- 29.11.2024
- Grundsatzblog

Die europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 3. Oktober 2023 ihr Arbeitsprogramm für 2024 veröffentlicht. Es baut auf einem ersten Entwurf von Januar 2023 auf und wurde als Teil eines einheitlichen Programmplanungsdokuments der Behörde für die Jahre 2024 bis 2026 genehmigt. Die Entwicklungen in der ersten Hälfte des Jahres 2023 führten zu Ergänzungen und Anpassungen des Arbeitsprogramms. Neben anderen Mandaten des Finanzsektors wird vor allem die Umsetzung des Bankenpakets Basel IV ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Behörde für das Jahr 2024 sein.
EBA bereitet sich auf strukturelle Änderungen ihrer Rolle vor
Zudem bereitet sich die EBA auf strukturelle Änderungen ihrer Rolle vor, das heißt sie wird gemeinsam mit der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) und der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) eine gemeinsame Aufsichtsregelung namens DORA (Europäisches Überwachungsrahmenwerk) für kritische IT-Dienstleister Dritter aufbauen. Diese soll 2025 in Kraft treten.
Darüber hinaus werden bei der Behörde auch Kapazitäten aufgebaut, um bedeutende Anbieter von Kryptoanlagen zu beaufsichtigen (Markets in Crypto-Assets Regulation-MiCar). Schließlich soll die Arbeit der EBA im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abgeschlossen werden, sodass ein Übergang zu einem neuen EU-Rahmen und einer neuen EU-Behörde (Anti-Money-Laundering Authority-AMLA) gewährleistet ist.
Die personellen und finanziellen Ressourcen der EBA sollen im Jahr 2024 unverändert bleiben. Es wird gesetzt auf zahlreiche interne und externe Synergien, auf Umschichtungen und auf die Priorisierung von Arbeitspunkten.
Unsere Sicht: Sorgfältige und bedachte Priorisierung erforderlich
Mit Blick auf die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Einführung der neuen CRR und CRD und der für die EBA zu erstellenden Richtlinien erscheint das Arbeitsprogramm als ambitioniert und erfordert aus unserer Sicht für eine erfolgreiche Implementierung der genannten gesetzlichen Vorgaben ab dem 01. Januar 2025 eine sorgfältige und bedachte Priorisierung der Themen aus dem neuen Baseler Paket. Insbesondere ausstehende Richtlinien für Bereiche des Kreditrisikostandardansatzes, zum Reporting und zum operationellen Risiko sollten bei der Gestaltung der EBA Roadmap in den Vordergrund gerückt werden.
Quelle: https://www.eba.europa.eu/eba-publishes-its-work-programme-2024
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen