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EFRAG stellt ESRS-Umsetzungshilfen zur Konsultation

  • 11.01.2024
  • von Hanna Reimers
  • Grundsatzblog

Die EFRAG hat am 22. Dezember 2023 die ersten drei Entwürfe für Implementierungsleitlinien (Implementation Guidelines, IG) begleitend zu dem am 31.07.2023 publizierten delegierten Rechtsakt zu den sektorunabhängigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS Set 1) zur allgemeinen Konsultation veröffentlicht.

Die Entwürfe der ESRS-Implementierungsleitlinien umfassen Hinweise zu den Berichterstattungsanforderungen zur Wesentlichkeitsbeurteilung und der Wertschöpfungskette sowie eine vollständige Auflistung der geforderten ESRS-Datenpunkte. Sie sollen zukünftig die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards gemäß Artikel 19a oder 29a der Richtlinie 2013/34/EU (die Bilanzrichtlinie) begleiten und eine unverbindliche Umsetzungshilfe für große börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen bei der Umsetzung der in den ESRS enthaltenen Offenlegungsanforderungen darstellen.

Entwurf EFRAG IG 1 – Wesentlichkeitsbeurteilung

Der Entwurf der Implementierungsleitlinie IG 1 befasst sich mit den Anforderungen an die Berichterstattung über die Wesentlichkeitsbeurteilung nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Neben den Grundlagen zum Thema Wesentlichkeitsbeurteilung enthält der Entwurf einen Vorschlag zu den konkreten Schritten eines Wesentlichkeitsbeurteilungsprozesses. Die EFRAG erkennt dabei an, dass derzeit keine “one size fits all” Lösung für verpflichtete Unternehmen zur Gestaltung eines Wesentlichkeitsbeurteilungsprozesses existiert und die Ausgestaltung derzeit in der Praxis erfolgt.

Die enthaltenen Hinweise zur Umsetzung, etwa zur Ermittlung angemessener Schwellenwerte für die Bewertung der Wesentlichkeit der Auswirkungen sowie der finanziellen Wesentlichkeit, sind somit unter Berücksichtigung der individuellen Unternehmenssituation zu betrachten. Zudem finden Ersteller*innen und andere, die ESRS-Berichte verwenden oder analysieren, Hinweise darauf, inwieweit Wesentlichkeitsbeurteilungsprozesse, die auf anderen anerkannten Standards und Quellen (z.B. ISSB- und GRI-Standards) basieren, genutzt und erweitert werden können. Darüber hinaus werden eine Reihe häufig gestellter Fragen, wie zu der Einbeziehung von Interessengruppen, der Aggregation und Disaggregation von Informationsebenen sowie der Berichterstattung diskutiert und beantwortet, um die Umsetzung aus praktischer Sicht zu unterstützen.

Entwurf EFRAG IG 2

Der Entwurf der Implementierungsleitlinie IG 2 beschreibt die Anforderungen an die Berichterstattung über die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Die eigenen Tätigkeiten des Unternehmens sind von dieser Leitlinie nicht erfasst. Neben einer Erläuterung der Anforderungen zur Wertschöpfungskette innerhalb der ESRS und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden häufig gestellte Fragen, z. B. zur Definition der Wertschöpfungskette sowie zum Informationsumfang, zur Datenerhebung und -auswertung in Bezug auf Auswirkungen, Risiken und Chancen im Wertschöpfungskontext geklärt.

Nicht alle Offenlegungsanforderungen und Datenpunkte im sektoralen ESRS erfordern die Einbeziehung von Informationen über die vor- und nachgelagerten Bereiche des Unternehmens. Die enthaltene “Karte der Wertschöpfungskette” in der IG2 gibt einen Überblick über die Art der Informationen, die für jede spezifische Offenlegungsanforderung der sektoralen ESRS erforderlich sind. Aufgrund der engen Verknüpfung zum Wesentlichkeitsbeurteilungsprozess empfiehlt die EFRAG, die Implementierungsleitlinie IG 2 im Zusammenhang mit der IG 1 zu lesen.

Entwurf EFRAG IG 3

Der dritte Entwurf (IG 3) ist im Excel-Format verfügbar und enthält eine vollständige Liste aller Offenlegungsanforderungen in den branchenunabhängigen Standards. Die Excel-Datei deckt alle Standards ab, mit Ausnahme von ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen). Die Liste der ESRS-Datenpunkte soll zukünftig Unternehmen bei der Erstellung der ersten Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS unterstützen. Ein Begleitdokument informiert zudem über Anwendungshinweise zum Excel-Dokument, erläutert die Unterschiede zwischen dem Entwurf der IG3 und dem zukünftigen Entwurf der digitalen ESRS-Taxonomie und beinhaltet statistische Angaben zu den ESRS-Datenpunkten.

Wie geht es mit den Entwürfen weiter?

Interessengruppen können ihr Feedback zu den Umsetzungsleitlinien über webbasierte Fragebögen bis zum 2. Februar 2024 bei der EFRAG einreichen.

Quellen: https://www.efrag.org/News/Public-471/Publication-of-the-3-Draft-EFRAG-ESRS-IG-documents-EFRAG-IG-1-to-3-

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