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Umsetzung der Proportionalität im Meldewesen verzögert sich

  • 24.10.2022
  • von Dr. Daniel Johannes Goebel
  • Grundsatzblog

Gemäß einer Ankündigung der EBA werden die vorgesehenen Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute in den Meldungen der Asset Encumbrance sowie Additional Liquidity Monitoring Metrics voraussichtlich erst per Juni 2023 anwendbar sein.

Im Jahr 2021 führte die EBA zwei Konsultationen zur Anpassung des europäischen Meldewesens durch. Hintergrund der vorgeschlagenen Änderungen war die Verpflichtung zu einer Kosten-Nutzen-Analyse im Meldewesen und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Stärkung der Proportionalität gemäß Artikel 430 Abs. 8 CRR. Über die Konsultationsverfahren und die Abschlussberichte, u.a. zu den Additional Liquidity Monitoring Metrics (ALMM) sowie zur Asset Encumbrance (AE), hatten wir in unserem Grundsatzblog informiert. In der Konsequenz sollen die Anpassungen zu einer Entlastung kleiner, nicht komplexer Institute (gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 145 CRR) führen, indem diese von der Einreichung einzelner Meldebögen befreit werden. Laut ursprünglichem Zeitplan war das Inkrafttreten für Dezember 2022 geplant.

Am 26. September 2022 erfolgte allerdings die Veröffentlichung eines geänderten Zeitplans zur Einführung der Anpassungen im Meldewesen ("Reporting Framework 3.2") auf der Homepage der EBA. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf den ersten Anwendungszeitpunkt der Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute bei der Meldung der ALMM und der AE. Nunmehr wird dieser Zeitpunkt der ersten Anwendung für Juni 2023, also voraussichtlich den Meldestichtag 30. Juni 2023, erwartet. Die Verabschiedung der neuen Standards durch die EU-Kommission sowie die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stehen dabei noch aus. Somit muss der Meldepflicht zumindest bis Juni 2023 weiterhin im bekannten Umfang nachgekommen werden, die Erleichterungen verzögern sich damit um gut sechs Monate.

Über die weitere Entwicklung des Verfahrens sowie damit im Zusammenhang stehende Veröffentlichungen wird im Verbund fortlaufend über die bekannten Informationskanäle informiert. Zu beachten sind dabei auch die Hinweise zur technischen Umsetzung seitens des IT-Dienstleisters.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Julia Grollmann

Abteilungsleiterin
Fachliche Leiterin Spezialistenteam Aufsichtsrecht/Meldewesen

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