Mit der nun geleakten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) Novellierung für das Jahr 2027 zeichnet sich ein Systemwechsel in der deutschen Energiewende ab. Besonders deutlich wird das an den Vorschlägen zum Ausbaupfad der Photovoltaik. In dem Entwurf heißt es man will weg von kleinteiligen Dachanlagen, hin zu großen, kosteneffizienten Freiflächenprojekten. Für Energiegenossenschaften, die traditionell stark in dezentralen Beteiligungsmodellen sind, hat diese Reform erhebliche Auswirkungen. Zusammen mit dem geleakten Entwurf zum Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) stellen diese Änderungen eine enorme Bedrohung für die unternehmerischen Tätigkeiten der Genossenschaften dar. Der Genoverband warnt vor den Auswirkungen einer solchen Gesetzesreform und hat sich bereits in verschiedenen Runden gemeinsam mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) dazu eingebracht und geäußert.
Als Genoverband empfehlen wir unseren Energiegenossenschaften sich an die Mitglieder im Bundestag aus ihrem Wahlkreis zu wenden und die Bedeutung der geplanten Gesetzesänderungen zu besprechen. Die zuständigen Bundestagabgeordneten können hier gesucht werden: Deutscher Bundestag - Wahlergebnisse
Auch unsere Mitgliedsgenossenschaften sind aktiv
Unser Mitglied BürgerEnergieGenossenschaft (BEG) aus Sprockhövel hat einen hat einen offenen Brief an die Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche formuliert, dem man sich anschließen kann: https://www.beg-58.de/offener-brief-zum-geplanten-netzpaket/
Beate Petersen, Aufsichtsratvorsitzende der BEG-BürgerEnergie und Mitglied im Fachrat der Energie-, Immobilien- und Versorgungsgenossenschaften des Genoverband äußerte sich in der WDR Lokalzeit am 06.03.2026 im Interview. In dem Zuge berichtet der WDR auch über unsere Mitgliedsgenossenschaft Gemeinschaftsenergie Castrop-Rauxel (ab Minute 10:30)
Eine Bewertung der geplanten Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz aus genossenschaftlicher Sicht, erläutern wir hier:
1. Abschaffung der EEG-Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen <25 kW
Der Entwurf sieht vor, dass ab 1. Januar 2027 die EEG-Vergütung für neue PV-Dachanlagen unter 25 kW vollständig entfällt. Stattdessen wird die verpflichtende Direktvermarktung eingeführt. Das würde den Wegfall eines zentralen Geschäftsmodells bedeuten: Mieterstrom, sowie generell Genossenschaften insbesondere in Quartieren, auf Vereinsgebäuden oder kommunalen Immobilien, die auf PV-Dachanlagen mit vergleichbar geringer Leistung gesetzt haben. Ohne garantierte Vergütung steigt das wirtschaftliche Risiko signifikant.
Hinzu kommt, dass Direktvermarktung für Kleinanlagen kaum praktikabel ist. Kleine, dezentrale Dachanlagen generieren zu geringe Überschussmengen, um Direktvermarktung wirtschaftlich darzustellen. Die Transaktionskosten würden Erlöse übersteigen.
Zudem sollte auch eine soziale Dimension beachtet werden. Die Streichung trifft insbesondere Haushalte und kleine Investitionsgemeinschaften. Das schwächt damit besonders die Bürgerenergie als tragende Säule der Energiewende.
2. Kappung der Einspeiseleistung auf 50 % für PV-Anlagen des zweiten Segments
Der Entwurf enthält den Vorschlag einer dauerhafte Leistungsbegrenzung - voraussichtlich für Anlagen zwischen 25–100 kW, auf 50 % der installierten Leistung. Das bedeutet Einspeiseverluste. Den Leistungsbegrenzungen führen zu Ertragsverlusten, die speziell bei genossenschaftlichen Projekten mit knappen Margen wirtschaftlich relevant sind.
Theoretisch währen deshalb mehr Investitionen in Speicher sinnvoll, denn eine Begrenzung kann den Eigenverbrauch fördern. Jedoch sind Speicherinvestitionen teuer und amortisieren sich erst bei größeren Anlagen. Außerdem zeigt der politische Kurs bisher an, dass auch der Speicherausbau besonders bei Großspeichern ausgebremst wird.
Unsere Forderung ist Energy-Sharing EU-rechtlich nach der REDIII umzusetzen, um so einerseits Netze zu entlasten und andererseits Strom vor Ort nutzen zu können.
3. Strategische Verlagerung des Ausbauschwerpunkts auf Freiflächen-PV
Die Bundesregierung möchte künftig auf kostengünstige Freiflächen Photovoltaik setzen mit Ausschreibungsvolumina von jährlich 14 GW bis 2032. Kostengünstig sind größere Freiflächen Photovoltaik-Anlagen, weil für eine größere Menge der Stromproduktion – anders als bei kleinteiligen Balkonkraftwerken und Photovoltaik auf Dächern von Einfamilienhäusern – nur einmal Kabel für den Anschluss gebraucht werden. Ein solcher strategischer Schwerpunkt kann Chancen für große Bürgerenergieprojekte mit sich bringen, denn auch Genossenschaften können von der Professionalisierung der Freiflächenentwicklung profitieren. Eine Herausforderung dabei bleibt die Flächenkonkurrenz in Deutschland. Landnutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden mit der gesetzlichen Vorgabe für größeren Anlagen stärker. Eine hohe Flächenkonkurrenz bedeutet ein Nachteil für weniger kapitalstarke, bürgernahe Projekte. Dennoch könnte auch dies eine Stärkung lokaler Wertschöpfung nach sich ziehen. Projekte mit kommunaler Beteiligung oder Flächennutzungsvereinbarungen bleiben attraktiv, wenn Genossenschaften gezielt Landwirte und Gemeinden einbinden.
