- 04.05.2026
- Aus dem Verband
Fachrat der Landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften
Einordnung, Ausblick und klare Positionen – das war der digitale Austausch im April.
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In letzter Zeit häufen sich die Fälle von betrügerischen E-Mails, in denen die Empfänger auf die Mitteilungspflicht zum Transparenzregister hinweisen und Bußgelder androhen.
Die Versendung der E-Mails erfolgt unter dem Namen "Organisation Transparenzregister e. V.". Darin wird den Adressaten vorgegaukelt, dass es zur Vermeidung eines ansonsten fällig werdenden Bußgeldes erforderlich sei, sich kostenpflichtig auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeuschland.de zu registrieren.
Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!
Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet www.transparenzregister.de. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.
Daher lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht irritieren, sondern löschen Sie sie am besten direkt!"
Abteilungsleiter
Gewerbe & Energie, Immobilien und Versorgung (EIV)
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