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EU Green Bonds Standard verabschiedet

  • 21.11.2023
  • von Lydia Neß
  • Grundsatzblog

Der EU-Rat hat am 23.Oktober 2023 eine neue Verordnung zum "European Green Bond Standard" verabschiedet. Der Standard gibt einheitliche Anforderungen für Anleiheemittenten vor, die den Zusatz "European Green Bond" oder "EuGB" für ihre ökologisch nachhaltigen Anleihen führen wollen. Dies soll die Konsistenz und Vergleichbarkeit auf dem Markt für grüne Anleihen fördern und so den Kapitalfluss in ökologisch nachhaltige Projekte unterstützen.

Mit der Verordnung werden Europäische Grüne Anleihen (EuGB) an der EU-Taxonomie Verordnung ((EU) 2020/852) ausgerichtet, sowie ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer der Anleihen eingeführt. Dadurch können Emittenten nachweisen, dass sie legitime grüne Projekte finanzieren. Zudem wird Greenwashing durch erhöhte Transparenz erschwert und so das Vertrauen der Anleger in grüne Investitionen gestärkt. Auch weil bei Verstößen durch Emittente hohe Strafen erhoben werden können.

Alle Erlöse aus EU Green Bonds müssen in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die EU-Taxonomie konform sind. Ausnahmen gibt es zwei: Sollten Erlöse in Taxonomie fähige Wirtschaftstätigkeiten fließen, muss zusätzlich ein CapEx Plan veröffentlicht werden, in dem eine Deadline für das Erreichen von Taxonomie Konformität festgelegt wird. Die Erfüllung dessen muss innerhalb 60 Tage nach Deadline extern geprüft werden. Bis zu 15% der Erlöse von EuGBs können außerdem für Wirtschaftsaktivitäten verwendet werden, welche die Taxonomie Anforderungen mit Ausnahme der technischen Bewertungskriterien erfüllen. Dies gilt aber nur für Aktivitäten, für die es noch keine Bewertungskriterien gibt oder bei internationaler Unterstützung (z.B. Klimafinanzierung, öffentliche Entwicklungshilfe). In dem Fall muss dies im Factsheet beschrieben werden, sowie die Prüfungsanforderungen zum 'Do No Significant Harm'-Kriterium trotzdem eingehalten werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Standard von Anfang an verwendbar ist.

Die Transparenz wird weitergehend erhöht, da durch den Green Bonds Standard, anders als bei der Taxonomie Verordnung, nicht nur einmal sondern mehrmals über die Lebensdauer des Anleihens hinweg Finanzierungswirkung berichtet und geprüft werden muss. Vor der Ausstellung des Anleihens muss ein vorgegebenes Factsheet erstellt und positiv durch eine externe Voremissionsprüfung bewertet werden. Nach Ausstellung muss zudem während der kompletten Laufzeit des Anleihens für jeden Zwölfmonatszeitraum ein Allokationsbericht, inklusive des oben genannten CapEx Plans, veröffentlicht werden. Von diesen muss der letzte Bericht wiederum anhand einer Nachemissionsprüfung extern bewertet werden. Nach vollständiger Zuteilung des Anleihens und mindestens einmal während der Laufzeit, muss zudem berichtet werden, welche ökologischen Auswirkungen die Nutzung der Anleihenserlöse hat. Zusätzlich können freiwillige Informationen ergänzt werden.

Auch für externe Prüfer legt die Verordnung klare Regeln fest. Bevor diese mit ihrer Arbeit starten können, müssen sie sich bei der ESMA, unter Erfüllung einer Liste an festgelegten Voraussetzungen, registrieren. Zudem müssen sie ihre wichtigsten Beurteilungsschritte veröffentlichen. Erstellte Vor- und Nachemissionsprüfungen und Auswirkungsberichtprüfungen sollen auf ihrer Website zugänglich gemacht werden. Ähnlich wie bei der Taxonomie Verordnung wird auchhier für die Prüfung noch ein Standard für technische Bewertungskriterien entwickelt. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Verordnung können Strafen in Höhe von 20.000-200.000€ gegen den Prüfer erhoben werden. Die ESMA veröffentlicht auf ihrer Website ein Register aller zugelassenen Prüfer und aller Prüfer dessen Zulassung aufgehoben wurde.

Sobald die Verordnung unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, tritt sie 20 Tage später in Kraft und gilt ab 12 Monaten nach ihrem Inkrafttreten. Die aktuelle Version der Verordnung finden Sie hier: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-27-2023-INIT/en/pdf

Quellen:
https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2023/10/24/european-green-bonds-council-adopts-new-regulation-to-promote-sustainable-finance/
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-27-2023-INIT/en/pdf

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