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Draft Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance

  • 23.08.2022
  • von Marcel Sitkowski
  • Grundsatzblog

Der Bericht der Platform of Sustainable Finance schafft für Unternehmen Klarheit über die Umsetzung der Minimum Safeguards zur Einhaltung der Mindestschutzbestimmungen. Der Fokus liegt auf Prozessen zur Steuerung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten sowie auf der Nichtbeteiligung an Menschenrechtsverletzungen.

Der Artikel 18 als Teil der Taxonomie-Verordnung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass grüne Investitionen als "nachhaltig" bezeichnet und angesehen werden, wenn sie negative Auswirkungen auf die Menschenrechte einschließlich der Arbeitnehmerrechte haben, oder verbunden sind mit korrupten Praktiken, der Nichteinhaltung von Steuergesetzen oder wettbewerbswidrigen Praktiken. Um dem vorzubeugen, wurden die Minimum Safeguards (Mindestschutz) eingeführt, damit Unternehmen, die ökologisch nachhaltige Tätigkeiten ausüben und als Taxonomie-konform klassifiziert wurden, bestimmte Mindeststandards der Unternehmensführung erfüllen und somit keine sozialen Normen einschließlich der Menschen- und Arbeitsrechte verletzen, wie in Artikel 18 dargelegt.

Was sind die Minimum Safeguards?

Im Bericht werden nach Artikel 18 Taxonomie-Verordnung wesentliche Kernthemen definiert, in denen die Minimum Safeguards Anwendung finden. Dies sind Menschenrechte (einschließlich Arbeits- und Verbraucherrechte), Bestechung, Bestechungsversuche und Erpressung, Besteuerung sowie Fairer Wettbewerb. In diesem Kontext wird Bezug auf weitere überschneidende EU-Regularien genommen, zu denen die Offenlegungsverordnung (SFDR), die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gehören. Das Herz der Minimum Safeguards bilden die Sorgfaltspflichten, darauf deutet die TaxonomieVO in Artikel 18 mit dem Hinweis hin, dass Minimum Safguards Prozesse sein sollen, die in der Unternehmung implementiert sind. Auch deutet der Artikel 18 auf die Standards, die adäquate Prozesse zu Sorgfaltspflichten definieren, diese sind die UN Guiding Principles und Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hin.

Durch die Vorlage dieser Standards wurden zwei Kriterien festgehalten, die zentrale Erwartungen an die Unternehmen formulieren. Es sollen Prozesse zur Einhaltung von menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten implementiert sein. Darunter die Identifikation, Minderung und das Vorbeugen von Verletzungen der Sorgfaltspflichten. Das Unternehmen muss Menschenrechte respektieren und dazu beitragen, die Verletzung von Menschenrechten und den negativen Einfluss auf die Verletzung von Menschenrechten vermeiden. Für die Prüfung der Kriterien bedeutet dies, wenn eines der beiden Kriterien auf ein Unternehmen nicht zutrifft, sollte es als nicht konform mit den Minimum Safeguards gelten. In Kombination sollen diese beiden Kriterien sowohl die Verfahrens- und die Ergebnisdimension der oben dargelegten Bewertung nach Artikel 18 widerspiegeln. Diese zweifache Ausführung der Normen, wie sie im Bericht beschrieben sind, werden für alle weiteren als wesentlich identifizierten Themengebiete angewandt. Gegen Bestechung und Korruption muss das Unternehmen Anti-Korruptions-Prozesse einrichten. Auch wurde das Unternehmen oder seine Geschäftsleitung nicht rechtskräftig gerichtlich wegen Korruption verurteilt. Im Steuerwesen unterhält das Unternehmen eine steuerrechtliche Unternehmenspolitik und ein angemessenes Steuer-Risikomanagement bei seinen Strategien und Verfahren. Das Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften wurde nicht rechtskräftig verurteilt wegen Verletzung von Steuergesetzen. Beim fairen Wettbewerb fördert das Unternehmen das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Bedeutung der Einhaltung aller geltenden Wettbewerbsgesetze und -vorschriften. Das Unternehmen oder seine leitende Geschäftsführung einschließlich der leitenden Angestellten seiner Tochtergesellschaften, wurde nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsgesetze verurteilt.

An wen richtet sich der Bericht?

Da sich die Minimum Safeguards an Unternehmen richten, umfasst der Hauptteil des Berichts die Beratung zu Investitionen in private und öffentliche Einrichtungen in Form von Gesellschaften. Es werden spezielle Anwendungsbeispiele genannt und auf verschiedene Unternehmensformen sowie auf Banken eingegangen.

Ausblick

Der Bericht zu den Minimum Safeguards wurde inmitten der laufenden Erarbeitung wichtiger Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt. Daher könnte eine Überarbeitung dieses Gutachtens notwendig werden, sobald diese Gesetzesinitiativen fertiggestellt und umgesetzt sind. Der finale Bericht wird der Europäischen Kommission im September 2022 übermittelt kann bis zum 22.08.2022 kommentiert werden.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Tobias Grollmann Profil bild
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Tobias Grollmann

Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

  • 0173 3090454

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