Schülergenossenschaften in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer auf ihre Umsätze zahlen. Das bestätigte nun offiziell das Bundesministerium der Finanzen in einem Erlass. Damit ist die jahrelange Unsicherheit für das Projekt Schülergenossenschaften - nachhaltig wirtschaften – solidarisch handeln endlich beendet und eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Lösung geschaffen worden.
Mit dem nun veröffentlichten Anwendungserlass wird ausdrücklich festgelegt, dass Leistungen von Schülerfirmen und Schülergenossenschaften als eng verbundene Leistungen des Bildungszwecks des Schulträgers gelten. Damit fallen sie unter die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG. Besonders erfreulich: Schülergenossenschaften werden im Erlass erstmals explizit genannt – ein großer Erfolg für die Überzeugungsarbeit des Genoverbandes!
Was das für Schülergenossenschaften bedeutet
Diese Entscheidung des Bundesfinanzministeriums gibt Schülergenossenschaften langfristige Planungssicherheit und schützt ein pädagogisch wertvolles Format, das jährlich tausende Schülerinnen und Schüler stärkt.
Warum die Situation so kritisch war
Durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes drohte erstmalig ab 2021, dass Schülerfirmen zu umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten der (Träger-) Kommunen werden. Schon geringe Umsätze hätten zu bürokratischen Hürden geführt, die viele Schulprojekte kaum hätten stemmen können – mit realer Gefahr für ihr Fortbestehen. Für alle Partner des Projektes Schülergenossenschaften war klar: Eine politische Lösung ist unverzichtbar, damit Schülergenossenschaften nicht an steuerrechtlichen Vorgaben scheitern.
Engagierte Verbandsarbeit hat zum Erfolg beigetragen
Seit 2020 hat deshalb unter anderem auch der Genoverband mit großem Einsatz auf Bundes- und Landesebene auf die Problematik hingewiesen. In unzähligen Stellungnahmen, Gesprächen mit Ministerien bis hin zur Staatssekretärsebene, mit Abgeordneten sowie im Austausch mit Kommunen und Bildungspartnern haben Verbandsexperten und -expertinnen kontinuierlich Lösungen aufgezeigt.
So war der Genoverband von Anfang an überzeugt, dass es eine europarechtskonforme Lösung gibt und hat entsprechende steuerrechtlichen Lösungsvorschläge erarbeitet, von denen einer letztendlich zum Tragen kam. Darüber hinaus haben auch viele Mitglieder, die sich als Partnergenossenschaften engagieren, und nicht zuletzt auch die Schulen, Schülerinnen und Schüler die Forderungen nach Umsatzsteuerbefreiung aktiv unterstützt. Das gemeinsame Engagement aller Akteure und Akteurinnen hat entscheidend dazu beigetragen, dass Schülergenossenschaften weiterhin ein sicherer Lernort für unternehmerisches Denken und genossenschaftliche Werte bleiben.