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ESAP durch EU-Parlament angenommen

  • 22.11.2023
  • von Lydia Neß
  • Grundsatzblog

Die Einrichtung eines einheitlichen Zugangspunkts für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensinformationen (European Single Access Point) wurde am 9. November 2023 durch das europäische Parlament angenommen.

Hintergrund für die Einrichtung eines ESAP ist der Wunsch der Schaffung eines EU-Binnenmarktes für Kapital um Investitionen und Ersparnisse zwischen allen EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Der ESAP soll ein zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten sein und durch die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) betrieben werden. Angedachte Vorschriften hierzu umfassen eine EU-Verordnung zur Einrichtung des ESAP, sowie eine Änderungsverordnung und Änderungsrichtlinie für die EU-Rechtsakte (z.B. Bilanz-, Transparenz und Aktionärsrechte-Richtlinie) in denen die meldepflichtigen Informationen zu finden sind.

Der ESAP soll als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz-und Nachhaltigkeitsinformationen zu EU-Unternehmen und Anlageprodukten ab Sommer 2027 verfügbar sein. Bis dahin ist aber vorgesehen die angedachten Informationen schon schrittweise aufzunehmen. Dafür sollen designierte nationale Erhebungsstellen (collection bodies) die von den Unternehmen gesammelten Informationen entsprechend einem file only once-Prinzip automatisiert an den ESAP weitergeben. Teilweise wird der ESAP aber auch auf bereits bestehende EU Datenerhebungsmechanismen zurückgreifen. Spezifische Vorgaben für die Datenformate sollen von der Europäischen Kommission erlassen werden.

Zur Unterstützung des EU Green Deal sollen Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zugänglich werden. Deshalb sieht der Zeitplan vor, dass verschiedene Daten gestaffelt zugänglich gemacht werden. Angefangen werden soll hier ab dem 01.01.2024 mit Tranparenzs-RL, Leerverkaufs-VO, Securities Financing Transaction Regulation, Prospekt-VO und Taxonomie-VO. Ab dem 01.01.2025 sollen dann Übernahme-RL, Aktionärsrechte-RL, Bilanz-RL, Marktmissbrauchs-VO und Offenlegungs-VO folgen, und ab dem 01.01.2026 alle anderen Dokumente und Informationen gem. 27 weiteren EU-Rechtsakten. Informationen von nicht-berichtspflichtigen Unternehmen und KMU sollen zusätzlich auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellt werden können.

Die ESAP-Vorschriften müssen noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

Quellen:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0387_EN.pdf
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021PC0725

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