- 02.10.2024
- Grundsatzblog
- 06.05.2024
- von Lea Freese
Am 19. April 2024 wurde im EU-Amtsblatt die Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Die Berichtigungen betreffen die branchenübergreifenden Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auch unter dem Set 1 der ESRS bekannt sind. Dabei werden insgesamt 59 Anpassungen sowohl im Standard als auch in den entsprechenden Anhängen vorgenommen, die größtenteils die Korrektur falscher Verweise, die Anpassung oder Streichung einzelner Begriffe sowie die Korrektur von Rechtschreibfehlern beinhaltet. Materielle Änderungen wurden nicht vorgenommen. Durch die Berichtigungen sollen die Lesbarkeit und Verständlichkeit der Standards verbessert werden.
Die Korrekturen sind in Reihenfolge des Standards dargestellt worden, wobei zunächst immer der in der Richtlinie befindliche Wortlaut und anschließend die entsprechende Korrektur genannt werden.
Die Berichtigungen sind hier zu finden. Eine konsolidierte Lesefassung der ESRS mit den Berichtigungen ist in Planung.
Sprechen Sie hierzu gerne an:
Tobias Grollmann
Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance
Michael Christian Wörner
Teamleiter
Beratung und Betreuung Genossenschaften
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