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Veröffentlichung der FAQ zur Auslegung der Offenlegungspflichten

  • 27.10.2022
  • von
  • Grundsatzblog

Am 6. Oktober 2022 wurden die bereits im Februar von der Kommission publizierten FAQ zur Auslegung bestimmter Rechtsvorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Mit den FAQ werden die in den geltenden Rechtsvorschriften enthaltenen Bestimmungen erläutert.

Die aufgrund dieser Vorschriften bestehenden Rechte und Verpflichtungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten oder zuständigen Behörden werden damit in keiner Weiser ausgeweitet, und es werden auch keine zusätzlichen Anforderungen eingeführt.

FAQ ersetzen nicht die Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH)

Die FAQ sollen lediglich Finanz- und Nichtfinanzunternehmen bei der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften unterstützen. Für die Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig. Die in dieser Bekanntmachung dargelegten Standpunkte können dem Standpunkt, den die Europäische Kommission möglicherweise vor den Gerichten der Union und der Mitgliedstaaten vertritt, nicht vorgreifen.

Ergänzung bestehender FAQ

Bereits am 20. Dezember 2021 veröffentlichte die europäische Komission FAQ dazu, wie Finanz- und Nichtfinanzunternehmen taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten und Vermögenswerte zu melden haben, entsprechend dem delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten. Die nunmehr veröffentlichten FAQ stellen eine Ergänzung zu den bereits exisierenden FAQ dar.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Tobias Grollmann

Abteilungsleiter
Fachlicher Leiter Spezialistenteam
Nachhaltigkeit/Sustainable Finance

  • 0173 3090454

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