- 29.11.2024
- Grundsatzblog
Änderungen in den bankstatistischen Vorgaben
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDie Deutsche Bundesbank hat am 11.10.2023 in ihrem Rundschreiben Nummer 62/2023 darüber informiert, dass sie ihre Richtlinien und technischen FAQs sowie die fachlichen Validierungsregeln zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) erneut aktualisiert.
Die nun erfolgten Aktualisierungen resultieren aus den Erfahrungen aus den Erstmeldeterminen der sog. Quartalsmelder (Vollmelder, M1) und den dabei identifizierten Meldeauffälligkeiten in Bezug auf die folgenden beiden Aspekte:
Erhöhung der Datenqualität durch Klarstellungen und weiterführende Informationen seitens der Aufsicht
Die Aktualisierungen der Anforderungen umfassen entsprechende Klarstellungen und weiterführende Informationen zu den Themen Zwischenfinanzierungen, Marktwert- und Einkommensermittlung sowie „buy-to-let“-Geschäfte. Diese wurden in die einschlägigen Richtlinien und technischen FAQs aufgenommen. Die Aufsicht hat grundsätzlich klargestellt, dass bei der Anwendung der Meldevorgaben eine ganzheitliche Betrachtung der Wohnimmobilienfinanzierung zugrunde zu legen und darauf zu achten ist, dass ökonomisch sinnvolle Kennzahlen gemeldet werden.
In den Richtlinien werden nun Zwischenfinanzierungsdarlehen definiert, die der Überbrückung noch nicht verfügbarer Eigenkapitalbestandteile dienen und die – bei Erfüllung der genannten Kriterien – nicht unter die WIFSta-Meldepflicht fallen. Aufstockungsdarlehen zur Nachfinanzierung auftauchender Lücken in der Wohnimmobilienfinanzierung (unerwartete Kostensteigerungen, Änderung der ursprünglichen Pläne etc.) sollen gemeldet werden.
Bei der Definition zur Berechnung der Kennzahl LTV (Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation) wird nachgeschärft, insbesondere werden ökonomisch sinnvolle Marktwerte im Nenner erwartet. Einkommensbezogene Kennzahlen sollen nachhaltig verfügbares Einkommen umfassen (das heißt auch Sozialleistungen oder bei sogenannten Immobiliensammlern zum Beispiel Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen), und die Besonderheiten der Einkommensermittlung bei Selbständigen bezüglich der Vermischung privater und geschäftlicher Finanzierungen werden adressiert.
Die aktualisierten Dokumente sind auf der Webseite der Deutschen Bundesbank abrufbar.
Überprüfung der Datenplausibilität und Schreiben an die Institute
Die Deutsche Bundesbank wird im Rahmen ihres Datenqualitätsmanagements bei Überschreitungen bestimmter Schwellenwerte weiterhin Rückfragen und automatisierte Warnungen an die betroffenen Institute versenden. Wir empfehlen Kreditinstituten, bei nicht korrekten Daten unverzüglich eine korrigierte Datei einzureichen. Handelt es sich bei den Überschreitungswerten um korrekte Daten, ist eine nachvollziehbare und plausible kurze Begründung formlos und fristgerecht an die Aufsicht zu senden.
Quellen: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/finanzstabilitaet, https://www.bundesbank.de/resource/blob/917064/7143af24f00b1236c6ce69d519f7cdf9/mL/2023-10-11-rs-62-data.pdf
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