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Field Test zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Vier Mitgliedsbanken des Genoverbandes wirkten mit

  • 28.08.2024
  • Aus dem Verband

Die vier Mitgliedsbanken des Genoverbandes Bank1Saar eG, Volksbank Düsseldorf Neuss eG, Volksbank Mittweida eG und Westerwald Bank eG haben sich an einem Field Test beteiligt, um den von ihnen zukünftig anzuwendenden Nachhaltigkeitsberichtsstandard ED ESRS LSME (Exposure Draft – European Sustainability Reporting Standard for Listed Small and Medium-sized Enterprises) im Detail zu beurteilen.

Am 22. Januar 2024 hatte die für die Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards zuständige EFRAG ihren Entwurf des ESRS LSME, einem Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung kapitalmarktorientierter kleiner und mittelgroßer Unternehmen gemäß Artikel 29c Bilanzrichtlinie, vorgelegt. Dieser Standard darf auch von handelsrechtlich großen aber aufsichtsrechtlich kleinen und nicht komplexen CRR-Kreditinstituten angewendet werden (Small and Non-complex Institutions, SNCI).

Aufsichtsrechtlich klein und nicht komplex sind u. a. CRR-Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von bis zu fünf Milliarden Euro im Durchschnitt der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre. Alle vier am Field Test beteiligten Mitgliedsbanken des Genoverbandes sind SNCI.

Die EFRAG hatte zur Teilnahme an Field Tests aufgerufen, um ein möglichst umfassendes Bild über die Eignung des Standardentwurfs sowohl von Erstellern als auch Nutzern der Nachhaltigkeitsinformationen zu erhalten. Im Rahmen der Field Tests sollten z. B. zukünftige Anwender den ED ESRS LSME „testweise“ anwenden bzw. im Detail eruieren, ob und mit welchem Aufwand dieser in ihren Unternehmen umsetzbar wäre. Bereits im April 2024 hinterlegten die vier SNCI, unterstützt durch den Bundesverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), die European Association of Cooperative Banks (EACB), den Genoverband und das Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), ihre Beurteilungen der Vorschläge bei EFRAG.

Bei der Befassung mit dem Entwurf für den ESRS LSME stand u.a. die Frage im Raum, ob dieser Standard überhaupt für diese SNCI anwendbar wäre, da diese überwiegend Einzel- (und keine Konzern-)Abschlüsse aufstellen und ggf. existierende Tochterunternehmen aus Wesentlichkeitsgründen regelmäßig nicht konsolidieren. Eine daraus abgeleitete Pflicht zur Erstellung eines Konzern-Nachhaltigkeitsberichts hätte diese SNCI von der Anwendung des auf Einzel-Nachhaltigkeitsberichte begrenzten ESRS LSME ausgeschlossen.

Die Europäische Kommission (KOM) hat sich in den am 7. August 2024 veröffentlichten FAQs nunmehr dieser und 89 weiteren Fragen rund um die CSRD und die ESRS gewidmet. In den hier abrufbaren FAQs (hier: Frage/Antwort 10) stellt die KOM klar, dass ein Mutterunternehmen einen Konzern-Nachhaltigkeitsbericht nicht aufzustellen hat, wenn sämtliche Tochterunternehmen unwesentlich sind. Somit kann die große Mehrheit der SNCI in Deutschland von der Möglichkeit Gebrauch machen, die im Vergleich zu den ESRS Set 1 vereinfachten Anforderungen des ESRS LSME für deren Nachhaltigkeitsberichterstattung anzuwenden. Ferner stellt die KOM klar (Frage/Antwort 7), dass SNCI, die aufgrund der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) bereits eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben, dennoch erst für Geschäftsjahre ab 1.1.2026 ESRS (bzw. ESRS LSME) anwenden müssen und bis dahin weiter entsprechend der NFRD die nichtfinanzielle Erklärung erstellen.

Eine Zusammenfassung der Einschätzung der vier am Field Test beteiligten SNCI ist hier abrufbar. Die detaillierten Antworten an EFRAG können auf der EFRAG-Website eingesehen werden. Zum Vorschlag der EFRAG für den ESRS LSME sind zahlreiche weitere Rückmeldungen eingegangen. Anhand aller Rückmeldungen wird in den Gremien der EFRAG derzeit der Entwurf des ESRS LSME überarbeitet. Die Fertigstellung durch EFRAG ist bis Dezember 2024 vorgesehen.

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