- 02.12.2025
- Politische News
Nachhaltigkeitsreporting-Pflicht: fällt die Entscheidung noch in 2025?
Es ist offen, ob das EU-Omnibus-Verfahren zu Nachhaltigkeit bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann.
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Das Bundesfinanzministerium hat eine Konsultation zu Erfahrungen mit und möglichem Änderungsbedarf in der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) begonnen.
Die Richtlinie hat die Ziele, hohe Standards im Anlegerschutz sicherzustellen und den Wertpapierhandel in der EU zu harmonisieren. Manche dieser Standards wirken aber über das Ziel hinaus oder sogar kontraproduktiv. Anlegerinnen und Anleger fühlen sich durch einzelne überregulierte Informations- und Dokumentationspflichten wie die Ex-ante-Kosteninformationspflicht und die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen nicht geschützt und informiert, sondern bevormundet. Das gilt insbesondere dann, wenn sie keine Möglichkeit haben, auf diese gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich zu verzichten. Die Product-Governance-Vorgaben in der bestehenden Form schränken Wahlmöglichkeiten für Kundinnen und Kunden ein und stellen einen Nachteil für kleine Institute dar, die den Aufwand kaum bewältigen können.
Die Konsultation bietet nun die Gelegenheit für eine Überarbeitung hin zu einer praxis- und anlegergerechteren Umsetzung. Der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. hat im Rahmen der Konsultation Stellung genommen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Abteilungsleiter
Kommunikation, Marketing, Politik
Es ist offen, ob das EU-Omnibus-Verfahren zu Nachhaltigkeit bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann.
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