Nachhaltigkeits-Reporting in der Finanzbranche: Aktueller Stand der ESRS-Umsetzung

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Nachhaltigkeits-Reporting in der Finanzbranche: Aktueller Stand der ESRS-Umsetzung

  • 18.02.2026
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Der Genoverband hat in einer Analyse die Nachhaltigkeitsberichte von 25 Finanzinstituten untersucht. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, wie die Institute die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) umgesetzt haben und welche Themen der ESRS sie als wesentlich einstufen.

Die Analyse wurde durchgeführt, da aufgrund der verspäteten CSRD-Umsetzung in Deutschland eine uneinheitliche Anwendung der ESRS zu erwarten war. Die Stichprobe dient dazu, einen Überblick über die konkrete Ausgestaltung der Berichterstattung zu gewinnen.

Wesentliche ESRS-Themen

Ergebnis der Analyse ist, dass alle betrachteten Institute die Themen Klimawandel (ESRS E1), Arbeitskräfte des Unternehmens (ESRS S1) und Unternehmenspolitik (ESRS G1) als wesentlich bewerten. Das Thema „Verbraucher und Endnutzer“ (ESRS S4) haben 84 Prozent der untersuchten Finanzinstitute als wesentlich identifiziert. Im Rahmen der ESRS-Berichterstattung bedeutet Wesentlichkeit, dass Unternehmen die Themen identifizieren und berichten, die aufgrund ihrer Auswirkungen und ihrer finanziellen Risiken und Chancen für das Unternehmen erheblich sind.

Die Analyse berücksichtigt Nachhaltigkeitsberichte, die bis zum 31. August 2025 veröffentlicht wurden. Etwas mehr als die Hälfte der Berichte (56 Prozent) werden in den Lagebericht aufgenommen. Rund zwei Drittel der Institute berichten in voller ESRS-Konformität. Damit haben sie sämtliche Anforderungen der ESRS vollständig erfüllt. 60 Prozent der Berichte wurden mit begrenzter Sicherheit geprüft. Demnach hat der Prüfer bestätigt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die berichteten Angaben sprechen.

Die untersuchten Finanzinstitute lassen sich den Kategorien Bank, Versicherung und Börse zuordnen, wobei Banken deutlich überwiegen. Von den 25 Instituten sind 14 Aktiengesellschaften, 9 Genossenschaften und zwei weitere Institute anderer Rechtsform.

Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die hier analysierten Institute sind alle in Deutschland ansässig und haben die ESRS als Grundlage für ihre Nachhaltigkeitsberichte herangezogen. Sie wenden die Standards bereits an, obwohl die zugrunde liegende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde. Nach Umsetzung bildet die CSRD den rechtlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Insgesamt gibt es zwölf Nachhaltigkeitsstandards, bestehend aus zwei übergreifenden und zehn themenspezifischen Standards. Die ESRS decken die drei Bereiche Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) ab.

Unterstützung bei der ESRS-Umsetzung

Mit den ESRS sind komplexe regulatorische Anforderungen umzusetzen. Das AWADO Spezialistenteam Nachhaltigkeit unterstützt rund um die CSRD-Berichtspflicht. Mit seinem Beratungsangebot und langjähriger Prüfungsexpertise unterstützt das Team Volks- und Raiffeisenbanken, Kirchenbanken und Nachhaltigkeitsbanken.

Sprechen Sie hierzu gerne an:

Jessica Göres Profil bild

Jessica Göres

Senior Referentin

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