- 04.05.2026
- Aus dem Verband
Fachrat der Landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
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Mit der Ausweitung der Berichtspflicht in puncto Nachhaltigkeit wird es für den Mittelstand schon bald ernst. Was kommt auf die Unternehmen zu?
Damit der nachhaltige Wandel gelingen kann, braucht es allgemein mehr Daten, Transparenz und Vergleichbarkeit. Und da Europa gesamthaft auf das Thema Nachhaltigkeit setzt, sollen daher im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) künftig mehr Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts erstellen. Von dieser EU-Richtlinie sind handelsrechtlich große Unternehmen, die zwei der drei Merkmale (>250 Mitarbeitende, >40 Mio. Umsatzerlöse, > 20 Mio. Bilanzsumme) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllen, ab dem Jahr 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) betroffen.
Für viele mittelständische Betriebe wird es also schon bald ernst. Und es dürfte sich lohnen, sich möglichst frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen, so die Meinung unseres Nachhaltigkeitsexperten, Volker Hartke, in seinem Fachbeitrag „Nachhaltigkeitsberichterstattung im Mittelstand“ in der aktuellen Ausgabe der IDW Life des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
Hartke erklärt, dass Mittelständler umfang- und detailreiche Anpassungen bezüglich ihrer Reportingprozesse und –kompetenzen vor sich haben. Darüber hinaus geht er davon aus, dass externe Beratungs- und Fachkompetenz vermutlich knapp bemessen sein sowie der interne Kompetenzaufbau viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Und die Anforderungen, die bereits vor der Tür stünden, seien hoch: schließlich müsse in der Nachhaltigkeitsberichterstattung das Qualitätsniveau der Finanzberichterstattung erreicht werden.
Den Fachbeitrag in voller Länge mit weiteren Erläuterungen und Tipps finden Sie hier kostenfrei zum Download. Weitere Informationen zu IDW Life finden Sie hier.
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