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Förderbedingungen für Wohnungsgenossenschaften müssen politisch verbessert werden

  • 02.02.2026
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Wohnungsgenossenschaften bieten bezahlbaren Wohnraum und können dazu beitragen, die Wohnungsnot zu lindern. Allerdings werden sie nicht in jedem Bundesland gleichermaßen gefördert. Das ergab jetzt eine Recherche des Genoverbandes. Es existieren zwar in fast allen Bundesländern Förderprogramme für genossenschaftliches oder bewohnergetragenes Wohnen, doch sind die Anzahl der Programme und deren Konditionen höchst unterschiedlich.

Auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes für die Baugenehmigungen im ersten Halbjahr 2025 bestätigen hier den Handlungsbedarf: So wurden im ersten Halbjahr 2025 rund 110.000 Wohnungen genehmigt – doch bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gab es lediglich einen minimalen Zuwachs von 0,1 Prozent.

„Diese Zahlen zeigen deutlich: Der Wohnungsbau in Deutschland stagniert – insbesondere dort, wo er am dringendsten gebraucht wird: im sozialen Wohnungsbau“, sagt Dr. Thorsten Möller, Experte für Wohnungsgenossenschaften beim Genoverband e. V. Genossenschaften sind laut Möller in der Lage, diesen dringend benötigten Wohnraum mit entsprechender Förderung zu schaffen. Darüber hinaus gewährleisten sie dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und soziale Stabilität. Der Verbandsexperte: „Der Markt für bezahlbaren Wohnraum braucht dringend bessere Rahmenbedingungen durch politische Impulse.“

Das zeige auch die Förderlandschaft der Bundesländer. Die Förderbedingungen für sozialen Wohnraum wurden vom Genoverband auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen der Landesförderbanken sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Farbsystem bewertet (siehe beigefügte Grafik).

  • Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bieten ein unterdurchschnittliches Förderangebot (lila).
  • Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein sowie die KfW zeigen ein durchschnittliches Angebot (blau).
  • Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wiederum haben ein überdurchschnittliches Angebot (grün).

Für die Bewertung wurden Förderprogramme sowohl für den sozialen Wohnungsbau wie auch für den Kauf von Genossenschaftsanteilen einbezogen. Besonders gut beurteilte der Verband Förderprogramme, die auch oder ausschließlich von Genossenschaften beantragt werden können, die einen günstigen Zinssatz bieten und zusätzlich einen (Tilgungs-)Zuschuss enthalten.

Die Auswertung zeigt: Die meisten Förderungen für sozialen Wohnungsbau gibt es in Berlin und Brandenburg.

Besonders wirkungsvolle Programme finden sich in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen erhalten bewohnergetragene Genossenschaften seit Frühjahr 2023 ein Zusatzdarlehen von 60.000 Euro je Wohneinheit, inklusive eines Tilgungsnachlasses von bis zu 50 Prozent. In Schleswig-Holstein gibt es zwar wenige Förderungen, doch werden bei der sozialen Wohnraumförderung auch kleine Genossenschaften berücksichtigt.

Unterdurchschnittlich viele Förderungen gibt es in Bayern, Hamburg, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Für Sachsen-Anhalt gibt es sogar nur ein einziges Förderprogramm. „Land und Bund müssen dringend handeln und Genossenschaften sowie den sozialen Wohnungsbau gezielt fördern“, betont Möller.

Was jetzt notwendig ist:

  • Bundesweite Ausweitung attraktiver Fördermodelle: Die NRW-Förderung sollte als Blaupause für andere Länder dienen.
  • Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren: Schnelle und effiziente digitale Prozesse und klare Prioritäten für den Wohnungsbau sind entscheidend.
  • Planungssicherheit für Investitionen: Verlässliche Förderinstrumente stärken das Vertrauen und Ermöglichen langfristige Projekte.
  • Aktive Baulandbereitstellung für Wohnungsgenossenschaften durch Kommunen: Ohne verfügbare Flächen bleibt jede Förderung wirkungslos.
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Sprechen Sie hierzu gerne an:

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Dr. Thorsten Möller

Beratung und Betreuung Genossenschaften
insb. Wohnen/Immobilien, Medizin/Gesundheit,
Einzelhandel

  • 0251 7186-9697

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