Newsroom

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 konkretisiert strikte Anforderungen

  • 15.08.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Mit Erscheinen der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 (Offenlegungsverordnung) am 25. Juli 2022 im EU-Amtsblatt werden Finanzmarktberater und -teilnehmer dazu verpflichtet, sich tiefgreifender mit Nachhaltigkeitselementen, insbesondere Offenlegung bzw. Werbung gegenüber Anlegern, auseinander zu setzen.

Mit der Offenlegungsverordnung zielt die EU-Kommission gleich auf mehrere Ziele im Kontext der Nachhaltigkeit ab. So will sie insbesondere den Inhalt und die Informationen im Rahmen des Grundsatzes der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen festlegen (1), den Umgang mit Nachhaltigkeitsindikatoren und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen klären (2) sowie konkrete Aspekte zu ökologischen und sozialen Informationen in der Werbung und zu vorvertraglichen Unterlagen unterschiedlicher Art klären (3). So hat zukünftig die nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung von Finanzmarktteilnehmern und -beratern klar, knapp und deutlich sichtbar zu erfolgen. Um einen ersten Überblick zu geben, werden im Folgenden ausgewählte Elemente der Offenlegungsverordnung kurz vorgestellt.

Der Grundsatz zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen spielt eine durchweg wichtige Rolle im Zusammenhang mit den hier zu erfolgenden Offenlegungen und ist jeweils genau zu erläutern. Dieser Grundsatz ist elementarer Bestandteil der EU-Agenda zur Nachhaltigkeit. Er besagt zum einen bezogen auf die Ziele, dass nachhaltige Investitionen wirtschaftlich getriebene Investitionen mit dem Fokus auf Umwelt oder Soziales (1), Investitionen in Humankapital (2) oder auch solche zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsschichten (3) sind. Zum anderen gelten die beiden Voraussetzungen, dass keines dieser drei Ziele bei einer Investition erheblich beeinträchtigt werden darf und die Unternehmen, in welche investiert wird, über die Verfahren einer guten Unternehmensführung verfügen.

Endanlegern mit einem Interesse an Nachhaltigkeit sind umfassende Informationen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen bzw. einer Anlage- oder Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeitsfaktoren bereitzustellen. So müssen offengelegte Informationen leicht zu vergleichen und die erwähnten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren leicht und verständlich erklärbar sein. Zur Verbesserung dieser Vergleichbarkeit sind z. B. die Vorjahreswerte zusätzlich zu erfassen und die gesammelten Informationen bis Ende Juni einen jeden Jahres zu veröffentlichen. Auch gilt es vorvertragliche regelmäßige Informationen über ökologischen und sozialen Merkmale von Produkten (auf der Homepage) anzubieten und so die Transparenz dieser Produkte zu fördern. So können die an Nachhaltigkeit interessierten Endanleger fundierte Investitionsentscheidungen treffen.

Im Rahmen von ESG spielt die Governance eine zunehmend wichtige Rolle. So sind zukünftig bei nachhaltigen Finanzprodukten bzw. Investitionen konkrete Angaben zur Strategie und guten Unternehmensführung der Unternehmen, in welche investiert wird, offenzulegen. Weiterhin sind bei nachhaltigen Finanzprodukten und Investitionen, die im Zusammenhang mit einem Index als Referenzwert stehen, detaillierte Angaben zu machen, die Auskunft über diesen Index an sich und seine Beziehung zum nachhaltigen Finanzprodukt bzw. zur nachhaltigen Investition geben. Da je nach Investitionsmethode die Anleger direkt in (nachhaltige) Wertpapier des Unternehmens investieren können, sind hierzu jeweilige Angaben zu machen, welcher Anteil eine direkte bzw. indirekte Investition ausmacht. Sollten Derivate zum Einsatz kommen, sind hierbei noch Angaben zur Vereinbarkeit mit den ökologischen oder sozialen Attributen bzw. dem nachhaltigen Investitionsziel zu machen.

Um dem tiefgreifenden Einschnitt, den die neuen Anforderungen darstellen, gerecht zu werden, wurde der Geltungsbereich grundsätzlich auf den Beginn des Jahres 2023 terminiert. Anderweitig kann es in Teilen jedoch schon zu etwaigen Anforderungen betreffend der zu veröffentlichenden Informationen auf den Homepages der Banken kommen (Stichwort "Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren"), die bereits den Zeitraum von Anfang bis Ende des Jahres 2022 betreffen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Tobias Grollmann Profil bild
WP

Tobias Grollmann

Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

  • 0173 3090454

Das könnte Sie auch interessieren

Alle anzeigen