4. Produktionsabhängiges Vergütungsmodell und Refinanzierungs-Mechanismus ab 100 kW
Neu eingeführt wird ein Refinanzierungsbeitrag (Clawback) für Anlagen ab 100 kW. Das bedeutet, dass Gewinne aus erneuerbaren Energieanlagen oberhalb des „anzulegenden Wertes“ abgeschöpft werden und eine Marktprämie für eine Anlage grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings gilt dies nur für alle Energietechnologien ab 100 kW – außer Biogas. Damit wird eine Entscheidung über die Funktionsweise der Vergütungsmodelle für erneuerbare Energieanlagen getroffen, die auf EU-Ebene vorgegeben wird und als sogenannte Contracts for Difference (CfD).
Aus Sicht des Genoverband bedeutet ein produktionsabhängiger Differenzvertrag (CfD) mit einem Refinanzierungsbeitrag für Anlagen ab 100 kW mehr Planungssicherheit aber geringere Spitzenrenditen. CfDs wirken wie eine Umsatzversicherung, reduzieren aber wirtschaftliche Chancen bei hohen Börsenpreisen. Das kann sich positiv auswirken, wenn der Mechanismus Erlöse stabilisiert und Finanzierungsbarrieren senkt. Allerdings gilt das nur für große Anlagen, sodass viele Genossenschaften ausgenommen wären.
Die sogenannte Biogas-Ausnahme von diesem Vergütungsmodell bewerten wir positiv, da viele Genossenschaften Biogasanlagen betreiben und somit dieses Segment ungekürzt bleibt. Das ist ein strategischer Vorteil.
Außerdem stellt sich hier eine Gerechtigkeitsfrage: Gilt dieser Refinanzierungsbeitrag (Clawback) auch für andere Industrien?
5. Windenergie und Bioenergie: Verstetigung der Ausbaumengen
Die EEG‑Novelle plant fixierte Ausbaumengen für Wind und Bioenergie und eine moderate Erhöhung der Bioenergie‑Ausschreibungsvolumina zur Systemstabilität. Damit bleibt der Ausbau der Windenergie zentral bestehen. Das ist gut für die Bürgerenergie, da viele Genossenschaften bereits als Beteiligungsmodelle in der Windbranche aktiv sind. Bioenergie gewinnt wieder an Bedeutung: Durch Systemdienstleistungsrolle als Ausgleich von Solar‑ und Windfluktuationen bei der Stromerzeugung bietet der Sektor Biogas neue Entwicklungsmöglichkeiten für Wärmenetze und regionale Kraftwerkssysteme.
6. Resilienzausschreibungen für Wind und PV unter dem EU Net-Zero-Industry-Act
Ab 2026 führen EU und Bund Resilienzausschreibungen ein, basierend auf dem NetZero Industry Act (NZIA). Dabei fließen qualitative Kriterien in die Zuschlagsentscheidung ein, wie Nachhaltigkeit, Lieferketten, Resilienz, Cybersicherheit, Innovationsbeiträge.
Energiegenossenschaften erfüllen naturgemäß viele der neuen Kriterien durch eine regionale Wertschöpfung, nachhaltige Prozesse und hohe Akzeptanz. Das ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber rein renditegetriebenen Projektentwicklern. Allerdings erfordert die Neuerung stärkere unternehmerische Professionalisierung. Für die Regelung müssen Dokumentation, Nachhaltigkeitskriterien und Projektmanagement nach komplizierten EU-Vorgaben umgesetzt werden.
Unser Fazit:
Der Druck der Verteilnetzbetreiber den Netzausbau voranzutreiben muss bleiben. Die Ideen im Leak der EEG-Novellierung wirken kontraproduktiv. Die Ansätze Verbesserungen für Netzbetreiber sind nicht mehr als ein Obolus, ohne langfristige Verbesserung für die Energie-Netzinfrastruktur. Mangelnde Transparenz darüber, was mit den Geldern der EEG-Umlage passiert, die gezahlt werden, um Netze auszubauen, darf nicht weiter bestehen.
Es ist im Interesse von Genossenschaften mit Netzbetreibern daran zu arbeiten die Netze zu entlasten und auszubauen. Dafür muss die Politik die Rahmenbedinungen so gestalten, dass alle Akteure erneuerbare Energien netzdienlich einspeisen können. Aus der Praxis wissen wir, dass viele Verteilnetzbetreiber "auf Grund der unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen" zu unvorteilhaften Einspeiseverträge drängen. Diese Situation, die weder dem Netzausbau noch der Vielzahl dezentraler Energieerzeuger dienlich ist, muss beendet werden. Die Energie-Infrastruktur in Deutschland kann schon heute resilienter, dezentraler und günstiger sein, wenn der Rechtsrahmen transparent und gerecht gestaltet wird.