- 09.07.2025
- Aus dem Verband
Digitaler Beitritt zu Genossenschaften: seit 2025 einfach, schnell und rechtskonform
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Beitritt zu Genossenschaften vollständig digital möglich – ein bedeutender Fortschritt…
WeiterlesenBetrugsversuche nehmen ständig zu – besonders perfide: Kriminelle geben sich als offizielle Stellen, wie das Bundeszentralamt für Steuern, aus. Mit täuschend echten Schreiben versuchen sie, persönliche Daten oder Geld zu erbeuten. Erfahren Sie, wie Sie solche Maschen erkennen und sich wirksam davor schützen.
Haben Sie kürzlich ungewöhnliche E-Mails oder Briefe erhalten, die angeblich von einer offiziellen Institution stammen? Damit sind Sie nicht allein. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der weltweiten Betrugsversuche deutlich gestiegen. Kriminelle greifen dabei zunehmend auf raffinierte Methoden zurück, um Menschen zu manipulieren und sich Zugang zu sensiblen Daten oder finanziellen Mitteln zu verschaffen.
Besonders heimtückisch sind Fälle, in denen sich die Täter als vertrauenswürdige Institutionen wie Banken, Behörden oder Ämter ausgeben. Solche Schreiben wirken oft täuschend echt und sind nur schwer von offiziellen Mitteilungen zu unterscheiden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt regelmäßig vor neuen Wellen von Betrugsversuchen. Dabei kursieren gefälschte Schreiben, die angeblich vom BZSt stammen – sowohl per E-Mail als auch auf dem Postweg. Häufig enthalten sie Forderungen oder Hinweise auf angebliche Steuererstattungen oder Verspätungszuschläge.
Die Betrüger nutzen dabei oft die echte (E-Mail-)Adresse des BZSt sowie Dokumente, die den offiziellen Schreiben sehr ähnlich sehen. Betrügerische E-Mails enthalten häufig Anhänge oder Links, die angeblich zu offiziellen Bescheiden führen.
Einige typische Merkmale, die auf einen Betrugsversuch hinweisen können, sind:
Das BZSt informiert auf seiner Website unter „Warnung vor Betrugsversuchen“ [https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche.html]
über gängige Täuschungsmethoden und stellt weitere Informationen zur Betrugserkennung bereit. In den vergangenen Monaten wurden unter anderem folgende Betrugsversuche identifiziert:
Das BZSt verschickt grundsätzlich keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail. Erhalten Sie dennoch eine solche Nachricht, öffnen Sie keinesfalls Anhänge und löschen Sie die E-Mail umgehend.
Analog weisen auch die Steuerberaterkammern regelmäßig auf die gängigen Betrugsversuche hin.
Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich vor Betrug, indem Sie verdächtige E-Mails und Schreiben sorgfältig prüfen – und im Zweifel immer direkt bei der betreffenden Institution nachfragen.
Bereich Steuern
Abteilung Grundsatzfragen Steuern
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