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Täuschend echt – Betrugsmasche „Behörden-Schreiben“

  • 13.08.2025
  • Aus dem Verband

Betrugsversuche nehmen ständig zu – besonders perfide: Kriminelle geben sich als offizielle Stellen, wie das Bundeszentralamt für Steuern, aus. Mit täuschend echten Schreiben versuchen sie, persönliche Daten oder Geld zu erbeuten. Erfahren Sie, wie Sie solche Maschen erkennen und sich wirksam davor schützen.

Haben Sie kürzlich ungewöhnliche E-Mails oder Briefe erhalten, die angeblich von einer offiziellen Institution stammen? Damit sind Sie nicht allein. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der weltweiten Betrugsversuche deutlich gestiegen. Kriminelle greifen dabei zunehmend auf raffinierte Methoden zurück, um Menschen zu manipulieren und sich Zugang zu sensiblen Daten oder finanziellen Mitteln zu verschaffen.

Besonders heimtückisch sind Fälle, in denen sich die Täter als vertrauenswürdige Institutionen wie Banken, Behörden oder Ämter ausgeben. Solche Schreiben wirken oft täuschend echt und sind nur schwer von offiziellen Mitteilungen zu unterscheiden.

Gefälschte Schreiben des Bundeszentralamtes für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt regelmäßig vor neuen Wellen von Betrugsversuchen. Dabei kursieren gefälschte Schreiben, die angeblich vom BZSt stammen – sowohl per E-Mail als auch auf dem Postweg. Häufig enthalten sie Forderungen oder Hinweise auf angebliche Steuererstattungen oder Verspätungszuschläge.

Die Betrüger nutzen dabei oft die echte (E-Mail-)Adresse des BZSt sowie Dokumente, die den offiziellen Schreiben sehr ähnlich sehen. Betrügerische E-Mails enthalten häufig Anhänge oder Links, die angeblich zu offiziellen Bescheiden führen.

Einige typische Merkmale, die auf einen Betrugsversuch hinweisen können, sind:

  • Unpersönliche Anrede wie „Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler“.
  • Forderungen, die auf ein ausländisches Konto überwiesen werden sollen.
  • Telefonnummern, die nicht mit der offiziellen Vorwahl des BZSt (0228 für Bonn) übereinstimmen.
  • Rechtschreibfehler oder falsche Verwendung von Fachbegriffen.
  • Keine Angabe zu Ansprechpartnern.

Das BZSt informiert auf seiner Website unter „Warnung vor Betrugsversuchen“ [https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche.html]

über gängige Täuschungsmethoden und stellt weitere Informationen zur Betrugserkennung bereit. In den vergangenen Monaten wurden unter anderem folgende Betrugsversuche identifiziert:

  • Rückzahlung der Einkommensteuer (erforderliche Identifizierung für Rückerstattung),
  • Abgabe einer Erklärung über Kryptovermögen,
  • Angebliches Bearbeitungsentgelt,
  • Angeblicher Verspätungszuschlag,
  • Bescheid per E-Mail.

Das BZSt verschickt grundsätzlich keine Zahlungsaufforderungen per E-Mail. Erhalten Sie dennoch eine solche Nachricht, öffnen Sie keinesfalls Anhänge und löschen Sie die E-Mail umgehend.

Analog weisen auch die Steuerberaterkammern regelmäßig auf die gängigen Betrugsversuche hin.

Bleiben Sie wachsam und schützen Sie sich vor Betrug, indem Sie verdächtige E-Mails und Schreiben sorgfältig prüfen – und im Zweifel immer direkt bei der betreffenden Institution nachfragen.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Andrea Dekinger

Bereich Steuern
Abteilung Grundsatzfragen Steuern

  • 0211 16091-4771

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