- 29.11.2024
- Grundsatzblog
Änderungen in den bankstatistischen Vorgaben
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenZukünftig sollen unter anderem Unternehmen und Banken, die zwei der drei Schwellenwerte (20 Mio. € Bilanzsumme, 40 Mio. € Umsatz, 250 Arbeitnehmer) überschreiten, erstmals für das Geschäftsjahr 2023 den Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern. Zudem sollen auch kapitalmarktorientierte KMU mit Ausnahme von Kleinstunternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden.
Die Möglichkeit den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen soll es nicht geben.
Durch die Ausweitung des Anwenderkreises würde die bisherige Schwelle von 500 Arbeitnehmern auf 250 halbiert, so dass deutlich mehr Kreditinistitute und/oder Bankkonzerne unter die Berichtspflicht fielen. Große nichtkapitalmarktoriente haftungsbeschränkte Unternehmen (GmbH, GmbH & Co. KG, etc.) wären erstmals zur Berichterstattung verpflichtet.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auf Basis noch zu entwickelnder europäischer Berichtsstandards erfolgen. Diese sollen sich an der EU-Gesetzgebung (TaxonomieVO, OffenlegungsVO, etc.) anlehnen und Maßstab soll die sogenannte doppelte Wesentlichkeit sein. Hierunter sind die Auswirkungen der berichtenden Einheit auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Inside-Out-Perspektive) und die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf die berichtende Einheit zu verstehen (Outside-In-Perspektive).
Unter anderem soll über Umweltfaktoren, Sozialfaktoren und Governancefaktoren sowie immaterielle Vermögenswerte zukunfts- und vergangenheitsorientiert quantitativ und qualitativ berichtet werden.
Für eine erste Analyse des Entwurfs laden wir Sie zu unserem kostenfreien 20-minütigen Info-Webinar „Neue EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und Banken“ am Freitag, den 23. April 2021 um 11:30 Uhr ein.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDer Vorschlag der EU-Kommission zum Aufschub der Anwendung der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten wurde durch den Europäischen Rat gebilligt, und das Parlament hat zugestimmt.
WeiterlesenDie BaFin übernimmt die Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung in ihre Aufsichtspraxis. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hatte ihre Leitlinien zuvor angepasst.
Weiterlesen