Newsroom

Europäische Aufsicht resumiert Nachhaltigkeitsanforderungen aus 2021

  • 23.05.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben den Bericht ihres gemeinsamen Komitees für das Jahr 2021 veröffentlicht. Darin verdeutlichen sie ihren besonderen Fokus auf die Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten und wie sie dafür den regulatorischen und aufsichtlichen Rahmen geschaffen haben.

Mittels der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) wurden die Europäischen Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), Versicherungen und Altersorsorge (EIOPA) sowie für Wertpapiere und Marktaufsicht (ESMA) beauftragt, gemeinsam regulatorisch-technische Standards (RTS) zu schaffen. Bislang wurden in 2021 zwei RTS-Entwürfe mit insgesamt 13 RTS veröffentlicht.

So wurde im Februar 2021 der Entwurf zu Inhalten, Methoden und Darstellungen der Offenlegung innerhalb der SFDR bekanntgegeben. Zielsetzung ist dabei, Investoren vor nachteiligen Einflussfaktoren zu schützen, indem weitergehende Nachhaltigkeitsanforderungen verankert werden. So wird auf die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Investments reagiert und es soll die Gefahr von Greenwashing vermindert werden.

Weiterhin gaben EBA, EIOPA und ESMA im Oktober 2021 Entwürfe zur Offenlegung im Kontext der SFDR bekannt. Diese zielen auf Finanzprodukte ab, welche in ökonomische Tätigkeiten investieren, die sich den Umweltzielen verschrieben haben. Den Anlegern soll ermöglicht werden, fundierte Anlageentscheidungen in ökologisch nachhaltige Finanzprodukte zu treffen, indem den Kunden vergleichbare Informationen und den Unternehmen ein einheitliches Nachhaltigkeitsregelwerk (v.a. SFDR und Taxonomieverordnung) bereitgestellt werden.

Gemäß dem Entwurf der RTS unterliegen die Produkte, die die europäischen Umweltziele betreffen (Artikel 5-6 der Taxonomieverordnung), der regelmäßigen und vorvertraglichen Offenlegung. Damit soll das Ausmaß der Konformität mit den europäischen Umweltzielen der Taxonomieverordnung transparent werden. Das Europäische Parlament sowie der Rat wurden in diesem Zusammenhang aber informiert, dass wegen technischer Komplexität und zeitlicher Vorgaben die RTS für Februar und Oktober erst für den Einreichungstermin 1. Januar 2023 gelten.

Die ESAs betonen für ihre weitere Arbeit dazu beizutragen, dass passende Standards zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung erreicht werden sollen. Im weiteren Prozess werden sie daher einen aktiven Beobachterstatus innerhalb der Prozesse zu neuen zukünftigen Nachhaltigkeitsstandards durch die European Financial Report Advisory Group (EFRAG) einnehmen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Benjamin Wilhelm Profil bild

Dr. Benjamin Wilhelm

Abteilungsleiter Sustainability Services - Engagement

  • 0211 16091-4712