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EU-Taxonomie: Neue delegierte Rechtsakte veröffentlicht

  • 05.07.2023
  • von
  • Grundsatzblog

Durch die Billigung des sogenannten "Environmental Delegated Regulation" seitens der EU-Kommission werden künftig alle sechs Umweltziele durch delegierte Rechtsakte abgedeckt. Daneben wurden sowohl in der "Climate Delegated Regulation" als auch in der "Disclosure Delegated Regulation" einige Anpassungen vorgenommen und eine "Commission Notice" zur Rolle des Mindestschutzes innerhalb der EU-Taxonomie veröffentlicht.

Environmental Delegated Regulation
Die EU-Kommission genehmigte eine Reihe neuer EU-Taxonomie-Kriterien für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der nicht-klimabezogenen Umweltziele leisten. Es handelt sich um die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (6 Wirtschaftstätigkeiten), den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft (21 Wirtschaftstätigkeiten), die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (6 Wirtschaftstätigkeiten), den Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und von Ökosystemen (2 Wirtschaftstätigkeiten).

Climate Delegegated Regulation (EU) 2021/2139
An der bereits bestehenden "Climate Delegated Regulation" wurden gezielte Veränderungen von der EU-Kommission angenommen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eine Erweiterung des Spektrums an Wirtschaftstätigkeiten zu den Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel", insbesondere in den Bereichen verarbeitendes Gewerbe und im Verkehrssektor (Tätigkeiten von Zulieferern für den Automobil- und Mobilitätssektor sowie Tätigkeiten im Bereich der Luftfahrt).

Disclosure Delegated Regulation (EU) 2021/2178
Innerhalb der "Disclosure Delegated Regulation" wurden ebenfalls Änderungen angenommen. Diese betreffen im Kern die Ausgestaltung des Meldebogens und Berechnungsanweisungen.

Draft Commission Notice
Die "Draft Commission Notice" wurde bereits am 12. Juni 2023 von der EU-Kommission veröffentlicht. Bei dem Dokument handelt es sich um häufig gestellte Fragen, die das Thema Mindestschutz betreffen. Es werden dort Fragen beantwortet, u.a. wie es Wirtschaftsbeteiligten möglich ist, die Anforderungen an die Einhaltung der Mindeststandards gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2020/852, des EU-Parlaments und des Rates einzuhalten. Ebenfalls wird sich der Fragestellung gewidmet, wie sich der Status von Investitionen in an der EU-Taxonomie ausgerichteten Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerten im Rahmen der Verordnung (EU) 2019/2088, d.h. der Verordnung über die Offenlegung über nachhaltige Finanzierungen (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR), ermitteln lässt.

Draft Commission Notice - Vier Fragen innerhalb des gesamten Dokuments
Innerhalb des Dokuments werden vier Fragen aufgeworfen. Welche Rolle spielen die Mindestgarantien in der EU-Taxonomie-Verordnung? Wie sind die Mindestgarantien gemäß Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung definiert? Was sind die wichtigsten Erwartungen an Unternehmen gemäß Artikel 18 der Taxonomie-Verordnung? Gelten an der Taxonomie orientierte Investitionen als "nachhaltige Investitionen" im Sinne der SFDR?

Draft Commission Notice - Hinweis zum Verständnis
Die in der „Draft Commission Notice“ häufig gestellten Fragen dienen lediglich der Erläuterung bestehender Bestimmung in den geltenden Rechtsvorschriften, sie erweitern in keiner Weise die sich aus diesen Rechtvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten und führen zu keinerlei zusätzlichen Anforderungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligen und zuständigen Behörden. Das FAQ soll im Wesentlichen eine Unterstützungsfunktion im Rahmen der Umsetzung leisten.

Weiteres Vorgehen
Für die Umweltziele drei bis sechs und auch für die neu aufgenommenen Tätigkeiten innerhalb des Klimarechtsakts wird es ein sogenanntes „Phase-In“ geben. Für Nicht-Finanzunternehmen bedeutet das, dass sie im Berichtsjahr 2024 nur Angaben zur Taxonomiefähigkeit dieser Tätigkeiten machen müssen. Erst im Berichtsjahr 2025 gelten die Berichtspflichten zur Taxonomiekonformität vollumfänglich. Für Finanzunternehmen besteht für 2025 noch die Pflicht zur Berichterstattung der Taxonomiefähigkeit. Hinsichtlich der Änderungen zum Rechtsakt zu Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung beginnt die Erstanwendung wiederum bereits ab dem kommenden Jahr verpflichtend. Sämtliche delegierte Rechtsakte werden in die EU-Amtssprachen übersetzt. Anschließend werden diese an das Europäische Parlament und den Rat der europäischen Union zur Prüfung übermittelt. Beide Organe haben eine Widerspruchsfrist von vier Monaten und können eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Monate beantragen.

Quellen:
Taxonomy Regulation (europa.eu)
Sustainable finance package 2023 (europa.eu)

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Tobias Grollmann

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