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Neue Vergütungsverordnung für Wertpapierinstitute veröffentlicht

  • 17.01.2024
  • von Stefanie Schulte
  • Grundsatzblog

Die neue Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) regelt die Vergütung von Risikoträgern in Mittleren Wertpapierinstituten. Am 11. Januar 2024 wurde die WpIVergV im Bundesgesetzblatt verkündet. Am Folgetag ist sie in Kraft getreten.

Als Mittlere Wertpapierinstitute, auf die die WpIVergV anwendbar ist, gelten Wertpapierfirmen, die mindestens einen der Schwellenwerte, welche kleine Wertpapierinstitute kennzeichnen, überschreiten, aber nicht die Schwellenwerte für Große Wertpapierinstitute erreichen. Eine Übersicht der Institutssystematik inklusive der entsprechenden Schwellenwerte hat die Bundesbank hier veröffentlicht: Institutssystematik für Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Regelungen für Kleine und Große Wertpapierinstitute

Für Kleine Wertpapierinstitute gilt die WpIVergV somit nicht. Gemäß § 38 Abs. 1 WpIG müssen diese die Anforderungen an Vergütungssysteme aus § 46 WpIG, bei denen auf eine nationale Verordnung verwiesen wird, nicht anwenden. Für sogenannte Große Wertpapierinstitute ist nicht die WpIVergV anwendbar, sondern weiterhin die Institutsvergütungsverordnung für Kreditinstitute.

Anwendungsbereich der WpIVergV

Die WpIVergV betrifft die Vergütung der Risikoträger eines Mittleren Wertpapierinstituts. Als Risikoträger gelten laut der Verordnung Geschäftsleiter im Sinne des § 2 Absatz 36 des Wertpapierinstitutsgesetzes sowie sämtliche Mitarbeiter*innen eines Wertpapierinstituts, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des Instituts oder der von diesen verwalteten Vermögenswerte auswirkt. Die Wertpapierinstitute haben auf Grundlage einer Risikoanalyse eigenverantwortlich alle Risikoträger zu identifizieren.

Regelungen der WpIVergV

Die WpIVergV regelt unter anderem die Verantwortlichkeiten für die Vergütungssysteme, die Ausrichtung an der Strategie des Wertpapierinstituts, die Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme, Vorgaben für variable Vergütungen und zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung, die Festsetzung des Gesamtbetrages der variablen Vergütung, Dokumentations- und Informationspflichten, die Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme sowie – sofern eingerichtet – die Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses. Gemäß WpIVergV müssen übergeordnete Unternehmen einer Wertpapierinstitutsgruppe zudem gruppenweite Regelungen zur Vergütung umsetzen und eine gruppenweite Vergütungsstrategie festlegen.

Quelle: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/5/VO.html