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Austausch zu Regulierungserleichterungen im Hessischen Finanzministerium

  • 07.10.2025
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Am 6. Oktober 2025 fand im Hessischen Ministerium der Finanzen in Wiesbaden ein intensiver Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Volksbanken, Sparkassen, des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen (SGVHT) sowie des Genoverbands statt. Im Mittelpunkt stand die Entbürokratisierung der Regulatorik für kleinere und mittelgroße Kreditinstitute – im Speziellen Erleichterungen bei aufsichtsrechtlichen Vergütungsanforderungen, beim LSI-Stresstest, im Meldewesen und durch die Reform der aufsichtlichen Abschlussprüfung gemäß Prüfberichtsverordnung (PrüfbV).

Proportionalität als Leitprinzip

Die Diskussion knüpfte an die bisherigen Gespräche mit dem hessischen Finanzminister Prof. Dr. Lorz und dem Austausch mit EBA-Chef José Manuel Campa an. Ziel bleibt es, die regulatorischen Anforderungen stärker an Größe, Komplexität, Geschäftsmodell und Risikoprofil der Institute anzupassen. Besonders im Meldewesen und bei Vergütungsvorschriften wurde deutlich: Kleinteilige Vorgaben, kurze Umsetzungsfristen und fehlende Bagatellgrenzen belasten kleine und mittelgroße Kreditinstitute unverhältnismäßig. Vorschläge reichten von der Reduzierung entbehrlicher Meldungen bis hin zu klaren Wesentlichkeits- und Bagatellgrenzen.

LSI-Stresstest: Weniger Komplexität, mehr Effizienz

Der LSI-Stresstest bindet erhebliche personelle Ressourcen. Bereits bestehende Erleichterungen – etwa pauschale Stressannahmen oder Befreiungen für Fusionsbanken – werden bislang kaum genutzt, da sie zu restriktiv ausgestaltet sind. Für 2026 sind weitere Schritte geplant: vollständige Befreiungen für sehr kleine Institute, kürzere Planungshorizonte und ein Verzicht auf bestimmte Abfragen. Diskutiert wurde zudem ein „Opt-out“ für gut kapitalisierte SNCI („kleine und nicht komplexe Institute“), wie es auch die Deutsche Bundesbank vorschlägt, sowie die Möglichkeit, Top-down-Stresstests auf Basis vorhandener Meldedaten einzusetzen.

Reform der PrüfbV: Mehr Risikoorientierung, weniger Formalismus

Die geplante Überarbeitung der Prüfungsberichtsverordnung soll insbesondere Redundanzen vermeiden, Berichtsanforderungen verschlanken und eine stärkere Ausrichtung an Risiko und Geschäftsmodell sicherstellen. Vorgesehen Vorschläge der Berufsverbände sind u. a. mehrjährige Prüfungspläne, der Wegfall redundanter Berichtspflichten (z. B. im Zahlungsverkehr) sowie eine methodische Vereinheitlichung. Ziel ist eine praxisgerechte, proportional ausgestaltete aufsichtliche Prüfung.

Fazit

Der Workshop hat gezeigt, es gibt eine Vielzahl an Ansatzpunkten. Politik, Aufsicht und die Kreditwirtschaft arbeiten gemeinsam an Lösungen, um die Wettbewerbsfähigkeit regionaler kleiner und mittelgroßer Institute zu sichern, ohne die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden. Das Land Hessen wird die Ergebnisse in die laufenden Gespräche mit der Bundes- und Aufsichtsebene einfließen lassen.

Der Volksbanken, der Genoverband e.V. und Minister Lorz hatten den Austausch bei einem ersten Treffen initiiert. Gemeinsam mit der Landesregierung und den Sparkassen und dem SGVHT wird der Genoverband die Aktivitäten in Sinne der genossenschaftlichen Finanzgruppe begleiten.

Als nächste Schritte wurden weitere Austauschtermine zum MaRisk-Review und zur Überarbeitung der PrüfbV verabredet.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Daniel Illerhaus Profil bild
Pressesprecher Verband

Daniel Illerhaus

Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik

  • 069 6978-3811

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