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Modernisierung der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie

  • 25.04.2023
  • Aus dem Verband
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Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2022 den erwarteten Reformvorschlag für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (Initiative „VAT in the digital Age“, kurz ViDA) veröffentlicht. Nunmehr ist klar, dass sich europäische Unternehmen in den kommenden Jahren beim Thema Umsatzsteuer auf einige Veränderungen einstellen müssen. Mit diesem Legislativpaket möchte die EU-Kommission die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerbetrug modernisieren und an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anpassen.

Im Rahmen des E-Invoicing soll künftig zwingend eine elektronische Rechnung in einem von der EU vordefinierten Format erstellt werden; vorerst noch auf grenzüberschreitende Fälle begrenzt. Allerdings ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung in Bezug auf innerstaatliche Umsätze nicht mehr allzu lange auf sich warten lässt. Ein entsprechendes Vorhaben haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten.

Die Deutsche Kreditwirtschaft befürwortet eine solche sowohl europaweite als auch innerstaatliche Harmonisierung der Rechnungserstellung durchweg. Dennoch sehen sowohl der der DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband) als auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in ihren veröffentlichten Stellungnahmen Änderungsbedarf. So regen diese unter anderem an, die geplante 2-Tages-Frist für die Rechnungserstellung und deren Übermittlung zu überdenken. Die dabei auftretenden bürokratischen Anforderungen könnten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schnell an ihre Grenzen bringen, ohne tatsächlich den Zielen der Steuerbetrugsbekämpfung und des Bürokratieabbaus zuträglich zu sein. Gleiches gilt für den geplanten Wegfall von Sammelrechnungen im Geschäftsverkehr.

Mit der ViDA-Initiative soll zudem eine unionsweite digitale Meldepflicht für innergemeinschaftliche Lieferung bzw. grenzüberschreitenden Leistungen ab 2028 eingeführt werden, die die bisher notwendige Zusammenfassende Meldung ablöst. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht hier jedoch die Gefahr einer Mehrbelastung durch mögliche Doppelmeldungen. Dabei könnte die angedachte Vereinheitlichung und Digitalisierung der Rechnungserstellung für Unternehmen auch Vorteile bringen, indem die eingehenden Rechnungsdaten direkt als Datensätze in das Buchführungssystem übertragen werden.

Zusammenfassend sind die durch die ViDA-Initiative auf den Weg gebrachten Neuerungen trotz der bereits aufgeworfenen Kritik grundsätzlich zu begrüßen und zu unterstützen, sofern diese nicht zu einer Mehrbelastung oder gar Überlastung (insbesondere von KMU) führen. Die genannten Stellungnahmen von DGRV und IDW sind unter https://www.dgrv.de/news/mehrwertsteuersystemrichtlinie/ sowie https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/idw-nimmt-stellung-zur-initiative-vat-in-the-digital-age-vida-der-europaeischen-kommission.html abrufbar. Als Verbandsfamilie halten wir unsere Mitglieder und Kunden selbstverständlich über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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