- 04.05.2026
- Aus dem Verband
Fachrat der Landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
Einordnung, Ausblick und klare Positionen – das war der digitale Austausch im April.
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Die EU möchte stärkere Anreize für Investitionen in die Infrastruktur schaffen. Deswegen sieht das CRR-II-Paket für Banken eine Entlastung bei der Eigenmittelunterlegung von Infrastrukturprojekten vor. Die entsprechenden Änderungen traten Ende Juni 2021 in Kraft.
Entlastungen sind – unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise möglich für Investitionen in Breitband- und Energienetze sowie die Transportinfrastruktur (einschließlich der Infrastruktur für Elektromobilität), Bildung, Forschung und Innovation oder auch erneuerbare Energien und Energieeffizienz.
In der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ demonstrieren Konstantin Pieper, Christian Kaiser und Sarah Jane Kamhawi am Beispiel der Finanzierung einer Solar- oder Windkraftanlage, welche aufsichtsrechtlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfüllt werden müssen und wie daraus eine Einsparung von regulatorischen Eigenmitteln resultieren kann.
Ihr Fazit: Insbesondere für größere Finanzierungen oder für größere Kreditportfolios mit entsprechender Ausrichtung kann sich die Neuerung lohnen.
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