- 29.11.2024
- Grundsatzblog
Änderungen in den bankstatistischen Vorgaben
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDie BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet.
Im besonderen Teil (BT) 3 der MaComp ergänzt sie das Modul zu den Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen nach § 63 Absatz 6 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) im Hinblick auf Angaben zu indikativen Orderwerten. Zudem erweitert die BaFin im BT 6 die Anforderungen an den Inhalt der Geeignetheitserklärung um ein neues Teilmodul zur Erläuterung der Inhalte.
So wurde im Rahmen des BT 3.3.1 eine neue Tz 6 aufgenommen, wonach bei der Verwendung von Online-Brokerage-Tools die Möglichkeit besteht, dass der dem Kunden angezeigte indikative bzw. vorläufige Orderwert vom späteren tatsächlichen Ausführungspreis erheblich abweicht, der Kunde darauf in ausreichender und verständlicher Weise hinzuweisen ist. Eine solche Konstellation kann dann auftreten, wenn die vom Online-Brokerage-Tool zur Berechnung des indikativen Orderwerts herangezogenen Preisinformationen nicht aktuell sind oder auf einer für die Geschäftsart unzutreffenden Grundlage beruhen.
Die Ergänzungen im Rahmen des BT 6 zum Inhalt der Geeignetheitserklärung befassen sich im Wesentlichen mit der Anforderung zur Dokumentation, inwiefern die Empfehlung auf die jeweiligen Kundenmerkmale abgestimmt wurde (materielle Empfehlungsbegründung). Dies erfordert einen qualitativen Abgleich der jeweiligen Eigenschaften des Finanzinstruments oder der Wertpapierdienstleistung mit den Kundenmerkmalen. Pauschalaussagen zur Geeignetheit sind somit nicht zulässig. Diese Anforderung wurde im genossenschafltichen Verbund bereits im Nachgang der Marktumfragen der BaFin zur Umsetzung MiFID II aus den Jahren 2018 bzw. 2019 aufgegriffen und umgesetzt.
Compliance Beauftragte
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDer Vorschlag der EU-Kommission zum Aufschub der Anwendung der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten wurde durch den Europäischen Rat gebilligt, und das Parlament hat zugestimmt.
WeiterlesenDie BaFin übernimmt die Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung in ihre Aufsichtspraxis. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hatte ihre Leitlinien zuvor angepasst.
Weiterlesen