- 05.03.2025
- Aus dem Verband
Scheint die Sonne jetzt auch für Stiftungen? PV-Anlagen als gemeinnütziger Zweckbetrieb?
Mangels konkreter gesetzlicher Vorgaben sieht die Finanzverwaltung im Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht von…
WeiterlesenDie Fälle häufen sich: Unseriöse Trittbrettfahrer werben mit dem guten Renommee der Genossenschaft um das Kapital potenzieller Anleger. Doch merke: Nicht überall dort, wo „Genossenschaft“ draufsteht, ist auch „Genossenschaft“ drin.
Wir raten potenziellen Anlegern, die ausgehändigten Unterlagen sorgfältig zu studieren und niemals sofort nach einem Beratungsgespräch zu unterschreiben. Es gibt Kriterien, die helfen, echte Genossenschaften von dubiosen Trittbrettfahrern zu unterscheiden:
Genossenschaften in Deutschland müssen einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Welchem Verband eine Genossenschaft angehört, ist in der Satzung nachzulesen und muss auch auf der Homepage angegeben sein.
Der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e. V. ist ein solcher Prüfungsverband mit einer mehr als 150jährigen Tradition. Wir haben ein Interesse daran, dass die genossenschaftliche Idee nicht missbraucht wird. Gerne laden wir Sie ein, in Zweifelsfällen uns zu konsultieren. Denn wir wollen den guten Ruf der Genossenschaft stärken und die Qualitätskriterien von Genossenschaften erhalten.
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* Das heißt nicht, dass alle Genossenschaften, die hohe Renditen zahlen, unseriös sind. Im Gegenteil, viele Genossenschaften sind sehr ertragreich. Im Mittelpunkt ihrer Mitgliederwerbung steht aber der genossenschaftliche Förderauftrag, also der Mehrwert, den sie ihren Mitgliedern bieten – nicht die Kapitalrendite.
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