- 29.11.2024
- Grundsatzblog
Änderungen in den bankstatistischen Vorgaben
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
WeiterlesenDie BaFin hat zwei Leitlinien der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) in den Besonderen Teil (BT) 5 und (BT) 7.1 der MaComp überführt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet. Dabei hat sie die ESMA-Leitlinien „zu den Produktüberwachungsanforderungen der MiFID II“ und „zu einigen Aspekten der MiFID II-Anforderungen an die Geeignetheit“ in die MaComp übernommen.
Die Besonderen Teile (BT) 5 und (BT) 7.1 der MaComp beinhalten Vorgaben für die Produktüberwachungsanforderungen und die Geeignetheitsprüfung. Die Änderungen betreffen u.a. die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kund*innen einschließlich der Befragung nach Mindestanteilen, die in Anlagen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen investiert werden sollen, und der Einholung von Angaben zu den Kenntnissen der Kund*innen.
Die BaFin hat die neue Fassung am 26. September 2024 auf ihrer Website veröffentlicht.
Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam WpHG und Geldwäsche
Aus zwei bankstatistischen Meldungen wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2025 Vorgaben betreffend Regionalstatistik sowie Zweigstellen im Ausland gestrichen.
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Der Vorschlag der EU-Kommission zum Aufschub der Anwendung der Verordnung für Entwaldungsfreie Lieferketten wurde durch den Europäischen Rat gebilligt, und das Parlament hat zugestimmt.
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Die BaFin übernimmt die Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung in ihre Aufsichtspraxis. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hatte ihre Leitlinien zuvor angepasst.
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