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EFRAG veröffentlicht Entwürfe der LSME und VSME Berichtsstandards

  • 25.01.2024
  • von Hanna Reimers
  • Grundsatzblog

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 22. Januar 2024 die Entwürfe für den ESRS LSME Standard für kapitalmarktorientierte KMU sowie den freiwilligen VSME Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Konsultation veröffentlicht.

Die EFRAG ist für die Ausgestaltung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards verantwortlich, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtete Unternehmen anwenden müssen. Das finale Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für große Unternehmen von öffentlichem Interesse sowie große handelsrechtliche Unternehmen wurde bereits am 22. Dezember 2023 als "Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung" im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Ergänzend dazu hat die EFRAG zwei Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Konsultation veröffentlicht. Der ESRS LSME Standard richtet sich an handelsrechtlich große aber aufsichtsrechtlich kleine nicht-komplexe Institute (engl. listed small and medium-sized enterprises). Der VSME Standard (engl. voluntary sustainability reporting standard for non-listed SMEs) ist an nicht kapitalmarktorientierter KMU gerichtet, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Entwürfe zu den beiden Berichtsstandards wurden am 22.01.2024 zur Konsultation gestellt.

Was ist der ESRS LSME Standard?

Der ESRS LSME Berichtstandard ist ab dem Berichtsjahr 2026 für handelsrechtlich große aber aufsichtsrechtlich kleine nicht-komplexe Institute (SNCI; Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR) gemäß der CSRD anzuwenden, sofern es sich nicht um die Konzernberichterstattung handelt. Als SNCI wird in Deutschland unter anderem ein großer Teil der Genossenschaftsbanken klassifiziert. Der Berichtstandard wird als delegierter Rechtsakt erlassen und tritt am 1. Januar 2026 mit einer zusätzlichen zweijährigen Ausnahmeregelung in Kraft (gem. §19a Abs. 7 BilanzRL n.F.).

Der zur Konsultation gestellte Entwurf zum LSME ESRS fußt auf dem finalen Set 1 der ESRS für große Unternehmen. Er enthält Informationen, die zur Anwendung verpflichtete Unternehmen über ihre wesentlichen Auswirkungen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und Nachhaltigkeitsfragen der Unternehmensführung offenlegen müssen. Er gliedert sich hierzu in eine gegenüber dem Set 1 der ESRS vereinfachte Struktur und umfasst drei allgemeine Abschnitte: "1. Allgemeine Anforderungen", "2. Allgemeine Angaben" und "3. Grundsätze, Maßnahmen und Ziele". Darüber hinaus befassen sich drei weitere Abschnitte mit Kennzahlen zu: "4. Umwelt", "5. Soziales" und "6. Unternehmerisches Handeln".

Der Entwurf enthält im Vergleich zu dem Set 1 der ESRS weitere Vereinfachungen. Beispielweise sind einige Offenlegungsanforderungen freiwillig zu tätigen, die im Set 1 der ESRS verpflichtend sind. Zudem können berichtende Unternehmen grundsätzlich positive Auswirkungen und Chancen gemäß dem ESRS LSME Entwurf ebenfalls freiwillig angeben.

Was ist der ESRS VSME Standard?

Der VSME Standard soll zukünftig nicht kapitalmarktorientierten Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen, die nicht in den Anwendungskreis der CSRD fallen, als Instrument für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen. Bei der Erstellung wurde auf die Vereinbarkeit mit den ESRS für große Unternehmen geachtet und dabei die grundlegenden Merkmale von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt. So soll nach dem VMSE Standard berichtenden Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, die Vielzahl von Anfragen zu ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten (insbesondere von Geschäftspartner*innen oder Kreditgeber*innen) standardisiert zu adressieren. Der Entwurf des VSME Standards gliedert sich in ein Basismodul und in zwei zusätzliche optionale Module, ein Narrative-Policies, Actions and Targets (PAT) Modul und ein Business Partners Modul.

Wie geht es mit den Entwürfen weiter?

Interessengruppen können bis zum 21. Mai 2024 über die Online-Konsultationsfragebögen Kommentare an die EFRAG zu den Entwürfen abgeben. Die Fragen zielen unter anderem auf die konzeptionelle Ausrichtung, die dargestellten Vereinfachungen sowie auf die Relevanz der vorgeschlagenen Nachhaltigkeitsinformationen aus der Perspektive der Adressat*innen ab. Ersteller*innen und Nutzer*innen können außerdem bis zum 31. Januar 2024 Interesse bekunden, an einem Feldtest teilzunehmen, um den ESRS LSME Standard teilweise oder vollständig zu testen.

Quellen: https://efrag.org/news/public-479/EFRAG%E2%80%99s-public-consultation-on-two-Exposure-Drafts-on-sustainability-reporting-standards-for-SMEs, https://www.efrag.org/Meetings/2312211407020220/EFRAG-CFSS-meeting--Sustainability-Reporting--Preview-of-VSME-LSME-Consultation

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