertung eines nachhaltigkeitsbezogenen Impacts aus finanziellen Produkten.
Um ihrer Rolle gerecht zu werden, setzt die BaFin fünf Schwerpunktthemen. Sie präferiert eine auf Risiken und Praktikabilität bezogene Regulierungsarchitektur und unterstützt dafür mit ihrem Knowhow betroffene Gesetzgebungsverfahren (1). Dabei gilt, dass sich aufsichtsrechtliche Fragestellungen nur um Zielsetzungen rund um die Solvenz, das Verhalten und die Aufsicht des Marktes zu drehen haben. Zugleich sollen die unterschiedlichen Sektoren im Finanzmarkt konsistent sein, der Proportionalitätsgrundsatz gelten und die Regulierung praktikabel bleiben. Jedoch sieht sich die BaFin auch in der Pflicht, an der Verbesserung der Datenlage zu finanziellen Klima- und Umweltrisiken mitzuhelfen (2). So wird sie zum einen überprüfen, inwieweit eine Offenlegung bzw. Informationspolitik zu diesen Risiken vonseiten der Banken korrekt abläuft. Zum anderen wird sie die zukünftige CSRD-Offenlegung detailliert im Rahmen ihrer Kontrollen mitberücksichtigen.
Es ist der Anspruch, dass Klima- und Umweltrisiken innerhalb der bestehenden aufsichtlichen Risiken angemessen zu managen sind (3), jedoch keine eigenständige neuartige Risikoform bilden. Die BaFin sieht sich dabei in der Verantwortung, (neue) Analysemethoden zu fördern bzw. weiterzuentwickeln. Zum Beispiel können Szenario- oder auch Sensitivitätsanalysen wichtige Kenntnisse für die Banken im Kontext ihrer Vulnerabilität bezüglich Klima- und Umweltrisiken liefern. Nichtsdestotrotz beabsichtigt die BaFin sich auch tiefergehend mit dem Umgang der Institute in Bezug auf Transition (Stichwort: Transformation der Wirtschaft) zu beschäftigen.
Um nicht zuletzt Verbraucher*innen vor Greenwashing zu schützen und für eine hohe Verlässlichkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Anlageinformationen zu sorgen, setzt die BaFin auch hier einen Schwerpunkt (4). Dabei spielen z. B. einerseits Prüfungen zur Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), zur Taxonomie-Verordnung (vor allem Artikel 5 bis 7) und zu weiteren rechtlichen Anforderungen eine wichtige Rolle. Andererseits sind physische und transitorische Risiken angemessen durch die Institute zu managen, in der Folge offenzulegen und aufsichtsseitig detailliert zu prüfen (solvenzrechtliche Säulen 1 und 2). Aufgrund der hohen Komplexität von Sustainable Finance will sich die BaFin für einen grundsätzlich von Offenheit geprägten Wissensdialog mit Experten*innen stark machen (5). Dabei wird sie national und international aktiv sein.
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance