Politische News

EU einigt sich auf Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

  • 08.01.2026
  • Politische News

In den vergangenen Monaten haben der EU-Ministerrat und das EU-Parlament über inhaltliche Anpassungen an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie an der Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD) verhandelt. Diese Änderungen sind Teil des sogenannten „Substance Proposal“. Kurz vor Weihnachten hat das EU-Parlament dem Vorschlag zugestimmt, der auch die Unterstützung des EU-Ministerrats findet.

Änderungen bei der Berichterstattung

Mit der nun erfolgten Einigung unterliegen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatzerlösen der Pflicht, über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berichten. Die EU-Kommission schätzt, dass sich dadurch die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen von ca. 49.000 auf 7.000 Unternehmen reduziert. Mit dem „Value Chain Cap“ wird die Informationsabfrage von berichtspflichtigen Unternehmen bei nicht-berichtspflichtigen Zulieferern innerhalb der Wertschöpfungskette begrenzt. Ziel ist es, zu verhindern, dass Zulieferer indirekt durch umfangreiche Anforderungen übermäßig belastet werden.

Änderungen bei Sorgfaltspflichten

Auch bei der EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten ergeben sich Änderungen beim Anwendungsbereich. Nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als1,5 Mrd. Euro unterliegen der Richtlinie. Bei der Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen in ihren Aktivitätsketten können sich Unternehmen auf diejenigen Bereiche konzentrieren, in denen negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Unternehmen sind nicht mehr verpflichtet, Übergangspläne zur Minderung der Folgen des Klimawandels aufzustellen.

Überarbeitung der ESRS

Derzeit werden auch die europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards) überarbeitet. Die von der EFRAG erarbeiteten fachlichen Empfehlungen wurden Anfang Dezember 2025 an die EU-Kommission übergeben. Ziel ist es, die neuen ESRS Mitte 2026 als delegierten Rechtsakt zu erlassen.

Ausblick

Die Omnibus-Änderungen werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht, bevor sie in Kraft treten können. Mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird im Frühjahr gerechnet. Der EU-Mitgliedstaaten haben zwölf Monate Zeit, um die EU-Vorschriften ins jeweilige nationale Recht umzusetzen. Bislang steht eine Umsetzung der CSRD ins deutsche Recht noch aus. Es wird erwartet, dass die CSRD in diesem Jahr ins HGB umgesetzt wird.

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte Ende Februar 2025 Vorschläge für Bürokratieentlastungen von Unternehmen mit dem Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit veröffentlicht. Ziel ist es, den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Vorausgegangen waren unter anderem die Veröffentlichungen des Letta-Berichts zur Zukunft des Binnenmarkts (April 2024) und der Draghi-Bericht zur Zukunft der EU-Wettbewerbsfähigkeit (September 2024). Das Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeit wurde in der Budapester Erklärung der Europäischen Staats- und Regierungschefs vom November 2024 angekündigt.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Jessica Göres Profil bild

Jessica Göres

Senior Referentin

Das könnte Sie auch interessieren

Alle anzeigen