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Beitragsbescheide zur Bankenabgabe

  • 22.04.2022
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Die BaFin gibt bekannt, dass sie ab April 2022 die jährlichen Beitragsbescheide zur Bankenabgabe nur noch in elektronischer Form versenden wird.

Zur Dotierung des Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) leisten die europäischen Banken seit einigen Jahren individuelle oder pauschale Beiträge in Form der Bankenabgabe. Im Anschluss an die jährliche Meldung zur Bankenabgabe, die über die nationalen Abwicklungsbehörden (u.a. die BaFin) eingereicht wird, errechnet sich aus einer Fülle von Faktoren der Beitrag für das einzelne Institut. Dieser wird dann regelmäßig innerhalb des ersten Halbjahres über den sogenannten Beitragsbescheid mitgeteilt. In den zurückliegenden Jahren erfolgte dabei noch eine papierhafte Zustellung, auf die nunmehr verzichtet werden soll.

Künftig wird die BaFin den Beitragsbescheid in elektronischer Form übermitteln. Möglich wird dies durch eine Gesetzesänderung, die zum 1. April 2022 in Kraft trat. Neben der damit einhergehenden Arbeitserleichterung stelle diese Form der Übermittlung auch eine nachhaltige Organisation des Erhebungsprozesses sicher. Die notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung geschaffen, so dass schon für den aktuellen Beitragszeitraum auf den neuen, digitalen Kommunikationsweg zurückgegriffen werden könne.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen

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