In den vergangenen Monaten wurden mehrere Vorschläge diskutiert, wie die Regeln für kleinere und mittelgroße Banken vereinfacht werden könnten. Im folgenden Beitrag werden einige der Vorschläge dargestellt.
Vorschläge der deutschen Aufsicht
Im September 2025 haben sich die Bundesbank und die BaFin mit einem Non-Paper zu einem Kleinbankenregime in die Debatte eingebracht. Mit dem Diskussionspapier „A Simple Regulatory Regime for Small and Non-Complex EU Banks“ nimmt die Diskussion um Erleichterungen in der Kleinbankenregulierung Fahrt auf. Die Aufseher schlagen vor, die risikobasierten Kapitalanforderungen abzuschaffen und nur die einfachere Verschuldungsquote (Leverage Ratio) bei der Kapitalausstattung der Banken zugrunde zu legen. Das Regime würde für Banken mit einer Bilanzsumme unter 10 Milliarden Euro gelten. Die Bundesbank und die BaFin schlagen vor, dass Banken zwischen den einfacheren neuen Regeln und dem aktuellen Rahmenwerk wählen können. Nach Schätzung der BaFin könnten sich rund 1.000 Banken in Deutschland für das neue Regime qualifizieren.
EZB-Empfehlungen
Auch die EZB ist mit dem Thema Erleichterungen für kleine Banken beschäftigt. Anfang Dezember 2025 hat die High-Level Task Force on Simplification (HLTF) der EZB 17 Empfehlungen zur Vereinfachung der europäischen Rahmenwerke für Aufsichtsrecht, Bankaufsicht und Meldewesen veröffentlicht. Beim regulatorischen Rahmen schlägt die HLTF unter anderem vor, die Anzahl der Elemente im EU-Rahmen für risikogewichtete Aktiva und Verschuldungsquote zu verringern. Bei der Vereinfachung der Bankenaufsicht empfiehlt die Task Force zum Beispiel, das EU-Single Rulebook zu stärken und die Bankenaufsicht stärker auf Risiken auszurichten, indem die Vorschriften weniger detailliert gestaltet werden. Der EZB-Rat regt auch an, die bestehenden Regelungen für kleine Banken auf mehr Banken auszuweiten. Mit den Vorschlägen sind keine Kapitalerleichterungen verbunden.
Die Reformideen der BaFin und der Bundesbank finden sich in den Empfehlungen der HLTF wieder. Der EZB-Rat hatte die Task Force im März 2025 eingerichtet. Ziel ist es, unnötige Komplexität abzubauen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Banken beeinträchtigt. Die Empfehlungen sollen der EU-Kommission vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass diese einen Bericht zur Situation des Bankensystems im Binnenmarkt in diesem Jahr veröffentlicht.
Diskussion auf Landesebene
Zudem ist die Landesebene mit dem Thema befasst. So hat die Amtschefskonferenz der Wirtschaftsminister (ACK) im November 2025 in ihrem Beschluss deutlich gemacht, dass sie die aktuellen Überlegungen zu einem EU-weiten Regulierungsregime für Kleinbanken begrüßt. Die ACK sieht darin einen wichtigen Schritt, um die Besonderheiten kleiner Kreditinstitute besser zu berücksichtigen.
Regulatorische Erleichterungen für deutsche Kleinbanken können am Ende nur auf europäischer Ebene entschieden werden. In den USA, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wurden regulatorische Erleichterungen für kleinere Banken bereits umgesetzt.
Fazit
Derzeit laufen Bestrebungen, die EU-Bankenregulierung zu vereinfachen und zu straffen. Ein wichtiger Grundsatz der Initiativen ist, dass Vereinfachungen nur dann sinnvoll sind, wenn die Stabilität des Finanzmarkts gewahrt bleibt. Die genannten Vorschläge zeigen, dass die Diskussion auf unterschiedlichen Ebenen in vollem Gange ist. Innerhalb der Genossenschaftlichen Finanzgruppe und der Deutschen Kreditwirtschaft gibt es Initiativen, um das Ziel der Schaffung eines Kleinbankregimes zu erreichen. Der Genoverband unterstützt diese Initiativen.